Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau
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Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3424
21. Wahlperiode 23.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulrich Thoden, Clara Bünger, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović,
Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Konfliktvermittlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa und deutsche Unterstützung für die Republik Moldau
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
vermittelt seit 1993 in dem Konflikt zwischen der Republik Moldau und dem
abtrünnigen Landesteil Transnistrien. Im Zuge der Auflösung der Sowjetunion
hatte sich die Region nach bewaffneten Auseinandersetzungen unter der
Eigenbezeichnung „Pridnestrowische Moldauische Republik“ (PMR) faktisch von
Moldau abgespalten. Transnistrien steht unter der Herrschaft eines von
Russland protegierten, international nicht anerkannten De-facto-Regimes. In
mehreren Sicherheitszonen sind trilaterale Friedenstruppen stationiert, die aus
russischen, moldauischen und transnistrischen Soldaten bestehen. Die OSZE leitet
das 5+2-Verhandlungsformat, das neben den beiden Konfliktparteien Moldau
und Transnistrien die OSZE, die Ukraine und Russland umfasst, während die
USA und die EU einen Beobachterstatus haben. Der politische
Verhandlungsrahmen sieht eine dauerhafte Lösung des Transnistrien-Konflikts auf Basis der
territorialen Integrität Moldaus und eines Sonderstatus für Transnistrien vor
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache
18/2079).
Infolge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges der Russischen Föderation
gegen die Ukraine ist der 5+2-Prozess praktisch zum Erliegen gekommen. Die
OSZE-Mission ermöglicht trotz der widrigen Umstände weiterhin direkte
Gespräche im 1+1-Format zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus der
Republik Moldau und dem abtrünnigen Landesteil, die der Vertrauensbildung
dienen. Der derzeitige Sonderbeauftragte des amtierenden OSZE-Vorsitzenden für
die Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Rang eines Botschafters ist der
aus Deutschland stammende Diplomat Thomas Lenk (vgl. www.osce.org/node/
585109, abgerufen am 8. Dezember 2025).
Die Republik Moldau ist von den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in besonderer Weise
betroffen. Die Fragestellenden betonen ihre Wertschätzung dafür, dass die Republik
Moldau von allen europäischen Staaten pro Kopf die meisten Geflüchteten aus
der Ukraine aufgenommen hat, obgleich der Lebensstandard der moldauischen
Bevölkerung niedrig ist und sich das Land in einer sicherheitspolitisch
verwundbaren Position befindet, die es zur Zielscheibe von fortgesetzter russischer
Einflussnahme und Destabilisierung macht.
Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daraus Fragen, welche aktuellen
Beiträge die Bundesregierung zur Konfliktvermittlung der OSZE im
Transnistrien-Konflikt sowie zur konkreten Unterstützung der Republik
Moldau leistet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Ausgaben für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2014 entwickelt
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
18/2079; bitte pro Jahr angeben)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalentwicklung
für die OSZE-Mission in der Republik Moldau seit 2015 vollzogen, und
wie viele Mitarbeitende aus Deutschland wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Missionsbeginn in die Republik Moldau insgesamt
entsandt (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 auf
Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte pro Jahr angeben)?
3. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
24. Februar 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die
Ukraine) wie viele von der OSZE-Mission vermittelte Treffen im 1+1-Format
der Konfliktparteien stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte
erläutern)?
4. In welchen Abständen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wie viele
Treffen der Gemeinsamen Kontrollkommission (Joint Control Commission –
JCC) stattgefunden, und welche Ergebnisse konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung damit bislang erzielt werden (bitte erläutern)?
5. Welche eigenen Initiativen und Aktivitäten hat die Bundesregierung seit
dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
durchgeführt, um den Konfliktlösungsprozess in der Republik Moldau und
vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien zu fördern
(bitte erläutern)?
6. Wie viele Gebietsinspektionen nach dem Wiener Dokument haben nach
Kenntnis der Bundesregierung die OSZE-Teilnehmerstaaten seit dem
Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf dem
Hoheitsgebiet der Republik Moldau durchgeführt, und in wie vielen Fällen wurde
nach Kenntnis der Bundesregierung dabei auch die Lage in den
Sicherheitszonen untersucht (bitte pro Jahr angeben)?
7. Über welche Möglichkeiten verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit die OSZE-Missionsleitung bzw. die stellvertretende
Missionsleitung sowie Missionsangehörige der JCC, um sich ungehindert in der
Sicherheitszone zu bewegen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte erläutern)?
