Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2504) (Antwort zu Drs. 21/2927)
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Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/2504) (Antwort zu Drs. 21/2927)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3278
21. Wahlperiode 15.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph
Birghan, Gereon Bollmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2927 –
Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/2504)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus Sicht der Fragesteller besteht bei einigen Fragen der Kleinen Anfrage
„Treffen der Bundesregierung mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts“
auf Bundestagsdrucksache 21/2504 noch Klärungsbedarf. So wurde in der
Antwort zu Frage 5 nicht im Detail dargelegt, welche Speisen und Getränke
im Rahmen des gemeinsamen Abendessens im Bundeskanzleramt gereicht
wurden, obwohl in der Antwort auf Frage 6 der Kleinen Anfrage mit dem
Titel „Besuch des Bundesverfassungsgerichts bei der Bundesregierung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/31887 noch detaillierte Angaben zu den Speisen
und Getränken gemacht worden waren.
Zudem ist der medialen Berichterstattung über das Treffen zu entnehmen, dass
der Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt und der
Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Henning Radtke zum Thema „Repräsentation und
direkte Demokratie“ sowie die Bundesministerin der Justiz und für
Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig und die Bundesverfassungsrichterin Prof.
Dr. Christine Langenfeld zum Thema „Offene Verfassung und veränderte
Weltordnung: Wie kann sich die Offenheit des Grundgesetzes gegenüber der
internationalen Gemeinschaft und der europäischen Integration angesichts
veränderter internationaler Rahmenbedingungen weiterhin bewähren?“ referiert
haben (www.welt.de/politik/deutschland/plus6914782935739e1972508a37/ke
ine-notizen-geheimniskraemerei-um-das-treffen-von-richtern-und-regierun
g.html).
Was der genaue Inhalt der Vorträge des Bundesinnenministers sowie der
beiden Bundesverfassungsrichter war, bleibt jedoch unklar, weil laut Auskunft
der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts die Impulsreferate der Richter
nicht ausformuliert vorliegen und nach Angaben des Bundesministeriums des
Innern der Bundesinnenminister für seinen Vortrag nicht den Entwurf der
Fachabteilung verwendet, sondern die Rede „auf Basis eigener Notizen frei
gehalten“ habe. Lediglich das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz habe das Manuskript der Bundesjustizministerin auf Anfrage von
Medien bereitwillig herausgegeben.
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 9. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Mit dieser Kleinen Anfrage soll der Bundesregierung nun die Gelegenheit
gegeben werden, das aufgezeigte Transparenzdefizit zu beheben.
1. Welche Speisen und Getränke wurden im Rahmen des gemeinsamen
Abendessens im Bundeskanzleramt gereicht (bitte detailliert die einzelnen
Gänge aufschlüsseln)?
Die Frage nach der konkreten Speise- und Getränkewahl für Verpflegung im
Bundeskanzleramt dürfte grundsätzlich über das parlamentarische Kontroll-
und Auskunftsinteresse hinausgehen. Unbeschadet dessen und ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht kann hierzu Folgendes mitgeteilt werden: Als
Vorspeise wurde ein Salat aus roten Beeten, Feldsalat, Granatapfel und
Ziegenfrischkäse serviert, als Hauptspeise wahlweise geschmorter Sellerie mit Brezelknödeln
oder gebratener Hirschkalbrücken, jeweils mit Rosenkohl und
Kräutersaitlingen, und als Nachspeise eine Feigentarte. Dazu wurden eine Weinbegleitung
sowie eine Getränkeauswahl gereicht.
2. Was war der genaue Inhalt des in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnten Impulsvortrags des Bundesinnenministers?
Die Rede wurde auf der Basis eigener Notizen des Bundesministers frei
gehalten. Die tatsächlich gehaltene Rede liegt der Bundesregierung nicht vor.
Verwaltungsvorschriften, die einen Behördenleiter dazu verpflichten, seine
Äußerungen und Reden zu dokumentieren, existieren nicht. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
3. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt des in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Impulsvortrags des
Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Henning Radtke?
4. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der genaue Inhalt des in der
Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Impulsvortrags der
Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Christine Langenfeld?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da der Bundesregierung keine Manuskripte vorliegen und – dem Format der
Veranstaltung entsprechend – auch keine Mitschrift erfolgte, kann die
Bundesregierung auch den genauen Inhalt der Impulsvorträge von
Bundesverfassungsrichter Radtke sowie Bundesverfassungsrichterin Langenfeld nicht
wiedergeben.
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ISSN 0722-8333]
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