Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum
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Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4429
21. Wahlperiode 03.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Chantal Kopf, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller,
Dr. Anja Reinalter, Misbah Khan, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig, Dr. Alaa
Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Strategie und Zielsetzungen der Bundesregierung zum geplanten Rechtsakt über
den Europäischen Forschungsraum
Der Europäische Forschungsraum (ERA) zielt darauf ab, die nationalen und
europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken stärker zu koordinieren
und dadurch Wettbewerbsfähigkeit, Exzellenz und technologische Souveränität
in der Europäischen Union zu stärken. Mit dem von der Europäischen
Kommission angekündigten Rechtsakt über den Europäischen Forschungsraum
(ERA Act) soll hierfür erstmals ein stärker rechtlich verbindlicher Rahmen
geschaffen werden. Der Wissenschaftsrat verweist in seinem jüngsten Bericht
„Wissenschaft in Deutschland – Perspektiven bis 2040“ auf die „Fünfte
Freiheit“ als zentrale europäische Leitidee und hebt hervor, dass deren Umsetzung
den systematischen Abbau bestehender Hürden für Mobilität, die Stärkung von
wissenschaftlichen Kooperationen, den Austausch von Wissen und Daten sowie
die gemeinsame Nutzung wissenschaftlicher Infrastrukturen innerhalb der
Europäischen Union erfordert (www.wissenschaftsrat.de/download/2026/3014-
26.pdf). Dies unterstreicht die Bedeutung eines kohärenten und rechtlich
verbindlichen Rahmens für den Europäischen Forschungsraum, wie ihn ein
ERA Act schaffen soll. Bis zum Beginn des Jahres 2026 waren
Rückmeldungen zur öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum ERA Act
möglich (www.eubuero.de/de/aktuelles-eupolitik-2025-10-27-4354.html). Ein
zentraler Aspekt, der im Rahmen eines ERA Acts adressiert werden könnte,
betrifft die weiterhin bestehenden erheblichen Unterschiede im Umfang und in
der Ausgestaltung nationaler Investitionen in Forschung und Entwicklung
zwischen den Mitgliedstaaten. Diese Investitionen beruhen bislang auf freiwilligen
nationalen Zielsetzungen und sind nicht europäisch koordiniert, was die
kohärente Entwicklung des Europäischen Forschungsraums erschwert. In der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/2479 bleibt offen, welche Position sie zu der Frage einer rechtlich
verbindlichen Verankerung nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung
auf EU-Ebene einnimmt. Ebenso wird nicht ausgeführt, welche Instrumente die
Bundesregierung für geeignet hält, um eine verlässliche und koordinierte
Finanzierung des Europäischen Forschungsraums sicherzustellen, noch wird
deutlich, welche grundsätzliche Haltung sie zu einem verbindlichen ERA Act
einnimmt. Vor dem Hintergrund der laufenden Vorarbeiten der Europäischen
Kommission sowie der anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene besteht
daher ein besonderes Informationsinteresse an der grundsätzlichen Haltung der
Bundesregierung zu diesem Themenkomplex. Aus Sicht der Fragestellerinnen
und Fragesteller ist eine solche Positionsbestimmung erforderlich, um eine
sachgerechte und kohärente Vertretung der deutschen Interessen in den
einschlägigen Ratsarbeitsgruppen, im Rat der Europäischen Union sowie im
Europäischen Rat sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welches grundlegende Verständnis verbindet die Bundesregierung mit
dem Konzept der „Fünften Freiheit“ (freier Verkehr von Wissen,
Forschung und Innovation innerhalb der Europäischen Union), und welche
strategische Bedeutung misst sie diesem für die deutsche und europäische
Wettbewerbsfähigkeit bei?
2. Welche Prioritäten wird die Bundesregierung in Verhandlungen rund um
den ERA Act auf europäischer Ebene setzen?
3. Inwieweit sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit für einen
verbindlichen Rechtsakt (ERA Act) auf EU-Ebene, sollte dieser aus Sicht der
Bundesregierung als Verordnung oder als Richtlinie ausgestaltet werden,
und welche Regelungsbereiche sollten nach Auffassung der
Bundesregierung prioritär behandelt werden?
