Umstrittene Studie "The economic commitment of climate change" von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (Antwort zu Drs. 21/2914)
Text
Umstrittene Studie "The economic commitment of climate change" von Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (Antwort zu Drs. 21/2914)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3187
21. Wahlperiode 10.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst,
Adam Balten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2914 –
Umstrittene Studie „The economic commitment of climate change“ von
Forschern des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im April 2024 sorgte die Studie „The economic commitment of climate
change“ (www.nature.com/articles/s41586-024-07219-0) von Forschern des
Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) für Aufsehen. Darin wird
im Kern postuliert, dass die Folgen des „Klimawandels“ die Weltwirtschaft
zukünftig 38 Bill. US-Dollar pro Jahr kosten würden. Zentrale Aussage der
Studie: „Selbst wenn der CO₂-Ausstoß ab heute drastisch gesenkt werden
sollte, ist die Weltwirtschaft aufgrund des Klimawandels bereits zu einem
Einkommensverlust von 19 Prozent bis 2050 verurteilt.“
Dass die Studie in der renommierten Fachzeitschrift „Nature“ veröffentlicht
wurde, verschaffte ihr zusätzliches Gewicht. So griff die Presse die
alarmierende Botschaft bereitwillig auf. „Der Klimawandel bedroht die
Weltwirtschaft“ (www.tagesschau.de/wirtschaft/klimafolgen-potsdam-institut-weltwirt
schaft-schrumpft-drastisch-100.html) und „38 Billionen in einem Jahr: Wie
teuer der Klimawandel die Wirtschaft zu stehen kommt“ (www.fr.de/wirtschaf
t/38-billionen-jahr-kosten-klimawandel-wirtschaft-studie-zr-93020232.html)
waren einige der alarmierenden Schlagzeilen.
Auch höchste politische Gremien griffen die Studie auf und machten sie zu
einer Leitlinie ihres Handelns, darunter das Network for Greening the
Financial System (NGFS). Das NGFS ist ein Forum, in dem die Zentralbanken der
Welt und andere Regulatoren zusammentreffen, um sich auf gemeinsame
Prinzipien hinsichtlich des „Klimarisikos“ zu verständigen (www.ngfs.net/en).
Sein Einfluss erstreckt sich auf Regierungen und supranationale
Organisationen der Welt. Infolgedessen haben laut einem Pressebericht (www.welt.de/wis
senschaft/plus68abf4168c33b226bcae6cdd/Klimawandel-Der-Skandal-um-di
e-umstrittene-Klimastudie.html?icid=search.product.onsites%E2 Prozent80 Pr
ozentA6) unter anderem auch die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Weltbank, die britische Regierung und
die damalige US-Regierung die Befunde aus „The economic commitment of
climate change“, übernommen, in ihre Entscheidungsgrundlagen einbezogen
und daraus die Notwendigkeit noch strikterer „Klimaschutzmaßnahmen“
abgeleitet (https://bpi.com/the-flawed-ngfs-damage-function-is-even-more-flawe
d-than-we-thought).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 9. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Inzwischen hat sich die Veröffentlichung dieser Studie von Forschern des PIK
zum Gegenstand einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung, nach teilweise
gewählter Bezeichnung zu einem „Wissenschaftsskandal“ entwickelt (vgl.
www.welt.de/wissenschaft/plus68abf4168c33b226bcae6cdd/Klimawandel-De
r-Skandal-um-die-umstrittene-Klimastudie.html?icid=search.product.onsites%
E2 Prozent80 ProzentA6). Schon vor Veröffentlichung in der Zeitschrift
„Nature“ gab es Hinweise von Fachwissenschaftlern, die am Peer Review beteiligt
waren, dass die Studie schwere methodische Fehler aufweise und somit
wissenschaftlichen Kriterien nicht standhalte (https://static-content.springer.com/
esm/art%3A10.1038 Prozent2Fs41586-024-07219-0/MediaObjects/41586_20
24_7219_MOESM2_ESM.pdf). Zitat eines der Gutachter laut o. g.
Pressebericht: „Leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die statistische
Methodik, auf die sich die Forschungsarbeit mit dem Titel stützt, keinerlei
wissenschaftliche Grundlage hat.“
Die Tatsache, dass „Nature“ die genannte Studie, trotz der auch nach Ansicht
der Fragesteller massiven Bedenken von Gutachtern, überhaupt veröffentlicht
hat, wird von Klimaexperten als Skandal angesehen (z. B. hier: https://rogerpi
elkejr.substack.com/p/too-big-to-fail). Noch schwerer wiegt, dass „Nature“
erst kürzlich, im August 2025, auf die schwerwiegenden Bedenken anderer
Klimaexperten hingewiesen hat, ohne jedoch die Studie zurückzuziehen. Trotz
ihrer bereits bei Veröffentlichung und seitdem noch vielfach kritisierten und
bestrittenen wissenschaftlichen Haltbarkeit kursiert sie weiter als
Entscheidungsgrundlage auf höchster Ebene.
