Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogramms Integration durch Sport (Antwort zu Drs. 21/2840)
Text
Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogramms Integration durch Sport (Antwort zu Drs. 21/2840)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3015
21. Wahlperiode 01.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas
Korell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD
– Drucksache 21/2840 –
Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogramms Integration
durch Sport
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der öffentlich abgehaltenen sechsten Sitzung des Ausschusses für
Sport und Ehrenamt am 27. August 2025 stand unter Tagesordnungspunkt 1.a
der Abschluss des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) im Fokus.
Auf eine Anfrage des Abgeordneten Lars Schieske zur Erfolgskontrolle des
Bundesprogramms „Integration durch Sport“ während der Ausschusssitzung
legte die Bundesregierung dar, nach welchen Kriterien und Kennzahlen die
Wirksamkeit des Programms überprüft wird. Das Programm, das mit jährlich
10,9 Mio. Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund
(DOSB) gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt wird, zielt darauf
ab, Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und
gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern (https://integration.dosb.de/the
men/integration-durch-sport). Grundlage der Erfolgskontrolle sind dabei
sowohl wissenschaftliche Begleitungen und Evaluationen als auch
standardisierte Kennzahlen, die eine kontinuierliche Bewertung der Programmwirkungen
ermöglichen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichun
gen/themen/heimat-integration/integration/richtlinie-integration-durch-sport.p
df?__blob=publicationFile&v=3).
1. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Kienbaum Consultants
International GmbH als geeigneter Partner für die wissenschaftliche
Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) ausgewählt wurde
(https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Integration/Downloads/Kienbaum_
Abschlussbericht_IdS_2021_24.pdf)?
Kienbaum Consultants International GmbH erhielt den Zuschlag für die
wissenschaftliche Begleitung des Bundesprogramms nach einem regulären
Vergabeverfahren, in dem die eingegangenen Angebote auf Basis vorab definierter
Qualitäts- und Bewertungskriterien bewertet und verglichen wurden. Hierzu
zählten insbesondere die fachliche Qualität des Methodenkonzepts sowie das
Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 1. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen
der wissenschaftlichen Begleitung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO) schreibt Maßnahmen zur Erfolgskontrolle vor, die
wissenschaftliche Begleitung ist einer dieser nach § 7 BHO vorgeschriebenen
Maßnahmen)?
Die Handlungsempfehlungen der wissenschaftlichen Begleitung werden im
Rahmen der Programmsteuerung geprüft und nach Relevanz und
Umsetzbarkeit berücksichtigt und umgesetzt.
3. Wie wird die Qualität der integrativen Sportangebote gemessen und
gesichert?
Die Qualitätssicherung erfolgt auf mehreren Ebenen. Die Vereine, welche die
integrativen Sportangebote umsetzen, werden in Fort- und Weiterbildungen
(z. B. durch Maßnahmen wie „Fit für die Vielfalt“) geschult. Darüber hinaus
beraten die IdS-Teams der Landessportbünde die Vereine fortlaufend bei der
Umsetzung der Angebote. Zusätzlich fließen in die Qualitätssicherung auch die
Erkenntnissee aus den wissenschaftlichen Evaluationen einschließlich
jährlicher Monitorings ein. In den Monitorings werden vertiefende Fallstudien vor
Ort durchgeführt, bei denen auch teilnehmende Beobachtungen erfolgen.
4. Gibt es regionale Unterschiede in der Integrationserfolgen durch Sport?
Im Rahmen der Evaluation erfolgt eine jährliche Auswertung der erhobenen
Informationen und Daten. Es werden neben einem Gesamtbericht auch
landesspezifische Berichte verfasst, die dazu dienen, regionale Unterschiede sichtbar zu
machen.
5. Wie wird die Effizienz der Maßnahmen „Fit für die Vielfalt“ geprüft
(https://integration.dosb.de/projekte-und-angebote/fit-fuer-die-vielfalt)?
