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Enthüllungen zur "Arbeitsgruppe Impfpflicht" und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2025)

dip / drucksache 08.12.2025 · WP 21 · 21/3162 · Antwort · Original ↗

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Enthüllungen zur "Arbeitsgruppe Impfpflicht" und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2025) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3162 21. Wahlperiode 08.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2025 – Enthüllungen zur „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Corona-Pandemie führte zu den tiefgreifendsten Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Viele Maßnahmen wurden später durch Gerichte ganz oder teilweise als rechtswidrig oder unverhältnismäßig eingestuft. Ein aktueller Artikel der „Berliner Zeitung“ vom 18. Oktober 2025 („Die zehn krassesten Corona-Maßnahmen: Was Gerichte kassierten und was blieb“, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaf t/die-zehn-krassesten-corona-massnahmen-was-gerichte-kassierten-und-was-b lieb-li.10001460) zeigt, wie stark Grundrechte in dieser Zeit beschnitten wurden und dass erst nachträglich durch gerichtliche Kontrolle rechtsstaatliche Korrekturen erfolgten. Im Zuge der Aufarbeitung wurde nun ein weiterer Aspekt der sogenannten Pandemiebewältigung öffentlich: die Existenz einer interministeriellen „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ (AG Impfpflicht), die im Winter 2021/2022 unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit tätig war. Diese Arbeitsgruppe befasste sich mit der praktischen, administrativen und rechtlichen Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht (https://www.velazquez.press/p/inte rne-emails-der-ag-impfpflicht). Wie die Journalistin Aya Velázquez nach einer erfolgreichen Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) belegen konnte, umfassten die freigegebenen Dokumente 987 Seiten mit E-Mails, Anlagen und Entwürfen aus dem Zeitraum 13. Dezember 2021 bis 5. April 2022. Darin werden detaillierte Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Robert-Koch-Institut (RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem damaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert. Leiter der Arbeitsgruppe war Heiko Rottmann-Großner, Dr. Lothar Wielers Vorgesetzter und Unterabteilungsleiter im BMG für „Gesundheitssicherheit“. Die AG wurde laut Aya Velázquez nach den vorliegenden Unterlagen eingerichtet, um einen Gesetzentwurf für eine allgemeine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 5. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Impfpflicht zu erarbeiten und die praktische Vollzugstauglichkeit einer solchen Maßnahme zu prüfen (Dokumente wurden hier zum Download veröffentlicht: https://my.hidrive.com/lnk/clKPGhERk#file). Dem Dokument kann man folgenden Schriftverkehr entnehmen: Die Bundestagsabgeordneten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die eine Impfpflicht vorbereiteten, übermittelten am 21. Januar 2022 einen detaillierten Fragenkatalog an das BMG, der u. a. nach wiederholbaren Bußgeldern, nach Einkommensanpassungen von Sanktionen, nach der Vermeidung von Erzwingungshaft und nach möglichen Alternativen fragte. In der Begründung zum Entwurf wurde angeblich eine sogenannte positive Freiheitsbilanz als kommunikatives Element vorgeschlagen, um Akzeptanz für die Impfpflicht zu schaffen. Gleichzeitig zeigen die E-Mails, dass das RKI intern bereits ab dem 12. Januar 2022 Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer allgemeinen Impfpflicht äußerte, diese jedoch in der AG Impfpflicht nicht artikulierte, sondern nach außen hin weiter befürwortete. Der Bundesdatenschutzbeauftragte warnte im April 2022 vor erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken, konnte aber aufgrund einer „EILT SEHR“-Frist keine vertiefte Prüfung vornehmen. Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der Fragesteller Transparenz, politische Verantwortung und rechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge geboten.  1. Wann, und von wem wurde die AG Impfpflicht offiziell gegründet, auf welcher rechtlichen oder administrativen Grundlage und mit welchem konkreten Auftrag? Im Frühjahr 2022 wurden zur Ausgestaltung einer etwaigen allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verschiedene Gruppenanträge aus der Mitte des Deutschen Bundestages beraten. Die damalige Bundesregierung hat bei der Erarbeitung dieser Gruppenanträge im Rahmen der üblichen parlamentarischen Zusammenarbeit juristische Hilfestellung geleistet. Zu diesem Zweck wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (AG) „Impfpflicht“ durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichtet. In dieser AG wurden auch einzelne Fragen der Abgeordneten zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 fachlich beraten. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/15008 verwiesen.  2. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten Einrichtungen, Forschungseinrichtungen oder externen Sachverständigen waren Mitglieder, ständige Gäste oder regelmäßig Beteiligte der AG Impfpflicht?  3. Zu welchem Zeitpunkt traten welche Behörden, Organisationen oder Personen der AG Impfpflicht bei, und mit welcher Begründung? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die AG „Impfpflicht“ war eine temporäre AG, in der Fachreferentinnen und Referenten unterschiedlicher Bundesressorts und nachgeordneter Bundesoberbehörden zusammengearbeitet haben. Neben dem BMG waren insbesondere folgende Ressorts und Behörden beteiligt: Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, (BMFSFJ), Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Auswärtiges Amt (AA), Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul- Ehrlich-Institut (PEI). Externe Sachverständige oder Gäste wurden nicht involviert.  4. Wer führte den Vorsitz, wer die Federführung, und welche personelle Struktur (Leitung, Unterarbeitsgruppen, Protokollführung) lag der AG zugrunde? Die AG Impfpflicht wurde federführend vom Stab IfSG (Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) betreut, welcher der damaligen Staatssekretärin im BMG Dr. Antje Draheim direkt unterstellt war.  5. Wann, und aus welchem Grund wurde die AG Impfpflicht aufgelöst? Am 7. April 2022 haben verschiedene Initiativen zum Thema Corona- Impfpflicht im Deutschen Bundestag keine Mehrheit erhalten. Damit entfiel die Grundlage für die Arbeit der interministeriellen AG „Impfpflicht“. Es haben keine weiteren Treffen stattgefunden.  6. Welche Mitglieder traten vor der Auflösung aus der Arbeitsgruppe ggf. aus, und aus welchen Gründen? Es gab keine formalen Austritte aus der AG „Impfpflicht“. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.  7. Welche konkreten Arbeitsaufträge oder Fragestellungen erhielt die AG Impfpflicht seitens des BMG oder anderer Ressorts?  8. Welche Entwürfe, Vorschläge oder Prüfvermerke der AG Impfpflicht flossen in Gesetzesformulierungen, Kabinettvorlagen oder parlamentarische Gesetzentwürfe ein? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die in der AG „Impfpflicht“ bearbeiteten Fragestellungen wurden von den Abgeordneten vorgegeben. Insbesondere wurden Fragen zur Einführung einer verpflichtenden Beratung und einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV (ab einem bestimmten Lebensalter) fachlich beraten und Vorschläge für mögliche Gesetzentwürfe erarbeitet. Alle Gruppenanträge, Gesetzentwürfe, Debatten und weitere Hintergrundinformationen zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 sind detailliert im Internet abrufbar: www.bundestag.de/dokumen te/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566.  9. Wurden datenschutzrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten oder anderer Stellen dokumentiert, und wie bewertete die Bundesregierung diese? Seitens des damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wurden Bedenken zur Einführung und Umsetzung einer möglichen Impfpflicht geäußert. Die Kritik wurde diskutiert und sie wurde, soweit als zutreffend erachtet, berücksichtigt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 10. In welchem Stadium befand sich die technische Planung eines Impfoder Immunitätsregisters auf Basis der Meldedaten, und welche konkreten Datenfelder sollten erfasst werden? Bei Ausarbeitung der Gesetzentwürfe zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wurde auch die Errichtung eines Impf- und Immunitätsregisters diskutiert, um eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durchsetzen zu können. Die Ausgestaltung nebst der zu übermittelnden Datensätze lassen sich den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den Bundestagsdrucksachen 20/899 und 20/954 entnehmen. Dem Zweck der Gesetzentwürfe entsprechend, sollte mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen unverzüglich mit der Einrichtung eines rechtssicheren, datenschutzkonformen und unbürokratischen Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister sollte dazu genutzt werden, die verschiedenen Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, eine gezielte Ansprache bislang ungeimpfter Personen sicherzustellen und für eine geeignete Beratung dieser Personen zu sorgen. Dazu kam es, mangels Zustandekommens der Gesetzesänderungen, jedoch nicht. 11. Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht wiederholbare Bußgelder, Zwangsgelder oder Ersatzzwangshaft vorsahen, und wenn ja, welche Ressorts befürworteten diese Durchsetzungsmechanismen bzw. lehnten sie ab, und waren diese bis zum 5. April 2022 bereits vollständig ausgearbeitet? 12. Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht auch Bezüge zum österreichischen Impfpflichtgesetz herstellten, und welche Passagen wurden daraus übernommen oder als Vorlage genutzt? 13. Trifft es zu, dass innerhalb der AG Impfpflicht ein zentrales Impfregister auf Basis der Meldedaten aller in Deutschland gemeldeten Personen vorgeschlagen wurde, um individuelle Anschreiben mit Nachweisaufforderung zu versenden, und wenn ja, von welchem Ressort oder welcher Unterarbeitsgruppe ging dieser Vorschlag aus, und wie bewertete das BMG dessen Vereinbarkeit mit Datenschutz- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen? 14. Stammen die Überlegungen zur Ausdehnung der Impfpflicht auf Touristinnen und Touristen sowie Einreisende („Kontrolle bei Einreise“; S. 43 der IFG-Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und welche Ressorts befürworteten diesen Ansatz oder lehnten ihn ab? 15. Welche konkreten Überlegungen zur mehrfachen Verhängung von Bußgeldern bei fortgesetzter Nichtbefolgung (sogenannte Serien-Bußgelder) wurden innerhalb der AG Impfpflicht dokumentiert, und waren diese Gegenstand einer rechtlichen Bewertung durch das BMJ? 16. Inwiefern wurde innerhalb der AG Impfpflicht die Anwendung von Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft als letztes Mittel der Durchsetzung einer Impfpflicht diskutiert, und welche Stellungnahmen hierzu wurden aus den beteiligten Bundesministerien übermittelt? 17. Brachten Behörden oder Bundesministerien den Vorschlag ein, Krankenkassen als Vollzugs- und Kontrollinstanzen einzusetzen, die Impf- oder Genesungsnachweise von Versicherten entgegennehmen und Meldungen an Ordnungsbehörden zu übermitteln? 18. Stammen die Überlegungen zu sporadischen und anlasslosen Kontrollen durch Polizei oder Ordnungsämter (vgl. S. 130 bis 131, 140 der IFG- Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und in welchem Umfang wurden diese Szenarien konkret ausgearbeitet? 19. Welche Kommunikationsstrategien (z. B. „Solidarität“, „positive Freiheitsbilanz“) wurden in der AG entwickelt, und sollten diese in Gesetzentwürfe oder Öffentlichkeitsarbeit einfließen? 20. Gab es innerhalb der AG oder der Bundesregierung Diskussionen über die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht im Hinblick auf die abnehmende Fremdschutzwirkung der Impfstoffe? 21. Welche rechtlichen Bewertungen zur Vereinbarkeit einer allgemeinen Impfpflicht mit den Grundrechten legten BMI, BMJ oder andere Ressorts vor? 22. Welche Protokolle, Beschlüsse oder Ergebnisberichte der AG Impfpflicht liegen vor, und werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 23. In welchem Umfang wurden Erkenntnisse der AG in die Beratungen der Bundestagsfraktionen zur Impfpflicht eingebracht oder an Abgeordnete weitergeleitet? Die Fragen 11 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammenfassend beantwortet. Sämtliche diskutierte Themen der AG „Impfpflicht“ u. a. zu Bußgeld, Impf- und Immunitätsregister, Einbeziehung von Touristen/Einreisenden etc. wurden in unterschiedlicher Weise in den Gesetzentwürfen adressiert und sind auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und einsehbar: www. bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566. Es existieren keine Protokolle, Beschlüsse oder Ergebnisberichte zu den Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe. Weiterhin wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/15008 verwiesen. 24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung heute aus der Arbeit der AG Impfpflicht in Hinblick auf Transparenz, föderale Entscheidungsprozesse und Grundrechtsschutz in Krisenzeiten? Wie bei der Arbeit der AG „Impfpflicht“ auch, beachtet die Bundesregierung bestehende Transparenzvorgaben und achtet sowohl föderale Entscheidungsprozesse als auch den Schutz der Grundrechte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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