Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (Antwort zu Drs. 21/2016)
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Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums (Antwort zu Drs. 21/2016)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2479
21. Wahlperiode 30.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia
Müller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2016 –
Vorhaben der Bundesregierung zur Stärkung des Europäischen
Forschungsraums
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Europäische Forschungsraum (ERA) wurde im Jahr 2000 durch die
Europäische Kommission mit dem Ziel geschaffen, einen Binnenmarkt für
Forschung, Technologie und Innovation in Europa zu schaffen, Mobilität und
Kooperation von Forschenden zu erleichtern sowie nationale und europäische
Forschungs- und Innovationspolitiken enger zu verzahnen. Seine
Weiterentwicklung erfolgt durch mehrjährige ERA Policy Agendas, zuletzt für den
Zeitraum von 2025 bis 2027 mit insgesamt 19 Maßnahmen (https://eur-lex.europ
a.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:C_202503593). Acht dieser
Maßnahmen sind als kurzfristige „ERA Actions“ auf die Laufzeit von drei Jahren
angelegt, während die übrigen längerfristigen „Structural Policies“ zentrale
Reformfelder der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik
adressieren. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage freiwilliger Beteiligung der
Mitgliedstaaten („variable Geometrie“). Eine zentrale Herausforderung besteht
darin, dass die Agenda zwar Leitlinien und Meilensteine vorgibt, die
Bundesregierung aber bisher keinen verbindlichen Zeitplan und keine konkreten
Zusagen vorgelegt hat. Ein rechtlich verbindlicher Rahmen soll erst mit dem
geplanten ERA Act geschaffen werden, dessen Verabschiedung für die zweite
Jahreshälfte 2026 vorgesehen ist. Für Deutschland bildet der 2023
verabschiedete Nationale Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum die
Grundlage der Mitwirkung an der ERA Policy Agenda (www.bmftr.bund.de/Shared
Docs/Downloads/DE/2023/231114-nationaler-aktionsplan-erf.pdf?__blob=pu
blicationFile&v=4). Er formuliert drei Leitlinien – „innovativ“, „exzellent“
und „frei“ – sowie sechs Handlungsfelder, die unter anderem technologische
Souveränität, Mobilität, Exzellenzförderung und internationale Kooperation
umfassen. Der Aktionsplan ist bis 2027 angelegt, sieht jedoch regelmäßige
Überprüfung und Weiterentwicklung durch das Forum.EU und andere
Monitoring-Instrumente vor. Darüber hinaus weist der Europäische Rechnungshof
auf strukturelle Koordinationsprobleme hin: Kohäsionsmittel (Europäischer
Fonds für regionale Entwicklung – EFRE), die sich an regionalen Strategien
für intelligente Spezialisierung (S3) orientieren, verlaufen bislang weitgehend
unabhängig von den EU-weiten Prioritäten von Horizon Europe, die stark auf
Schlüsseltechnologien fokussieren (www.eca.europa.eu/ECAPublications/RV-
2025-05/RV-2025-05_DE.pdf). Auch die deutsche Hightech-Agenda ist aus
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 29. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller bislang nicht kohärent in
europäische Gesamtstrategien eingebettet. Diese mangelnde Kohärenz könnte das
Risiko ineffizienter Mittelverwendung bergen und die angestrebte
technologische Souveränität Europas schwächen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Beschluss der ERA Policy
Agenda 2025 – 2027 durch den Rat der Europäischen Union, insbesondere mit
Blick auf deren Schwerpunktsetzung auf die 19 Maßnahmen, und
inwiefern finden sich diese in den strategischen Zielen der deutschen
Forschungspolitik wieder?
Die Bundesregierung begrüßt die Ratsempfehlung zur ERA Policy Agenda
2025–2027. Die ERA-Actions und Structural Policies wurden in einem Prozess
der Ko-Kreation von Kommission, Mitgliedstaaten und Stakeholder-
Organisationen definiert; die Bundesregierung hat sich aktiv in den Prozess eingebracht.
Die Bundesregierung setzt mit Hebel 6 der Hightech Agenda Deutschland
(HTAD) das Ziel um, die europäische und internationale Zusammenarbeit in
Forschung und Innovation auszubauen.
