Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogrammes Integration durch Sport
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Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogrammes Integration durch Sport
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2840
21. Wahlperiode 17.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Schieske, Jörn König, Thomas Korell, Edgar Naujok,
Andreas Bleck, Bastian Treuheit und der Fraktion AfD
Evaluationskriterien und Erfolgskontrolle des Bundesprogramms Integration
durch Sport
Im Rahmen der öffentlich abgehaltenen sechsten Sitzung des Ausschusses für
Sport und Ehrenamt am 27. August 2025 stand unter Tagesordnungspunkt 1.a
der Abschluss des Einzelplans 06 (Bundesministerium des Innern) im Fokus.
Auf eine Anfrage des Abgeordneten Lars Schieske zur Erfolgskontrolle des
Bundesprogramms „Integration durch Sport“ während der Ausschusssitzung
legte die Bundesregierung dar, nach welchen Kriterien und Kennzahlen die
Wirksamkeit des Programms überprüft wird. Das Programm, das mit jährlich
10,9 Mio. Euro gefördert und vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
gemeinsam mit den Landessportbünden umgesetzt wird, zielt darauf ab,
Sportvereine als wichtige Akteure der Integrationsarbeit zu stärken und
gesellschaftliche Teilhabe durch Sport zu fördern (https://integration.dosb.de/themen/integr
ation-durch-sport). Grundlage der Erfolgskontrolle sind dabei sowohl
wissenschaftliche Begleitungen und Evaluationen als auch standardisierte
Kennzahlen, die eine kontinuierliche Bewertung der Programmwirkungen ermöglichen
(https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/the
men/heimat-integration/integration/richtlinie-integration-durch-sport.pdf?__blo
b=publicationFile&v=3).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass Kienbaum Consultants
International GmbH als geeigneter Partner für die wissenschaftliche
Begleitung des Programms „Integration durch Sport“ (IdS) ausgewählt wurde
(https://cdn.dosb.de/Relaunch_2024/Integration/Downloads/Kienbaum_A
bschlussbericht_IdS_2021_24.pdf)?
2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus den Handlungsempfehlungen der
wissenschaftlichen Begleitung (§ 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO)
schreibt Maßnahmen zur Erfolgskontrolle vor, die wissenschaftliche
Begleitung ist einer dieser nach § 7 BHO vorgeschriebenen Maßnahmen)?
3. Wie wird die Qualität der integrativen Sportangebote gemessen und
gesichert?
4. Gibt es regionale Unterschiede in der Integrationserfolgen durch Sport?
5. Wie wird die Effizienz der Maßnahmen „Fit für die Vielfalt“ geprüft
(https://integration.dosb.de/projekte-und-angebote/fit-fuer-die-vielfalt)?
6. In welchen Zeitabständen werden Tiefeninterviews und Fragebögen
durchgeführt?
7. Wie viele Neumitglieder in Stützpunktvereinen können direkt auf IdS-
Angebote zurückgeführt werden (eine Kennzahl zur Erfolgskontrolle, die
auf Bundesebene ausgewertet wird)?
8. Gibt es bestimmte Nationalitäten, die besonders stark oder schwach
vertreten sind, und wie beeinflusst dies die Programmgestaltung?
9. Wie valide und belastbar sind die Evaluationsergebnisse des Programms
„Integration durch Sport“, wenn der überwiegende Teil der
Erfolgsmessung auf anonymen Onlinebefragungen basiert, deren Angaben nicht
überprüfbar sind (https://integration.dosb.de/)?
10. Inwiefern besteht durch die Anonymität der Befragung ein struktureller
Anreiz für die teilnehmenden Vereine, ihre Angaben zur Zahl der
Teilnehmer mit Migrationshintergrund oder zum Integrationserfolg zugunsten
eigener Förderinteressen zu beschönigen?
11. Warum werden die Förderentscheidungen und die öffentliche Darstellung
des Programmerfolgs vorrangig auf Basis freiwilliger und anonymer
Angaben getroffen, anstatt sich auf nachweisbar belegte und überprüfbare
Statistiken (wie die verpflichtenden Sachberichte und
Verwendungsnachweise) zu stützen?
12. Planen Bundesregierung und Sportverbände eine Reform der
Evaluationsmethodik, um mehr Transparenz, Verifizierbarkeit und
Nachvollziehbarkeit bei der Messung von Integrationsfortschritten und dem Umgang mit
Steuergeldern sicherzustellen?
13. Wie wird sichergestellt, dass die von den Vereinen gemeldeten
Integrationsfortschritte tatsächlich nachhaltige gesellschaftliche Veränderungen
bedeuten, anstatt lediglich kurzfristige oder oberflächliche Effekte
widerszupiegeln?
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Konflikte,
Gewalthandlungen oder andere problematische Zwischenfälle im Kontext von
Sportprojekten mit heterogener, oft multinationaler Zusammensetzung der
Teilnehmer vor, gibt es Berichte oder Statistiken zu Vorfällen, bei denen
kulturelle oder sprachliche Missverständnisse zu Problemen oder gar zu
gewaltsamen Eskalationen im Rahmen des Programms geführt haben?
15. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Vereine und Projekte,
und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um zu verhindern,
dass Vereine, die wiederholt negativ auffallen (wie z. B. wegen
Gewalthandlungen), weiterhin von Fördermitteln im Rahmen von „Integration
durch Sport“ profitieren?
16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass durch
Programme wie „Integration durch Sport“ möglicherweise die Bildung von
Parallelgesellschaften oder die ethnische Segmentierung innerhalb der Vereine
verstärkt wird, anstatt tatsächliche Integration in die deutsche Leitkultur
zu fördern, welche Maßnahmen werden ergriffen, um diesem Trend
entgegenzuwirken?
Berlin, den 13. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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