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Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building") (Antwort zu Drs. 21/2173)

dip / drucksache 28.10.2025 · WP 21 · 21/2443 · Antwort · Original ↗

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Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen ("Living Art of Building") (Antwort zu Drs. 21/2173) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2443 21. Wahlperiode 28.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kassem Taher Saleh, Claudia Müller, Sylvia Rietenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/2173 – Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen („Living Art of Building“) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bauforschung in Deutschland nimmt eine zentrale Rolle in der Transformation des Gebäudesektors ein, der maßgeblich zur Erreichung der Klimaziele beitragen kann, wenn wir klimagerecht (um- und weiter-) bauen. Der Gebäudesektor ist einer der größten Treiber von Treibhausgasemissionen, insbesondere durch den Energieverbrauch im Betrieb sowie durch die Emissionen bei Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen. Bis zu 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen entstehen durch die Herstellung von Baustoffen wie Zement, Stahl und Glas sowie die Heizung und Kühlung unserer Gebäude. 90 Prozent der inländischen mineralischen Rohstoffentnahme fließen in den Bausektor. 54 Prozent des Abfalls in Deutschland sind mit Bauaktivitäten verbunden (Umweltbundesamt (UBA), Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBAU), „Transformation zu einer zirkulären Bauwirtschaft als Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung“, Juni 2024, S. 4, www.umweltbundesamt.de/ sites/default/files/medien/479/publikationen/knbau_transformation_zu_einer_ zirkulaeren_bauwirtschaft.pdf). Somit ist die Forschung für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen essenziell, um innovative Technologien sowie die Digitalisierung des Bausektors, nachhaltige Materialien und effiziente Bauweisen zu entwickeln und praxisnah umzusetzen. Nur durch kontinuierliche Forschung und Wissenstransfer können Bauweisen entstehen, die den Anforderungen des Klimaschutzes gerecht werden und gleichzeitig wirtschaftlich tragfähig und effizient bleiben. Die Arbeitsproduktivität im Baugewerbe ist von 1991 bis 2023 um 23 Prozent gesunken, während sie im verarbeitenden Gewerbe im gleichen Zeitraum um 103 Prozent gestiegen ist. Der Einsatz digitaler Technologien und Innovationen bleibt im Bausektor hinter anderen Branchen zurück, da die Bauwirtschaft bislang vergleichsweise wenig in umfassende Digitalisierungsprojekte investiert und vielfach nur einfache digitale Lösungen nutzt (nach Daten des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im Bericht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie e. V. „Produktivität im Bau(haupt-)gewerbe – ein statistischer Befund“, 6. Dezember 2024, www. bauindustrie.de/zahlen-fakten/publikationen/brancheninfo-bau/produktivitaet-i m-bauhauptgewerbe). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Bereits im Jahr 2023 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, für das Bauforschungszentrum unter dem Namen „LAB – Living Art of Building“ in den folgenden fünf Jahren insgesamt 68,6 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Auch die jetzige Bundesregierung möchte das Projekt fortführen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde das Vorhaben wie folgt angekündigt: „Die Errichtung eines Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen beginnen wir gemeinsam mit den Ländern Sachsen und Thüringen sowie unter Einbeziehung der Kompetenzen anderer Länder und stellen eine verstetigte Finanzierung sicher.