2. Wie gestaltet die Bundesregierung die freiwillige Zusammenarbeit
(„variable Geometrie“) in Bezug auf die ERA Policy Agenda 2025 – 2027
praktisch aus?
Deutschland beteiligt sich umfassend an den Maßnahmen der ERA Policy
Agenda 2025–2027. Die Beteiligung der Mitgliedsstaaten an den einzelnen
ERA Actions ist freiwillig und basiert auf dem Prinzip der variablen
Geometrie. In der Expertengruppe der Europäischen Kommission, dem ERA Forum,
wird die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu allen Maßnahmen
koordiniert. Die Koordination und Abstimmung mit den Stake- und Shareholdern auf
nationaler Ebene erfolgt u. a. im Forum.EU.
3. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial einer Steigerung
bezüglich der deutschen und europäischen Wettbewerbsfähigkeit und
strategischen Autonomie durch die Stärkung des ERA ein, und mithilfe
welcher Maßnahmen wird diese konkret forciert?
Forschung und Innovation sind wesentlich für die Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit. Der Europäische Forschungsraum (EFR) sollte hierfür die geeigneten
Rahmenbedingungen bieten. Die Potenziale und die verbleibenden Barrieren
im Europäischen Forschungsraum wurden in den Berichten von Enrico Letta
zum Europäischen Binnenmarkt und von Mario Draghi zur
Wettbewerbsfähigkeit Europas aufgezeigt und mit Reformvorschlägen unterlegt. Diese wurden in
den Kommissionsvorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034, zu
Horizont Europa 2028–2034 und zum neuen Europäischen Wettbewerbsfonds
aufgegriffen. Zudem hat die EU-Kommission zu 2026 einen Rechtsakt zum
Europäischen Forschungsraum (ERA Act) angekündigt. Zu den laufenden
Verhandlungen äußert sich die Bundesregierung nicht.
4. Plant die Bundesregierung, den Nationalen Aktionsplan für den
Europäischen Forschungsraum aus dem Jahr 2023 im Lichte der ERA Policy
Agenda 2025 – 2027 zu überarbeiten oder zu ergänzen, und wenn ja,
wann?
Der Aktionsplan ist als agiles und lernendes Instrument angelegt. Zum
Zeitpunkt seiner Verabschiedung war bereits eingeplant, dass er auch die
Aufstellung und Umsetzung der zweiten ERA Policy Agenda unterstützt. So hat das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) auf
Basis des Nationalen Aktionsplans für den Europäischen Forschungsraum und
mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen zum Beispiel die Maßnahmen zu
den Themen Künstliche Intelligenz in der Wissenschaft und zum Vertrauen in
die Wissenschaft in die ERA Policy Agenda vorangetrieben.
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan für den
Europäischen Forschungsraum aus der vergangenen Legislaturperiode
mit Blick auf Reichweite, Zielerreichung und Umsetzungsergebnisse, hat
eine Evaluation stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Der Nationale Aktionsplan für den Europäischen Forschungsraum läuft noch
bis 2027. Eine Evaluation findet zum Ende der Laufzeit hin statt. Erste
Ergebnisse des Monitorings zum Nationalen Aktionsplans für den EFR zeigen, dass
zu allen sechs Handlungsfeldern deutliche Erfolge erzielt wurden und durch die
gesteigerte Sichtbarkeit des EFR wichtige Akteure für die gemeinsamen
Zielsetzungen der EU-Forschungs- und Innovationspolitik mobilisiert wurden.
6. Welche konkrete Rolle nimmt das Forum.EU im Hinblick auf das
Monitoring, die Steuerung und die Weiterentwicklung des Nationalen
Aktionsplans ein?
Das Deutsche Forum für europäische Forschungs- und Innovationspolitik
(kurz: Forum.EU) stellt das zentrale Beratungsgremium des Bundes im Bereich
der europäischen Forschungs- und Innovationspolitik dar. Es dient dem
Austausch der zentralen Akteure zu übergreifenden Fragen der europäischen
Forschungs- und Innovationspolitik in Deutschland und berät u. a. zu Steuerung
und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplanes. Die Ergebnisse der
EFR-Länderberichte Deutschland aus dem Monitoring der Europäischen
Kommission werden im Forum.EU besprochen.