4. Welche Chancen und Risiken sieht die Bundesregierung in der Schaffung
einer eigenen europäischen Rechtspersönlichkeit für
Forschungseinrichtungen (analog zum „28. Regime“), um nationale Hürden bei
Kooperationen abzubauen?
5. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur rechtlichen Verankerung
nationaler Investitionsziele für Forschung und Entwicklung im Rahmen
des ERA Acts?
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, exzellente
Forschungsvorhaben, die auf EU-Ebene aufgrund von Budgetmangel nicht gefördert
werden konnten, durch einen automatisierten Mechanismus auf nationaler
Ebene zu finanzieren („Seal of Excellence“)?
7. Welche konkrete Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die
Verzahnung („Alignment“) von nationalen Förderprogrammen insbesondere im
Rahmen der Hightech Agenda Deutschland mit dem kommenden 10.
Forschungsrahmenprogramm (FP10) zu verbessern?
8. Hält die Bundesregierung die im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
vorgesehenen 175 Mrd. Euro für „Horizont Europa“ für ausreichend?
9. Welche konkreten Auswirkungen erhofft sich die Bundesregierung auf die
Zusammenarbeit mit den bei „Horizont Europa“ assoziierten Nicht-EU-
Staaten durch den ERA Act?
10. Welche Defizite sieht die Bundesregierung aktuell bei der
grenzüberschreitenden Mobilität von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
innerhalb der EU, insbesondere mit Blick auf die Portabilität von Renten-
und Sozialversicherungsansprüchen?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennung
akademischer Qualifikationen für den Arbeitsmarkt im EU-Ausland zu
beschleunigen und zu vereinfachen?
12. Wann wird das konkrete Konzept für die Work-and-Stay-Agentur von der
Bundesregierung vorgelegt, und ab wann ist mit der Umsetzung zu
rechnen?
13. Wird dieses Konzept auch die Einbindung von Anerkennungsprozessen in
die Work-and-Stay-Agentur skizzieren, nachdem dieser Aspekt sowohl in
dem Eckpunktepapier vom 29. September 2025 als auch im
Konsultationspapier „Work-and-Stay-Agentur: Mögliche zusätzliche
Effizienzgewinne durch eine weitere Zentralisierung“ vom 8. Dezember 2025 nicht
berücksichtigt wurde?
14. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit dem „1.000-Köpfe-Plus“-
Programm nicht Brain-Drain innerhalb Europas befördert wird, obwohl
von den ersten 166 geförderten Forschenden laut Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt rund 37 Prozent aus Europa
kommen?
15. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die administrativen Hürden für
Forschende aus Drittstaaten zu senken, um die im ERA Act angestrebte
globale Attraktivität des europäischen Forschungsraums zu unterstützen?
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung im Zuge der angekündigten
Mittelbaustrategie und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetz
(WissZeitVG), einer Zersplitterung und Fragmentierung der
unterschiedlichen Karrierewege innerhalb Europas entgegenzuwirken und diese
Karrierewege insbesondere auch für internationale Forschende attraktiver zu
gestalten?
17. Wie bewertet die Bundesregierung das Zusammenspiel zwischen dem
angestrebten freien Wissensfluss und bestehenden EU-Regulierungen wie
dem Data Act oder dem AI Act (AI [engl.] = Künstliche Intelligenz) im
Hinblick auf die Forschungsfreiheit?
18. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um den Zugang der
Wissenschaft zu Daten auf nationaler und europäischer Ebene rechtlich
besser abzusichern?
19. Wie will die Bundesregierung das Spannungsfeld zwischen der
geforderten Offenheit der „Fünften Freiheit“ und der notwendigen
Forschungssicherheit (Schutz vor illegitimen Einflussnahmen und Technologietransfer)
im ERA Act angehen?
20. Welche konkreten nationalen Rechtsvorschriften, Verwaltungspraktiken
oder Förderlogiken identifiziert die Bundesregierung selbst als
Hindernisse für die Umsetzung der sogenannten Fünften Freiheit, und welche davon
ist sie bereit, im Zuge eines ERA Acts aufzugeben oder anzupassen?
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle der
Wissenschaftsorganisationen und der zivilgesellschaftlichen Akteure (z. B. im Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss [EWSA]) bei der Gestaltung und
Überwachung der ERA-Governance (ERA = European Research Area)?
Berlin, den 2. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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