“ Das schon begonnene Vorhaben, das dezidiert umsetzungsorientierte Forschung etablieren will und deren Ergebnisse aktiv in die Bauwirtschaft eingebracht werden sollen, ist von besonderer Bedeutung für die mittelständisch geprägte Bauwirtschaft sowie für den sozialen und ökologischen Wohnungsbau. Laut dem Mitteldeutschen Rundfunk sollen „1.250 Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in weltweit einmaligen Laboreinrichtungen forschen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Industrie sollen langfristig bis zu neue 40.000 Arbeitsplätze entstehen“ (MDR, „Bauforschungszentrum für Bautzen in der Schwebe“, 25. November 2024, online unter: www.mdr.de/nachrichten/sachse n/bautzen/bautzen-hoyerswerda-kamenz/bauforschung-lab-schwebezustand-b und-regierungswechsel-100.html, (zuletzt abgerufen am 1. Oktober 2025)). Für die Umsetzung hat auch die jetzige Bundesregierung Mittel in Höhe von insgesamt 68,5 Mio. Euro bis 2028 bereitgestellt. Der Stand der Planungen ist aus Sicht der Fragestellenden aktuell unklar. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (BFZ) knüpft an die – im Ergebnis knapp gescheiterte – Bewerbung des Projekts „Lausitz Art of Building-LAB“ im Wettbewerb für die Etablierung neuer Forschungseinrichtungen nach dem „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG)“ an. Die Idee des LAB-Konzeptes wurde vom Deutschen Bundestag aufgegriffen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat hierzu in einem Maßgabebeschluss vom 16. November 2023 Rahmenbedingungen vorgegeben und finanziell durch Mittel für eine institutionelle Förderung in der Aufbauphase unterlegt: Bundes(weites)-forschungszentrum getragen durch Bund und Länder. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat diese Vorgaben in einer interdisziplinären Projektgruppe weiterentwickelt. Unter Federführung des BMWSB wurde ein durch den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages gebilligtes Etablierungskonzept erarbeitet (Juni 2024). Auf dieser Grundlage wurden und werden die weiteren Schritte zur Etablierung des BFZ vorgenommen: Vorgesehen ist, das BFZ als zentralen Akteur auf dem Weg zum Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu etablieren, indem es die Bauwirtschaft nachhaltig stärkt und den Transformationsprozess begleitet und unterstützt. Indem das BFZ erkannte Bedarfe und Lücken in den Bereichen Forschung, Vernetzung (national und international) und Innovationstransfer ausfüllt, ergänzt es die bestehenden Einrichtungen mit einem neuen Konzept und eigenem Aufgabenfeld und hat ein klares Alleinstellungsmerkmal in dieser Schlüsselbranche. Dabei wird explizit der Aufbau von Doppelstrukturen vermieden, sowohl inhaltlich als auch institutionell. Stattdessen baut das Bundesforschungszentrum gezielt auf bestehenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Strukturen auf und stärkt diese durch koordinierte Zusammenarbeit. In Weiterentwicklung vom LAB-Konzept eines Großforschungszentrums ist – anknüpfend an die zuvor genannten Aufgaben – eine dezentrale Struktur mit verschiedenen Standorten in den beteiligten Bundesländern und aufbauend auf vorhandenen Forschungseinrichtungen vorgesehen. In fortgesetzten Abstimmungen mit den Gründungsländern Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg werden auf Grundlage der Ergebnisse der Organisations- und Rechtsuntersuchung die Konzeption des BFZ fortgeschrieben und Grundlagen für die gemeinsame Gründung des Rechtssubjekts geschaffen. Die bereits im Maßgabebeschluss vom 16. November 2023 angelegte schnellstmögliche Gründung eines Rechtssubjekts erfordert eine Verständigung der Gründungspartner in wesentlichen Eckpunkten. Diese Eckpunkte sollen zwischen Bund und Ländern geeint noch im Jahr 2025 unterzeichnet werden. Auf dieser Basis sind die bereits erarbeiteten Entwürfe der Satzung, des Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung zu aktualisieren.  