7. Auf welche bestehenden nationalen Steuerungsstrukturen und Gremien
stützt sich das Forum.EU organisatorisch und inhaltlich?
Das Forum.EU ergänzt als Beratungsgremium die bestehenden Abstimmungs-
und Entscheidungsstrukturen innerhalb der Bundesregierung. Für die Bund-
Länder-Zusammenarbeit ergänzt das Forum.EU den bestehenden Arbeitskreis
Europa der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.
8. Welche Akteure (z. B. Bundesressorts, Bundesländer,
Forschungsorganisationen, Sozialpartner, Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft und
Zivilgesellschaft) werden durch das Forum.EU in die Stärkung des
Europäischen Forschungsraums eingebunden (bitte vollständig auflisten)?
Tabellarische Übersicht der mandatierten Organisationen im Forum.EU
Akteure Mandatierte Organisationen
Bundesressorts Bis zu zwei Teilnehmende für jedes Ressort
Länder Bis zu vier Teilnehmende
Wissenschaft Jeweils eine teilnehmende Person der Organisationen der
Wissenschaftsallianz: Alexander von Humboldt-Stiftung, Deutsche Akademie der
Naturforscher Leopoldina, Deutsche Forschungsgemeinschaft, Deutscher Akademischer
Austauschdienst, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher
Forschungszentren, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-Gemeinschaft, Max-
Planck-Gesellschaft, Wissenschaftsrat
Wirtschaftsverbände Je eine teilnehmende Person: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.,
Infineon AG, Verband der Chemischen Industrie e. V., ZVEI Elektro- und
Digitalindustrie e. V.
Sonstige organisierte
Interessensvertretungen im
Bereich Forschung und
Innovation
Je nach Themensetzung der Sitzung können bis zu 6 weitere Teilnehmende
benannt werden
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Reichweite und Angemessenheit
dieser Akteursbeteiligung im Hinblick auf die Einbindung relevanter
Stakeholder aus Forschung, Innovation und Gesellschaft?
Die Angemessenheit der Beteiligung und die Arbeitsweise des Forum.EU
werden aktuell im Kreis der Mitglieder evaluiert, wie im Mandat nach einjähriger
Laufzeit des neuen Gremiums vorgesehen. Das BMFTR wird auf Grundlage
der Evaluation die Akteursbeteiligung überprüfen und ggfs. das Mandat
anpassen.
10. Welche Beschlüsse oder Empfehlungen hat das Forum.EU seit seiner
Einrichtung gefasst, und welche Ergebnisse sind daraus für die
Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans hervorgegangen?
Die zentrale Aufgabe des Forum.EU ist die gegenseitige Information und
Beratung zur Umsetzung und Fortentwicklung des Europäischen Forschungsraums
in Deutschland. Das Forum.EU ist ein Beratungsgremium und trifft als solches
keine Beschlüsse.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die vom Europäischen Rechnungshof
festgestellte fehlende formale Koordination zwischen regionalen S3-
Strategien (EFRE) und den EU-Prioritäten von Horizon Europe?
Der Bericht des Rechnungshofes bezieht sich auf die Programmperiode 2014–
2020. Bereits im Juli 2022 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden
veröffentlicht, der die Anwendung der Synergieinstrumente zum ersten Mal
rechtlich und praktisch erläuterte. Allerdings sind immer noch verschiedene
Hindernisse vorhanden, die einer Anwendung entgegenstehen, vor allem durch
die unterschiedlichen Förderbedingungen des Europäischen Fonds für
Regionale Entwicklung (EFRE) und von Horizont Europa oder auch die
unterschiedlichen Zeitpunkte der Veröffentlichungen von Förderaufrufen. Bei den laufenden
Verhandlungen zur neuen Programmperiode 2028–2034 setzt sich die
Bundesregierung dafür ein, dass diese Hindernisse abgebaut werden.
12. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass deutsche S3-Prioritäten die strategischen EU-Ziele
unterstützen?
