Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-Diagnosen (Antwort zu Drs. 21/3413)
Text
Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-Diagnosen (Antwort zu Drs. 21/3413)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3841
21. Wahlperiode 26.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3413 –
Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-
Diagnosen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich
krankenversichert und haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Gesundheitsversorgung gemäß § 12 des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) (www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.html). Die
Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden
sich auf Rekordwerten und stiegen 2024 um rund 5 Mrd. Euro auf 58,4 Mrd.
Euro, wobei Diabetes-Medikamente einen signifikanten Anteil ausmachen
(www.aok.de/pp/gg/daten-und-analysen/gkv-arzneimittelkosten/). Gemäß dem
Geschäftsbericht 2024 der Deutschen Diabetes-Hilfe leben in Deutschland
rund 11 Millionen Menschen mit Diabetes, einschließlich einer Dunkelziffer
von ca. 2 Millionen unerkannten Fällen (www.diabetesde.org/ueber_uns/gesch
aeftsberichte). Jede Minute kommt eine Neuerkrankung hinzu. Der
Blutzuckerwert – insbesondere der Nüchtern-Blutzucker, der postprandiale Wert und
der Langzeitwert HbA1c – dient der Ausschließung oder Diagnose einer
Diabetes-Erkrankung und gibt den Glukosegehalt im Blut an. Änderungen an
diesen Normwerten, wie sie von Fachgesellschaften wie der Deutschen Diabetes-
Gesellschaft (DDG) basierend auf internationalen Standards (z. B.
Weltgesundheitsorganisation (WHO), American Diabetes Association (ADA))
vorgenommen werden, können Auswirkungen auf Diagnosezahlen und
Arzneimittelausgaben haben.
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon (einschließlich genauer Daten),
wann, wie oft, und aus welchen wissenschaftlichen Gründen (z. B.
basierend auf Studien oder Leitlinien der DDG) es in den letzten 20 Jahren zu
Anpassungen der Normwerte für Blutzucker (insbesondere Nüchtern-
Blutzucker, postprandialer Wert und HbA1c) kam?
Die von den einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften empfohlenen
Normwerte für Laborwerte des Zuckerstoffwechsels sind öffentlich zugänglich
und recherchierbar. Die hierfür maßgeblichen wissenschaftlichen Grundlagen
können über die Internetseiten der betreffenden Fachgesellschaften, über die
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 26. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf dem Internetportal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) publizierten Leitlinien oder über
medizinische Literaturdatenbanken eigenständig eingesehen werden.
2. Wenn die Frage 1 bejaht wird, führten solche Anpassungen der
Normwerte nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikanten Zunahme der
Diagnosezahlen für Diabetes (insbesondere Typ 2), und wenn ja, in
welchem Ausmaß?
3. Bei wieviel Prozent der Menschen in Deutschland führten die
Veränderungen der Normwerte für Blutzucker (z. B. Einführung des HbA1c als
Diagnosekriterium 2010) nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass
sie als behandlungsbedürftig (z. B. mit Medikamenten wie Metformin)
galten?
4. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale
Anteil der Menschen in Deutschland in den letzten zehn Jahren, die einen
erhöhten Blutzucker (insbesondere bei Typ‑2-Diabetes) aufweisen und
dadurch behandlungsbedürftig sind (bitte nach Messarten, also z. B.
Nüchtern- vs. HbA1c-Wert, differenzieren )?
Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit Beginn der 2000er Jahre erfolgt die Diagnose eines Diabetes mellitus auf
Basis von in internationalen und nationalen Leitlinien vereinheitlichten
Grenzwerten des Nüchtern-Blutzuckers, des 2-Stunden-Blutzuckerwertes nach einem
oralen Glukosetoleranztest oder bei Vorliegen klassischer Diabetessymptome
auf Basis von Gelegenheits-Blutzuckerwerten. In den Jahren 2010/2011 wurde
ein Grenzwert des Hämoglobin-A1c (HbA1c) als Blutzucker-Langzeitwert als
zusätzliches Diagnosekriterium eingeführt. Dies wurde durch eine bessere
Verfügbarkeit und internationale Standardisierung der HbA1c-Messmethode
möglich. Dabei gilt, dass bei Personen ohne klassische Symptome mindestens zwei
Werte (Wiederholungsmessung eines Kriteriums zu einem anderen Zeitpunkt
bzw. Messung eines anderen Kriteriums zum gleichen Zeitpunkt) erforderlich
sind. Diese Diagnosekriterien gemäß den aktuellen internationalen Leitlinien
sowie der Nationalen Versorgungsleitline Typ-2-Diabetes gelten weiterhin.
Da individualmedizinisch die oben genannten Kriterien in unterschiedlicher
Kombination zur Diabetesdiagnose herangezogen werden, lässt sich auf
Grundlage vorliegender wissenschaftlicher Daten nicht quantifizieren, ob und in
welchem Ausmaß die Einführung des HbA1c-Kriteriums zu einer Zunahme des
diagnostizierten Diabetes oder des Anteils der als behandlungsbedürftig geltender
Menschen in den letzten 10 bis 20 Jahren in Deutschland beigetragen hat.
5. Um wie viel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten
für blutzuckersenkende Medikamente (z. B. für Diabetes Typ 2, wie
Metformin oder andere Antidiabetika) für die gesetzlichen Krankenkassen in
den letzten zehn Jahren gestiegen (bitte absolute Zahlen und Quellen, z. B.
GKV-Statistiken, angeben)?
Die genannten Zahlen sind unter www.arzneimittel.wido.de/PharMaAnalyst
öffentlich zugänglich und können mit dem ATC-Code A10 recherchiert
werden.
6. Wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
eine starke Zunahme der behandlungsbedürftigen Patienten mit erhöhtem
Blutzucker (insbesondere Diabetes Typ 2) gab, wie erklärt die
Bundesregierung diese Entwicklung (z. B. durch demografische Faktoren,
Lebensstiländerungen, verbesserte Diagnostik oder Normwertanpassungen)?
Zu einer etwaigen Zunahme des Anteils der als behandlungsbedürftig geltenden
Menschen mit erhöhten Blutzuckerwerten in den letzten zehn Jahren liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis
4 wird verwiesen.
Auf der Grundlage von Daten aus Befragungssurveys des Robert Koch-Instituts
(RKI) kann abgeschätzt werden, dass die Häufigkeit des diagnostizierten
Diabetes in der Bevölkerung (Prävalenz) in den Jahren von 2003 bis 2024 von
5,8 Prozent auf 10,3 Prozent angestiegen ist (einsehbar unter www.gbe.rki.de/d
iabetes-praevalenz). Diese Zunahme kann verschiedene Ursachen haben. Da
die altersstandardisierten Prävalenzen im genannten Zeitraum nur von 6
Prozent auf 9,7 Prozent anstiegen, kann abgeschätzt werden, dass die
demografische Alterung etwa ein Fünftel des Gesamtanstiegs erklärt. Darüber hinaus
können neben veränderten Diagnosekriterien vor allem eine verbesserte
medizinische Versorgung und die damit verbundene längere Überlebenszeit von
Menschen mit einem diagnostizierten Diabetes, eine Verschiebung des Anteils von
unerkanntem Diabetes hin zum diagnostizierten Diabetes durch eine
verbesserte Früherkennung sowie ungünstige Lebensstilveränderungen in der
Bevölkerung eine Rolle spielen (siehe www.gbe.rki.de/diabetes-praevalenz).
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um durch präventive
Ansätze (z. B. Förderung von Ernährungsumstellung, Bewegung oder
Früherkennungsprogramme) die Prävalenz von Diabetes Typ 2 zu senken
und dadurch die Abhängigkeit von medikamentösen Behandlungen zu
reduzieren, im Sinne einer wirtschaftlichen Versorgung gemäß § 12 SGB V?
Die Bundesregierung verfolgt einen krankheitsübergreifenden Ansatz zur
gemeinsamen Prävention von bevölkerungsmedizinisch wichtigen
nichtübertragbaren Krankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen oder
Diabetes mellitus. Dabei stehen die gemeinsamen lebensstilbezogenen
Risikofaktoren wie Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, Übergewicht sowie
Tabak- und Alkoholkonsum im Fokus. Mit dem Nationalen Aktionsplan
IN FORM, Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr
Bewegung, fördert die Bundesregierung Maßnahmen für einen gesunden Lebensstil
in allen Lebenswelten. Damit sollen Bewegungsmangel, Fehlernährung,
Übergewicht und damit zusammenhängende Krankheiten vermieden werden. Eine
gesunde und ausgewogene Ernährung sowie Bewegung im Alltag und Sport
können zur Vorbeugung von Übergewicht und Adipositas sowie von dadurch
begünstigten Folgeerkrankungen beitragen, zu denen auch Diabetes mellitus
Typ 2 zählt.
Zur Förderung ausreichender körperlicher Aktivität setzt die Bundesregierung
eine Vielzahl von Maßnahmen um. So wurden bei dem im Jahr 2023
beendeten, vom Bundesministerium für Gesundheit initiierten sektorenübergreifenden
„Runden Tisch Bewegung und Gesundheit“ über 40 relevante Institutionen aus
Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und weiteren Interessensgruppen
zusammengebracht, um sich gemeinsam zu verständigen, wie Bewegung und ein
aktiver Lebensstil bei allen Menschen in Deutschland gestärkt werden.
Ergebnis dieses Prozesses sind konkrete Vereinbarungen von beteiligten Akteuren zur
Umsetzung erfolgsversprechender Maßnahmen zu Bewegungsförderung für
alle Altersgruppen und ihre Lebenswelten. Die erzielte Vernetzung soll
fortgesetzt und verstetigt werden, um so nachhaltige Verbesserung des
Bewegungsverhalten und der -verhältnisse zu bewirken. Die Bedarfe der vulnerablen,
benachteiligten Gruppen stehen dabei im Vordergrund.
Ergänzend dazu klärt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit über
verschiedene Medien und Multiplikatoren zum gesundheitsförderlichen, aktiven
Lebensstil und zu lebensstilbezogenen Risikofaktoren auf, zum Beispiel auf
www.diabinfo.de, www.uebergewicht-vorbeugen.de und www.rauchfrei-inf
o.de.
Nach § 20 Absatz 1 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sehen die
Krankenkassen in ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von
Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des
selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten
(Gesundheitsförderung) vor. Ziel der durch die Krankenkassen unterstützten individuellen
verhaltenspräventiven Maßnahmen ist es, Versicherte zur kritischen Reflexion
ihres gesundheitsbezogenen Verhaltens und ihrer gesundheitlichen Situation
anzuregen, Anreize zur Stärkung ihres selbstbestimmten gesundheitsorientierten
Handelns zu bieten und so Krankheitsrisiken zu verhindern bzw. zu
vermindern. Angesichts der zentralen Bedeutung von Bewegung und Ernährung für
die Gesundheit erbringen die Krankenkassen auf der Grundlage der im
Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes Bund der gesetzlichen Krankenkassen für
alle Krankenkassen verbindlichen Kriterien Leistungen mit dem Ziel der
Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete
verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme und zur
Förderung einer gesundheitsgerechten und ökologisch nachhaltigen Ernährung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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