Das PIK wird u. a. von der Bundesregierung grundfinanziert, erhält
Zuwendungen dieser für Projekte, berät diese nach eigenen Angaben und wird im
Lobbyregister geführt (www.pik-potsdam.de/de/institut/ueber/ueber; www.lob
byregister.bundestag.de/suche/R007117/34807?backUrl=%2Fsuche%3FpageS
ize%3D25).
1. Ist der Bundesregierung die Studie „The economic commitment of
climate change“ bekannt, und wenn nein, wie ist zu erklären, dass die
Bundesregierung einer derart aufsehenerregenden Studie von Forschern eines
mit Steuermitteln geförderten Instituts, der von Fachwissenschaftlern
gravierende Mängel vorgeworfen werden, teilweise als
„Wissenschaftsskandal“ bezeichnet, keine Beachtung schenkt?
Ja.
2. Sofern der Bundesregierung die genannte Studie bekannt ist (wovon die
Fragesteller ausgehen), fand die Studie „The economic commitment of
climate change“ seit ihrem Erscheinen in Bundesministerien oder
Behörden des Bundes Verwendung, und wenn ja, in welchen?
3. Sofern Frage 2 bejaht wurde, an welchen Stellen sind die Ergebnisse der
Studie „The economic commitment of climate change“ in der
Vergangenheit in Entscheidungen der Bundesregierung oder von
Bundesbehörden eingeflossen (bitte alle Projekte und Gesetzgebungsverfahren
auflisten)?
4. Welche weiteren Studien von Forschern des bzw. des Potsdam-Institut
für Klimafolgenforschung sind in den vergangenen zehn Jahren ggf. in
die Entscheidungsprozesse und Publikationen der Bundesregierung und
von Bundesbehörden einbezogen worden (bitte Studien in Verbindung
mit deren konkreter Verwendung in Projekten, Publikationen,
Entscheidungen nennen)?
Die Fragen 2 bis 4 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung informiert sich im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung
und Aufgabenwahrnehmung aus unterschiedlichsten Quellen; dazu zählen u. a.
Stellungnahmen, Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen,
Prüfberichte, Empfehlungen, Vorschläge, Positionspapiere. Eine Verpflichtung zur
Erfassung aller Quellen, die bei der Entscheidungsfindung und
Aufgabenwahrnehmung der Bundesregierung miteinfließen bzw. diese als
Hintergrundinformationen gegebenenfalls nur tangieren, besteht nicht. Es ist weder rechtlich geboten
noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen
Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig und
zentral zu erfassen und entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen und
zu pflegen. Eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass Forscher eines überwiegend aus Steuermitteln finanziertes Institut
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aufgrund ihrer in diesem Fall
wissenschaftlich umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter
vertretener Auffassung fragwürdigen Arbeitsweise zum Gegenstand
gravierender Fachkritik und eines teilweise so bezeichneten
„Wissenschaftsskandals“ geworden ist?
Nach Auffassung der Bundesregierung bietet dieser Einzelfall keinen Anlass,
die Qualitäts- und Selbstkontrollmechanismen der Wissenschaft, die
Orientierung politischer Entscheidungen an wissenschaftlicher Evidenz oder das
Potsdam-Institut für Klimafolgenabschätzung selbst in Frage zu stellen. Vielmehr
zeigen der Fall und die daraufhin erfolgte Überarbeitung, dass die Qualitäts-
und Selbstkontrollmechanismen der Wissenschaft weit über den „peer-review“-
Prozess hinausgehen.
6. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse
Veranlassung, ihre Zusammenarbeit mit dem Potsdam-Institut für
Klimafolgenabschätzung zu überprüfen?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die
Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Veranlassung?
Die Fragen 6 bis 6b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
7. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse
Veranlassung, die finanzielle Förderung des Potsdam-Institut für
Klimafolgenabschätzung zu überprüfen?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die
Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Veranlassung?
Die Fragen 7 bis 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Sieht die Bundesregierung aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse
Veranlassung, weitere Studien des Potsdam-Institut für
Klimafolgenabschätzung einer kritischen Prüfung zu unterziehen?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wird die
Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informieren?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Veranlassung?
Die Fragen 8 bis 8b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass beim Potsdam-Institut
für Klimafolgenforschung die Qualitätssicherung gegebenenfalls
verbessert wird, damit zukünftig keine derart wissenschaftlich umstrittenen,
nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen
Studien mehr verbreitet werden?
a) Wenn ja, in welcher Form gedenkt sie, dies zu tun?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird die Bundesregierung nicht
darauf hinwirken?