Die Maßnahme „Fit für die Vielfalt“ wird anhand von Evaluationsbögen der
Teilnehmenden überprüft. Die Erkenntnisse daraus werden zur
Weiterentwicklung des Bildungsangebots genutzt.
6. In welchen Zeitabständen werden Tiefeninterviews und Fragebögen
durchgeführt?
Zu den durchgeführten Maßnahmen aller geförderten Vereine erfolgen jährliche
Sachberichte. Zusätzlich gibt es seit 2021 eine jährliche Online-Befragung der
Stützpunktvereine. Es erfolgen zudem jährliche Fallstudien an
unterschiedlichen Standorten, bei denen Tiefeninterviews mit unterschiedlichen Beteiligten
und Akteuren aus dem Umfeld geführt werden.
7. Wie viele Neumitglieder in Stützpunktvereinen können direkt auf IdS-
Angebote zurückgeführt werden (eine Kennzahl zur Erfolgskontrolle, die
auf Bundesebene ausgewertet wird)?
Die Ergebnisse 2024 aus dem Gesamtländerbericht der wissenschaftlichen
Begleitung geben hierzu folgendes Bild wieder: Die 801 Stützpunktvereine
konnten insgesamt 35 528 neue Mitglieder über IdS-Sportgruppen gewinnen.
Durchschnittlich waren es 44 Neumitglieder je Stützpunktverein.
8. Gibt es bestimmte Nationalitäten, die besonders stark oder schwach
vertreten sind, und wie beeinflusst dies die Programmgestaltung?
Daten zur Nationalität der Teilnehmenden (personenbezogene Daten) werden
nicht erhoben, es erfolgt auch keine diesbezügliche Differenzierung in der
Programmgestaltung.
9. Wie valide und belastbar sind die Evaluationsergebnisse des Programms
„Integration durch Sport“, wenn der überwiegende Teil der
Erfolgsmessung auf anonymen Onlinebefragungen basiert, deren Angaben nicht
überprüfbar sind (https://integration.dosb.de/)?
Die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung angewandten Methoden
entsprechen wissenschaftlichen Standards. Die Ergebnisse der Evaluationen des
Programms „Integration durch Sport“ sind somit auch im wissenschaftlichen
Sinne valide und belastbar.
10. Inwiefern besteht durch die Anonymität der Befragung ein struktureller
Anreiz für die teilnehmenden Vereine, ihre Angaben zur Zahl der
Teilnehmer mit Migrationshintergrund oder zum Integrationserfolg
zugunsten eigener Förderinteressen zu beschönigen?
Es bestehen keine Hinweise darauf, dass Vereine vorsätzlich unwahre Angaben
machen. Die Wahrung der Anonymität ist ein zentraler Grundsatz
sozialwissenschaftlicher Befragungen, der die Personenrechte der Befragten schützt und
dadurch Antworten sozialer Erwünschtheit reduziert.
Im Übrigen bilden die Grundlage für die veröffentlichten Daten zu
Mitgliederzahlen und Angeboten nicht die standardisierten (anonymen) Online-
Befragungen, sondern die jährlichen Nachweispflichten (Sachbericht und rechnerischer
Verwendungsnachweis). Diese Nachweise sind nicht anonym, sondern den
einzelnen Vereinen zuordenbar.
11. Warum werden die Förderentscheidungen und die öffentliche Darstellung
des Programmerfolgs vorrangig auf Basis freiwilliger und anonymer
Angaben getroffen, anstatt sich auf nachweisbar belegte und überprüfbare
Statistiken (wie die verpflichtenden Sachberichte und
Verwendungsnachweise) zu stützen?
Förderentscheidungen basieren nicht auf den Angaben, die im Rahmen
anonymer Online-Befragungen erhoben werden. Förderentscheidungen werden auf
Basis der Anträge der mitwirkenden Sportorganisationen (lokale Sportvereine,
Landessportbünde und -jugenden sowie des deutschen olympischen
Sportbunds – DOSB) getroffen.
