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Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (Antwort zu Drs. 21/2180)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2431 · Antwort · Original ↗

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Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund (Antwort zu Drs. 21/2180) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2431 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2180 – Stand laufender Ermittlungen im Zusammenhang mit möglichen Unterstützungshandlungen für den sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. Juli 2018 wurden im ersten Strafprozess zur Mordserie des rechtsterroristischen Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) vor dem Oberlandesgericht München die Urteile verkündet. Lediglich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erhielt u. a. wegen zehnfachen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die anderen vier Beschuldigten Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger Gerlach und Carsten Schultze wurden zu zweieinhalb bis zehn Jahren Haft verurteilt, befinden sich aber aufgrund der bereits abgesessenen Untersuchungshaftzeiten mittlerweile allesamt auf freiem Fuß. Elif Kubaşık, die Witwe des im Jahr 2006 vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık, zeigte sich empört: „Vielen Dank an das Gericht für diesen weiteren schweren Schlag durch das milde Urteil vor allem gegen die Angeklagten Eminger und Wohlleben“ (vgl. www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-07/nsu-urteil-prozess-mue nchen-live). Dem NSU, der sich im Bekennervideo selbst als „Netzwerk von Kameraden“ bezeichnete, sollen zwischen 100 und 200 unmittelbare und indirekte Helfer und Mitwisser angehört haben. Im Umfeld des NSU befanden sich dabei mehr als 40 V-Personen deutscher Geheimdienste und Sicherheitsbehörden. Bis heute ist nicht aufgeklärt, wie die Rechtsterroristen über Jahre untertauchen und zehn Morde begehen konnten oder wie groß das Netzwerk war, das bei der Auswahl der Tatorte, der Opfer oder der Fluchtwege unterstützte. Auch die Herkunft von etwa 20 Waffen, die im ausgebrannten Wohnmobil des NSU in Eisenach gefunden wurden, ist immer noch ungeklärt (vgl. www.freiepresse.de/nachrichten/deutschland/das-netzwerk-des-nsu-trios-artik el10257563, www.spiegel.de/panorama/justiz/a-896805.html, ze.tt/nsu-die-ne onazis-sind-die-gewinner-des-prozesses, www.stern.de/politik/deutschland/ns u-prozess-beendet--diese-offenen-fragen-bleiben-zum-rechten-terror-815625 2.html, www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/jena/herkunft-nsu-waffe-10 0.html). Im Jahr 2023 wurde presseöffentlich, dass das verurteilte NSU- Mitglied Beate Zschäpe an die Ermittlungsbehörden herangetreten sein und in einem bisher unbekannten Umfang weitere Angaben auch zu den Taten des NSU und ihrer Mittäter getätigt haben soll (www.spiegel.de/panorama/nsu-be ate-zschaepe-gibt-neue-details-zum-innenleben-der-terrorgruppe-preis-a-a27fd 2f2-6676-4b03-9c08-1ac52b056bc8). Nach Auskunft der Bundesregierung Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sollen seither verschiedene Ermittlungsmaßnahmen im In- und Ausland stattgefunden haben (Antwort auf die Mündliche Frage 33, Plenarprotokoll 20/177, S. 22964 (B))).  1. Wann hat Beate Zschäpe gegenüber Bediensteten welcher Bundesbehörden seit August 2023 Angaben im Kontext des NSU, der von seinen Mitgliedern begangenen Straftaten und möglicher Unterstützungshandlungen Dritter gemacht?  2. Wie und auf wessen Initiative kamen diese Vernehmungen oder Unterredungen zustande?  3. Konnte Beate Zschäpe während der Vernehmungen oder Unterredungen auf anwaltliche Unterstützung zurückgreifen?  4. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Bearbeitung und Prüfung der Angaben von Beate Zschäpe eingebunden?  5. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder wurden in die Durchführung der hierauf durchgeführten Ermittlungsmaßnahmen eingebunden?  6. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder haben die im Anschluss an die Angaben von Beate Zschäpe durchgeführten Vernehmungen durchgeführt bzw. daran teilgenommen? Die Fragen 1 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/12394 verwiesen.  7. Welche Behörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung welche der Länder waren bei den Ermittlungsmaßnahmen in der Schweiz beteiligt, und welche haben ggf. an dort durchgeführten Vernehmungen teilgenommen?  8. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2023 in anderen Ländern Maßnahmen mit Bezug zum NSU durchgeführt, und wenn ja, welche Maßnahmen in welchen Ländern und von welchen Behörden?  9. Wie viele Ermittlungsverfahren führt die Bundesanwaltschaft aktuell im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU (bitte nach Ermittlungsverfahren, Tatvorwürfen und Beschuldigten aufschlüsseln)? 11. Überprüfen die Behörden des Bundes im Rahmen ihrer Zuständigkeit unaufgeklärte Straftaten, deren Tatausführung beispielsweise eine Ähnlichkeit zum Modus Operandi der Straftaten des NSU aufweisen, auf mögliche Übereinstimmungen, Verbindungen und Bezüge, und wenn ja, um welche unaufgeklärten Straftaten handelt es sich dabei? 12. Wurden die im Wohnmobil in Eisenach und in der Frühlingsstraße in Zwickau aufgefundenen Schusswaffen, die den Mitgliedern des NSU zugerechnet wurden, zwischenzeitlich erneut einer Untersuchung hinsichtlich Herkunft und möglicher Verwendung bei anderen Straftaten unterzogen, und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis? 13. Welche Informationen liegen den Behörden des Bundes über Aufenthalte in der, Kontakte und Verbindungen in die Schweiz seitens der Mitglieder des NSU-Kerntrios im Einzelnen vor und seit wann? 14. Trifft es zu, dass die in der Schweiz befragte Zeugin ein Kennverhältnis mit Uwe Mundlos, wie von Beate Zschäpe behauptet worden sein soll, abgestritten hat? 15. Inwieweit hat der Generalbundesanwalt versucht, beispielsweise durch weitere Zeugenvernehmungen – einschließlich etwaiger Nachvernehmungen von Beate Zschäpe selbst –, die Angaben von Beate Zschäpe zu den Aufenthalten von Uwe Mundlos in der Schweiz zu verifizieren, wie hat er das versucht und mit welchen Maßnahmen? Die Fragen 7 bis 9 und 11 bis 15 werden gemeinsam beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz laufender Ermittlungen zurück. Die gewünschte Auskunft zu gegebenenfalls neu eingeleiteten oder wiederaufgenommenen Ermittlungen, zum Stand laufender Ermittlungen sowie zur justiziellen Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden anderer Staaten wäre geeignet, Ermittlungsmaßnahmen zu gefährden; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. Bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens zudem Voraussetzung für die zukünftige effektive Zusammenarbeit. 10. Wurden infolge und anlässlich der möglicherweise neuen Angaben von Beate Zschäpe nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Unterstützungshandlungen für den NSU wiederaufgenommen oder neu eingeleitet, wenn ja, welche Verfahren wurden wiederaufgenommen, und wie viele Verfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden neu eingeleitet? In Erfüllung des Legalitätsprinzips prüft der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof fortlaufend, ob anlässlich neuer Erkenntnisse die Einleitung oder Wiederaufnahme eingestellter Ermittlungen zu veranlassen ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 7 bis 9 und 11 bis 15 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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