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Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/573 · Antrag · Original ↗

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Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/573 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Sichert, Fabian Jacobi, Peter Bohnhof, Joachim Bloch, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph Birghan, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Gerrit Huy, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Reinhard Mixl, Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Martina Uhr, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie) Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zwecks Aufarbeitung der SARS-CoV-2-Pandemie ein. A. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Gegen Ende des Jahres 2019 tauchte das zuvor nicht bekannte Corona-Virus SARS- CoV-2 in Wuhan, China, auf. In Deutschland wurde die erste Infektion am 27.01.2020 in Bayern festgestellt. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus über ganz Deutschland aus (www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/erster-corona-fall- indeutschland-die-unglueckliche-reise-von-patientin-0-a-2096d364-dcd8-4ec8-98ca-7- a8ca1d63524). Durch den im März 2020 angeordneten Lockdown und weitere Maßnahmen kam es zu Eingriffen in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft. Infolgedessen besteht nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des Sachverhalts. Die Lockdowns hatten nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaft, sondern auch auf die Gesundheit, vor allem der Kinder und Jugendlichen. Im Januar 2022 offenbarte eine Studie des Universitätsklinikums Essen, dass die Zahl der Selbstmordversuche von Kindern und Jugendlichen im zweiten Lockdown (Oktober 2020 bis Juni 2021) sprunghaft zugenommen hatte (www.bz-berlin.de/mei-nung/kolumne/ kolumne-mein-aerger/der-lockdown-war-fuer-jugendliche-noch-viel-schlimmer-als- gedacht). Die Lage habe sich „dramatisch verschärft“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm gegenüber der „Berliner Zeitung“, die Politik aber habe „darauf nicht entsprechend reagiert“ (www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/der- lockdownwar-fuer-jugendliche-noch-viel-schlimmer-als-gedacht). Beunruhigend waren ferner bereits 2022 die vorläufigen Ergebnisse einer langangelegten Beobachtungsstudie der Berliner Charité nach der „die Zahl schwerer Komplikationen nach Impfungen gegen Sars-CoV-2 […] womöglich 40 Mal höher“ ist, „als durch das Paul-Ehrlich-Institut offiziell angegeben wird“ (www.berliner-zei- tung.de/news/corona-impfung-halbe-million-faelle-mit-schweren nebenwirkungenli.226019). Auch ein Artikel auf der Seite der „Ärztinnen und Ärzte für Individuelle Impfentscheidung“ (ÄFI) aus dem Jahr 2024 berichtet, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) selbst in einem neueren Bericht Ähnliches zugeben muss: „Demnach treten Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen bei COVID-19-Impfstoffen 21x häufiger auf im Vergleich zu allen anderen Impfstoffen, schwere Impfnebenwirkungen 10x häufiger. Die Daten weisen einige Limitationen auf, sind aber im Rahmen bisheriger Studienergebnisse, die Sicherheitssignale bei den COVID-19-Impfstoffen entdeckt haben, nicht verwunderlich. Höchste Zeit, dass das PEI eine ernsthafte Prüfung des Nutzen-Risiko-Profils vornimmt“ (https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/neue-pei-daten- zu-nebenwirkungen-weitere-kritik-am-sicherheitsprofil-der-covid-19-impf- stoffe.html). Selbst der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) musste nach seinem zuvor wiederkehrenden Beteuern, dass die Corona-Impfungen (nahezu) nebenwirkungsfrei seien, einräumen, dass es, wie bei jedem anderen Medikament auch, Risiken und Nebenwirkungen gibt, die vereinzelt schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen und sogar zum Tod führen können (www.berliner-zei- tung.de/news/karl-lauterbach-aussagen-zu-impfschaeden-sorgen-fuer-aufsehen-li.23- 8592). Es ist daher aus Sicht der Antragsteller unumgänglich, diese Vorgänge und politischen Maßnahmen in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages aufzuarbeiten. