Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie)
Text
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode (Aufarbeitung der Corona-Pandemie)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/573
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Sichert, Fabian Jacobi, Peter
Bohnhof, Joachim Bloch, Alexander Arpaschi, Carsten Becker, Dr. Christoph
Birghan, Peter Boehringer, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Tobias Ebenberger,
Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Nicole Höchst, Gerrit Huy, Steffen
Janich, Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Reinhard Mixl, Gerold
Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Carina Schießl, Jan Wenzel
Schmidt, Georg Schroeter, Otto Winfried Strauß, Martina Uhr, Sven Wendorf
und der Fraktion der AfD
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode
(Aufarbeitung der Corona-Pandemie)
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zwecks Aufarbeitung der SARS-CoV-2-Pandemie ein.
A. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Gegen Ende des Jahres 2019 tauchte das zuvor nicht bekannte Corona-Virus SARS-
CoV-2 in Wuhan, China, auf. In Deutschland wurde die erste Infektion am 27.01.2020
in Bayern festgestellt. In den folgenden Wochen breitete sich das Virus über ganz
Deutschland aus (www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/erster-corona-fall-
indeutschland-die-unglueckliche-reise-von-patientin-0-a-2096d364-dcd8-4ec8-98ca-7-
a8ca1d63524).
Durch den im März 2020 angeordneten Lockdown und weitere Maßnahmen kam es
zu Eingriffen in die grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft.
Infolgedessen besteht nun ein großes öffentliches Interesse an der Aufklärung des
Sachverhalts. Die Lockdowns hatten nicht nur Auswirkungen auf die Wirtschaft,
sondern auch auf die Gesundheit, vor allem der Kinder und Jugendlichen. Im Januar 2022
offenbarte eine Studie des Universitätsklinikums Essen, dass die Zahl der
Selbstmordversuche von Kindern und Jugendlichen im zweiten Lockdown (Oktober 2020 bis
Juni 2021) sprunghaft zugenommen hatte (www.bz-berlin.de/mei-nung/kolumne/
kolumne-mein-aerger/der-lockdown-war-fuer-jugendliche-noch-viel-schlimmer-als-
gedacht).
Die Lage habe sich „dramatisch verschärft“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm
gegenüber der „Berliner Zeitung“, die Politik aber habe „darauf nicht entsprechend
reagiert“ (www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/der-
lockdownwar-fuer-jugendliche-noch-viel-schlimmer-als-gedacht).
Beunruhigend waren ferner bereits 2022 die vorläufigen Ergebnisse einer
langangelegten Beobachtungsstudie der Berliner Charité nach der „die Zahl schwerer
Komplikationen nach Impfungen gegen Sars-CoV-2 […] womöglich 40 Mal höher“ ist, „als
durch das Paul-Ehrlich-Institut offiziell angegeben wird“ (www.berliner-zei-
tung.de/news/corona-impfung-halbe-million-faelle-mit-schweren
nebenwirkungenli.226019).
Auch ein Artikel auf der Seite der „Ärztinnen und Ärzte für Individuelle
Impfentscheidung“ (ÄFI) aus dem Jahr 2024 berichtet, dass das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) selbst
in einem neueren Bericht Ähnliches zugeben muss: „Demnach treten Verdachtsfälle
von Impfnebenwirkungen bei COVID-19-Impfstoffen 21x häufiger auf im Vergleich
zu allen anderen Impfstoffen, schwere Impfnebenwirkungen 10x häufiger. Die Daten
weisen einige Limitationen auf, sind aber im Rahmen bisheriger Studienergebnisse,
die Sicherheitssignale bei den COVID-19-Impfstoffen entdeckt haben, nicht
verwunderlich. Höchste Zeit, dass das PEI eine ernsthafte Prüfung des Nutzen-Risiko-Profils
vornimmt“ (https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/neue-pei-daten-
zu-nebenwirkungen-weitere-kritik-am-sicherheitsprofil-der-covid-19-impf-
stoffe.html).
Selbst der damalige Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) musste nach
seinem zuvor wiederkehrenden Beteuern, dass die Corona-Impfungen (nahezu)
nebenwirkungsfrei seien, einräumen, dass es, wie bei jedem anderen Medikament auch,
Risiken und Nebenwirkungen gibt, die vereinzelt schwerwiegende gesundheitliche
Konsequenzen nach sich ziehen und sogar zum Tod führen können (www.berliner-zei-
tung.de/news/karl-lauterbach-aussagen-zu-impfschaeden-sorgen-fuer-aufsehen-li.23-
8592).
Es ist daher aus Sicht der Antragsteller unumgänglich, diese Vorgänge und politischen
Maßnahmen in einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
aufzuarbeiten. Insbesondere ist die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu erörtern.
B. Der Deutsche Bundestag beschließt:
I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt.
