Enthüllungen zur "Arbeitsgruppe Impfpflicht" und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2025)
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Enthüllungen zur "Arbeitsgruppe Impfpflicht" und deren Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/2025)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3162
21. Wahlperiode 08.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2025 –
Enthüllungen zur „Arbeitsgruppe Impfpflicht“ und deren Einfluss auf politische
Entscheidungsprozesse der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Pandemie führte zu den tiefgreifendsten
Grundrechtseinschränkungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Viele Maßnahmen
wurden später durch Gerichte ganz oder teilweise als rechtswidrig oder
unverhältnismäßig eingestuft. Ein aktueller Artikel der „Berliner Zeitung“ vom
18. Oktober 2025 („Die zehn krassesten Corona-Maßnahmen: Was Gerichte
kassierten und was blieb“, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaf
t/die-zehn-krassesten-corona-massnahmen-was-gerichte-kassierten-und-was-b
lieb-li.10001460) zeigt, wie stark Grundrechte in dieser Zeit beschnitten
wurden und dass erst nachträglich durch gerichtliche Kontrolle rechtsstaatliche
Korrekturen erfolgten.
Im Zuge der Aufarbeitung wurde nun ein weiterer Aspekt der sogenannten
Pandemiebewältigung öffentlich: die Existenz einer interministeriellen
„Arbeitsgruppe Impfpflicht“ (AG Impfpflicht), die im Winter 2021/2022 unter
Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit tätig war. Diese
Arbeitsgruppe befasste sich mit der praktischen, administrativen und rechtlichen
Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht (https://www.velazquez.press/p/inte
rne-emails-der-ag-impfpflicht).
Wie die Journalistin Aya Velázquez nach einer erfolgreichen Klage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) belegen konnte, umfassten die
freigegebenen Dokumente 987 Seiten mit E-Mails, Anlagen und Entwürfen aus dem
Zeitraum 13. Dezember 2021 bis 5. April 2022. Darin werden detaillierte
Abstimmungen zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), dem
damaligen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), dem
Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS), dem Auswärtigen Amt (AA), dem Robert-Koch-Institut
(RKI), dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem damaligen Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem
Bundesdatenschutzbeauftragten dokumentiert. Leiter der Arbeitsgruppe war Heiko Rottmann-Großner,
Dr. Lothar Wielers Vorgesetzter und Unterabteilungsleiter im BMG für
„Gesundheitssicherheit“. Die AG wurde laut Aya Velázquez nach den
vorliegenden Unterlagen eingerichtet, um einen Gesetzentwurf für eine allgemeine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 5. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Impfpflicht zu erarbeiten und die praktische Vollzugstauglichkeit einer
solchen Maßnahme zu prüfen (Dokumente wurden hier zum Download
veröffentlicht: https://my.hidrive.com/lnk/clKPGhERk#file).
Dem Dokument kann man folgenden Schriftverkehr entnehmen: Die
Bundestagsabgeordneten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP, die eine Impfpflicht vorbereiteten, übermittelten am 21. Januar 2022
einen detaillierten Fragenkatalog an das BMG, der u. a. nach wiederholbaren
Bußgeldern, nach Einkommensanpassungen von Sanktionen, nach der
Vermeidung von Erzwingungshaft und nach möglichen Alternativen fragte. In der
Begründung zum Entwurf wurde angeblich eine sogenannte positive
Freiheitsbilanz als kommunikatives Element vorgeschlagen, um Akzeptanz für die
Impfpflicht zu schaffen. Gleichzeitig zeigen die E-Mails, dass das RKI intern
bereits ab dem 12. Januar 2022 Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer
allgemeinen Impfpflicht äußerte, diese jedoch in der AG Impfpflicht nicht artikulierte,
sondern nach außen hin weiter befürwortete. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte warnte im April 2022 vor erheblichen datenschutzrechtlichen
Bedenken, konnte aber aufgrund einer „EILT SEHR“-Frist keine vertiefte Prüfung
vornehmen.
Vor diesem Hintergrund sind nach Auffassung der Fragesteller Transparenz,
politische Verantwortung und rechtliche Aufarbeitung dieser Vorgänge
geboten.
1. Wann, und von wem wurde die AG Impfpflicht offiziell gegründet, auf
welcher rechtlichen oder administrativen Grundlage und mit welchem
konkreten Auftrag?
Im Frühjahr 2022 wurden zur Ausgestaltung einer etwaigen allgemeinen
Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 verschiedene Gruppenanträge aus
der Mitte des Deutschen Bundestages beraten. Die damalige Bundesregierung
hat bei der Erarbeitung dieser Gruppenanträge im Rahmen der üblichen
parlamentarischen Zusammenarbeit juristische Hilfestellung geleistet. Zu diesem
Zweck wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe (AG) „Impfpflicht“ durch
das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingerichtet. In dieser AG
wurden auch einzelne Fragen der Abgeordneten zur Einführung einer allgemeinen
Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 fachlich beraten.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 82 der Abgeordneten Jessica Tatti auf Bundestagsdrucksache 20/15008
verwiesen.
2. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, nachgeordneten
Einrichtungen, Forschungseinrichtungen oder externen Sachverständigen waren
Mitglieder, ständige Gäste oder regelmäßig Beteiligte der AG
Impfpflicht?
3. Zu welchem Zeitpunkt traten welche Behörden, Organisationen oder
Personen der AG Impfpflicht bei, und mit welcher Begründung?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die AG „Impfpflicht“ war eine temporäre AG, in der Fachreferentinnen und
Referenten unterschiedlicher Bundesressorts und nachgeordneter
Bundesoberbehörden zusammengearbeitet haben.
Neben dem BMG waren insbesondere folgende Ressorts und Behörden
beteiligt: Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesministerium des Innern und
für Heimat (BMI), Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS),
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL),
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium für Digitales und Verkehr
(BMDV), Bundesministerium der Finanzen (BMF), Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, (BMFSFJ), Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF), Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK), Auswärtiges Amt (AA), Bundesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit (BfDI), Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-
Ehrlich-Institut (PEI).
Externe Sachverständige oder Gäste wurden nicht involviert.
4. Wer führte den Vorsitz, wer die Federführung, und welche personelle
Struktur (Leitung, Unterarbeitsgruppen, Protokollführung) lag der AG
zugrunde?
Die AG Impfpflicht wurde federführend vom Stab IfSG (Gesetz zur Verhütung
und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) betreut, welcher
der damaligen Staatssekretärin im BMG Dr. Antje Draheim direkt unterstellt
war.
5. Wann, und aus welchem Grund wurde die AG Impfpflicht aufgelöst?
Am 7. April 2022 haben verschiedene Initiativen zum Thema Corona-
Impfpflicht im Deutschen Bundestag keine Mehrheit erhalten. Damit entfiel die
Grundlage für die Arbeit der interministeriellen AG „Impfpflicht“. Es haben
keine weiteren Treffen stattgefunden.
6. Welche Mitglieder traten vor der Auflösung aus der Arbeitsgruppe ggf.
aus, und aus welchen Gründen?
Es gab keine formalen Austritte aus der AG „Impfpflicht“. Es wird auf die
Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
7. Welche konkreten Arbeitsaufträge oder Fragestellungen erhielt die AG
Impfpflicht seitens des BMG oder anderer Ressorts?
8. Welche Entwürfe, Vorschläge oder Prüfvermerke der AG Impfpflicht
flossen in Gesetzesformulierungen, Kabinettvorlagen oder
parlamentarische Gesetzentwürfe ein?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in der AG „Impfpflicht“ bearbeiteten Fragestellungen wurden von den
Abgeordneten vorgegeben. Insbesondere wurden Fragen zur Einführung einer
verpflichtenden Beratung und einer allgemeinen Impfpflicht gegen das
Coronavirus SARS-CoV (ab einem bestimmten Lebensalter) fachlich beraten und
Vorschläge für mögliche Gesetzentwürfe erarbeitet.
Alle Gruppenanträge, Gesetzentwürfe, Debatten und weitere
Hintergrundinformationen zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus
SARS-CoV-2 sind detailliert im Internet abrufbar: www.bundestag.de/dokumen
te/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566.
9. Wurden datenschutzrechtliche oder verfassungsrechtliche Bedenken des
Bundesdatenschutzbeauftragten oder anderer Stellen dokumentiert, und
wie bewertete die Bundesregierung diese?
Seitens des damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit wurden Bedenken zur Einführung und Umsetzung einer
möglichen Impfpflicht geäußert. Die Kritik wurde diskutiert und sie wurde, soweit
als zutreffend erachtet, berücksichtigt. Zudem wird auf die Antwort zu
Frage 10 verwiesen.
10. In welchem Stadium befand sich die technische Planung eines
Impfoder Immunitätsregisters auf Basis der Meldedaten, und welche
konkreten Datenfelder sollten erfasst werden?
Bei Ausarbeitung der Gesetzentwürfe zur Einführung einer allgemeinen
Impfpflicht wurde auch die Errichtung eines Impf- und Immunitätsregisters
diskutiert, um eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
durchsetzen zu können. Die Ausgestaltung nebst der zu übermittelnden
Datensätze lassen sich den vorgelegten Gesetzentwürfen auf den
Bundestagsdrucksachen 20/899 und 20/954 entnehmen. Dem Zweck der Gesetzentwürfe
entsprechend, sollte mit Inkrafttreten der Gesetzesänderungen unverzüglich mit
der Einrichtung eines rechtssicheren, datenschutzkonformen und
unbürokratischen Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister sollte dazu genutzt
werden, die verschiedenen Altersgruppen über die bei ihnen jeweils
notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, eine gezielte
Ansprache bislang ungeimpfter Personen sicherzustellen und für eine geeignete
Beratung dieser Personen zu sorgen. Dazu kam es, mangels Zustandekommens
der Gesetzesänderungen, jedoch nicht.
11. Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht wiederholbare Bußgelder,
Zwangsgelder oder Ersatzzwangshaft vorsahen, und wenn ja, welche
Ressorts befürworteten diese Durchsetzungsmechanismen bzw. lehnten
sie ab, und waren diese bis zum 5. April 2022 bereits vollständig
ausgearbeitet?
12. Trifft es zu, dass Entwürfe der AG Impfpflicht auch Bezüge zum
österreichischen Impfpflichtgesetz herstellten, und welche Passagen wurden
daraus übernommen oder als Vorlage genutzt?
13. Trifft es zu, dass innerhalb der AG Impfpflicht ein zentrales Impfregister
auf Basis der Meldedaten aller in Deutschland gemeldeten Personen
vorgeschlagen wurde, um individuelle Anschreiben mit
Nachweisaufforderung zu versenden, und wenn ja, von welchem Ressort oder welcher
Unterarbeitsgruppe ging dieser Vorschlag aus, und wie bewertete das BMG
dessen Vereinbarkeit mit Datenschutz- und
Verhältnismäßigkeitsgrundsätzen?
14. Stammen die Überlegungen zur Ausdehnung der Impfpflicht auf
Touristinnen und Touristen sowie Einreisende („Kontrolle bei Einreise“; S. 43
der IFG-Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und welche Ressorts
befürworteten diesen Ansatz oder lehnten ihn ab?
15. Welche konkreten Überlegungen zur mehrfachen Verhängung von
Bußgeldern bei fortgesetzter Nichtbefolgung (sogenannte Serien-Bußgelder)
wurden innerhalb der AG Impfpflicht dokumentiert, und waren diese
Gegenstand einer rechtlichen Bewertung durch das BMJ?
16. Inwiefern wurde innerhalb der AG Impfpflicht die Anwendung von
Zwangsgeld und Ersatzzwangshaft als letztes Mittel der Durchsetzung
einer Impfpflicht diskutiert, und welche Stellungnahmen hierzu wurden
aus den beteiligten Bundesministerien übermittelt?
17. Brachten Behörden oder Bundesministerien den Vorschlag ein,
Krankenkassen als Vollzugs- und Kontrollinstanzen einzusetzen, die Impf- oder
Genesungsnachweise von Versicherten entgegennehmen und Meldungen
an Ordnungsbehörden zu übermitteln?
18. Stammen die Überlegungen zu sporadischen und anlasslosen Kontrollen
durch Polizei oder Ordnungsämter (vgl. S. 130 bis 131, 140 der IFG-
Unterlagen) aus der AG Impfpflicht, und in welchem Umfang wurden
diese Szenarien konkret ausgearbeitet?
19. Welche Kommunikationsstrategien (z. B. „Solidarität“, „positive
Freiheitsbilanz“) wurden in der AG entwickelt, und sollten diese in
Gesetzentwürfe oder Öffentlichkeitsarbeit einfließen?
20. Gab es innerhalb der AG oder der Bundesregierung Diskussionen über
die Verhältnismäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht im Hinblick auf
die abnehmende Fremdschutzwirkung der Impfstoffe?
21. Welche rechtlichen Bewertungen zur Vereinbarkeit einer allgemeinen
Impfpflicht mit den Grundrechten legten BMI, BMJ oder andere
Ressorts vor?
22. Welche Protokolle, Beschlüsse oder Ergebnisberichte der AG Impfpflicht
liegen vor, und werden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?
23. In welchem Umfang wurden Erkenntnisse der AG in die Beratungen der
Bundestagsfraktionen zur Impfpflicht eingebracht oder an Abgeordnete
weitergeleitet?
Die Fragen 11 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
zusammenfassend beantwortet.
Sämtliche diskutierte Themen der AG „Impfpflicht“ u. a. zu Bußgeld, Impf-
und Immunitätsregister, Einbeziehung von Touristen/Einreisenden etc. wurden
in unterschiedlicher Weise in den Gesetzentwürfen adressiert und sind auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht und einsehbar: www.
bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566.
Es existieren keine Protokolle, Beschlüsse oder Ergebnisberichte zu den
Treffen der interministeriellen Arbeitsgruppe. Weiterhin wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 82 der Abgeordneten Jessica Tatti
auf Bundestagsdrucksache 20/15008 verwiesen.
24. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung heute aus der
Arbeit der AG Impfpflicht in Hinblick auf Transparenz, föderale
Entscheidungsprozesse und Grundrechtsschutz in Krisenzeiten?
Wie bei der Arbeit der AG „Impfpflicht“ auch, beachtet die Bundesregierung
bestehende Transparenzvorgaben und achtet sowohl föderale
Entscheidungsprozesse als auch den Schutz der Grundrechte.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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