Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes- Diagnosen
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Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes- Diagnosen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3413
21. Wahlperiode 22.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Geänderte Normwerte des Blutzuckers und Auswirkungen auf Diabetes-
Diagnosen
Mehr als 70 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich
krankenversichert und haben Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und
wirtschaftliche Gesundheitsversorgung gemäß § 12 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) (www.bundesgesundheitsministerium.de/gkv.html). Die
Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden sich auf
Rekordwerten und stiegen 2024 um rund 5 Mrd. Euro auf 58,4 Mrd. Euro, wobei
Diabetes-Medikamente einen signifikanten Anteil ausmachen (www.aok.de/pp/
gg/daten-und-analysen/gkv-arzneimittelkosten/). Gemäß dem Geschäftsbericht
2024 der Deutschen Diabetes-Hilfe leben in Deutschland rund 11 Millionen
Menschen mit Diabetes, einschließlich einer Dunkelziffer von ca. 2 Millionen
unerkannten Fällen (www.diabetesde.org/ueber_uns/geschaeftsberichte). Jede
Minute kommt eine Neuerkrankung hinzu. Der Blutzuckerwert – insbesondere
der Nüchtern-Blutzucker, der postprandiale Wert und der Langzeitwert
HbA1c – dient der Ausschließung oder Diagnose einer Diabetes-Erkrankung
und gibt den Glukosegehalt im Blut an. Änderungen an diesen Normwerten,
wie sie von Fachgesellschaften wie der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
(DDG) basierend auf internationalen Standards (z. B.
Weltgesundheitsorganisation (WHO), American Diabetes Association (ADA)) vorgenommen werden,
können Auswirkungen auf Diagnosezahlen und Arzneimittelausgaben haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon (einschließlich genauer Daten),
wann, wie oft, und aus welchen wissenschaftlichen Gründen (z. B.
basierend auf Studien oder Leitlinien der DDG) es in den letzten 20 Jahren zu
Anpassungen der Normwerte für Blutzucker (insbesondere Nüchtern-
Blutzucker, postprandialer Wert und HbA1c) kam?
2. Wenn die Frage 1 bejaht wird, führten solche Anpassungen der Normwerte
nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer signifikanten Zunahme der
Diagnosezahlen für Diabetes (insbesondere Typ 2), und wenn ja, in welchem
Ausmaß?
3. Bei wieviel Prozent der Menschen in Deutschland führten die
Veränderungen der Normwerte für Blutzucker (z. B. Einführung des HbA1c als
Diagnosekriterium 2010) nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass sie
als behandlungsbedürftig (z. B. mit Medikamenten wie Metformin) galten?
4. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung der prozentuale
Anteil der Menschen in Deutschland in den letzten zehn Jahren, die einen
erhöhten Blutzucker (insbesondere bei Typ‑2-Diabetes) aufweisen und
dadurch behandlungsbedürftig sind (bitte nach Messarten, also z. B.
Nüchtern- vs. HbA1c-Wert, differenzieren )?
5. Um wie viel Prozent sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten
für blutzuckersenkende Medikamente (z. B. für Diabetes Typ 2, wie
Metformin oder andere Antidiabetika) für die gesetzlichen Krankenkassen in
den letzten zehn Jahren gestiegen (bitte absolute Zahlen und Quellen, z. B.
GKV-Statistiken, angeben)?
6. Wenn es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
eine starke Zunahme der behandlungsbedürftigen Patienten mit erhöhtem
Blutzucker (insbesondere Diabetes Typ 2) gab, wie erklärt die
Bundesregierung diese Entwicklung (z. B. durch demografische Faktoren,
Lebensstiländerungen, verbesserte Diagnostik oder Normwertanpassungen)?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um durch präventive
Ansätze (z. B. Förderung von Ernährungsumstellung, Bewegung oder
Früherkennungsprogramme) die Prävalenz von Diabetes Typ 2 zu senken und
dadurch die Abhängigkeit von medikamentösen Behandlungen zu
reduzieren, im Sinne einer wirtschaftlichen Versorgung gemäß § 12 SGB V?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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