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Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (Antwort zu Drs. 21/2016)

dip / drucksache 30.10.2025 · WP 21 · 21/2479 · Antwort · Original ↗

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Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (Antwort zu Drs. 21/2016) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2479 21. Wahlperiode 30.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2016 – Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Forschungsraum (ERA) wurde im Jahr 2000 durch die Europäische Kommission mit dem Ziel geschaffen, einen Binnenmarkt für Forschung, Technologie und Innovation in Europa zu schaffen, Mobilität und Kooperation von Forschenden zu erleichtern sowie nationale und europäische Forschungs- und Innovationspolitiken enger zu verzahnen. Seine Weiterentwicklung erfolgt durch mehrjährige ERA Policy Agendas, zuletzt für den Zeitraum von 2025 bis 2027 mit insgesamt 19 Maßnahmen (https://eur-lex.europ a.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202503593). Acht dieser Maßnahmen sind als kurzfristige „ERA Actions“ auf die Laufzeit von drei Jahren angelegt, während die übrigen längerfristigen „Structural Policies“ zentrale Reformfelder der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik adressieren. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage freiwilliger Beteiligung der Mitgliedstaaten („variable Geometrie“). Eine zentrale Herausforderung besteht darin, dass die Agenda zwar Leitlinien und Meilensteine vorgibt, die Bundesregierung aber bisher keinen verbindlichen Zeitplan und keine konkreten Zusagen vorgelegt hat. Ein rechtlich verbindlicher Rahmen soll erst mit dem geplanten ERA Act geschaffen werden, dessen Verabschiedung für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist. Für Deutschland bildet der 2023 verabschiedete Nationale Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum die Grundlage der Mitwirkung an der ERA Policy Agenda (www.bmftr.bund.de/Shared Docs/Downloads/DE/2023/231114-nationaler-aktionsplan-erf.pdf?__blob=pu blicationFile&v=4). Er formuliert drei Leitlinien – „innovativ“, „exzellent“ und „frei“ – sowie sechs Handlungsfelder, die unter anderem technologische Souveränität, Mobilität, Exzellenzförderung und internationale Kooperation umfassen. Der Aktionsplan ist bis 2027 angelegt, sieht jedoch regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung durch das Forum.EU und andere Monitoring-Instrumente vor. Darüber hinaus weist der Europäische Rechnungshof auf strukturelle Koordinationsprobleme hin: Kohäsionsmittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – EFRE), die sich an regionalen Strategien für intelligente Spezialisierung (S3) orientieren, verlaufen bislang weitgehend unabhängig von den EU-weiten Prioritäten von Horizon Europe, die stark auf Schlüsseltechnologien fokussieren (www.eca.europa.eu/ECAPublications/RV- 2025-05/RV-2025-05_DE.pdf). Auch die deutsche Hightech-Agenda ist aus Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 29. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht kohärent in europäische Gesamtstrategien eingebettet. Diese mangelnde Kohärenz könnte das Risiko ineffizienter Mittelverwendung bergen und die angestrebte technologische Souveränität Europas schwächen.  1. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der ERA Policy Agenda 2025 – 2027 durch den Rat der Europäischen Union, insbesondere mit Blick auf deren Schwerpunktsetzung auf die 19 Maßnahmen, und inwiefern finden sich diese in den strategischen Zielen der deutschen Forschungspolitik wieder? Die Bundesregierung begrüßt die Ratsempfehlung zur ERA Policy Agenda 2025–2027. Die ERA-Actions und Structural Policies wurden in einem Prozess der Ko-Kreation von Kommission, Mitgliedstaaten und Stakeholder- Organisationen definiert; die Bundesregierung hat sich aktiv in den Prozess eingebracht. Die Bundesregierung setzt mit Hebel 6 der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) das Ziel um, die europäische und internationale Zusammenarbeit in Forschung und Innovation auszubauen.  2. Wie gestaltet die Bundesregierung die freiwillige Zusammenarbeit („variable Geometrie“) in Bezug auf die ERA Policy Agenda 2025 – 2027 praktisch aus? Deutschland beteiligt sich umfassend an den Maßnahmen der ERA Policy Agenda 2025–2027. Die Beteiligung der Mitgliedsstaaten an den einzelnen ERA Actions ist freiwillig und basiert auf dem Prinzip der variablen Geometrie. In der Expertengruppe der Europäischen Kommission, dem ERA Forum, wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu allen Maßnahmen koordiniert. Die Koordination und Abstimmung mit den Stake- und Shareholdern auf nationaler Ebene erfolgt u. a. im Forum.EU.  3. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial einer Steigerung bezüglich der deutschen und europäischen Wettbewerbsfähigkeit und strategischen Autonomie durch die Stärkung des ERA ein, und mithilfe welcher Maßnahmen wird diese konkret forciert? Forschung und Innovation sind wesentlich für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Der Europäische Forschungsraum (EFR) sollte hierfür die geeigneten Rahmenbedingungen bieten. Die Potenziale und die verbleibenden Barrieren im Europäischen Forschungsraum wurden in den Berichten von Enrico Letta zum Europäischen Binnenmarkt und von Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit Europas aufgezeigt und mit Reformvorschlägen unterlegt. Diese wurden in den Kommissionsvorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034, zu Horizont Europa 2028–2034 und zum neuen Europäischen Wettbewerbsfonds aufgegriffen. Zudem hat die EU-Kommission zu 2026 einen Rechtsakt zum Europäischen Forschungsraum (ERA Act) angekündigt. Zu den laufenden Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung nicht.  4. Plant die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum aus dem Jahr 2023 im Lichte der ERA Policy Agenda 2025 – 2027 zu überarbeiten oder zu ergänzen, und wenn ja, wann? Der Aktionsplan ist als agiles und lernendes Instrument angelegt. Zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung war bereits eingeplant, dass er auch die Aufstellung und Umsetzung der zweiten ERA Policy Agenda unterstützt. So hat das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) auf Basis des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum und mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zum Beispiel die Maßnahmen zu den Themen Künstliche Intelligenz in der Wissenschaft und zum Vertrauen in die Wissenschaft in die ERA Policy Agenda vorangetrieben.  5. Wie bewertet die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum aus der vergangenen Legislaturperiode mit Blick auf Reichweite, Zielerreichung und Umsetzungsergebnisse, hat eine Evaluation stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Der Nationale Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum läuft noch bis 2027. Eine Evaluation findet zum Ende der Laufzeit hin statt. Erste Ergebnisse des Monitorings zum Nationalen Aktionsplans für den EFR zeigen, dass zu allen sechs Handlungsfeldern deutliche Erfolge erzielt wurden und durch die gesteigerte Sichtbarkeit des EFR wichtige Akteure für die gemeinsamen Zielsetzungen der EU-Forschungs- und Innovationspolitik mobilisiert wurden.  6. Welche konkrete Rolle nimmt das Forum.EU im Hinblick auf das Monitoring, die Steuerung und die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans ein? Das Deutsche Forum für europäische Forschungs- und Innovationspolitik (kurz: Forum.EU) stellt das zentrale Beratungsgremium des Bundes im Bereich der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik dar. Es dient dem Austausch der zentralen Akteure zu übergreifenden Fragen der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland und berät u. a. zu Steuerung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes. Die Ergebnisse der EFR-Länderberichte Deutschland aus dem Monitoring der Europäischen Kommission werden im Forum.EU besprochen.  7. Auf welche bestehenden nationalen Steuerungsstrukturen und Gremien stützt sich das Forum.EU organisatorisch und inhaltlich? Das Forum.EU ergänzt als Beratungsgremium die bestehenden Abstimmungs- und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Bundesregierung. Für die Bund- Länder-Zusammenarbeit ergänzt das Forum.EU den bestehenden Arbeitskreis Europa der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.  8. Welche Akteure (z. B. Bundesressorts, Bundesländer, Forschungsorganisationen, Sozialpartner, Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft) werden durch das Forum.EU in die Stärkung des Europäischen Forschungsraums eingebunden (bitte vollständig auflisten)? Tabellarische Übersicht der mandatierten Organisationen im Forum.EU Akteure Mandatierte Organisationen Bundesressorts Bis zu zwei Teilnehmende für jedes Ressort Länder Bis zu vier Teilnehmende Wissenschaft Jeweils eine teilnehmende Person der Organisationen der Wissenschaftsallianz: Alexander von Humboldt-Stiftung, Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutscher Akademischer Austauschdienst, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft, Max- Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsrat Wirtschaftsverbände Je eine teilnehmende Person: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Infineon AG, Verband der Chemischen Industrie e. V., ZVEI Elektro- und Digitalindustrie e. V. Sonstige organisierte Interessensvertretungen im Bereich Forschung und Innovation Je nach Themensetzung der Sitzung können bis zu 6 weitere Teilnehmende benannt werden  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Reichweite und Angemessenheit dieser Akteursbeteiligung im Hinblick auf die Einbindung relevanter Stakeholder aus Forschung, Innovation und Gesellschaft? Die Angemessenheit der Beteiligung und die Arbeitsweise des Forum.EU werden aktuell im Kreis der Mitglieder evaluiert, wie im Mandat nach einjähriger Laufzeit des neuen Gremiums vorgesehen. Das BMFTR wird auf Grundlage der Evaluation die Akteursbeteiligung überprüfen und ggfs. das Mandat anpassen. 