Differenzierte Betrachtung von LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin in Bezug auf Normwerte, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische Auswirkungen (Antwort zu Drs. 21/3412)
Text
Differenzierte Betrachtung von LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin in Bezug auf Normwerte, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische Auswirkungen (Antwort zu Drs. 21/3412)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3845
21. Wahlperiode 26.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christina Baum, Martin Sichert,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3412 –
Differenzierte Betrachtung von LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin in Bezug auf
Normwerte, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische Auswirkungen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Cholesterin stellt ein unverzichtbares Lipid im menschlichen Organismus dar,
dessen Blutwerte eine nuancierte Betrachtung erfordern. Während das
Gesamtcholesterin den Gesamthaushalt widerspiegelt, bergen LDL-Cholesterin
(das sogenannte schlechte Cholesterin) und HDL-Cholesterin (das sog. gute
Cholesterin) konträre Rollen: LDL fördert die Plaquebildung in den Arterien
und steigert damit das Risiko kardiovaskulärer Erkrankungen, wohingegen
HDL schützende Effekte entfaltet. Jüngste Leitlinien, wie die der European
Society of Cardiology (ESC) aus dem Jahr 2019 (www.lipid-liga.de/wp-conte
nt/uploads/2020_Kommentar_ESC_EAS-Leitlinie-Dyslipdidaemie.pdf),
haben die Zielwerte insbesondere für LDL-Cholesterin deutlich gesenkt,
nämlich etwa auf unter 1,4 mmol/l (55 mg/dl) für Hochrisikopatienten, was zu
einer erheblichen Zunahme der Behandlungsbedürftigkeit und der
Verschreibung lipidsenkender Medikamente führt (https://deximed.de/home/praxiswisse
n/thema-der-woche-archiv/2025-w03).
Diese Kleine Anfrage sucht gezielt Transparenz über die
gesundheitspolitischen Konsequenzen einer differenzierten Cholesterinwertung zu schaffen, da
undifferenzierte Ansätze das Risiko von Über- oder Untertherapien bergen
und somit die Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen beeinträchtigen
könnten.
1. Welche Änderungen der Normwerte für Gesamtcholesterin, LDL-
Cholesterin und HDL-Cholesterin haben in den letzten zehn Jahren (2015 bis
2025) nach Kenntnis der Bundesregierung stattgefunden, und auf welchen
wissenschaftlichen Grundlagen beruhen diese (bitte nach Risikogruppen,
also z. B. Gesunde, Diabetiker, Post-Infarkt-Patienten, differenzieren)?
Die von den einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften empfohlenen
Normwerte für Laborwerte des Fettstoffwechsels sind öffentlich zugänglich
und recherchierbar. Die hierfür maßgeblichen wissenschaftlichen Grundlagen
können über die Internetseiten der betreffenden Fachgesellschaften, über die
auf dem Internetportal der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizi-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 26. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) publizierten Leitlinien oder über
medizinische Literaturdatenbanken eingesehen werden.
2. Wie viele Personen in Deutschland gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit als behandlungsbedürftig aufgrund erhöhter Werte von LDL-
Cholesterin im Vergleich zu Gesamtcholesterin oder niedrigen HDL-
Werten, gibt es Schätzungen zur Zunahme durch Normwertsenkungen, und
wie wirkt sich dies auf die Kosten im Gesundheitswesen aus (z. B.
Statine-Verschreibungen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl der Personen in
Deutschland vor, die – aufgrund erhöhter Werte von LDL-Cholesterin im
Vergleich zu Gesamtcholesterin oder niedrigen HDL-Werten – derzeit als
behandlungsbedürftig gelten. Des Weiteren sind der Bundesregierung keine
belastbaren Schätzungen bekannt, die sich auf Auswirkungen von
Normwertsenkungen auf die Zahl der in diesem Sinne als behandlungsbedürftig geltenden
Personen oder die Kosten im Gesundheitswesen beziehen.
