Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building") (Antwort zu Drs. 21/2173)
Text
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building") (Antwort zu Drs. 21/2173)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2443
21. Wahlperiode 28.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Claudia Müller,
Sylvia Rietenberg, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/2173 –
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
(„Living Art of Building“)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bauforschung in Deutschland nimmt eine zentrale Rolle in der
Transformation des Gebäudesektors ein, der maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele
beitragen kann, wenn wir klimagerecht (um- und weiter-) bauen. Der
Gebäudesektor ist einer der größten Treiber von Treibhausgasemissionen,
insbesondere durch den Energieverbrauch im Betrieb sowie durch die Emissionen bei
Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen. Bis zu 40 Prozent aller
Treibhausgasemissionen entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie
Zement, Stahl und Glas sowie die Heizung und Kühlung unserer Gebäude.
90 Prozent der inländischen mineralischen Rohstoffentnahme fließen in den
Bausektor. 54 Prozent des Abfalls in Deutschland sind mit Bauaktivitäten
verbunden (Umweltbundesamt (UBA), Kommission Nachhaltiges Bauen
(KNBAU), „Transformation zu einer zirkulären Bauwirtschaft als Beitrag zu
einer nachhaltigen Entwicklung“, Juni 2024, S. 4, www.umweltbundesamt.de/
sites/default/files/medien/479/publikationen/knbau_transformation_zu_einer_
zirkulaeren_bauwirtschaft.pdf). Somit ist die Forschung für klimaneutrales
und ressourceneffizientes Bauen essenziell, um innovative Technologien
sowie die Digitalisierung des Bausektors, nachhaltige Materialien und effiziente
Bauweisen zu entwickeln und praxisnah umzusetzen. Nur durch
kontinuierliche Forschung und Wissenstransfer können Bauweisen entstehen, die den
Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich
tragfähig und effizient bleiben. Die Arbeitsproduktivität im Baugewerbe ist
von 1991 bis 2023 um 23 Prozent gesunken, während sie im verarbeitenden
Gewerbe im gleichen Zeitraum um 103 Prozent gestiegen ist. Der Einsatz
digitaler Technologien und Innovationen bleibt im Bausektor hinter anderen
Branchen zurück, da die Bauwirtschaft bislang vergleichsweise wenig in
umfassende Digitalisierungsprojekte investiert und vielfach nur einfache digitale
Lösungen nutzt (nach Daten des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im
Bericht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. „Produktivität
im Bau(haupt-)gewerbe – ein statistischer Befund“, 6. Dezember 2024, www.
bauindustrie.de/zahlen-fakten/publikationen/brancheninfo-bau/produktivitaet-i
m-bauhauptgewerbe).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bereits im Jahr 2023 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages, für das Bauforschungszentrum unter dem Namen „LAB – Living Art
of Building“ in den folgenden fünf Jahren insgesamt 68,6 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen. Auch die jetzige Bundesregierung möchte das Projekt
fortführen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das
Vorhaben wie folgt angekündigt: „Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums
für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam
mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der
Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher.“ Das
schon begonnene Vorhaben, das dezidiert umsetzungsorientierte Forschung
etablieren will und deren Ergebnisse aktiv in die Bauwirtschaft eingebracht
werden sollen, ist von besonderer Bedeutung für die mittelständisch geprägte
Bauwirtschaft sowie für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau. Laut
dem Mitteldeutschen Rundfunk sollen „1.250 Wissenschaftler und
Wissenschaftlerinnen in weltweit einmaligen Laboreinrichtungen forschen. Durch die
enge Zusammenarbeit mit der Industrie sollen langfristig bis zu neue 40.000
Arbeitsplätze entstehen“ (MDR, „Bauforschungszentrum für Bautzen in der
Schwebe“, 25. November 2024, online unter: www.mdr.de/nachrichten/sachse
n/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/bauforschung-lab-schwebezustand-b
und-regierungswechsel-100.html, (zuletzt abgerufen am 1. Oktober 2025)).
Für die Umsetzung hat auch die jetzige Bundesregierung Mittel in Höhe von
insgesamt 68,5 Mio. Euro bis 2028 bereitgestellt. Der Stand der Planungen ist
aus Sicht der Fragestellenden aktuell unklar.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes
Bauen (BFZ) knüpft an die – im Ergebnis knapp gescheiterte – Bewerbung des
Projekts „Lausitz Art of Building-LAB“ im Wettbewerb für die Etablierung
neuer Forschungseinrichtungen nach dem „Strukturstärkungsgesetz
Kohleregionen (StStG)“ an. Die Idee des LAB-Konzeptes wurde vom Deutschen
Bundestag aufgegriffen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
hat hierzu in einem Maßgabebeschluss vom 16. November 2023
Rahmenbedingungen vorgegeben und finanziell durch Mittel für eine institutionelle
Förderung in der Aufbauphase unterlegt: Bundes(weites)-forschungszentrum
getragen durch Bund und Länder. Das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat diese Vorgaben in einer
interdisziplinären Projektgruppe weiterentwickelt.