Die am 18. Juli 2024 von der Europäischen Kommission veröffentlichten neuen
politischen Prioritäten bilden den Rahmen für die neue Programmperiode
2028–2034. Die von den Mitgliedstaaten und Regionen verwalteten EU-Mittel
sollen im Rahmen einer kohärenten Strategie zusammengeführt werden. Im
Zentrum stehen dabei die Kohäsions- und die Agrarpolitik. Zur Umsetzung der
Strategie sollen nationale und regionale Partnerschaftspläne (NRPP) von den
Mitgliedsstaaten und Regionen erarbeitet werden. Mit den NRPP sollen die
politischen Prioritäten auch im Rahmen der regionalen Entwicklung stärker
berücksichtigt werden. Zu Details der laufenden Verhandlungen äußert sich die
Bundesregierung nicht.
13. Sieht die Bundesregierung einen Zielkonflikt darin, dass regionale
Bottom-up-Ansätze (EFRE) und Top-down-Prioritäten (Horizont Europa)
unkoordiniert nebeneinanderlaufen?
Die Bundesregierung widerspricht der Ansicht, dass regionale Ansätze der
Strukturpolitik und Prioritäten in Horizont Europa unkoordiniert nebeneinander
herlaufen.
14. Welche rechtlichen oder administrativen Hindernisse bestehen in
Deutschland für eine bessere Synergie zwischen EFRE und Horizon
Europe?
Da es sich um Unionsprogramme handelt, bestehen Hindernisse, wenn
vorhanden, entsprechend auf der europäischen Ebene, hier beispielsweise durch die
unterschiedlichen Förderbedingungen des EFRE und von Horizont Europa
sowie durch unterschiedliche Zeitpunkte der Veröffentlichungen von Aufrufen.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Verhandlungen zur neuen
Programmperiode 2028–2034 für den Abbau dieser Hindernisse ein.
15. Wird Deutschland im Rat der Europäischen Union Reformen
vorschlagen, um die Koordination zwischen Kohäsions- und Forschungspolitik
zu verbessern, und wenn ja, welche?
Synergien sind ein zentrales Instrument in den Verordnungsvorschlägen der
Kommission zum neuen Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) und zu den
Nationalen und Regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) vom 16. Juli 2025. Die
Bundesregierung setzt sich stark für die Weiterführung der geteilten
Mittelverwaltung der Kohäsionsmittel ein, unter anderem, weil dadurch die
Bundesländer im Rahmen ihrer regionalen Innovationspolitik die Bedarfe ihrer
Forschungsschwerpunkte bestmöglich adressieren können. Gleichzeitig betont die
Bundesregierung, dass die unterschiedlichen Säulen des künftigen
Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) mit Blick auf Investitionsmöglichkeiten gemeinsam
betrachtet werden müssen und setzt sich für eine sinnvolle gegenseitige
Ergänzung der unterschiedlichen Instrumente ein.
16. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Europäischen
Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) im Hinblick auf die Weiterentwicklung und
Stärkung des Europäischen Forschungsraums bei?
Die Bundesregierung begrüßt, dass der Kommissionsvorschlag mit der
Einführung des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit (ECF) und dessen
enger Verbindung zum 10. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation
(Horizont Europa) die zentrale Bedeutung von Forschung und Innovation für
die Wettbewerbsfähigkeit anerkennt. Inhaltlich steht der ECF in enger
Verbindung mit verschiedenen Maßnahmen der ERA Policy Agenda 2025–2027,
insbesondere mit Blick auf Investitionen in Forschung und Innovation für
industrielle Transformation und Nachhaltigkeit, die Valorisierung von Wissen und
den SET-Plan (Strategic Energy Technology Plan).
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Diskussion um eine mögliche
Nutzung von Mitteln aus dem ECF für die europäische
Grundlagenforschung?
18. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den europäischen
Verhandlungen dazu, ob die Grundlagenforschung neben Horizon Europe
auch über den ECF finanziert werden sollte?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Verhandlungen.
19. Welche der acht ERA-Actions sind für die Bundesregierung prioritär,
und wie sollen diese bis 2027 umgesetzt werden?
Die Bundesregierung beteiligt sich an allen acht ERA Actions und engagiert
sich für die Umsetzung gemäß den Beschreibungen im Anhang der
Empfehlung des Rates zur politischen Agenda für den Europäischen Forschungsraum
2025–2027.
20. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der ERA Policy
Agenda 2025 – 2027 vorgesehene Koordination von Forschungs- und
Innovationsanstrengungen mit dem industriellen Wandel tatsächlich zur
Förderung von Synergien mit anderen politischen Strategien beiträgt und die
Entwicklung einer kreislauforientierteren sowie resilienteren Wirtschaft
in Deutschland unterstützt?
An den Aktivitäten im Rahmen der ERA Action „R&I investments for Europe's
industrial transformation“ nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMFTR
und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) teil. Die
aktive Teilnahme gewährleistet, dass ein Informations- und Erfahrungsaustausch
stattfindet sowie Synergien mit anderen einschlägigen Strategien identifiziert
werden. Dies unterstützt die effektive Umsetzung und damit die Entwicklung
einer kreislauforientierten, resilienten Wirtschaft.
21. Wie wird sichergestellt, dass Deutschland bei den längerfristigen
„Structural Policies“ nicht hinter anderen Mitgliedstaaten zurückfällt?
Der Stand der Entwicklung des Europäischen Forschungsraums unterliegt
einem regelmäßigen Monitoring durch Kommission und Mitgliedstaaten
(https://european-research-area.ec.europa.eu/era-monitoring-reports).
Deutschland ist hier im EU-Vergleich insgesamt überdurchschnittlich verortet.
Um die Ziele der „Structural Policies“ der ERA Policy Agenda 2025–2027 zu
erreichen, erfolgt eine enge Zusammenarbeit der relevanten Akteure auf
nationaler und europäischer Ebene.
22. Welche Verfahren und Kriterien nutzt die Bundesregierung zur Auswahl
deutscher Forschungsinfrastrukturprojekte für die ESFRI-Roadmap
(ESFRI = European Strategy Forum on Research Infrastructures)?
Das Verfahren und die Kriterien zur Auswahl von Forschungsinfrastrukturen
(FIS) richten sich für alle Mitgliedstaaten und assoziierten Länder für die
anstehende ESFRI-Roadmap im Jahr 2026 nach dem öffentlich zugänglichen Public
Guide des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESF-
RI). Ein zentrales Kriterium sind politische Unterstützungsschreiben von
mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern auf ministerieller Ebene,
wobei mindestens zwei davon die Zusage finanzieller Unterstützung enthalten
müssen.
Die Einreichungsfrist auf europäischer Ebene für Anträge zur Aufnahme auf
die ESFRI-Roadmap 2026 endete am 8. April 2025. Voraussetzungen für die
Erlangung des erforderlichen Unterstützungsschreibens des zuständigen
Ressorts für ein deutsches Forschungsinfrastrukturvorhaben waren der
wissenschaftliche Mehrwert des Vorhabens für die Forschung in Deutschland und
Europa bzw. der wissenschaftliche Mehrwert des deutschen Beitrags für die
Umsetzung des Gesamtvorhabens sowie ein substantiierter Zeit- und
Finanzierungsplan. Für Vorhaben, die die formalen Anforderungen des ESFRI-
Verfahrens erfüllten und gleichzeitig mit dem deutschen Anteil an den Aufbaukosten
über dem Schwellenwert des nationalen Priorisierungsverfahrens für neue
umfangreiche FIS lagen, war zudem ein Durchlaufen des nationalen
Priorisierungsverfahrens verpflichtend.
23. Plant die Bundesregierung, Erfahrungen aus dem ESFRI-Prozess und der
ERA Policy Agenda in die Verhandlungen zum geplanten ERA Act 2026
einzubringen?
Die Bundesregierung wird die Erfahrungen aus den vergangenen und laufenden
EFR-Prozessen zu den Verhandlungen des geplanten ERA Acts nutzen.
24. Welche konkreten Beiträge sieht die Bundesregierung vor, um durch den
ERA Act 2026 die Wettbewerbsfähigkeit und technologische
Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken?
Die Europäische Kommission plant, ihren Vorschlag für einen EU-Rechtsakt
zum Europäischen Forschungsraum (ERA Act) im dritten Quartal 2026
vorzulegen. Die Bundesregierung steht hierzu im Austausch mit der Kommission
und den Mitgliedstaaten und bringt sich über die europäischen Gremien ERA
Forum und Ausschusses für den Europäischen Raum für Forschung und
Innovation sowie bilaterale Gespräche in die Vorbereitungen ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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