Aktuelle Empfehlungen der einschlägigen nationalen und internationalen
Fachgesellschaften zur Behandlung mit lipidsenkenden Medikamenten beziehen
sich nicht allein auf Cholesterinwerte, sondern zusätzlich auf das durch
komplexe Risikorechner ermittelte Herz-Kreislauf-Risiko der Patientinnen und
Patienten sowie bestehende Erkrankungen berücksichtigen.
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um eine
differenzierte Aufklärung über Cholesterinarten zu fördern, insbesondere dass
HDL schützend wirkt und LDL risikoreich ist, und gibt es Kampagnen
oder Leitfäden, die den LDL- bzw. HDL-Quotienten oder Non-HDL-
Cholesterin berücksichtigen?
Differenzierte Informationen zu Cholesterinarten, zu möglichen Ursachen und
Folgen von erhöhten Cholesterinwerten sowie zu Möglichkeiten der
Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von erhöhten Cholesterinwerten werden
auf dem gemäß § 395 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch das
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) betriebenen Nationalen
Gesundheitsportal gesund.bund.de bereitgestellt.
Vertiefende Informationen zu diesen Themen werden zudem auf dem
Gesundheitsportal gesundheitsinformation.de angeboten, das durch das Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betrieben wird.
Zu dessen gesetzlichem Auftrag nach § 139a SGB V gehört auch die
Bereitstellung von verständlichen allgemeinen Informationen zur Qualität und Effizienz
in der Gesundheitsversorgung sowie zur Diagnostik und Therapie von
Krankheiten mit erheblicher epidemiologischer Bedeutung.
Ergänzende Informationen, insbesondere hinsichtlich des Zusammenhangs
zwischen Cholesterinwerten und Diabetes sowie deren gemeinsamen
Risikofaktoren, Folgeerkrankungen und Präventionsmöglichkeiten, finden sich zusätzlich
auf dem durch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) im
Auftrag des BMG initiierten und geförderten Diabetesinformationsportal diabinf
o.de, das gemeinsam von Helmholtz Munich, dem Deutschen Diabetes-
Zentrum und dem Deutschen Zentrum für Diabetesforschung angeboten wird.
4. Inwiefern beeinflussen nach Kenntnis der Bundesregierung genetische
Faktoren (z. B. familiäre Hypercholesterinämie) die
Behandlungsempfehlungen für LDL-Cholesterin, und welche Screeningprogramme plant die
Regierung ggf., um frühzeitige Differenzierung von Cholesterinarten zu
ermöglichen?
Hinsichtlich der Beeinflussung von Behandlungsempfehlungen für LDL-
Cholesterin durch genetische Faktoren (z. B. familiärer Hypercholesterinämie) wird
auf die frei und allgemein öffentlich zugänglichen Leitlinien der einschlägigen
medizinischen Fachgesellschaften verwiesen.
Die Ausgestaltung der Gesundheitsuntersuchungen nach § 25 und § 26 SGB V
als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Früherkennung von
Krankheiten obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Für die
Früherkennung von erhöhten Cholesterinwerten können gesetzlich
krankenversicherte Jugendliche die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1-Untersuchung)
nach § 26 SGB V im Alter von 12 bis 14 Jahren einmalig in Anspruch nehmen.
Bei Verdacht auf eine familiäre Hypercholesterinämie beinhaltet diese eine
Laboruntersuchung des Gesamtcholesterins. Das Nähere zu den Inhalten der J1-
Untersuchung regelt der G-BA in seiner Richtlinie zur
Jugendgesundheitsuntersuchung (Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie), die über die
Internetseite des G-BA allgemein öffentlich einsehbar ist (abrufbar unter www.g-ba.de/
richtlinien/14). Gesetzlich krankenversicherte Erwachsene können die
allgemeine Gesundheitsuntersuchung nach § 25 SGB V im Alter von 18 bis 34
Jahren einmalig und ab dem 35. Lebensjahr alle drei Jahre in Anspruch nehmen.