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu erörtern. B. Der Deutsche Bundestag beschließt: I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt. Dem Untersuchungsausschuss sollen neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU- Fraktion: drei Mitglieder, AfD-Fraktion: zwei Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied, Fraktion Die Linke: ein Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören. II. Untersuchungszeitraum Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild zur SARS-CoV-2-Pandemie verschaffen und dabei insbesondere die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung zwischen dem 1. August 2019 und dem Beschluss des Bundestages über die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses aufarbeiten. III. Untersuchungsauftrag Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären: 1. welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden, besonders dem Bundesnachrichtendienst, zu welchem Zeitpunkt über die von China aus beginnende Verbreitung sowie über die tatsächliche Gefährlichkeit des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorlagen und welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen werden müssen; 2. ob Maßnahmen, wie Lockdowns und weitere mögliche Beschränkungen der grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft, im Abgleich mit den vorliegenden Informationen über die Entwicklung im Untersuchungszeitraum verhältnismäßig waren; 3. ob sich die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden bei der Bekämpfung der Pandemie an geltendes Recht (z. B. den Nationalen Pandemieplan Teil I – Strukturen und Maßnahmen oder das Infektionsschutzgesetz und seine Änderungen im Untersuchungszeitraum) gehalten haben; 4. ob die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden im Rahmen ihrer Kompetenzen gehandelt bzw. nicht gehandelt haben, wo sie möglicherweise zu wenig oder zu spät gehandelt haben; 5. inwieweit die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in ihrem Sinn Einfluss auf das Robert Koch-Institut (RKI) und andere Institute sowie einzelne Experten genommen haben; 6. ob die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden vor der Verhängung des Lockdowns am 23. März 2020 eine Folgenabschätzung der beschlossenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen, vor allem auch auf Kinder und Jugendliche durchgeführt haben, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht; 7. ob auf dem ersten Höhepunkt der SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland im März 2020 weiterhin Menschen aus SARS-CoV-2-Risikogebieten mit dem Flugzeug ohne größere Schutzmaßnahmen in die Bundesrepublik einreisen durften, welche Länder das ggf. waren und um wie viele Menschen es sich ggf. handelte; 8. inwiefern Informationen verzerrt oder vor der Öffentlichkeit zurückgehalten wurden (Stichwort „RKI-Protokoll“), die nicht für die Maßnahmen der Regierung sprachen; 9. ob und, wenn ja, wie den Gefahren statistischer Verzerrungen und möglicher Scheinkausalitäten wegen diverser unbekannter und zeitlich variierender Parameter wie beispielsweise der Testanzahl, dem R-Wert, der Grunddurchseuchung usw. bei der Abwägung weiterer Maßnahmen vorgebeugt wurde; 10. ob durch die nie zuvor angewendete Praxis der verpflichtenden Testung symptomfreier Personen, Statistiken verzerrt und die Anzahl falschpositiver Tests bei der Bewertung der Lage berücksichtigt wurden; 11. ob Statistiken verzerrt wurden, indem Todesfälle, die nicht ursächlich auf das Coronavirus zurück gingen, als „Covid-Tote“ gerechnet wurden; 12. warum die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, auch nachdem deutlich wurde, dass COVID-19, was die Virulenz (Letalität, Folgeerkrankungen und Infektiosität) betrifft, mit der Influenza (Grippe) vergleichbar ist, während die Influenza jedoch eine deutlich jüngere Altersstruktur der Betroffenen aufweist, an der Notwendigkeit der Maßnahmen festgehalten haben; 13. wie sich der Umgang der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden mit Ungeimpften auf diese Personengruppe selbst und auf die Gesellschaft insgesamt ausgewirkt hat; 14. ob das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe Comirnaty von Pfizer/BioN- Tech und Spikevax von Moderna ordnungsgemäß und gesetzeskonform durchgeführt, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze der guten Herstellungspraxis und der anerkannten pharmazeutischen Regeln, ob die vorstehenden Hersteller zu besonderen Auflagen verpflichtet und ob in den Zulassungsunterlagen irgendwelche Besonderheiten dokumentiert wurden, etwa liquidbezogene Verunreinigungen, ob einerseits Wechselwirkungsstudien und andererseits Sicherheitsstudien auf mögliche Genotoxizität sowie Karzinogenität vorgenommen wurden und ob die beiden genannten Impfstoffe