Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (Antwort zu Drs. 21/2180)
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Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (Antwort zu Drs. 21/2180)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2431
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke
Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2180 –
Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen
Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen
Untergrund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des
rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem
Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate
Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange
Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger
Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft
verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen
Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die
Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich
empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch
das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“
(vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-mue
nchen-live). Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von
Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und
indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden
sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Geheimdienste und
Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre
untertauchen und zehn Morde begehen konnten oder wie groß das Netzwerk
war, das bei der Auswahl der Tatorte, der Opfer oder der Fluchtwege
unterstützte. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten
Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl.
www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artik
el10257563, www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, ze.tt/nsu-die-ne
onazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, www.stern.de/politik/deutschland/ns
u-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-815625
2.html, www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-10
0.html). Im Jahr 2023 wurde presseöffentlich, dass das verurteilte NSU-
Mitglied Beate Zschäpe an die Ermittlungsbehörden herangetreten sein und in
einem bisher unbekannten Umfang weitere Angaben auch zu den Taten des
NSU und ihrer Mittäter getätigt haben soll (www.spiegel.de/panorama/nsu-be
ate-zschaepe-gibt-neue-details-zum-innenleben-der-terrorgruppe-preis-a-a27fd
2f2-6676-4b03-9c08-1ac52b056bc8). Nach Auskunft der Bundesregierung
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sollen seither verschiedene Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland
stattgefunden haben (Antwort auf die Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll
20/177, S. 22964 (B))).
1. Wann hat Beate Zschäpe gegenüber Bediensteten welcher
Bundesbehörden seit August 2023 Angaben im Kontext des NSU, der von seinen
Mitgliedern begangenen Straftaten und möglicher
Unterstützungshandlungen Dritter gemacht?
2. Wie und auf wessen Initiative kamen diese Vernehmungen oder
Unterredungen zustande?
3. Konnte Beate Zschäpe während der Vernehmungen oder Unterredungen
auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?
4. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder wurden in die Bearbeitung und Prüfung der Angaben
von Beate Zschäpe eingebunden?
5. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder wurden in die Durchführung der hierauf
durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen eingebunden?
6. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder haben die im Anschluss an die Angaben von Beate
Zschäpe durchgeführten Vernehmungen durchgeführt bzw. daran
teilgenommen?
Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 6 der
Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12394
verwiesen.
7. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung
welche der Länder waren bei den Ermittlungsmaßnahmen in der Schweiz
beteiligt, und welche haben ggf. an dort durchgeführten Vernehmungen
teilgenommen?
8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 in anderen
Ländern Maßnahmen mit Bezug zum NSU durchgeführt, und wenn ja,
welche Maßnahmen in welchen Ländern und von welchen Behörden?
9. Wie viele Ermittlungsverfahren führt die Bundesanwaltschaft aktuell im
Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte nach
Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfen und Beschuldigten aufschlüsseln)?
11. Überprüfen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit
unaufgeklärte Straftaten, deren Tatausführung beispielsweise eine
Ähnlichkeit zum Modus Operandi der Straftaten des NSU aufweisen, auf
mögliche Übereinstimmungen, Verbindungen und Bezüge, und wenn ja, um
welche unaufgeklärten Straftaten handelt es sich dabei?
12. Wurden die im Wohnmobil in Eisenach und in der Frühlingsstraße in
Zwickau aufgefundenen Schusswaffen, die den Mitgliedern des NSU
zugerechnet wurden, zwischenzeitlich erneut einer Untersuchung
hinsichtlich Herkunft und möglicher Verwendung bei anderen Straftaten
unterzogen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?
13. Welche Informationen liegen den Behörden des Bundes über Aufenthalte
in der, Kontakte und Verbindungen in die Schweiz seitens der Mitglieder
des NSU-Kerntrios im Einzelnen vor und seit wann?
14. Trifft es zu, dass die in der Schweiz befragte Zeugin ein Kennverhältnis
mit Uwe Mundlos, wie von Beate Zschäpe behauptet worden sein soll,
abgestritten hat?
15. Inwieweit hat der Generalbundesanwalt versucht, beispielsweise durch
weitere Zeugenvernehmungen – einschließlich etwaiger
Nachvernehmungen von Beate Zschäpe selbst –, die Angaben von Beate Zschäpe zu
den Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz zu verifizieren, wie
hat er das versucht und mit welchen Maßnahmen?
Die Fragen 7 bis 9 und 11 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Beantwortung der Fragen muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt
unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger
Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des
Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz
laufender Ermittlungen zurück. Die gewünschte Auskunft zu gegebenenfalls neu
eingeleiteten oder wiederaufgenommenen Ermittlungen, zum Stand laufender
Ermittlungen sowie zur justiziellen Zusammenarbeit mit
Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten wäre geeignet, Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden;
aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene
Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen
Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse
hat. Bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die
international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens zudem Voraussetzung
für die zukünftige effektive Zusammenarbeit.
10. Wurden infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von
Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren
im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU
wiederaufgenommen oder neu eingeleitet, wenn ja, welche Verfahren wurden
wiederaufgenommen, und wie viele Verfahren gegen wie viele
Beschuldigte wurden neu eingeleitet?
In Erfüllung des Legalitätsprinzips prüft der Generalbundesanwalt beim
Bundesgerichtshof fortlaufend, ob anlässlich neuer Erkenntnisse die Einleitung
oder Wiederaufnahme eingestellter Ermittlungen zu veranlassen ist. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und 11 bis 15 verwiesen.
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