Unter Federführung des BMWSB wurde ein durch den Haushaltsauschuss des
Deutschen Bundestages gebilligtes Etablierungskonzept erarbeitet (Juni 2024).
Auf dieser Grundlage wurden und werden die weiteren Schritte zur Etablierung
des BFZ vorgenommen: Vorgesehen ist, das BFZ als zentralen Akteur auf dem
Weg zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu etablieren, indem es die
Bauwirtschaft nachhaltig stärkt und den Transformationsprozess begleitet und
unterstützt.
Indem das BFZ erkannte Bedarfe und Lücken in den Bereichen Forschung,
Vernetzung (national und international) und Innovationstransfer ausfüllt,
ergänzt es die bestehenden Einrichtungen mit einem neuen Konzept und eigenem
Aufgabenfeld und hat ein klares Alleinstellungsmerkmal in dieser
Schlüsselbranche. Dabei wird explizit der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden,
sowohl inhaltlich als auch institutionell. Stattdessen baut das
Bundesforschungszentrum gezielt auf bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen und
Strukturen auf und stärkt diese durch koordinierte Zusammenarbeit.
In Weiterentwicklung vom LAB-Konzept eines Großforschungszentrums ist –
anknüpfend an die zuvor genannten Aufgaben – eine dezentrale Struktur mit
verschiedenen Standorten in den beteiligten Bundesländern und aufbauend auf
vorhandenen Forschungseinrichtungen vorgesehen.
In fortgesetzten Abstimmungen mit den Gründungsländern Sachsen, Thüringen
und Baden-Württemberg werden auf Grundlage der Ergebnisse der
Organisations- und Rechtsuntersuchung die Konzeption des BFZ fortgeschrieben und
Grundlagen für die gemeinsame Gründung des Rechtssubjekts geschaffen. Die
bereits im Maßgabebeschluss vom 16. November 2023 angelegte
schnellstmögliche Gründung eines Rechtssubjekts erfordert eine Verständigung der
Gründungspartner in wesentlichen Eckpunkten.
Diese Eckpunkte sollen zwischen Bund und Ländern geeint noch im Jahr 2025
unterzeichnet werden. Auf dieser Basis sind die bereits erarbeiteten Entwürfe
der Satzung, des Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung zu
aktualisieren.
1. Welche Planungs- und Umsetzungsschritte zur Errichtung des
Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
(LAB – Living Art of Building (LAB)) hat die Bundesregierung seit
Beginn des Jahres 2025 unternommen (bitte jeweils mit Datum, Inhalt,
beteiligten Akteuren, Bundesministerien und Ergebnissen benennen)?
Das BMWSB hat zur Unterstützung der Errichtung des BFZ die PD – Berater
der öffentlichen Hand beauftragt. In themenspezifischen Arbeitsgruppen mit
den Gründungsländern werden seitdem die Grundlagen zur Gründung des BFZ
erörtert und schriftlich erarbeitet.
Um den Ansatz der gemeinsam mit den Ländern umzusetzenden Gründung
einer Institution zu entsprechen, finden regelmäßige Abstimmungen mit den
Ländervertretungen statt. Hier sind vor allem zu nennen:
Die ersten Werkstattgespräche im Jahr 2025 fanden am 18. März 2025 mit
Baden-Württemberg, am 19. März 2025 mit Sachsen und am 20. März 2025 mit
Thüringen statt. Inhalt war die Vorstellung und Erörterung des
Bundesinteresses an der Gründung des BFZ, die Diskussion des Organisationsmodells sowie
der Governance. Die Ergebnisse der Werkstattgespräche sind in ein
Sachstandspapier zur weiteren Detaillierung der Konzeption des
Bundesforschungszentrums eingegangen, welches die Grundlage für die nächsten Abstimmungen
bildete.
Die zweiten Werkstattgespräche fanden am 15. Mai 2025 mit Thüringen, am
16./26. Mai 2025 mit Baden-Württemberg und am 3. Juni 2025 mit Sachsen
statt. Auf Basis des Sachstandspapiers wurden die Aufgaben des BFZ mit den
Ländern erörtert. Im Mittelpunkt stand dabei die Ausgestaltung der Standorte
des BFZ in den Gründungsländern. Außerdem wurden die Vereinsstruktur und
die geplante Finanzierung vorgestellt und erörtert.
