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Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2504) (Antwort zu Drs. 21/2927)

dip / drucksache 15.12.2025 · WP 21 · 21/3278 · Antwort · Original ↗

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Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2504) (Antwort zu Drs. 21/2927) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3278 21. Wahlperiode 15.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2927 – Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2504) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Sicht der Fragesteller besteht bei einigen Fragen der Kleinen Anfrage „Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts“ auf Bundestagsdrucksache 21/2504 noch Klärungsbedarf. So wurde in der Antwort zu Frage 5 nicht im Detail dargelegt, welche Speisen und Getränke im Rahmen des gemeinsamen Abendessens im Bundeskanzleramt gereicht wurden, obwohl in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage mit dem Titel „Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung“ auf Bundestagsdrucksache 19/31887 noch detaillierte Angaben zu den Speisen und Getränken gemacht worden waren. Zudem ist der medialen Berichterstattung über das Treffen zu entnehmen, dass der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und der Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke zum Thema „Repräsentation und direkte Demokratie“ sowie die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld zum Thema „Offene Verfassung und veränderte Weltordnung: Wie kann sich die Offenheit des Grundgesetzes gegenüber der internationalen Gemeinschaft und der europäischen Integration angesichts veränderter internationaler Rahmenbedingungen weiterhin bewähren?“ referiert haben (www.welt.de/politik/deutschland/plus6914782935739e1972508a37/ke ine-notizen-geheimniskraemerei-um-das-treffen-von-richtern-und-regierun g.html). Was der genaue Inhalt der Vorträge des Bundesinnenministers sowie der beiden Bundesverfassungsrichter war, bleibt jedoch unklar, weil laut Auskunft der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts die Impulsreferate der Richter nicht ausformuliert vorliegen und nach Angaben des Bundesministeriums des Innern der Bundesinnenminister für seinen Vortrag nicht den Entwurf der Fachabteilung verwendet, sondern die Rede „auf Basis eigener Notizen frei gehalten“ habe. Lediglich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz habe das Manuskript der Bundesjustizministerin auf Anfrage von Medien bereitwillig herausgegeben. Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 9. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Bundesregierung nun die Gelegenheit gegeben werden, das aufgezeigte Transparenzdefizit zu beheben. 1. Welche Speisen und Getränke wurden im Rahmen des gemeinsamen Abendessens im Bundeskanzleramt gereicht (bitte detailliert die einzelnen Gänge aufschlüsseln)? Die Frage nach der konkreten Speise- und Getränkewahl für Verpflegung im Bundeskanzleramt dürfte grundsätzlich über das parlamentarische Kontroll- und Auskunftsinteresse hinausgehen. Unbeschadet dessen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht kann hierzu Folgendes mitgeteilt werden: Als Vorspeise wurde ein Salat aus roten Beeten, Feldsalat, Granatapfel und Ziegenfrischkäse serviert, als Hauptspeise wahlweise geschmorter Sellerie mit Brezelknödeln oder gebratener Hirschkalbrücken, jeweils mit Rosenkohl und Kräutersaitlingen, und als Nachspeise eine Feigentarte. Dazu wurden eine Weinbegleitung sowie eine Getränkeauswahl gereicht. 2. Was war der genaue Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Impulsvortrags des Bundesinnenministers? Die Rede wurde auf der Basis eigener Notizen des Bundesministers frei gehalten. Die tatsächlich gehaltene Rede liegt der Bundesregierung nicht vor. Verwaltungsvorschriften, die einen Behördenleiter dazu verpflichten, seine Äußerungen und Reden zu dokumentieren, existieren nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen. 3. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Impulsvortrags des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Henning Radtke? 4. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Impulsvortrags der Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Da der Bundesregierung keine Manuskripte vorliegen und – dem Format der Veranstaltung entsprechend – auch keine Mitschrift erfolgte, kann die Bundesregierung auch den genauen Inhalt der Impulsvorträge von Bundesverfassungsrichter Radtke sowie Bundesverfassungsrichterin Langenfeld nicht wiedergeben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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