Dem Untersuchungsausschuss sollen neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-
Fraktion: drei Mitglieder, AfD-Fraktion: zwei Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied, Fraktion Die Linke: ein
Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
II. Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild zur SARS-CoV-2-Pandemie
verschaffen und dabei insbesondere die Maßnahmen der deutschen Bundesregierung
zwischen dem 1. August 2019 und dem Beschluss des Bundestages über die
Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses aufarbeiten.
III. Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären:
1. welche Informationen und Erkenntnisse der Bundesregierung und den ihr
nachgeordneten Behörden, besonders dem Bundesnachrichtendienst, zu
welchem Zeitpunkt über die von China aus beginnende Verbreitung sowie über
die tatsächliche Gefährlichkeit des Corona-Virus SARS-CoV-2 vorlagen und
welche Schlussfolgerungen daraus gezogen wurden oder hätten gezogen
werden müssen;
2. ob Maßnahmen, wie Lockdowns und weitere mögliche Beschränkungen der
grundgesetzlich geschützten Rechte der Bürger und der Wirtschaft, im
Abgleich mit den vorliegenden Informationen über die Entwicklung im
Untersuchungszeitraum verhältnismäßig waren;
3. ob sich die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden bei der
Bekämpfung der Pandemie an geltendes Recht (z. B. den Nationalen
Pandemieplan Teil I – Strukturen und Maßnahmen oder das Infektionsschutzgesetz
und seine Änderungen im Untersuchungszeitraum) gehalten haben;
4. ob die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden im Rahmen
ihrer Kompetenzen gehandelt bzw. nicht gehandelt haben, wo sie
möglicherweise zu wenig oder zu spät gehandelt haben;
5. inwieweit die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden in
ihrem Sinn Einfluss auf das Robert Koch-Institut (RKI) und andere Institute
sowie einzelne Experten genommen haben;
6. ob die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden vor der
Verhängung des Lockdowns am 23. März 2020 eine Folgenabschätzung der
beschlossenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre sozialen, wirtschaftlichen und
gesundheitlichen Auswirkungen, vor allem auch auf Kinder und Jugendliche
durchgeführt haben, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum
nicht;
7. ob auf dem ersten Höhepunkt der SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland
im März 2020 weiterhin Menschen aus SARS-CoV-2-Risikogebieten mit
dem Flugzeug ohne größere Schutzmaßnahmen in die Bundesrepublik
einreisen durften, welche Länder das ggf. waren und um wie viele Menschen es
sich ggf. handelte;
8. inwiefern Informationen verzerrt oder vor der Öffentlichkeit zurückgehalten
wurden (Stichwort „RKI-Protokoll“), die nicht für die Maßnahmen der
Regierung sprachen;
9. ob und, wenn ja, wie den Gefahren statistischer Verzerrungen und möglicher
Scheinkausalitäten wegen diverser unbekannter und zeitlich variierender
Parameter wie beispielsweise der Testanzahl, dem R-Wert, der
Grunddurchseuchung usw. bei der Abwägung weiterer Maßnahmen vorgebeugt wurde;
10. ob durch die nie zuvor angewendete Praxis der verpflichtenden Testung
symptomfreier Personen, Statistiken verzerrt und die Anzahl falschpositiver
Tests bei der Bewertung der Lage berücksichtigt wurden;
11. ob Statistiken verzerrt wurden, indem Todesfälle, die nicht ursächlich auf das
Coronavirus zurück gingen, als „Covid-Tote“ gerechnet wurden;
12. warum die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden, auch
nachdem deutlich wurde, dass COVID-19, was die Virulenz (Letalität,
Folgeerkrankungen und Infektiosität) betrifft, mit der Influenza (Grippe)
vergleichbar ist, während die Influenza jedoch eine deutlich jüngere
Altersstruktur der Betroffenen aufweist, an der Notwendigkeit der Maßnahmen
festgehalten haben;
13. wie sich der Umgang der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten
Behörden mit Ungeimpften auf diese Personengruppe selbst und auf die
Gesellschaft insgesamt ausgewirkt hat;
14. ob das Zulassungsverfahren für die Impfstoffe Comirnaty von Pfizer/BioN-
Tech und Spikevax von Moderna ordnungsgemäß und gesetzeskonform
durchgeführt, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze der guten
Herstellungspraxis und der anerkannten pharmazeutischen Regeln, ob die
vorstehenden Hersteller zu besonderen Auflagen verpflichtet und ob in den
Zulassungsunterlagen irgendwelche Besonderheiten dokumentiert wurden,
etwa liquidbezogene Verunreinigungen, ob einerseits
Wechselwirkungsstudien und andererseits Sicherheitsstudien auf mögliche Genotoxizität sowie
