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Umstrittene Studie "The economic commitment of climate change" von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (Antwort zu Drs. 21/2914)

dip / drucksache 10.12.2025 · WP 21 · 21/3187 · Antwort · Original ↗

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Umstrittene Studie "The economic commitment of climate change" von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (Antwort zu Drs. 21/2914) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3187 21. Wahlperiode 10.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2914 – Umstrittene Studie „The economic commitment of climate change“ von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im April 2024 sorgte die Studie „The economic commitment of climate change“ (www.nature.com/articles/s41586-024-07219-0) von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) für Aufsehen. Darin wird im Kern postuliert, dass die Folgen des „Klimawandels“ die Weltwirtschaft zukünftig 38 Bill. US-Dollar pro Jahr kosten würden. Zentrale Aussage der Studie: „Selbst wenn der CO₂-Ausstoß ab heute drastisch gesenkt werden sollte, ist die Weltwirtschaft aufgrund des Klimawandels bereits zu einem Einkommensverlust von 19 Prozent bis 2050 verurteilt.“ Dass die Studie in der renommierten Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlicht wurde, verschaffte ihr zusätzliches Gewicht. So griff die Presse die alarmierende Botschaft bereitwillig auf. „Der Klimawandel bedroht die Weltwirtschaft“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/klimafolgen-potsdam-institut-weltwirt schaft-schrumpft-drastisch-100.html) und „38 Billionen in einem Jahr: Wie teuer der Klimawandel die Wirtschaft zu stehen kommt“ (www.fr.de/wirtschaf t/38-billionen-jahr-kosten-klimawandel-wirtschaft-studie-zr-93020232.html) waren einige der alarmierenden Schlagzeilen. Auch höchste politische Gremien griffen die Studie auf und machten sie zu einer Leitlinie ihres Handelns, darunter das Network for Greening the Financial System (NGFS). Das NGFS ist ein Forum, in dem die Zentralbanken der Welt und andere Regulatoren zusammentreffen, um sich auf gemeinsame Prinzipien hinsichtlich des „Klimarisikos“ zu verständigen (www.ngfs.net/en). Sein Einfluss erstreckt sich auf Regierungen und supranationale Organisationen der Welt. Infolgedessen haben laut einem Pressebericht (www.welt.de/wis senschaft/plus68abf4168c33b226bcae6cdd/Klimawandel-Der-Skandal-um-di e-umstrittene-Klimastudie.html?icid=search.product.onsites%E2 Prozent80 Pr ozentA6) unter anderem auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Weltbank, die britische Regierung und die damalige US-Regierung die Befunde aus „The economic commitment of climate change“, übernommen, in ihre Entscheidungsgrundlagen einbezogen und daraus die Notwendigkeit noch strikterer „Klimaschutzmaßnahmen“ abgeleitet (https://bpi.com/the-flawed-ngfs-damage-function-is-even-more-flawe d-than-we-thought). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 9. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Inzwischen hat sich die Veröffentlichung dieser Studie von Forschern des PIK zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung, nach teilweise gewählter Bezeichnung zu einem „Wissenschaftsskandal“ entwickelt (vgl. www.welt.de/wissenschaft/plus68abf4168c33b226bcae6cdd/Klimawandel-De r-Skandal-um-die-umstrittene-Klimastudie.html?icid=search.product.onsites% E2 Prozent80 ProzentA6). Schon vor Veröffentlichung in der Zeitschrift „Nature“ gab es Hinweise von Fachwissenschaftlern, die am Peer Review beteiligt waren, dass die Studie schwere methodische Fehler aufweise und somit wissenschaftlichen Kriterien nicht standhalte (https://static-content.springer.com/ esm/art%3A10.1038 Prozent2Fs41586-024-07219-0/MediaObjects/41586_20 24_7219_MOESM2_ESM.pdf). Zitat eines der Gutachter laut o. g. Pressebericht: „Leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die statistische Methodik, auf die sich die Forschungsarbeit mit dem Titel stützt, keinerlei wissenschaftliche Grundlage hat.“ Die Tatsache, dass „Nature“ die genannte Studie, trotz der auch nach Ansicht der Fragesteller massiven Bedenken von Gutachtern, überhaupt veröffentlicht hat, wird von Klimaexperten als Skandal angesehen (z. B. hier: https://rogerpi elkejr.substack.com/p/too-big-to-fail). Noch schwerer wiegt, dass „Nature“ erst kürzlich, im August 2025, auf die schwerwiegenden Bedenken anderer Klimaexperten hingewiesen hat, ohne jedoch die Studie zurückzuziehen. Trotz ihrer bereits bei Veröffentlichung und seitdem noch vielfach kritisierten und bestrittenen wissenschaftlichen Haltbarkeit kursiert sie weiter als Entscheidungsgrundlage auf höchster Ebene. Das PIK wird u. a. von der Bundesregierung grundfinanziert, erhält Zuwendungen dieser für Projekte, berät diese nach eigenen Angaben und wird im Lobbyregister geführt (www.pik-potsdam.de/de/institut/ueber/ueber; www.lob byregister.bundestag.de/suche/R007117/34807?backUrl=%2Fsuche%3FpageS ize%3D25).  