In Auswertung der Ergebnisse der Werkstattgespräche musste das BMWSB
feststellen, dass sich die Landesinteressen an einer Teilhabe am BFZ stark
voneinander unterscheiden und nicht in allen Punkten mit der Grundkonzeption des
Bundes übereinstimmen. Daher wurden flankierend zu den Arbeitsgesprächen
Leitungstermine organisiert und umgesetzt.
Am 10. Oktober 2025 fand ein Bund-Länder-Gespräch mit allen drei
Gründungsländern statt. Hierbei wurde die Finanzierung, die fachliche
Konzeptionierung, die Struktur sowie die weiteren Schritte erörtert.
Ab der 44. Kalenderwoche sind weitere Arbeitsgruppentermine zu dem
Schwerpunkt Satzung und Forschungsplanung in Vorbereitung. Ziel der
Arbeitsgruppentermine ist die Finalisierung der Entwürfe einer Satzung, eines
Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung, welche voraussichtlich im
November 2025 in die notwendigen Beteiligungen innerhalb und außerhalb des
Ressorts gehen sollen.
2. Liegt ein ressortabgestimmtes Gesamtkonzept für das LAB vor?
a) Wenn ja, wann wurde es abgestimmt, welche Inhalte umfasst es (bitte
eine Kurzgliederung erstellen), und welcher Vorlageweg wurde
gewählt (Federführung, beteiligte Ressorts, Beschluss- bzw.
Billigungsebene)?
b) Wenn nein, bis wann ist die Ressortabstimmung geplant (bitte
Zeitplan, Zuständigkeiten, nächste Meilensteine angeben)?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der Vorlage des Etablierungskonzeptes zum BFZ beim
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entsperrung der Haushaltsmittel im
Jahr 2024 wurde eine Ressortbeteiligung durchgeführt. Die Vorlage des
Etablierungskonzeptes an den Haushaltsausschuss der Deutschen Bundestages
erfolgte im Juni 2024.
Derzeit laufen die Abstimmungen zu den Entwürfen der Satzung, des
Wirtschaftsplans und des Forschungsplans mit den beteiligten Gründungspartnern.
Im Anschluss ist eine Ressortabstimmung zu den Dokumenten geplant. Parallel
dazu arbeitet das BMWSB an der Fortschreibung des Etablierungskonzeptes,
welches voraussichtlich Anfang 2026 in die Ressortabstimmung gehen soll.
3. Liegen Erarbeitungsschritte für die im Folgenden genannten Teilaspekte
des Gründungsprozesses vor:
a) Gründungsbeschluss,
b) Standortentscheidungen,
c) Personalaufbau,
d) erste Ausschreibungen sowie erste Forschungs- bzw.
Transferprojekte
(bitte Datum, Inhalt, beteiligte Akteure und Ergebnisse nennen)?
Das BMWSB arbeitet gemeinsam mit den Gründungsländern Sachsen,
Thüringen und Baden-Württemberg derzeit an der Fortschreibung der Konzeption.
Nach Fixierung der zur Gründung notwendigen Punkte der Ausgestaltung des
BFZ sind weitere Schritte hin zu einem Gründungsbeschluss im Sinne der
Billigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages geplant.
Aktuell sind dafür die Entwürfe der Satzung, des Wirtschaftsplans inklusive
Stellenplan für den Start sowie die Forschungsplanung für 2026 in Abstimmung mit
den Gründungsländern.
Der Aufbau des BFZ wird zunächst in den Ländern Sachsen, Thüringen und
Baden-Württemberg erfolgen. Die Länder haben dazu bereits Zuarbeiten zu den
beteiligten Organisationen in den Prozess eingebracht. Die finalen
Abstimmungen dazu stehen noch aus. Das BFZ soll sich für weitere Beteiligungen öffnen.
Das BMWSB steht dazu in Kontakt mit weiteren Ländervertretungen, unter
anderem Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen.
Die Voraussetzung für die Ausschreibung von Stellen für das BFZ ist die
Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Wirtschaftsplan
inklusive des Stellenplans für das BFZ. Die Abstimmungen zum Stellenplan
erfolgen derzeit und sollen bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Im
Anschluss werden die Stellenausschreibungen vorbereitet.
Für die, beginnend ab 2026 geplante Projektförderungen erfolgen derzeit
Rechtsprüfungen und Konzeptionierungen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird
der Projektförderungsrahmen anschließend gemeinsam mit den
Gründungspartnern finalisiert und als Grundlage für erste Forschungs- und Transferprojekte
herangezogen.