8. Wie viele Angehörige der russischen Streitkräfte halten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im transnistrischen Landesteil der
Republik Moldau auf, und in welchem Umfang werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Munitionsdepot Kolbasna derzeit immer noch
Munitionsbestände gelagert (vgl. Antworten der Bundesregierung zu den
Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
9. Mit wie vielen Militärbeobachtern ist nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell die Ukraine an der JCC beteiligt, und inwieweit konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Militärbeobachter seit
dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ihren
Auftrag in den Sicherheitszonen noch ausüben (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2079; bitte erläutern)?
10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung die moldauischen Streitkräfte, und wie sieht deren
aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 13
auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
11. Wie hat sich Kenntnis der Bundesregierung der Verteidigungshaushalt der
Republik Moldau seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu
Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte pro Jahr angeben)?
12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zusammenarbeit der
Republik Moldau mit der NATO seit Beantwortung der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 20/3361 entwickelt?
a) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither
im Rahmen der Partnership for Peace durchgeführt (bitte mit
Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)?
b) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seither
im Rahmen des Individual Partnership Action Plan durchgeführt (bitte
mit Zeitraum, Maßnahmen und Ziel angeben)?
c) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Verbesserung der Interoperabilität der moldauischen Streitkräfte mit
den NATO-Streitkräften im Rahmen des „Operational Capabilities
Concepts“ durchgeführt, und welche Ergebnisse konnten nach
Kenntnis der Bundesregierung damit in Bezug auf das Erreichen von NATO-
Standards bislang erzielt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte erläutern)?
d) Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem
maßgeschneiderten Unterstützungspaket durchgeführt, das auf dem
NATO-Gipfel 2022 in Madrid beschlossen wurde, welches die
nationale Widerstandsfähigkeit und zivile Bereitschaft der Republik
Moldau stärken soll (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte mit Zeitraum, Maßnahmen und
Ziel angeben)?
13. In welchem finanziellen Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die Republik Moldau Mittel aus der Europäischen Friedensfazilität für den
Ausbau ihrer militärischen Fähigkeiten erhalten, und wofür wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung die Mittel verausgabt (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/3361; bitte
erläutern)?
14. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung die De-facto-Streitkräfte in der Region Transnistrien,
und wie sieht deren aktuelle Personalstärke aus (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/2079)?
15. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Russischen Föderation und dem
transnistrischen De-facto-Regime entwickelt, und inwieweit hat nach
Kenntnis der Bundesregierung der Ukrainekrieg das Interesse und die
Dialogbereitschaft der transnistrischen Seite im Rahmen der von der OSZE-
Mission vermittelten Direktgespräche im 1+1-Format beeinflusst (bitte
erläutern)?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Schließung der
Grenze zum transnistrischen Landesteil der Republik Moldau durch die
Ukraine im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf
die Wirtschaftsentwicklung und den Lebensstandard der Bevölkerung in
Transnistrien sowie auf die zivilgesellschaftlichen Beziehungen zwischen
dem abtrünnigen Landesteil und dem von der Zentralregierung
kontrollierten Teil der Republik Moldau ausgewirkt (bitte erläutern)?
17. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Beginn des
russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine die politischen und
wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der gagausischen
Autonomieregierung und der Zentralregierung entwickelt, und was hat die
Bundesregierung bislang unternommen, um die pro-europäische moldauische
Regierung bei der Abwehr von russischen Einflussnahme- und
Destabilisierungsversuchen gegenüber der turksprachigen, gagausischen Minderheit
zu unterstützen (vgl. https://web.de/magazine/politik/russland-eu-putin-ta
uziehen-gagausien-gewinnt-41371826, abgerufen am 10. Dezember 2025;
bitte erläutern)?
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl und
die humanitäre Situation von Geflüchteten aus der Ukraine, die in der
Republik Moldau (sowie ggf. im transnistrischen Landesteil) Zuflucht
gefunden haben, und in welchem finanziellen Gesamtumfang hat die
Bundesregierung die Republik Moldau seit Beginn des russischen Angriffskrieges
gegen die Ukraine bei der humanitären Versorgung von Geflüchteten aus
der Ukraine unterstützt (bitte erläutern)?
