Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen und Veröffentlichungen des Bundes
Text
Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen und Veröffentlichungen des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6514
21. Wahlperiode 16.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Andreas Bleck, Dr. Michael
Blos, Thomas Korell, Dr. Rainer Kraft, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer,
Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen
und Veröffentlichungen des Bundes
Das Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) hat im Rahmen
der Vorbereitung der siebten Phase des Coupled Model Intercomparison Project
(CMIP7) einen neuen internationalen Szenarienrahmen für künftige
Klimaprojektionen vorgelegt (vgl. van Vuuren et al., The Scenario Model
Intercomparison Project for CMIP7 [ScenarioMIP-CMIP7], Geosci. Model Dev. 19 [2026],
2627-2656, S. 2628 f., DOI: 10.5194/gmd-19-2627-2026).
Darin werden die CMIP6-Hochemissionsniveaus am oberen Ende, quantifiziert
durch SSP (Shared Socioeconomic Pathway)5-8.5, als implausibel beschrieben
(vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2). RCP (Representative
Concentration Pathway)8.5 wird als Vorläufer von SSP5-8.5 eingeordnet (vgl.
van Vuuren et al., a. a. O., S. 2629, Abschnitt 1). Für CMIP7 wird ein neues
Hochemissionsszenario vorgeschlagen, das unterhalb von SSP5-8.5 liegen wird
(vgl. van Vuuren et al., a. a. O., S. 2633 f., Abschnitt 2.3). Begründet wird dies
unter anderem mit veränderten energieökonomischen Annahmen (vgl. van
Vuuren et al., a. a. O., S. 2631, Abschnitt 2.2.2).
Die als implausibel deklarierten Szenarien RCP8.5 und SSP5-8.5 wurden in
den vergangenen Jahren weltweit in der Klimaforschung und in IPCC-
Bewertungen als Szenarien für Klimaprojektionen und die Bewertung
möglicher künftiger Klimaentwicklungen verwendet (vgl. O’Neill et al., The
Scenario Model Intercomparison Project (ScenarioMIP) for CMIP6, Geosci. Model
Dev. 9 (2016), 3461-3482, S. 3461 f. und S. 3470 f., DOI: 10.5194/
gmd-9-3461-2016; IPCC, Climate Change 2021: The Physical Science Basis,
Summary for Policymakers, S. 11 f., Box SPM.1, insbesondere Box SPM.1.1,
sowie S. 13, B.1.1/B.1.2).
Es stellt sich den Fragestellern daher die Frage, in welchem Umfang
Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und
Kommunikationsmaßnahmen des Bundes auf diesen Szenarien beruhten, wie die Bundesregierung
die fachliche Neubewertung einordnet und welche Konsequenzen sie daraus für
bestehende und künftige Bewertungen zieht.
Im Folgenden werden unter „Entscheidungsgrundlagen des Bundes“ Berichte,
Gutachten, Strategien, Programme, Fördermaßnahmen,
Ressortforschungsprojekte, Behördenunterlagen, Modellierungen, Risikoanalysen,
Folgenabschätzungen, Gesetzesbegründungen, Verordnungsbegründungen,
Verwaltungsvorschriften, Leitfäden und sonstige fachliche oder politische Grundlagen des
Bundes verstanden.
Unter „Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes“ werden
Pressemitteilungen, Internetseiten, Broschüren, Informationskampagnen,
Bürgerinformationen, Unterrichts- und Bildungsmaterialien, Social-Media-
Beiträge, Reden, Präsentationen, Antworten auf Bürgeranfragen sowie sonstige
öffentlich verbreitete Informationen des Bundes verstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen
Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurden seit 2015
Klimafolgen, Klimarisiken, Klimaanpassungsmaßnahmen oder
klimapolitische Maßnahmen auf Grundlage von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5
bewertet, dargestellt oder kommuniziert (bitte nach Ressort, Behörde,
Jahr, Dokumentart, Titel, Fundstelle und verwendetem Szenario
tabellarisch aufschlüsseln)?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zur aktuellen
fachlichen Neubewertung, wonach RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 im
neuen internationalen Szenarienrahmen nicht mehr als plausibler oberer
Standardpfad für das 21. Jahrhundert fortgeführt werden soll, und wenn
ja, wie lautet diese?