Des Weiteren wird aktuell ein Forschungsprojekt im Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt, welches eine systematische
Erhebung zur Bauforschungslandschaft in Deutschland unter den
Gesichtspunkten „zentrale Forschungsschwerpunkte“, „relevante Akteure“ und
„Verteilung der Budgets“ mit dem Ziel einer interaktiven, semantischen
„Forschungslandkarte“ zum Inhalt hat. Dieses ist eine Grundlage für die Identifikation von
Forschungsschwerpunkten und -lücken sowie Handlungsempfehlungen für eine
bedarfsgerechte Ausrichtung des BFZ.
4. Welche Umsetzungsschritte sind für das laufende Jahr 2025 und das
kommende Jahr 2026 geplant (z. B. Gründungsbeschluss,
Standortentscheidungen, Personalaufbau, erste Ausschreibungen, erste
Forschungsbzw. Transferprojekte; bitte jeweils, falls bekannt, mit Termin und
Verantwortlichkeiten benennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
5. Welche Rechtsform ist für das Bundesforschungszentrum vorgesehen,
auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen, und wann
wird sie formal festgestellt (bitte unter Angabe der zugrunde liegenden
Gutachten bzw. Prüfvermerke und Ressortabstimmungen benennen)?
Arbeitsgrundlage ist die Gründung in der Rechtsform „Verein“. Das BMWSB
hat die PD – Berater der öffentlichen Hand mit Unterstützungsleistungen zur
Gründung des BFZ beauftragt. In diesem Auftrag ist die Untersuchung
„alternativer Rechtsformen“ eine Teilleistung. Die PD hat dem BMWSB eine
Gründung in der Rechtsform „Verein“ als favorisiert mitgeteilt. Die zugehörigen,
finalisierten Unterlagen wird die PD als Teil des Gesamtergebnisses zum Auftrag
vorlegen. Das Modell einer Gründung des BFZ in der Rechtsform Verein
wurde den beteiligten Ländern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen im
Rahmen des laufenden Etablierungsprozesses mitgeteilt. Die Länder sehen
diese in der Forschungslandschaft übliche Rechtsform als grundsätzlich
geeignet an.
6. Liegt ein Entwurf für eine Satzung bzw. liegen andere Rechtsdokumente
vor, und wenn ja, wie lauten die Regelungen zu Mitgliedschaft, Organen
(z. B. Vorstand, wissenschaftlicher Beirat), Stimmrechten, Mitwirkungs-
und Vetorechten des Bundes sowie der beteiligten Bundesländer?
Ein Entwurf einer Satzung befindet sich im Abstimmungsprozess der
Arbeitsgruppen mit den Gründungspartnern.
Die Satzung sieht eine Mitgliedschaft von Bund, Bundesländern und
wissenschaftlichen Einrichtungen vor. In Ergänzung zu den gesetzlichen
Vereinsorganen „Vorstand“ und „Mitgliederversammlung“ sind im Entwurf weitere Organe
vorgesehen, auch ein wissenschaftliches. Die Stimm-, Mitwirkungs- und
Vetorechte der Organe untereinander sind noch in Abstimmung.
7. Welche Vorkehrungen sind zur haushalts-, zuwendungs- und
vergaberechtlichen Compliance vorgesehen (Mittelabruf,
Verwendungsnachweise, interne Kontrollen, Compliance-Beauftragte, externe Prüfung)?
Für das BFZ sind auf unterschiedlichen Ebenen entsprechende Vorkehrungen
vorgesehen:
Grundsätzlich gelten für Zuwendungen jeglicher Art die Vorgaben der
Bundeshaushaltsordnung. Das BFZ soll institutionell gefördert werden. Um das BFZ
schnell „zum Laufen“ zu bringen, sind parallel zum Gründungsprozess
Projektförderungen geplant.
Eine institutionelle Förderung setzt die Erstellung eines Wirtschaftsplans
voraus, welcher alle zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden
Ausgaben sowie einen Organisations- und Stellenplan enthalten wird. Der
Wirtschaftsplan wird von der zuständigen obersten Bundesbehörde gebilligt.
Darüber hinaus bedarf dieser der Billigung des BMF, wenn er erstmals aufgestellt
wird und in sonstigen vom Bundesministerium festgelegten Fällen.
Für die ab 2026 beginnende Projektförderung erfolgt derzeit eine Prüfung und
Konzeptionierung durch das BBSR.
Die abschließende Prüfung der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen
Mittelverwendung erfolgt im etablierten Rahmen der haushaltsrechtlichen
Verwendungsprüfung und Erfolgskontrolle.
Im Rahmen der Konzeptionierung der Vereinsstrukturen, einschließlich der
Governance in Zusammenarbeit mit der auf diese Etablierungsprozesse im Sektor
spezialisierten PD – Berater der öffentlichen Hand, werden die Grundsätze
guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes
(Public Governance Kodes des Bundes) des BMF zu Grunde gelegt.