Bestandteile enthalten, die nicht zur Anwendung am oder im Menschen vorgesehen sind, und wenn ja, welche; 15. welche Ausgaben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken und Impfstoffen getätigt haben, die dafür bezahlten Stückpreise angemessen waren und Mitglieder der Regierung, nachgeordneter Behörden oder im damaligen Parlament vertretener politischer Parteien ihre Positionen genutzt haben, um sich in der Pandemie Vorteile zu verschaffen; 16. ob die zeitweise geltende Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr Konsequenzen für die Einsatz- bzw. Verteidigungsfähigkeit hatte; 17. welche Auswirkungen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht auf die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter und pflegebedürftiger Bürger hatte; 18. ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine tatsächliche Überlastungsgefahr für das deutsche Gesundheitssystem bzw. ein Mangel an Intensivbetten in Deutschland bestand und ob die landesspezifischen Unterschiede in den Gesundheitssystemen (z. B. zu Italien, zu Frankreich und zu Spanien), wie etwa die Anzahl an Intensivbetten pro Kopf der Bevölkerung, bei den Entscheidungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden berücksichtigt wurden; 19. welche Inhalte die Gespräche hatten, die Angela Merkel und Jens Spahn im Untersuchungszeitraum mit Bill Gates zum Untersuchungsgegenstand geführt haben; 20. welcher gesellschaftliche Gesamtschaden (beispielsweise Suizide, psychische Erkrankungen, ausbleibende Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen und/oder Vorsorgeuntersuchungen z. B. zur Krebsfrüherkennung, das Unterlassen oder die Verschiebung von planbaren Behandlungen und Operationen, Krankenhausschließungen) und welcher wirtschaftliche Gesamtschaden (beispielsweise durch Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen in „Corona-Testzentren“) der Bundesrepublik Deutschland im Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie bislang entstanden ist, und welche weiteren Schäden diesbezüglich noch zu erwarten sind; 21. inwiefern die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden seither die Folgen untersucht haben, etwa durch die Beauftragung von Studien, und ob Schlüsse für die Zukunft gezogen wurden, beispielsweise zur Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe, verschiedener Medikamente und deren Nebenwirkungen sowie prophylaktische Maßnahmen, wie etwa die mögliche Wirkung von Vitamin D oder das Tragen von Masken mit unterschiedlichen Schutzgraden, wann ggf. etwaige Studien abgeschlossen wurden, wer Urheber dieser Studien ist, in welcher Höhe staatliche Förderung geleistet wurde, zu welchen Ergebnissen diese Studien gekommen sind und wo sie veröffentlicht wurden; 22. inwieweit die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden nach den Erfahrungen mit COVID-19 auf eine mögliche Pandemie in der Zukunft vorbereitet sind, um Bevölkerung und Wirtschaft effektiv zu schützen und gleichzeitig alle systemrelevanten Betriebe am Laufen zu halten und wie ggf. diese Pläne ausgestaltet sind. IV. Der Untersuchungsausschuss soll zudem insbesondere prüfen und Empfehlungen geben, 1. um einer künftig möglicherweise auftretenden Pandemie mit wissenschaftlichem Sachverstand, ausreichender Vorbereitung und Bevorratung von Schutzkleidung, Medikamenten und intensivklinischen Kapazitäten (Fachpersonal, medizinischen Geräten, Beatmungsgeräten etc.) entgegenzutreten, damit Bevölkerung und Wirtschaft künftig vor größeren Schäden bewahrt werden; 2. welche (finanziellen) Anreize gesetzt werden können, um die Personallage im medizinischen und Pflegesektor zu verbessern; 3. wie in Zukunft Nichtrisikogruppen, wie etwa Kinder und Jugendliche, vor den Auswirkungen eines Lockdowns besser geschützt werden können. C. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Deutsche Bundestag würdigt die Leistungen etwaiger Untersuchungsausschüsse der Länder zur Aufklärung der SARS-CoV-2-Pandemie. Der Deutsche Bundestag respektiert die Rechte der Landtage der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf Aufklärung im Verantwortungsbereich der Länder und wird deren Ergebnisse in seine Arbeit einbeziehen. Ebenfalls wird der Deutsche Bundestag die Erkenntnisse des gegen Ende der 19. Legislaturperiode eingesetzten Parlamentarischen Begleitgremiums zur COVID-19-Pandemie bei seiner Untersuchung berücksichtigen. Berlin, den 23. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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