10. Welche Beschlüsse oder Empfehlungen hat das Forum.EU seit seiner Einrichtung gefasst, und welche Ergebnisse sind daraus für die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans hervorgegangen? Die zentrale Aufgabe des Forum.EU ist die gegenseitige Information und Beratung zur Umsetzung und Fortentwicklung des Europäischen Forschungsraums in Deutschland. Das Forum.EU ist ein Beratungsgremium und trifft als solches keine Beschlüsse. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Europäischen Rechnungshof festgestellte fehlende formale Koordination zwischen regionalen S3- Strategien (EFRE) und den EU-Prioritäten von Horizon Europe? Der Bericht des Rechnungshofes bezieht sich auf die Programmperiode 2014– 2020. Bereits im Juli 2022 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, der die Anwendung der Synergieinstrumente zum ersten Mal rechtlich und praktisch erläuterte. Allerdings sind immer noch verschiedene Hindernisse vorhanden, die einer Anwendung entgegenstehen, vor allem durch die unterschiedlichen Förderbedingungen des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und von Horizont Europa oder auch die unterschiedlichen Zeitpunkte der Veröffentlichungen von Förderaufrufen. Bei den laufenden Verhandlungen zur neuen Programmperiode 2028–2034 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass diese Hindernisse abgebaut werden. 12. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche S3-Prioritäten die strategischen EU-Ziele unterstützen? Die am 18. Juli 2024 von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen politischen Prioritäten bilden den Rahmen für die neue Programmperiode 2028–2034. Die von den Mitgliedstaaten und Regionen verwalteten EU-Mittel sollen im Rahmen einer kohärenten Strategie zusammengeführt werden. Im Zentrum stehen dabei die Kohäsions- und die Agrarpolitik. Zur Umsetzung der Strategie sollen nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) von den Mitgliedsstaaten und Regionen erarbeitet werden. Mit den NRPP sollen die politischen Prioritäten auch im Rahmen der regionalen Entwicklung stärker berücksichtigt werden. Zu Details der laufenden Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung nicht. 13. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt darin, dass regionale Bottom-up-Ansätze (EFRE) und Top-down-Prioritäten (Horizont Europa) unkoordiniert nebeneinanderlaufen? Die Bundesregierung widerspricht der Ansicht, dass regionale Ansätze der Strukturpolitik und Prioritäten in Horizont Europa unkoordiniert nebeneinander herlaufen. 14. Welche rechtlichen oder administrativen Hindernisse bestehen in Deutschland für eine bessere Synergie zwischen EFRE und Horizon Europe? Da es sich um Unionsprogramme handelt, bestehen Hindernisse, wenn vorhanden, entsprechend auf der europäischen Ebene, hier beispielsweise durch die unterschiedlichen Förderbedingungen des EFRE und von Horizont Europa sowie durch unterschiedliche Zeitpunkte der Veröffentlichungen von Aufrufen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur neuen Programmperiode 2028–2034 für den Abbau dieser Hindernisse ein. 15. Wird Deutschland im Rat der Europäischen Union Reformen vorschlagen, um die Koordination zwischen Kohäsions- und Forschungspolitik zu verbessern, und wenn ja, welche? Synergien sind ein zentrales Instrument in den Verordnungsvorschlägen der Kommission zum neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) und zu den Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vom 16. Juli 2025. Die Bundesregierung setzt sich stark für die Weiterführung der geteilten Mittelverwaltung der Kohäsionsmittel ein, unter anderem, weil dadurch die Bundesländer im Rahmen ihrer regionalen Innovationspolitik die Bedarfe ihrer Forschungsschwerpunkte bestmöglich adressieren können. Gleichzeitig betont die Bundesregierung, dass die unterschiedlichen Säulen des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) mit Blick auf Investitionsmöglichkeiten gemeinsam betrachtet werden müssen und setzt sich für eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung der unterschiedlichen Instrumente ein. 16. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Europäischen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) im Hinblick auf die Weiterentwicklung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums bei? Die Bundesregierung begrüßt, dass der Kommissionsvorschlag mit der Einführung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) und dessen enger Verbindung zum 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont Europa) die zentrale Bedeutung von Forschung und Innovation für die Wettbewerbsfähigkeit anerkennt. Inhaltlich steht der ECF in enger Verbindung mit verschiedenen Maßnahmen der ERA Policy Agenda 2025–2027, insbesondere mit Blick auf Investitionen in Forschung und Innovation für industrielle Transformation und Nachhaltigkeit, die Valorisierung von Wissen und den SET-Plan (Strategic Energy Technology Plan). 