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Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis

dip / drucksache 29.07.2026 · WP 21 · 21/7392 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis Deutscher Bundestag Drucksache 21/7392 21. Wahlperiode 29.07.2026 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis Die Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, auch Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) genannt, gehört zur Zuständigkeit der Bundesländer, wobei je nach Bundesland die Zuständigkeit bei einer Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörde liegt. Nach den den Fragestellern vorliegenden Informationen variiert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zwischen den Bundesländern; so liegt die Dauer in Niedersachsen einerseits bei drei bis sieben Wochen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehin dert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html [https://web.archive.or g/web/20250609112620/; www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehi ndert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html]) und in Sachsen- Anhalt andererseits bei neun bis 18 Monaten (www.mdr.de/nachrichten/sachse n-anhalt/magdeburg/magdeburg/offene-verfahren-schwerbehinderung-10 2.html). Dabei sind beide Beispiele als Extremwerte zu verstehen, während die Bearbeitungszeit in anderen Bundesländern dazwischen liegt. Laut § 10 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind Verwaltungsverfahren einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen (www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__1 0.html ), dieses Prinzip findet sich in den entsprechenden Landesgesetzen wieder. Als mögliche Gründe für die lange Bearbeitungsdauer werden in der Berichterstattung verschiedene Faktoren genannt: Die Antragstellung selbst aber auch die Kommunikation der Behörden mit zuständigen Ärzten und anderen Stellen für medizinische Befunde erfolge rein postalisch, nicht digital, wie Antragsteller und Gutachtenersteller bemängeln (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holst ein/Lange-Wartezeiten-auf-Ausweise-fuer-Schwerbehinderung,schwerbehinder tenausweis108.html). Dem Sozialverband VdK zufolge verzögere die Mitwirkung von Ärzten die notwendige Gutachtenerstellung oft, weil diese sehr aufwendig sei und im Vergleich zum Zeitaufwand sehr gering vergütet würde (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schwerbehindertenausweis-lang e-war teze i t -100.html ), während der Allgemeine Behindertenverband in Sachsen-Anhalt auch den bürokratischen Aufwand des Antragsverfahrens hervorhebt (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/offen e-verfahren-schwerbehinderung-102.html). Ein weiterer Grund laut Behördenvertretern und Verbänden sei die immer älter werdende Gesellschaft, was zu mehr Antragstellern führe, in Kombination mit zunehmendem Fachkräftemangel in den zuständigen Behörden. Gründe für die kurze Bearbeitungsdauer in Niedersachsen werden in der Berichterstattung nicht aufgeführt. Die Bundesregierung wendete im Jahr 2025 für „Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ weit weniger finanzielle Mittel (14,2 Mrd. Euro) auf als für die Versorgung von Asylmigranten (24,8 Mrd. Euro) (www.ci cero.de/innenpolitik/fluchtlingskostenbericht-der-bund-zahlt-mehr-fur-asyl- alsfur-bildung-und-forschung). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der Bearbeitungsdauer von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis in den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland Von-bis-Werte und Durchschnittswerte angeben)?  2. Wie viele Anträge zur Feststellung einer Behinderung und Schwerbehinderung hat es in den Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben, welche Trends lassen sich wo erkennen, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte pro Jahr nach Bundesländern, Erst- und Änderungsanträgen aufschlüsseln)?  3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich der konkreten Gründe für die verschiedenen Bearbeitungszeiten von einerseits bis zu 18 Monaten und andererseits drei Wochen in den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland die Gründe für die entweder kurze oder lange Bearbeitungszeit angeben), und wie kommen diese unterschiedlichen Bearbeitungszeiten zustande, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen? a) Welche in der Berichterstattung aufgeführten Gründe für eine lange Bearbeitungszeit kann die Bundesregierung gegebenenfalls bestätigen, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen, und welche nicht? b) Welche weiteren konkreten Gründe für eine lange Bearbeitungszeit, die in der Berichterstattung nicht aufgeführt werden, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen?  4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich dessen, was seitens des Bundes gegebenenfalls für eine Verkürzung der Bearbeitungszeit in den Bundesländern mit besonders langen Bearbeitungszeiten getan werden kann, damit eine zügige Verfahrensbearbeitung gewährleistet wird?  5. Wie möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls für einen Abbau des Bürokratieaufwands in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis einsetzen?  6. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls gegen eine vollumfängliche, bundesweit einheitliche Digitalisierung der Antragstellung und des dazugehörigen Bearbeitungsverfahrens inklusive der Korrespondenz von Behörden mit Dritten, welche Bundesgesetze müssen hierfür gegebenenfalls geändert werden, in welchen Bundesländern ist die Digitalisierung nach Kenntnis der Bundesregierung schon erfolgt?  7. Bis zu welchem Zeitpunkt haben deutsche Behörden im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG) ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten, was auch die Beantragung von Schwerbehindertenausweisen umfasst, und inwiefern hat die Bundesregierung die Bundesländer hierbei gegebenenfalls bereits unterstützt oder plant sie, das zu tun?  8. Welche weiteren Schritte erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls, sollten Fristen zur Digitalisierung der Verwaltung im Sinne des OZ- GÄndG flächendeckend nicht eingehalten werden können?  9. Welche rechtlichen Notwendigkeiten, im Sinne von zu ändernden Bundesgesetzen, bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls, um eine rechtliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche digitale Schnittstelle zwischen Behörden, Ärzten und anderen medizinischen Stellen zu ermöglichen, und welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen bereits? 10. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur durchschnittlichen zukünftigen Bearbeitungsdauer solcher Anträge in den verschiedenen Bundesländern unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, und wenn ja, welche, und welche Zeitersparnis in Monaten im Vergleich zum aktuellen Stand lässt sich aus Sicht der Bundesregierung durch Digitalisierung und Entbürokratisierung gegebenenfalls voraussichtlich erreichen (bitte je Bundesland beantworten)? 11. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls, um für Ärzte, deren Praxen wegen der älter werdenden Gesellschaft ebenfalls mehr Patienten bekommen, die Erstellung von Gutachten in Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise weniger aufwendig und finanziell attraktiver zu gestalten? 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur finanziellen Vergütung von Ärzten für die Erstellung von Gutachten in Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise in den verschiedenen Bundesländern (bitte Höhe der Vergütung je Bundesland angeben)? 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der Personalsituation und Personalentwicklung in den verschiedenen für die Antragsbearbeitung zuständigen Behörden in den Bundesländern, und wie möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls dort für Personalgewinnung und gegen Fachkräftemangel angesichts der demographisch bedingten Zunahme von Anträgen einsetzen? 14. Welche konkreten Bundes- und Länderprogramme zur Verwaltungsdigitalisierung und Entlastung der Sozialverwaltung gibt es gegebenenfalls oder sind gegebenenfalls in Planung? 15. Welche Maßstäbe werden in den Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einstufung des Behinderungsgrads verwendet, die beispielsweise dazu führen, dass Antragsteller mit einer Nierentransplantation einen Grad der Behinderung von 100 erhalten und andere Antragsteller im Rollstuhl und mit Spastik einen Grad der Behinderung von 80 erhalten (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehindert-ausweis-lande sverwaltungsamt-warte-zeit-102.html)? 16. Wie viele offene Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls pro Bundesland nach Jahr der Antragstellung auflisten)? 17. Welche Altersgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern im Vergleich zu vitaleren Altersgruppen besonders oft von Umständen betroffen, die eine Einstufung als schwerbehindert bedingen (bitte pro Bundesland in Altersgruppen in Zehnjahresschritten beantworten)? a) Wie stark sind diese Altersgruppen nach Kenntnis der Bundesregierung je nach Bundesland demographisch vertreten, wie fällt hierzu außerdem eine Prognose für die nächsten 40 Jahre aus? b) Wie viele Allgemeinmediziner und Fachärzte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung pro 100 Individuen aus den besonders oft betroffenen Altersgruppen je nach Bundesland? c) Welche Fachärzte in welchen Spezialgebieten sind nach Kenntnis der Bundesregierung in die Gutachtenerstellung in Zusammenhang mit Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis involviert, und wie viele gibt es davon je nach Bundesland? Berlin, den 27. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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