8. Welche Leistungen hat die vom Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragte PD – Berater der öffentlichen
Hand GmbH – im Gründungsprozess erbracht bzw. erbringt sie noch mit
welchen Meilensteinen, Liefergegenständen und Zeitpunkten (siehe
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 141 auf
Bundestagsdrucksache 21/1089)?
Folgende Dokumente hat die PD in Entwurfsständen bis zum 31. August 2025
geliefert:
– Stakeholderkonzept
– Ausarbeitung zum Alleinstellungsmerkmal bzw. dem Bundesinteresse
– Rechtsformvergleich
– Abgrenzungsanalyse/ Heat Map
– Entwurf Wirtschaftsplan
– Entwurf Personalplan
– Entwurf Satzung.
Die Dokumente zu diesem andauernden Auftrag liegen in einem Entwurfsstand
vor, der entsprechend des Projektfortschrittes (noch ausstehender
Grundsatzentscheidungen zu den Beteiligungen der Länder) fortgeschrieben und finalisiert
wird.
9. Über welchen Zeitplan verfügt die Bundesregierung für Gründung,
Aufbau und Übergang in den Regelbetrieb (bitte Meilensteine mit Quartalen
bzw. Jahren bis einschließlich 2028 benennen)?
Gemäß Etablierungskonzept des BFZ ist eine dreiphasige Umsetzung des
Etablierungskonzeptes über zehn Jahre bis zum Jahr 2033 geplant:
– Phase 0 – bis Gründung: Grundlagen schaffen, Gründung Rechtssubjekt.
– Phase 1 – ab Gründung BFZ bis Ende 2028: Aufbau, Vernetzung und
Weiterentwicklung.
– Phase 2 – ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033: Institutionalisierung:
Überführung in eine verstetigte institutionelle Finanzierung.
Die Phase 0 soll voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein.
Aktuell erfolgen dazu Abstimmungen mit den Gründungspartnern. Nächste
Meilensteine im Jahr 2025 sind:
– Einigung mit den Gründungsländern auf finanzielle und konzeptuelle
Grundlagen sowie Unterzeichnung einer Eckpunktevereinbarung.
– Bis 31. Dezember 2025 Vorlage des Entwurfs der Satzung, des
Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung beim Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages.
– Erstes Quartal 2026 Start der Projektförderung, um die Zielverfolgung des
BFZ pilothaft umzusetzen.
– Im Laufe des Jahres 2026 rechtsförmliche Gründung des Vereins BFZ.
– Ab 2027 Ausbau und Erweiterung der Struktur des BFZ.
10. Ist ein „Kern-/Gründungszentrum“ vorgesehen, und wenn ja, wo soll es
angesiedelt werden, nach welchen Kriterien soll der Standort ausgewählt
werden, und wie sind die Entscheidungswege ausgestaltet, um den
Standortentschluss zu fassen?
11. Welche weiteren Standorte oder Zweigstellen sind vorgesehen, welche
Aufgaben bzw. Kompetenzprofile erhalten sie, und wie ist die
Zusammenarbeit zwischen Gründungszentrum und Satelliten organisatorisch,
finanziell und fachlich geregelt?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 zusammen
beantwortet.
Das vom Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages gebilligte
Konzept zur Etablierung des BFZ beruht auf einem Netzwerkgedanken und einer
dezentralen Ansiedlung. Die Aufgabenwahrnehmung soll in den Standorten des
BFZ in den beteiligten Gründungsländern erfolgen. Bei dieser Ausgestaltung
der Struktur des BFZ können die landesspezifischen Besonderheiten in
besonderer Weise berücksichtigt werden.
Die Standorte des BFZ in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Baden-
Württemberg sind u. a. Bindeglieder zu den bestehenden
Forschungseinrichtungen der jeweiligen Länder. Die wissenschaftliche Bearbeitung der
Forschungsthemen erfolgt in den Mitgliedsländern des BFZ und ausdrücklich an
bestehenden Forschungseinrichtungen, bzw. auf diesen aufbauend, welche sich
innerhalb der Strukturen des BFZ organisieren. Dadurch werden Expertise,
Reputation und Agilität des BFZ sichergestellt. Gleichzeitig werden durch diesen
Ansatz Doppelstrukturen – sowohl inhaltlich/thematisch als auch strukturell – und
reine Verschiebungen von Forschungspersonal und -kapazitäten vermieden. Sie
bilden zugleich den Anknüpfungspunkt für etwaig aufzubauende eigene
Forschungskapazitäten des BFZ.
