Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems
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Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen des Bürgergeldsystems
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3429
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Kerstin
Przygodda, Gerrit Huy, Peter Bohnhof, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Unzureichende nachhaltige Integration in Arbeit und das strukturelle Versagen
des Bürgergeldsystems
Eine bedarfsdeckende Integration liegt vor, wenn sich erwerbsfähige
Leistungsberechtigte drei Monate nach der Integration in den Arbeitsmarkt nicht mehr im
Regelleistungsbezug befinden, also kein Bürgergeld beziehen (vor 2023: kein
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld). Wie eine Sonderauswertung der
Bundesagentur für Arbeit aufzeigt, waren im Jahr 2024 weniger als die Hälfte der
Integrationen in den Arbeitsmarkt (47,9 Prozent, 401 181 Integrationen)
bedarfsdeckend. Mehr als die Hälfte der Bürgergeldempfänger (52,1 Prozent, 435 914
Personen) war drei Monate nach der Vermittlung durch die Jobcenter bereits
wieder oder immer noch auf staatliche Unterstützung angewiesen. In diesem
Zusammenhang verstetigt sich der seit dem Jahr 2021 anhaltende Abwärtstrend
bei den bedarfsdeckenden Integrationen: Lag der Anteil bedarfsdeckender
Integrationen im Jahr 2021 noch bei 51,6 Prozent, so sank er seither kontinuierlich
auf die bereits erwähnten 47,9 Prozent (vgl. www.nius.de/gesellschaft/news/da
s-grosse-jobcenter-versagen-jeder-zweite-landet-nach-vermittlung-wieder-im-b
uergergeld/b7bb5654-b379-42f5-89c5-7ac323c246e1).
Hinsichtlich der Staatsangehörigkeit lässt sich konstatieren, dass die
nachhaltige Integration von Deutschen auf den Arbeitsmarkt (51,4 Prozent) höher
ausfällt als bei Ausländern (44,7 Prozent). Neben der Gruppe der Ausländer fielen
die bedarfsdeckenden Integrationen außerdem bei Personen aus
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gering aus: Sie lagen bei einem Anteil von 32,3
Prozent und erreichten damit einen neuen Tiefstand innerhalb der letzten fünf
Jahre. Demnach konnte hier nur jede dritte Jobvermittlung die Abhängigkeit
von staatlichen Leistungen beenden (ebd.). Bei der Gruppe der unter
25‑Jährigen, die in den letzten Jahren leichter in den Arbeitsmarkt zu
integrieren war, ist der Anteil der bedarfsdeckenden Integrationen zwischen 2022 und
2024 deutlich von 56,6 Prozent auf 46,3 Prozent zurückgegangen (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Zielwerte für bedarfsdeckende Integrationen verfolgt
die Bundesregierung?
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die
Integrationsquote seit 2021 kontinuierlich sinkt?
3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass über die Hälfte der Integrationen nicht zu einem nachhaltigen Ende
des Leistungsbezugs führen?
4. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der sogenannte Drehtür-Effekt im
Bürgergeldsystem nicht ab-, sondern zunimmt?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um nachhaltige
Integrationen zu erhöhen?
6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
unzureichenden Lohnabstand bei Geringverdienern im Verhältnis zu
Bürgergeldempfängern vor, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
7. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die deutlich geringere
nachhaltige Integration von Ausländern im Vergleich zu Deutschen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Warum ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsquote bei
unter 25‑Jährigen seit 2022 deutlich gesunken, und wie gedenkt die
Bundesregierung diesem Trend zu begegnen?
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote
bedarfsdeckender Integrationen bei ukrainischen Staatsangehörigen seit 2022
entwickelt (bitte Jahreswerte angeben)?
10. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür, daß ukrainische
Staatsangehörige trotz teilweise vorhandener formaler Qualifikationen nur in
geringem Maße nachhaltig integriert werden?
11. Welche Maßnahmen wurden speziell für ukrainische Staatsangehörige
geschaffen, um nachhaltige Beschäftigung zu erreichen, und welche
Wirkungen haben diese Programme nachweislich erzielt?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Unterschiede der nachhaltigen
Integrationsquoten zwischen EU-Ausländern, Drittstaatsangehörigen und
Personen aus den Asylherkunftsländern?
13. Wie erklärt die Bundesregierung die erheblichen Unterschiede der
bedarfsdeckenden Integrationsquoten zwischen den einzelnen
Bundesländern?
14. Welche strukturellen, demographischen oder arbeitsmarktpolitischen
Faktoren sieht die Bundesregierung als ursächlich für diese deutlichen
Abweichungen in den einzelnen Bundesländern an?
15. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um Jobcenter
in Ländern mit besonders niedrigen Quoten gezielt zu unterstützen oder zu
verbessern?
16. Welche „Best Practices“ aus Ländern mit überdurchschnittlichen
Integrationsquoten wurden ggf. identifiziert, und welche davon wurden
bundesweit zur Anwendung empfohlen?
17. Welche Rolle misst die Bundesregierung der Kennzahl „bedarfsdeckende
Integrationen“ im Rahmen der Steuerung der Jobcenter zu?
18. Plant die Bundesregierung eine Weiterentwicklung der Kennzahl, und
wenn ja, wie genau sehen die Pläne zur Weiterentwicklung der Kennzahl
aus, und bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
19. Welche Anpassungen im Ziel- und Steuerungssystem der Jobcenter sind
ggf. geplant, um nachhaltige Integrationen stärker in den Mittelpunkt zu
rücken?
20. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Jobcenter künftig
verstärkt auf vollzeitnahe und existenzsichernde Beschäftigung statt auf
kurzfristige oder instabile Arbeitsaufnahmen hinwirken?
21. Plant die Bundesregierung die Einführung eines verbindlichen Zielwertes
bei der Quote der bedarfsdeckenden Integrationen (bitte begründen)?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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