Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis
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Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7392
21. Wahlperiode 29.07.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Zur Bearbeitungsdauer von Antragsverfahren für einen
Schwerbehindertenausweis
Die Bearbeitung von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, auch
Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) genannt, gehört zur
Zuständigkeit der Bundesländer, wobei je nach Bundesland die Zuständigkeit bei einer
Landes-, Kreis- oder Kommunalbehörde liegt. Nach den den Fragestellern
vorliegenden Informationen variiert die durchschnittliche Bearbeitungsdauer
zwischen den Bundesländern; so liegt die Dauer in Niedersachsen einerseits bei
drei bis sieben Wochen (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehin
dert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html [https://web.archive.or
g/web/20250609112620/; www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehi
ndert-ausweis-landesverwaltungsamt-wartezeit-102.html]) und in Sachsen-
Anhalt andererseits bei neun bis 18 Monaten (www.mdr.de/nachrichten/sachse
n-anhalt/magdeburg/magdeburg/offene-verfahren-schwerbehinderung-10
2.html). Dabei sind beide Beispiele als Extremwerte zu verstehen, während die
Bearbeitungszeit in anderen Bundesländern dazwischen liegt. Laut § 10 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) sind Verwaltungsverfahren einfach,
zweckmäßig und zügig durchzuführen (www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__1
0.html ), dieses Prinzip findet sich in den entsprechenden Landesgesetzen
wieder.
Als mögliche Gründe für die lange Bearbeitungsdauer werden in der
Berichterstattung verschiedene Faktoren genannt: Die Antragstellung selbst aber auch
die Kommunikation der Behörden mit zuständigen Ärzten und anderen Stellen
für medizinische Befunde erfolge rein postalisch, nicht digital, wie
Antragsteller und Gutachtenersteller bemängeln (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holst
ein/Lange-Wartezeiten-auf-Ausweise-fuer-Schwerbehinderung,schwerbehinder
tenausweis108.html). Dem Sozialverband VdK zufolge verzögere die
Mitwirkung von Ärzten die notwendige Gutachtenerstellung oft, weil diese sehr
aufwendig sei und im Vergleich zum Zeitaufwand sehr gering vergütet würde
(www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/schwerbehindertenausweis-lang
e-war teze i t -100.html ), während der Allgemeine Behindertenverband in
Sachsen-Anhalt auch den bürokratischen Aufwand des Antragsverfahrens
hervorhebt (www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/offen
e-verfahren-schwerbehinderung-102.html).
Ein weiterer Grund laut Behördenvertretern und Verbänden sei die immer älter
werdende Gesellschaft, was zu mehr Antragstellern führe, in Kombination mit
zunehmendem Fachkräftemangel in den zuständigen Behörden. Gründe für die
kurze Bearbeitungsdauer in Niedersachsen werden in der Berichterstattung
nicht aufgeführt. Die Bundesregierung wendete im Jahr 2025 für „Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ weit weniger finanzielle Mittel (14,2 Mrd.
Euro) auf als für die Versorgung von Asylmigranten (24,8 Mrd. Euro) (www.ci
cero.de/innenpolitik/fluchtlingskostenbericht-der-bund-zahlt-mehr-fur-asyl-
alsfur-bildung-und-forschung).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der
Bearbeitungsdauer von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis in
den verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland
Von-bis-Werte und Durchschnittswerte angeben)?
2. Wie viele Anträge zur Feststellung einer Behinderung und
Schwerbehinderung hat es in den Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren nach
Kenntnis der Bundesregierung gegeben, welche Trends lassen sich wo
erkennen, soweit der Bundesregierung Daten vorliegen (bitte pro Jahr nach
Bundesländern, Erst- und Änderungsanträgen aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls bezüglich
der konkreten Gründe für die verschiedenen Bearbeitungszeiten von
einerseits bis zu 18 Monaten und andererseits drei Wochen in den
verschiedenen Bundesländern (bitte gegebenenfalls je Bundesland die Gründe für die
entweder kurze oder lange Bearbeitungszeit angeben), und wie kommen
diese unterschiedlichen Bearbeitungszeiten zustande, soweit der
Bundesregierung Daten vorliegen?
a) Welche in der Berichterstattung aufgeführten Gründe für eine lange
Bearbeitungszeit kann die Bundesregierung gegebenenfalls bestätigen,
soweit der Bundesregierung Daten vorliegen, und welche nicht?
b) Welche weiteren konkreten Gründe für eine lange Bearbeitungszeit,
die in der Berichterstattung nicht aufgeführt werden, gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen Bundesländern,
soweit der Bundesregierung Daten vorliegen?
4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich dessen, was
seitens des Bundes gegebenenfalls für eine Verkürzung der Bearbeitungszeit
in den Bundesländern mit besonders langen Bearbeitungszeiten getan
werden kann, damit eine zügige Verfahrensbearbeitung gewährleistet wird?