Die Fragen 9 bis 9b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob
die Verbreitung dieser methodisch umstrittenen, nach von den
Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fragwürdigen Studienergebnisse mit
erheblichen Folgen für die internationale Klimapolitik beim Potsdam-
Institut für Klimafolgenforschung personelle Konsequenzen haben sollte,
und wenn ja, wie lautet diese?
a) Wenn ja, wird sie diese Auffassung gegenüber dem PIK
kommunizieren, und wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass personelle Konsequenzen nicht erforderlich sind?
Die Fragen 10 bis 10b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
11. Wird die Bundesregierung ihre Zusammenarbeit mit supranationalen
Organisationen wie u. a. NGFS, OECD, Weltbank und Europäische
Zentralbank (EZB) daraufhin überprüfen, inwieweit die methodisch
umstrittene, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung
fragwürdigen Befunde der Studie „The economic commitment of climate
change“ in deren Empfehlungen eingeflossen und welche Folgen für die
deutsche Politik daraus gegebenenfalls erwachsen sind?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wer wird
mit der Überprüfung beauftragt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Veranlassung zu einer solchen Überprüfung?
Die Fragen 11 bis 11b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die umstrittenen, nach von den
Fragestellern geteilter vertretener Auffassung fehlerhafte Studie des PIK
über das NGFS direkten Einfluss auf Zentralbanken und
Geschäftsbanken genommen hat und damit möglicherweise auch auf
Kreditentscheidungen und die wirtschaftliche Entwicklung, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn
ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Gesamtvolumen
Kreditentscheidungen in Deutschland negativ ausgefallen sind, weil die zu
finanzierenden Projekte nicht oder nicht ausreichend im Einklang mit
den Empfehlungen des NGFS standen?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn
ja, inwieweit in Deutschland Entscheidungen für oder gegen
Investitionen durch die methodisch umstrittene, nach von den Fragestellern
geteilter vertretener Auffassung fehlerhafte PIK-Studie und deren
Befunde beeinflusst wurden?
c) Wurden Förderentscheidungen des Bundes direkt oder indirekt durch
die methodisch umstrittene, nach von den Fragestellern geteilter
vertretener Auffassung fehlerhaft zustande gekommenen Befunde der
PIK-Studie beeinflusst, und wenn ja, in welchen Fällen?
d) Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen die nach
Ansicht der Fragesteller fatale Wirkungskette dieser methodisch
umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter vertretener Auffassung
fehlerhaften Studie und deren Befunden durch proaktive Information,
z. B. an Verbände, Industrie- und Handelskammern (IHKen) und
ähnliche Organisationen, zu unterbrechen?
Die Fragen 12 bis 12d werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
13. Wird die Bundesregierung Konsequenzen aus der Erkenntnis ziehen,
dass möglicherweise Entscheidungen und Handlungsempfehlungen
einflussreicher supranationaler Organisationen zumindest teilweise von
falschen und korrigierten Studienergebnissen (dokumentiert durch Peer
Review und Eingeständnis der Zeitschrift „Nature“) beeinflusst wurden?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird die Bundesregierung hieraus
keine Konsequenzen ziehen?
Die Fragen 13 bis 13b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein, der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
14. Wird die Bundesregierung die Empfehlungen ihrer nationalen und
supranationalen Kooperationspartner daraufhin überprüfen, ob gegebenenfalls
an anderer Stelle andere fehlerhafte Studien zugrunde gelegt wurden?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll dies geschehen, und wer wird
mit der Überprüfung beauftragt?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung keine
Veranlassung zu einer solchen Überprüfung?
Die Fragen 14 bis 14b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
15. Wird die Bundesregierung aus diesem teilweise als solchem
bezeichneten „Wissenschaftsskandal“ die Konsequenz ziehen, die
wissenschaftlichen Grundlagen ihrer Klimapolitik einer generellen Prüfung zu
unterziehen und gegebenenfalls ihre Klimapolitik neu auszurichten?
a) Wenn ja, in welchem Zeitrahmen soll die Prüfung und mögliche
Neuausrichtung erfolgen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierzu
keine Veranlassung?
Die Fragen 15 bis 15b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
16. Wird die Bundesregierung Anstrengungen unternehmen, die Folgen der
Verwendung dieser umstrittenen, nach von den Fragestellern geteilter
vertretener Auffassung fehlerhaften Studie auf internationaler Ebene
einzudämmen?
a) Wenn ja, in welcher Form soll das geschehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung hierzu
keine Veranlassung?
Die Fragen 16 bis 16b werden im Zusammenhang beantwortet.
Nein.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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