12. Mit welchen Bundesländern bestehen aktuell Absichtserklärungen,
Verwaltungs- bzw. Zuwendungsvereinbarungen oder anderweitige rechtliche
Vereinbarungen, und wie sind Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile und
Koordinationsgremien zwischen Bund und Ländern organisiert (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg haben jeweils
mit einem Letter of Intend (LoI) ihren Beteiligungswunsch am BFZ
untermauert. Hierin sind Absichtserklärungen auch zu einer finanziellen Beteiligung der
genannten Länder enthalten. Im Zuge der derzeitigen Abstimmungen zu
Eckpunkten zur Gründung des BFZ werden die LoI hinsichtlich des jetzigen Stands
der Konzeptionierung des BFZ aktualisiert werden.
13. Nach welchen inhaltlichen, infrastrukturellen und finanziellen Kriterien
werden die Standorte (Gründungszentrum und Zweigstellen) ausgewählt,
und wie wird die Entscheidung dokumentiert und kommuniziert?
Maßgebend für die Auswahl geeigneter Standorte des BFZ sind
wissenschaftliche Exzellenz und/oder Erfahrungen auf mindestens einem der
Forschungsgebiete. Ein weiteres Kriterium ist die Anschlussfähigkeit an die Bauwirtschaft.
Notwendig ist darüber hinaus die finanzielle Beteiligung des jeweiligen
Bundeslandes.
14. Wie werden bestehende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen
in den beteiligten Regionen (insbesondere in Sachsen und Thüringen
sowie Baden-Württemberg) in Planung, Forschung und Transfer
eingebunden (bitte Formate, Gremien, Förderlinien, Auswahlkriterien benennen)?
Die von den Gründungsländern benannten wissenschaftlichen Einrichtungen
sind in die Konzeptionierung des BFZ mittelbar über die Länder eingebunden.
Für die Abstimmungen der Forschungsplanung werden Vertretungen der
Einrichtungen an der dafür vorgesehenen Arbeitsgruppe beteiligt und wirken hier
unmittelbar an der Ausgestaltung von Formaten und Inhalten der
Projektförderung mit. Dieses Format der Beteiligung wird in die weitere Etablierung des
BFZ übertragen.
15. Welche wissenschaftlichen Leitlinien und Schwerpunkte liegen dem
LAB zugrunde, und welche Ziele, Indikatoren und Meilensteine werden
für den Zeitraum bis 2028 definiert?
Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 erfordert einen grundlegenden
Wandel von Bauweisen, Materialien und Prozessen. Neben der
Dekarbonisierung von Baustoffen und Prozessen müssen Kreislaufwirtschaft,
Ressourceneffizienz, Digitalisierung und soziale Nachhaltigkeit in die Baupraxis integriert
werden.
Vor diesem Hintergrund soll das BFZ als zentrales Instrument zur
Unterstützung und Bündelung der Bauforschungsaktivitäten in Deutschland etabliert
werden. Es dient der strategischen Koordination, Vernetzung und Förderung
anwendungsorientierter Forschung und soll entscheidend zur Beschleunigung
der Transformation des Bauwesens beitragen.
Das BFZ knüpft dabei an die bestehende Forschungslandschaft an, nutzt
vorhandene wissenschaftliche, technische und institutionelle Kompetenzen, stärkt
diese durch gezielte Vernetzung und etabliert ein Modell für Forschung in und
mit der Praxis.
Das Alleinstellungsmerkmal des BFZ liegt in der Verbindung von Vernetzung,
Forschung und Transfer. Durch seine Agilität kann es auf neue Bedarfe und
technologische Entwicklungen flexibel reagieren und seine Schwerpunkte
dynamisch anpassen.
Zentraler Bestandteil des Transferkonzeptes ist die Umsetzung von
Forschungsclustern. Forschungscluster verfolgen einen systemischen Ansatz und
werden von Verbünden aus Forschungseinrichtungen, Praxispartnern und
Kommunen getragen. Dabei werden Reallabore und Demonstratoren als zentrale
Formate genutzt, um Forschung unter realen Bedingungen zu erproben und
regulatorische, planerische und technische Fragestellungen ganzheitlich zu
adressieren.
Ziel der Aufbauphase bis Ende 2028 ist der systematische Aufbau eines
multidisziplinären Netzwerks sowie die Etablierung des Forschungsclusterformats,
um die Breitenwirksamkeit der Forschungsergebnisse und deren nachhaltige
Verankerung in der Baupraxis zu fördern.
16. Welche internen „Stage-Gate“-Logiken (Plan-Ist-Vergleich, Meilenstein-
Go/No-Go) sind vorgesehen, und wie werden diese gegenüber dem
Deutschen Bundestag und den beteiligten Ländern berichtet?