5. Wie möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls für einen Abbau des
Bürokratieaufwands in Zusammenhang mit der Bearbeitung von Anträgen
auf einen Schwerbehindertenausweis einsetzen?
6. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls gegen eine
vollumfängliche, bundesweit einheitliche Digitalisierung der
Antragstellung und des dazugehörigen Bearbeitungsverfahrens inklusive der
Korrespondenz von Behörden mit Dritten, welche Bundesgesetze müssen hierfür
gegebenenfalls geändert werden, in welchen Bundesländern ist die
Digitalisierung nach Kenntnis der Bundesregierung schon erfolgt?
7. Bis zu welchem Zeitpunkt haben deutsche Behörden im Sinne des
Onlinezugangsgesetzes (OZG) und des OZG-Änderungsgesetzes (OZGÄndG)
ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten, was auch die Beantragung
von Schwerbehindertenausweisen umfasst, und inwiefern hat die
Bundesregierung die Bundesländer hierbei gegebenenfalls bereits unterstützt oder
plant sie, das zu tun?
8. Welche weiteren Schritte erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls,
sollten Fristen zur Digitalisierung der Verwaltung im Sinne des OZ-
GÄndG flächendeckend nicht eingehalten werden können?
9. Welche rechtlichen Notwendigkeiten, im Sinne von zu ändernden
Bundesgesetzen, bestehen aus Sicht der Bundesregierung gegebenenfalls, um eine
rechtliche Grundlage für eine bundesweit einheitliche digitale
Schnittstelle zwischen Behörden, Ärzten und anderen medizinischen Stellen zu
ermöglichen, und welche rechtlichen Voraussetzungen bestehen bereits?
10. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
durchschnittlichen zukünftigen Bearbeitungsdauer solcher Anträge in den
verschiedenen Bundesländern unter Berücksichtigung der demographischen
Entwicklung, und wenn ja, welche, und welche Zeitersparnis in Monaten
im Vergleich zum aktuellen Stand lässt sich aus Sicht der
Bundesregierung durch Digitalisierung und Entbürokratisierung gegebenenfalls
voraussichtlich erreichen (bitte je Bundesland beantworten)?
11. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung
gegebenenfalls, um für Ärzte, deren Praxen wegen der älter werdenden
Gesellschaft ebenfalls mehr Patienten bekommen, die Erstellung von Gutachten
in Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise weniger
aufwendig und finanziell attraktiver zu gestalten?
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zur
finanziellen Vergütung von Ärzten für die Erstellung von Gutachten in
Zusammenhang mit Anträgen auf Schwerbehindertenausweise in den
verschiedenen Bundesländern (bitte Höhe der Vergütung je Bundesland angeben)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls zu der
Personalsituation und Personalentwicklung in den verschiedenen für die
Antragsbearbeitung zuständigen Behörden in den Bundesländern, und wie
möchte sich die Bundesregierung gegebenenfalls dort für
Personalgewinnung und gegen Fachkräftemangel angesichts der demographisch
bedingten Zunahme von Anträgen einsetzen?
14. Welche konkreten Bundes- und Länderprogramme zur
Verwaltungsdigitalisierung und Entlastung der Sozialverwaltung gibt es gegebenenfalls oder
sind gegebenenfalls in Planung?
15. Welche Maßstäbe werden in den Bundesländern nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Einstufung des Behinderungsgrads verwendet, die
beispielsweise dazu führen, dass Antragsteller mit einer
Nierentransplantation einen Grad der Behinderung von 100 erhalten und andere Antragsteller
im Rollstuhl und mit Spastik einen Grad der Behinderung von 80 erhalten
(www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/schwerbehindert-ausweis-lande
sverwaltungsamt-warte-zeit-102.html)?
16. Wie viele offene Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den verschiedenen
Bundesländern (bitte gegebenenfalls pro Bundesland nach Jahr der
Antragstellung auflisten)?
17. Welche Altersgruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
verschiedenen Bundesländern im Vergleich zu vitaleren Altersgruppen
besonders oft von Umständen betroffen, die eine Einstufung als
schwerbehindert bedingen (bitte pro Bundesland in Altersgruppen in
Zehnjahresschritten beantworten)?
a) Wie stark sind diese Altersgruppen nach Kenntnis der
Bundesregierung je nach Bundesland demographisch vertreten, wie fällt hierzu
außerdem eine Prognose für die nächsten 40 Jahre aus?
b) Wie viele Allgemeinmediziner und Fachärzte gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung pro 100 Individuen aus den besonders oft
betroffenen Altersgruppen je nach Bundesland?
c) Welche Fachärzte in welchen Spezialgebieten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Gutachtenerstellung in Zusammenhang mit
Antragsverfahren auf einen Schwerbehindertenausweis involviert, und
wie viele gibt es davon je nach Bundesland?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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