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um eine mögliche Nutzung von Mitteln aus dem ECF für die europäische Grundlagenforschung? 18. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den europäischen Verhandlungen dazu, ob die Grundlagenforschung neben Horizon Europe auch über den ECF finanziert werden sollte? Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen. 19. Welche der acht ERA-Actions sind für die Bundesregierung prioritär, und wie sollen diese bis 2027 umgesetzt werden? Die Bundesregierung beteiligt sich an allen acht ERA Actions und engagiert sich für die Umsetzung gemäß den Beschreibungen im Anhang der Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum 2025–2027. 20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der ERA Policy Agenda 2025 – 2027 vorgesehene Koordination von Forschungs- und Innovationsanstrengungen mit dem industriellen Wandel tatsächlich zur Förderung von Synergien mit anderen politischen Strategien beiträgt und die Entwicklung einer kreislauforientierteren sowie resilienteren Wirtschaft in Deutschland unterstützt? An den Aktivitäten im Rahmen der ERA Action „R&I investments for Europe's industrial transformation“ nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMFTR und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) teil. Die aktive Teilnahme gewährleistet, dass ein Informations- und Erfahrungsaustausch stattfindet sowie Synergien mit anderen einschlägigen Strategien identifiziert werden. Dies unterstützt die effektive Umsetzung und damit die Entwicklung einer kreislauforientierten, resilienten Wirtschaft. 21. Wie wird sichergestellt, dass Deutschland bei den längerfristigen „Structural Policies“ nicht hinter anderen Mitgliedstaaten zurückfällt? Der Stand der Entwicklung des Europäischen Forschungsraums unterliegt einem regelmäßigen Monitoring durch Kommission und Mitgliedstaaten (https://european-research-area.ec.europa.eu/era-monitoring-reports). Deutschland ist hier im EU-Vergleich insgesamt überdurchschnittlich verortet. Um die Ziele der „Structural Policies“ der ERA Policy Agenda 2025–2027 zu erreichen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit der relevanten Akteure auf nationaler und europäischer Ebene. 22. Welche Verfahren und Kriterien nutzt die Bundesregierung zur Auswahl deutscher Forschungsinfrastrukturprojekte für die ESFRI-Roadmap (ESFRI = European Strategy Forum on Research Infrastructures)? Das Verfahren und die Kriterien zur Auswahl von Forschungsinfrastrukturen (FIS) richten sich für alle Mitgliedstaaten und assoziierten Länder für die anstehende ESFRI-Roadmap im Jahr 2026 nach dem öffentlich zugänglichen Public Guide des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESF- RI). Ein zentrales Kriterium sind politische Unterstützungsschreiben von mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern auf ministerieller Ebene, wobei mindestens zwei davon die Zusage finanzieller Unterstützung enthalten müssen. Die Einreichungsfrist auf europäischer Ebene für Anträge zur Aufnahme auf die ESFRI-Roadmap 2026 endete am 8. April 2025. Voraussetzungen für die Erlangung des erforderlichen Unterstützungsschreibens des zuständigen Ressorts für ein deutsches Forschungsinfrastrukturvorhaben waren der wissenschaftliche Mehrwert des Vorhabens für die Forschung in Deutschland und Europa bzw. der wissenschaftliche Mehrwert des deutschen Beitrags für die Umsetzung des Gesamtvorhabens sowie ein substantiierter Zeit- und Finanzierungsplan. Für Vorhaben, die die formalen Anforderungen des ESFRI- Verfahrens erfüllten und gleichzeitig mit dem deutschen Anteil an den Aufbaukosten über dem Schwellenwert des nationalen Priorisierungsverfahrens für neue umfangreiche FIS lagen, war zudem ein Durchlaufen des nationalen Priorisierungsverfahrens verpflichtend. 23. Plant die Bundesregierung, Erfahrungen aus dem ESFRI-Prozess und der ERA Policy Agenda in die Verhandlungen zum geplanten ERA Act 2026 einzubringen? Die Bundesregierung wird die Erfahrungen aus den vergangenen und laufenden EFR-Prozessen zu den Verhandlungen des geplanten ERA Acts nutzen. 24. Welche konkreten Beiträge sieht die Bundesregierung vor, um durch den ERA Act 2026 die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken? Die Europäische Kommission plant, ihren Vorschlag für einen EU-Rechtsakt zum Europäischen Forschungsraum (ERA Act) im dritten Quartal 2026 vorzulegen. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission und den Mitgliedstaaten und bringt sich über die europäischen Gremien ERA Forum und Ausschusses für den Europäischen Raum für Forschung und Innovation sowie bilaterale Gespräche in die Vorbereitungen ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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