In der Etablierungsphase des BFZ wird ein begleitendes Evaluierungskonzept
erstellt, in dem näher auf die Fragestellungen eingegangen wird. Nach
Fertigstellung des Konzeptes kann das BMWSB hierzu berichten.
17. Welche Forschungsthemen oder Forschungscluster sind konkret
vorgesehen, und wie werden diese priorisiert und mit Ressourcen hinterlegt
(bitte Zeit- bzw. Budgetansätze und erwartete Ergebnistypen, z. B.
Prototypen, Standards, Leitfäden, sowie Titel im Bundeshaushalt benennen)?
18. Welche Transfermechanismen in Richtung Baupraxis und Mittelstand
sind geplant (z. B. Demonstrationsvorhaben, Reallabore,
Standardisierungs- bzw. Normungsbezug, Beratung, Qualifizierung), und wie werden
diese finanziert und evaluiert?
19. Wie wird der regionale Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) der Bauwirtschaft – formal in Governance,
Programmatik und Projektauswahl einbezogen (z. B. über Beirat, Quoten,
offene Ausschreibungen), und wie viele Unternehmen sollen in den
Jahren 2025 und 2026 beteiligt werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 17 bis 19 zusammen
beantwortet.
Die Forschungs- und Clusterschwerpunkte sowie deren Priorisierung basieren
auf den Leitlinien des Etablierungskonzepts. Schwerpunkte der ersten
Förderperiode sind:
– Klimaneutraler und klimaangepasster Gebäudebestand
– Zeit- und kostenoptimiertes Bauen sowie digitale Transformation
– Zukunftsgerechte Materialien und nachwachsende Rohstoffe im
Lebenszyklus
– Ressourceneffizientes und kreislaufgerechtes Bauen.
Bereits in der Anlaufphase ab 2026 erfolgt die Forschung im BFZ nicht
standort- oder projektgebunden, sondern in thematischen Clustern. Diese Cluster
bündeln bestehende Kompetenzen und fördern interdisziplinäre, praxisnahe
Forschung. Thematisch verwandte Forschungsaktivitäten werden
zusammengeführt, um die aktuell fragmentierte und punktuelle Bearbeitung von
Lösungsansätzen hin zu mehr Kontinuität und inhaltlicher Tiefe zu entwickeln. Der
Clusteransatz ermöglicht, über den Labormaßstab hinaus, die Umsetzungen von
Forschung in und mit der Praxis. Dadurch entstehen Innovations-Ökosysteme,
die experimentelle Umsetzung und die direkte Kooperation von Forschung und
Praxis gezielt fördern. Dabei ist insbesondere die Einbindung des regionalen
Mittelstands als Praxispartner vorgesehen, um anwendungsnahe Entwicklungen
zu stärken und den Wissenstransfer in die regionale Wirtschaft zu sichern.
Die Forschungscluster werden derzeit unter Hinzuziehung der
wissenschaftlichen Kompetenz der Gründungspartner sowie des BBSR konkretisiert.
20. Welche bisherigen haushaltsrechtlichen Sperren, Auflagen oder
Konzeptvorbehalte gelten und galten für das Vorhaben unter dem Haushaltstitel
685 02 – 165, und wann und mit welcher Begründung wurden sie
aufgehoben oder angepasst?
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom
14. November 2023 Mittel bei Kapitel 2501 Titel 685 01 für ein
Bundesbauforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
bereitgestellt (Ausschussdrucksache 20(8)5652).
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung waren bis zur Vorlage eines
Konzeptes qualifiziert gesperrt, das dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages bis zum 31. Mai 2024 vorzulegen war (Ausschussdrucksache
20(8)5653).
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperren war die Vorlage eines Konzeptes
zur Etablierung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und
ressourceneffizientes Bauen.
Ein entsprechendes Konzept wurde dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages am 20. Juni 2024 vorgelegt.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 83. Sitzung
vom 26. Juni 2024 (Ausschussdrucksache 20/6325) das vorgelegte Konzept
zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Antrag auf Entsperrung der Mittel
in Höhe von 3 600 000 Euro zugestimmt sowie die Sperre über die
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 65 000 000 Euro aufgehoben.
Entsprechend hat das BMF in der Folge die Sperre der Ausgaben und der
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 2501 Titel 685 02
„Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen“ gemäß § 36 BHO
aufgehoben.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit der
Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 (Ausschussdrucksache 21/(8)1652) neue
verbindliche Erläuterungen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle
eingebracht:
„1. Der Bund fördert mit den Mitteln den institutionellen Aufbau und Betrieb
eines Forschungszentrums zu ressourcenschonendem und klimafreundlichem
Bauen. Maßgeblich hierfür ist die Umsetzung des vorgelegten
Etablierungskonzepts für das Bundesforschungszentrum. Für die erforderlichen Investitionen in
Büro-, Labor- und Forschungsflächen sind entsprechende Zusagen der
Bundesländer Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg hinsichtlich des vernetzen
Aufbaus des Bundesforschungszentrums in den Ländern und deren Nutzung
einzubringen.