Die öffentliche Darstellung der Ergebnisse und des Programmerfolgs von
„Integration durch Sport“ erfolgt mehrgleisig auf Basis von Statistiken,
nachvollziehbaren und authentischen Erfahrungen (Storytelling), aber auch durch die
Publikation der Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung.
12. Planen Bundesregierung und Sportverbände eine Reform der
Evaluationsmethodik, um mehr Transparenz, Verifizierbarkeit und
Nachvollziehbarkeit bei der Messung von Integrationsfortschritten und dem Umgang
mit Steuergeldern sicherzustellen?
Die wissenschaftliche Begleitung wird durch vergaberechtlich nachvollziehbar
ausgewählte Dienstleister erbracht. Durch die regelmäßige Neuausschreibung
wird auch die Aktualität der eingesetzten wissenschaftlichen Methoden und
Standards gewährleistet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) war zudem bei der Ausschreibung, der Auswahl und der Besprechung
des Forschungskonzeptes und der Forschungsmethodik und -inhalte
eingebunden. Die aktuelle Evaluationsmethodik sichert Transparenz, Verifizierbarkeit
und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse.
13. Wie wird sichergestellt, dass die von den Vereinen gemeldeten
Integrationsfortschritte tatsächlich nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen
bedeuten, anstatt lediglich kurzfristige oder oberflächliche Effekte
widerszupiegeln?
Die Nachhaltigkeit wird, wie vorangehend dargestellt, durch kontinuierliche
wissenschaftliche Begleitung, Fallstudien und Langzeitbeispiele überprüft.
Praxisbeispiele belegen hierbei langfristige Integrationswirkungen.
Integrationsfortschritte können situationsbedingt sowohl kurz- als auch langfristig erfolgen.
Es wird auf die veröffentlichten Ergebnisse der bisherigen Evaluationen
verwiesen. Sowohl die Fallstudien als auch individuelle Portraits (siehe z. B. die
Wanderausstellung „30 Jahre – 30 Gesichter“ des Landessportbunds – LSB
Brandenburg) zeigen Beispiele gelungener Integration mit gesellschaftlicher
Langzeitwirkung.
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Konflikte,
Gewalthandlungen oder andere problematische Zwischenfälle im Kontext von
Sportprojekten mit heterogener, oft multinationaler Zusammensetzung
der Teilnehmer vor, gibt es Berichte oder Statistiken zu Vorfällen, bei
denen kulturelle oder sprachliche Missverständnisse zu Problemen oder
gar zu gewaltsamen Eskalationen im Rahmen des Programms geführt
haben?
Für IdS liegen keine Hinweise auf entsprechende Konflikte, Gewalthandlungen
oder problematische Zwischenfälle vor.
15. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Vereine und Projekte,
und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass Vereine, die wiederholt negativ auffallen (wie z. B. wegen
Gewalthandlungen), weiterhin von Fördermitteln im Rahmen von „Integration
durch Sport“ profitieren?
Die Auswahl der Vereine erfolgt durch die 16 Landessportbünde und -jugenden
anhand transparenter Kriterien. Die dort verantwortlichen Teams handeln nach
den Grundsätzen der Programmstrategie von „Integration durch Sport“, welche
u. a. der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu
entnehmen sind. Es gibt transparente Auswahlkriterien für Vereine und klare
Sanktionen/Ausschlussmöglichkeiten für Vereine, die sich entgegen den
definierten Zielen verhalten oder positionieren.
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass durch
Programme wie „Integration durch Sport“ möglicherweise die Bildung von
Parallelgesellschaften oder die ethnische Segmentierung innerhalb der Vereine
verstärkt wird, anstatt tatsächliche Integration in die deutsche Leitkultur
zu fördern, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Trend
entgegenzuwirken?
Es gibt für IdS keine Anhaltspunkte für integrationshemmende Wirkungen. Die
gemeinsame Teilnahme von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bei
IdS-Maßnahmen stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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