19. Welche praktischen Schritte hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um zentrale Forderungen des Antrags „Den EU-Beitrittskandidaten
Moldau weiter unterstützen“ auf Bundestagsdrucksache 20/4332 aus der
20. Wahlperiode umzusetzen (bitte jeweils detailliert erläutern)?
a) In welchem finanziellen Umfang und ggf. wofür hat die
Bundesregierung der Republik Moldau bereits direkte, zweckgebundene
Budgethilfen für die Überwindung kurzfristiger Herausforderungen gewährt?
b) In welcher Weise hat die Bundesregierung auf bilateraler Ebene die
Republik Moldau bei Justizsektor- und Verwaltungsreformen
unterstützt, und wie viel Personal aus dem öffentlichen Dienst hat sie
bislang zu diesem Zweck in die Republik Moldau entsandt?
c) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen,
die Energieversorgung in der Republik Moldau zu diversifizieren
sowie Energieeffizienz und Energieeinsparungen zu fördern?
d) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu beigetragen,
die Republik Moldau bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und bei
der Klimafolgenanpassung zu unterstützen sowie die Entwicklung der
nachhaltigen und ökologischen Landwirtschaft zu fördern und die
bilaterale Zusammenarbeit im Zivil- und Katastrophenschutz, etwa bei
der Bekämpfung von Hochwasser und Waldbränden, auszubauen?
e) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung durchgeführt, um die
Geflüchtetenhilfe für die Republik Moldau insbesondere in den
Bereichen Bildungswesen, medizinische Versorgung und psychosoziale
Betreuung auszubauen?
f) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Reform der
moldauischen Streitkräfte unterstützt, insbesondere in den Bereichen
Ausbildung und Logistik, Lieferung von nichtletaler Ausrüstung und
Kapazitätsaufbau zur Cyberabwehr?
g) Inwieweit und womit hat die Bundesregierung unter Wahrung
rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Standards die bilaterale
nachrichtendienstliche Zusammenarbeit intensiviert sowie zum Ausbau der
nachrichtendienstlichen Fähigkeiten der Republik Moldau beigetragen, und
wie bilanziert sie die bisherigen Ergebnisse?
h) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die
Arbeitsmarktreformen in der Republik Moldau unterstützt, damit diese im Einklang
mit den ILO-Kernarbeitsnormen (ILO = Internationale
Arbeitsorganisation) und europäischen Sozialstandards stehen, und wie viele
Sozialreferentinnen und Sozialreferenten hat die Bundesregierung bislang in
die Republik Moldau als Teilnehmerland der Östlichen Partnerschaft
entsandt?
i) Mit welchen Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung die
Republik Moldau bei der Integration und Gleichstellung von Frauen
auf dem Arbeitsmarkt und in zivilen und öffentlichen Strukturen
unterstützt?
j) Welche Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung
durchgeführt, um den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt und den
effektiven Zugang von Opfern sexualisierter Gewalt zu Rechtsschutz
und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten in der Republik Moldau zu
verbessern sowie die Umsetzung der Europarats-Roadmap
„Supporting the implementation of the Istanbul Convention in the Republic of
Moldova“ zu unterstützen?
k) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle
Menschenrechtssituation von LGBTQIA+ in der Republik Moldau, und welche
Maßnahmen und Aktivitäten hat die Bundesregierung durchgeführt,
um effektive Schutzmechanismen für die LGBTQIA+-Community zu
unterstützen?
l) Was hat die Bundesregierung unternommen, um den
zivilgesellschaftlichen Jugendaustausch sowie den Schülerinnen- und
Schüleraustausch zwischen der Republik Moldau und der Bundesrepublik
Deutschland zu fördern und Forschungskooperationen mit
moldauischen Hochschulen und Unternehmen zu intensivieren?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass der Pro-EU-
Kurs der bei den jüngsten Parlamentswahlen vom 28. September 2025 im
Amt bestätigten moldauischen Regierung zunehmend von geopolitischen
Sicherheitsfragen überschattet wird, und was unternimmt die
Bundesregierung, um die moldauische Regierung unter Führung der Präsidentin
Maia Sandu zur Fortsetzung der Reformbemühungen in den EU-
Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau gemäß den
Kopenhagener Kriterien zu ermutigen und dem Auftrieb EU-kritischer und
antieuropäischer Kräfte im Land entgegenzuwirken (vgl. https:\\rosalux.de/news/i
d/53904/moldau-der-wahre-wahlgewinner-war-die-angst, abgerufen am
10. Dezember 2025; bitte erläutern)?
Berlin, den 17. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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