1. Institutioneller Aufbau und Betrieb des Bundesforschungszentrums
2. Forschungs- und Projektförderung
2. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sind bis zum 31.
Dezember 2025 die Satzung, der Wirtschaftsplan sowie das
Forschungsprogramm vorzulegen.
3. Die Vergabe der Mittel für die Forschungsprojektförderung richtet sich nach
der begutachteten Projektauswahl durch das wissenschaftliche
Lenkungsgremium sowie der Forschungs- und Innovationsplanung des
Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen.“
21. Welche Vergabeverfahren sind für Bau-, Liefer- und
Forschungsleistungen vorgesehen, wie werden Transparenz und Wettbewerb sichergestellt,
und welche Eignungs- oder Zuschlagskriterien gelten insbesondere für
KMU-Beteiligungen?
Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach den gesetzlichen
Vorgaben. Das BFZ ist im Sinne einer modernen, agilen, voll digitalisierten
Institution an verschiedenen Standorten konzipiert. Bei der Ausgestaltung der
Landesstandorte bestehen Freiheiten und Chancen, die mit Landesmitteln gefördert
werden können. Etwaige Vergabeverfahren für Bau- und Lieferleistungen
liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Forschungsleistungen werden zunächst während der Etablierung des BFZ als
Projektförderungen im Rahmen des Zuwendungsrechts vergeben.
22. Welche Schlüsselpositionen (Geschäftsführung, wissenschaftliche
Leitung, Transfer- bzw. Operationsleitung) werden bis wann besetzt, nach
welchen Anforderungen und Verfahren, und wie werden Diversität und
Chancengleichheit gewährleistet?
Der Entwurf des Wirtschaftsplans inklusive des Stellenplans wird derzeit
erstellt und abgestimmt. Die Ausschreibung von Personalstellen setzt die
Verabschiedung des Wirtschaftsplans voraus. Daher sind aktuell keine Aussagen zu
Personalgewinnungsverfahren und -zeitpunkten möglich.
23. Welche Qualitätssicherungs- und Evaluationsmechanismen (z. B.
externer wissenschaftlicher Beirat, Zwischenevaluationen, Output- bzw.
Outcome-Indikatoren) sind vorgesehen, und in welchen Intervallen will die
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten?
Die Abstimmungen zu den Gremien des BFZ laufen derzeit. Entsprechend dem
aktuell in Abstimmung befindlichen Satzungsentwurf sind verschiedene
Aufsichtsgremien vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 6), die zur
Qualitätssicherung beitragen. Daneben greifen die allgemeinen haushaltsrechtlichen
Vorschriften, insbesondere die des Zuwendungsrechts sowie die Grundlagen für
die Beteiligung des Bundes an Organisationen.
Eine weitere Detaillierung der Konzeption der Qualitätssicherung sowie der
Evaluierung schließt sich an die grundsätzlichen Abstimmungen mit den
Ländern zu Standorten und Finanzierung an.
24. Wie wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Forschungseinrichtungen
und Programmen des Bundes, wie etwa dem Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR), organisiert, um Doppelstrukturen zu
vermeiden und Synergien zu heben (bitte Beispiele für geplante
Kooperationsformate und Kooperationsprozesse nennen)?
Durch die intensive Vernetzung relevanter Akteure und Institutionen aus
Wissenschaft, Bauwirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Politik wird innerhalb
des BFZ eine fundierte Grundlage für anwendungsorientierte Forschung in und
mit der Praxis geschaffen. Dabei liegt der Fokus darauf, wissenschaftliche
Erkenntnisse in konkrete Lösungen zu übersetzen und den Transfer in die Praxis
nachhaltig zu gestalten. Mit dieser strategischen Ausrichtung nimmt das BFZ
auf Bundesebene eine einzigartige Rolle bei der zukunftsorientierten Stärkung
der Bauwirtschaft ein. Dieses Aufgabenspektrum und die Zielsetzung können
nicht durch eine Neuausrichtung oder Ergänzung des BBSR erfüllt werden. Das
BBSR ist als Ressortforschungseinrichtung an die politischen Vorgaben des
BMWSB gebunden
Für die wissenschaftliche Begleitung und Beratung des BMWSB in der
Aufbauphase des BFZ ist die fachlich-wissenschaftliche Expertise des BBSR
gleichwohl unverzichtbar. Langfristig wird eine enge fachliche Kooperation
zwischen BBSR und BFZ angestrebt.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building") (Antwort)