1. Ist der Bundesregierung die Studie „The economic commitment of climate change“ bekannt, und wenn nein, wie ist zu erklären, dass die Bundesregierung einer derart aufsehenerregenden Studie von Forschern eines mit Steuermitteln geförderten Instituts, der von Fachwissenschaftlern gravierende Mängel vorgeworfen werden, teilweise als „Wissenschaftsskandal“ bezeichnet, keine Beachtung schenkt? Ja.  2. Sofern der Bundesregierung die genannte Studie bekannt ist (wovon die Fragesteller ausgehen), fand die Studie „The economic commitment of climate change“ seit ihrem Erscheinen in Bundesministerien oder Behörden des Bundes Verwendung, und wenn ja, in welchen?  3. Sofern Frage 2 bejaht wurde, an welchen Stellen sind die Ergebnisse der Studie „The economic commitment of climate change“ in der Vergangenheit in Entscheidungen der Bundesregierung oder von Bundesbehörden eingeflossen (bitte alle Projekte und Gesetzgebungsverfahren auflisten)?  4. Welche weiteren Studien von Forschern des bzw. des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung sind in den vergangenen zehn Jahren ggf. in die Entscheidungsprozesse und Publikationen der Bundesregierung und von Bundesbehörden einbezogen worden (bitte Studien in Verbindung mit deren konkreter Verwendung in Projekten, Publikationen, Entscheidungen nennen)? Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung informiert sich im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung und Aufgabenwahrnehmung aus unterschiedlichsten Quellen; dazu zählen u. a. Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte, Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere. Eine Verpflichtung zur Erfassung aller Quellen, die bei der Entscheidungsfindung und Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung miteinfließen bzw. diese als Hintergrundinformationen gegebenenfalls nur tangieren, besteht nicht. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig und zentral zu erfassen und entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen und zu pflegen. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.  5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass Forscher eines überwiegend aus Steuermitteln finanziertes Institut (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aufgrund ihrer in diesem Fall wissenschaftlich umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen Arbeitsweise zum Gegenstand gravierender Fachkritik und eines teilweise so bezeichneten „Wissenschaftsskandals“ geworden ist? Nach Auffassung der Bundesregierung bietet dieser Einzelfall keinen Anlass, die Qualitäts- und Selbstkontrollmechanismen der Wissenschaft, die Orientierung politischer Entscheidungen an wissenschaftlicher Evidenz oder das Potsdam-Institut für Klimafolgenabschätzung selbst in Frage zu stellen. Vielmehr zeigen der Fall und die daraufhin erfolgte Überarbeitung, dass die Qualitäts- und Selbstkontrollmechanismen der Wissenschaft weit über den „peer-review“- Prozess hinausgehen.  6. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse Veranlassung, ihre Zusammenarbeit mit dem Potsdam-Institut für Klimafolgenabschätzung zu überprüfen? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung? Die Fragen 6 bis 6b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein.  7. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse Veranlassung, die finanzielle Förderung des Potsdam-Institut für Klimafolgenabschätzung zu überprüfen? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung? Die Fragen 7 bis 7b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse Veranlassung, weitere Studien des Potsdam-Institut für Klimafolgenabschätzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung? Die Fragen 8 bis 8b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  9. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass beim Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung die Qualitätssicherung gegebenenfalls verbessert wird, damit zukünftig keine derart wissenschaftlich umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen Studien mehr verbreitet werden? a) Wenn ja, in welcher Form gedenkt sie, dies zu tun? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird die Bundesregierung nicht darauf hinwirken? Die Fragen 9 bis 9b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob die Verbreitung dieser methodisch umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen Studienergebnisse mit erheblichen Folgen für die internationale Klimapolitik beim Potsdam- Institut für Klimafolgenforschung personelle Konsequenzen haben sollte, und wenn ja, wie lautet diese? a) Wenn ja, wird sie diese Auffassung gegenüber dem PIK kommunizieren, und wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der Auffassung, dass personelle Konsequenzen nicht erforderlich sind? Die Fragen 10 bis 10b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 11. Wird die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit supranationalen Organisationen wie u. a. NGFS, OECD, Weltbank und Europäische Zentralbank (EZB) daraufhin überprüfen, inwieweit die methodisch umstrittene, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen Befunde der Studie „The economic commitment of climate change“ in deren Empfehlungen eingeflossen und welche Folgen für die deutsche Politik daraus gegebenenfalls erwachsen sind? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wer wird mit der Überprüfung beauftragt? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu einer solchen Überprüfung? Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhafte Studie des PIK über das NGFS direkten Einfluss auf Zentralbanken und Geschäftsbanken genommen hat und damit möglicherweise auch auf Kreditentscheidungen und die wirtschaftliche Entwicklung, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Gesamtvolumen Kreditentscheidungen in Deutschland negativ ausgefallen sind, weil die zu finanzierenden Projekte nicht oder nicht ausreichend im Einklang mit den Empfehlungen des NGFS standen? b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, inwieweit in Deutschland Entscheidungen für oder gegen Investitionen durch die methodisch umstrittene, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhafte PIK-Studie und deren Befunde beeinflusst wurden? c) Wurden Förderentscheidungen des Bundes direkt oder indirekt durch die methodisch umstrittene, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhaft zustande gekommenen Befunde der PIK-Studie beeinflusst, und wenn ja, in welchen Fällen? d) Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen die nach Ansicht der Fragesteller fatale Wirkungskette dieser methodisch umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhaften Studie und deren Befunden durch proaktive Information, z. B. an Verbände, Industrie- und Handelskammern (IHKen) und ähnliche Organisationen, zu unterbrechen? Die Fragen 12 bis 12d werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Wird die Bundesregierung Konsequenzen aus der Erkenntnis ziehen, dass möglicherweise Entscheidungen und Handlungsempfehlungen einflussreicher supranationaler Organisationen zumindest teilweise von falschen und korrigierten Studienergebnissen (dokumentiert durch Peer Review und Eingeständnis der Zeitschrift „Nature“) beeinflusst wurden? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird die Bundesregierung hieraus keine Konsequenzen ziehen? Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein, der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 14. Wird die Bundesregierung die Empfehlungen ihrer nationalen und supranationalen Kooperationspartner daraufhin überprüfen, ob gegebenenfalls an anderer Stelle andere fehlerhafte Studien zugrunde gelegt wurden? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wer wird mit der Überprüfung beauftragt? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine Veranlassung zu einer solchen Überprüfung? Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 15. Wird die Bundesregierung aus diesem teilweise als solchem bezeichneten „Wissenschaftsskandal“ die Konsequenz ziehen, die wissenschaftlichen Grundlagen ihrer Klimapolitik einer generellen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls ihre Klimapolitik neu auszurichten? a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll die Prüfung und mögliche Neuausrichtung erfolgen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierzu keine Veranlassung? Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 16. Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, die Folgen der Verwendung dieser umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhaften Studie auf internationaler Ebene einzudämmen? a) Wenn ja, in welcher Form soll das geschehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierzu keine Veranlassung? Die Fragen 16 bis 16b werden im Zusammenhang beantwortet. Nein. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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