3. Welche fachlichen, politischen und administrativen Konsequenzen zieht
die Bundesregierung aus dieser Neubewertung für
Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie für Publikationen und
Kommunikationsmaßnahmen des Bundes, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet
wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. In welchen Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie in welchen
Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes wurde RCP8.5
beziehungsweise SSP5-8.5 ausdrücklich als Extrem-, Stress- oder
Hochrisikoszenario gekennzeichnet, und in welchen wurde es als Referenz-,
Standard- oder „Business as usual“-Szenario verwendet?
5. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten
Einrichtungen, bundeseigenen Unternehmen und vom Bund finanzierten oder
mitfinanzierten Einrichtungen verwenden nach Kenntnis der Bundesregierung
RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 derzeit noch in
Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen
des Bundes?
6. Nach welchen fachlichen, methodischen und politischen Kriterien
entscheidet die Bundesregierung künftig, ob RCP8.5, SSP5-8.5 oder
vergleichbare Hochemissionsszenarien in Entscheidungsgrundlagen des
Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes
als plausibler Pfad, Extremfall oder bloßer Stresstest verwendet werden
sollen?
7. Welche politischen Entscheidungen, Investitionsentscheidungen,
Förderentscheidungen, gesetzlichen Maßnahmen, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstigen Maßnahmen des Bundes wurden
seit 2015 ganz oder teilweise mit Entscheidungsgrundlagen des Bundes
begründet, die auf RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 beruhen?
8. Plant die Bundesregierung eine systematische Überprüfung von
Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie von Publikationen und
Kommunikationsmaßnahmen des Bundes daraufhin, ob Aussagen, Bewertungen,
Warnungen, Empfehlungen oder politische Schlussfolgerungen wegen der
Neubewertung von RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 ergänzt, relativiert,
korrigiert oder zurückgezogen werden müssen?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Entscheidungsgrundlagen
des Bundes sowie in Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des
Bundes künftig eindeutig zwischen Klimamodellen, Emissionsszenarien,
Konzentrationspfaden, Klimaprojektionen und politischen Annahmen
unterschieden wird und jeweils klar erkennbar ist, ob eine Klimaprojektion
auf einem plausiblen Hauptpfad, einem Hochrisikoszenario, einem
Extremfall oder einem methodischen Stresstest beruht?
10. Welche Auswirkungen hat die Neubewertung von RCP8.5
beziehungsweise SSP5-8.5 nach Auffassung der Bundesregierung auf die Kosten-
Nutzen-Abwägung politischer Entscheidungen,
Investitionsentscheidungen, Förderentscheidungen, gesetzlicher Maßnahmen, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften, Programme oder sonstiger Maßnahmen des Bundes,
soweit diese auf Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder auf
Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes beruhen, in denen
RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?
11. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung ggf.,
Entscheidungsgrundlagen des Bundes sowie Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen
des Bundes an den neuen internationalen Szenarienrahmen anzupassen,
und welche Übergangsregelungen gelten bis dahin für laufende Projekte,
Verfahren und Veröffentlichungen?
12. Welche finanziellen Mittel wurden seit 2015 für Entscheidungsgrundlagen
des Bundes sowie für Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des
Bundes aufgewendet, in denen RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5
verwendet wurde?
13. Welche externen Auftragnehmer, Forschungseinrichtungen,
Beratungsgesellschaften, Institute oder sonstigen Dritten wurden seit 2015 durch den
Bund beauftragt, Entscheidungsgrundlagen des Bundes oder
Publikationen und Kommunikationsmaßnahmen des Bundes zu erstellen, in denen
RCP8.5 beziehungsweise SSP5-8.5 verwendet wurde?
Berlin, den 8. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Andreas Bleck (Kleine Anfrage)
- asked ← Ingo Hahn (Kleine Anfrage)
- asked ← Karsten Hilse (Kleine Anfrage)
- asked ← Manuel Krauthausen (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Queckemeyer (Kleine Anfrage)
- asked ← Michael Blos (Kleine Anfrage)
- asked ← Paul Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Rainer Kraft (Kleine Anfrage)
- asked ← Thomas Korell (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Ingo Hahn
- authored ← Karsten Hilse
- part_of_vorgang → Verwendung von Hochemissions-Klimaprojektionen in Entscheidungsgrundlagen und Veröffentlichungen des Bundes (Kleine Anfrage)