Diese beinhaltet ab dem Alter von 35 Jahren unter anderem eine
Laboruntersuchung mit differenzierter Bestimmung der Blutwerte von Gesamtcholesterin,
LDL-Cholesterin und HDL-Cholesterin. Bei 18- bis 34-Jährigen werden diese
Laboruntersuchungen durchgeführt, wenn entsprechende Risikofaktoren
vorliegen, zum Beispiel eine positive Familienanamnese oder eine Adipositas. Der
G-BA regelt das Nähere zu den Inhalten der Gesundheitsuntersuchung in seiner
Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von
Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie), die ebenfalls über die
Internetseite des G-BA allgemein öffentlich einsehbar ist (abrufbar unter www.g-ba.de/
richtlinien/10).
5. Welche evidenzbasierten Strategien zur natürlichen Senkung von LDL-
Cholesterin oder Erhöhung von HDL-Cholesterin (z. B. durch Ernährung,
Sport) werden von der Bundesregierung ggf. empfohlen, und wie werden
diese in Präventionsprogrammen ggf. umgesetzt?
Mit dem Nationalen Aktionsplan IN FORM, Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung, fördert die Bundesregierung Maßnahmen
für einen gesunden Lebensstil in allen Lebenswelten. Damit sollen
Bewegungsmangel, Fehlernährung, Übergewicht und damit zusammenhängende
Krankheiten vermieden werden. Eine gesunde und ausgewogene Ernährung sowie
Bewegung im Alltag und Sport können zur Vorbeugung von Übergewicht und
Adipositas sowie von dadurch begünstigten Folgeerkrankungen beitragen,
einschließlich einer positiven Beeinflussung der Cholesterinwerte.
Zur Förderung ausreichender körperlicher Aktivität setzt die Bundesregierung
eine Vielzahl von Maßnahmen um. So wurden bei dem im Jahr 2023
beendeten, vom BMG initiierten sektorenübergreifenden „Runden Tisch Bewegung
und Gesundheit“ über 40 relevante Institutionen aus Bund, Ländern,
Kommunen, Verbänden und weiteren Interessensgruppen zusammengebracht, um sich
gemeinsam zu verständigen, wie Bewegung und ein aktiver Lebensstil bei allen
Menschen in Deutschland gestärkt werden. Ergebnis dieses Prozesses sind
konkrete Vereinbarungen von beteiligten Akteuren zur Umsetzung
erfolgsversprechender Maßnahmen zu Bewegungsförderung für alle Altersgruppen und
ihre Lebenswelten. Die erzielte Vernetzung soll fortgesetzt und verstetigt
werden, um so nachhaltige Verbesserung des Bewegungsverhalten und der -
verhältnisse zu bewirken. Die Bedarfe der vulnerablen, benachteiligten Gruppen
stehen dabei im Vordergrund.
Ergänzend dazu klärt das BIÖG über verschiedene Medien und Multiplikatoren
zum gesundheitsförderlichen, aktiven Lebensstil und zu lebensstilbezogenen
Risikofaktoren auf, zum Beispiel auf www.diabinfo.de, www.uebergewicht-vor
beugen.de und www.rauchfrei-info.de.
Nach § 20 Absatz 1 Satz 1 SGB V sehen die Krankenkassen in ihren Satzungen
Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken
(primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten
gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) vor. Ziel der durch die
Krankenkassen unterstützten individuellen verhaltenspräventiven Maßnahmen
ist es, Versicherte zur kritischen Reflexion ihres gesundheitsbezogenen
Verhaltens und ihrer gesundheitlichen Situation anzuregen, Anreize zur Stärkung
ihres selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns zu bieten und so
Krankheitsrisiken zu verhindern oder zu vermindern. Angesichts der zentralen
Bedeutung von Bewegung und Ernährung für die Gesundheit erbringen die
Krankenkassen auf der Grundlage der im Leitfaden Prävention des Spitzenverbandes
Bund der gesetzlichen Krankenkassen für alle Krankenkassen verbindlichen
Kriterien Leistungen mit dem Ziel der Vorbeugung und Reduzierung spezieller
gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und
gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme und zur Förderung einer gesundheitsgerechten und
ökologisch nachhaltigen Ernährung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Gesundheit
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Differenzierte Betrachtung von LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin in Bezug auf Normwerte, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische A (Antwort)