Karzinogenität vorgenommen wurden und ob die beiden genannten
Impfstoffe Bestandteile enthalten, die nicht zur Anwendung am oder im
Menschen vorgesehen sind, und wenn ja, welche;
15. welche Ausgaben die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden
im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken und Impfstoffen
getätigt haben, die dafür bezahlten Stückpreise angemessen waren und
Mitglieder der Regierung, nachgeordneter Behörden oder im damaligen
Parlament vertretener politischer Parteien ihre Positionen genutzt haben, um sich
in der Pandemie Vorteile zu verschaffen;
16. ob die zeitweise geltende Corona-Impfpflicht in der Bundeswehr
Konsequenzen für die Einsatz- bzw. Verteidigungsfähigkeit hatte;
17. welche Auswirkungen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impflicht
auf die medizinische Versorgung der Bürger sowie die Betreuung behinderter
und pflegebedürftiger Bürger hatte;
18. ob zu irgendeinem Zeitpunkt eine tatsächliche Überlastungsgefahr für das
deutsche Gesundheitssystem bzw. ein Mangel an Intensivbetten in
Deutschland bestand und ob die landesspezifischen Unterschiede in den
Gesundheitssystemen (z. B. zu Italien, zu Frankreich und zu Spanien), wie etwa die
Anzahl an Intensivbetten pro Kopf der Bevölkerung, bei den Entscheidungen
der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden berücksichtigt
wurden;
19. welche Inhalte die Gespräche hatten, die Angela Merkel und Jens Spahn im
Untersuchungszeitraum mit Bill Gates zum Untersuchungsgegenstand
geführt haben;
20. welcher gesellschaftliche Gesamtschaden (beispielsweise Suizide,
psychische Erkrankungen, ausbleibende Inanspruchnahme von medizinischen
Behandlungen und/oder Vorsorgeuntersuchungen z. B. zur
Krebsfrüherkennung, das Unterlassen oder die Verschiebung von planbaren Behandlungen
und Operationen, Krankenhausschließungen) und welcher wirtschaftliche
Gesamtschaden (beispielsweise durch Unregelmäßigkeiten bei den
Abrechnungen in „Corona-Testzentren“) der Bundesrepublik Deutschland im
Verlauf der SARS-CoV-2-Pandemie bislang entstanden ist, und welche weiteren
Schäden diesbezüglich noch zu erwarten sind;
21. inwiefern die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden seither
die Folgen untersucht haben, etwa durch die Beauftragung von Studien, und
ob Schlüsse für die Zukunft gezogen wurden, beispielsweise zur
Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe, verschiedener Medikamente und deren
Nebenwirkungen sowie prophylaktische Maßnahmen, wie etwa die mögliche
Wirkung von Vitamin D oder das Tragen von Masken mit unterschiedlichen
Schutzgraden, wann ggf. etwaige Studien abgeschlossen wurden, wer
Urheber dieser Studien ist, in welcher Höhe staatliche Förderung geleistet wurde,
zu welchen Ergebnissen diese Studien gekommen sind und wo sie
veröffentlicht wurden;
22. inwieweit die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden nach
den Erfahrungen mit COVID-19 auf eine mögliche Pandemie in der Zukunft
vorbereitet sind, um Bevölkerung und Wirtschaft effektiv zu schützen und
gleichzeitig alle systemrelevanten Betriebe am Laufen zu halten und wie ggf.
diese Pläne ausgestaltet sind.
IV. Der Untersuchungsausschuss soll zudem insbesondere prüfen und Empfehlungen
geben,
1. um einer künftig möglicherweise auftretenden Pandemie mit
wissenschaftlichem Sachverstand, ausreichender Vorbereitung und Bevorratung von
Schutzkleidung, Medikamenten und intensivklinischen Kapazitäten
(Fachpersonal, medizinischen Geräten, Beatmungsgeräten etc.) entgegenzutreten,
damit Bevölkerung und Wirtschaft künftig vor größeren Schäden bewahrt
werden;
2. welche (finanziellen) Anreize gesetzt werden können, um die Personallage
im medizinischen und Pflegesektor zu verbessern;
3. wie in Zukunft Nichtrisikogruppen, wie etwa Kinder und Jugendliche, vor
den Auswirkungen eines Lockdowns besser geschützt werden können.
C. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag würdigt die Leistungen etwaiger Untersuchungsausschüsse
der Länder zur Aufklärung der SARS-CoV-2-Pandemie. Der Deutsche Bundestag
respektiert die Rechte der Landtage der Länder der Bundesrepublik Deutschland auf
Aufklärung im Verantwortungsbereich der Länder und wird deren Ergebnisse in seine
Arbeit einbeziehen. Ebenfalls wird der Deutsche Bundestag die Erkenntnisse des gegen
Ende der 19. Legislaturperiode eingesetzten Parlamentarischen Begleitgremiums zur
COVID-19-Pandemie bei seiner Untersuchung berücksichtigen.
Berlin, den 23. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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