1. Welche Planungs- und Umsetzungsschritte zur Errichtung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (LAB – Living Art of Building (LAB)) hat die Bundesregierung seit Beginn des Jahres 2025 unternommen (bitte jeweils mit Datum, Inhalt, beteiligten Akteuren, Bundesministerien und Ergebnissen benennen)? Das BMWSB hat zur Unterstützung der Errichtung des BFZ die PD – Berater der öffentlichen Hand beauftragt. In themenspezifischen Arbeitsgruppen mit den Gründungsländern werden seitdem die Grundlagen zur Gründung des BFZ erörtert und schriftlich erarbeitet. Um den Ansatz der gemeinsam mit den Ländern umzusetzenden Gründung einer Institution zu entsprechen, finden regelmäßige Abstimmungen mit den Ländervertretungen statt. Hier sind vor allem zu nennen: Die ersten Werkstattgespräche im Jahr 2025 fanden am 18. März 2025 mit Baden-Württemberg, am 19. März 2025 mit Sachsen und am 20. März 2025 mit Thüringen statt. Inhalt war die Vorstellung und Erörterung des Bundesinteresses an der Gründung des BFZ, die Diskussion des Organisationsmodells sowie der Governance. Die Ergebnisse der Werkstattgespräche sind in ein Sachstandspapier zur weiteren Detaillierung der Konzeption des Bundesforschungszentrums eingegangen, welches die Grundlage für die nächsten Abstimmungen bildete. Die zweiten Werkstattgespräche fanden am 15. Mai 2025 mit Thüringen, am 16./26. Mai 2025 mit Baden-Württemberg und am 3. Juni 2025 mit Sachsen statt. Auf Basis des Sachstandspapiers wurden die Aufgaben des BFZ mit den Ländern erörtert. Im Mittelpunkt stand dabei die Ausgestaltung der Standorte des BFZ in den Gründungsländern. Außerdem wurden die Vereinsstruktur und die geplante Finanzierung vorgestellt und erörtert. In Auswertung der Ergebnisse der Werkstattgespräche musste das BMWSB feststellen, dass sich die Landesinteressen an einer Teilhabe am BFZ stark voneinander unterscheiden und nicht in allen Punkten mit der Grundkonzeption des Bundes übereinstimmen. Daher wurden flankierend zu den Arbeitsgesprächen Leitungstermine organisiert und umgesetzt. Am 10. Oktober 2025 fand ein Bund-Länder-Gespräch mit allen drei Gründungsländern statt. Hierbei wurde die Finanzierung, die fachliche Konzeptionierung, die Struktur sowie die weiteren Schritte erörtert. Ab der 44. Kalenderwoche sind weitere Arbeitsgruppentermine zu dem Schwerpunkt Satzung und Forschungsplanung in Vorbereitung. Ziel der Arbeitsgruppentermine ist die Finalisierung der Entwürfe einer Satzung, eines Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung, welche voraussichtlich im November 2025 in die notwendigen Beteiligungen innerhalb und außerhalb des Ressorts gehen sollen.  2. Liegt ein ressortabgestimmtes Gesamtkonzept für das LAB vor? a) Wenn ja, wann wurde es abgestimmt, welche Inhalte umfasst es (bitte eine Kurzgliederung erstellen), und welcher Vorlageweg wurde gewählt (Federführung, beteiligte Ressorts, Beschluss- bzw. Billigungsebene)? b) Wenn nein, bis wann ist die Ressortabstimmung geplant (bitte Zeitplan, Zuständigkeiten, nächste Meilensteine angeben)? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Vorlage des Etablierungskonzeptes zum BFZ beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zur Entsperrung der Haushaltsmittel im Jahr 2024 wurde eine Ressortbeteiligung durchgeführt. Die Vorlage des Etablierungskonzeptes an den Haushaltsausschuss der Deutschen Bundestages erfolgte im Juni 2024. Derzeit laufen die Abstimmungen zu den Entwürfen der Satzung, des Wirtschaftsplans und des Forschungsplans mit den beteiligten Gründungspartnern. Im Anschluss ist eine Ressortabstimmung zu den Dokumenten geplant. Parallel dazu arbeitet das BMWSB an der Fortschreibung des Etablierungskonzeptes, welches voraussichtlich Anfang 2026 in die Ressortabstimmung gehen soll.  3. Liegen Erarbeitungsschritte für die im Folgenden genannten Teilaspekte des Gründungsprozesses vor: a) Gründungsbeschluss, b) Standortentscheidungen, c) Personalaufbau, d) erste Ausschreibungen sowie erste Forschungs- bzw. Transferprojekte (bitte Datum, Inhalt, beteiligte Akteure und Ergebnisse nennen)? Das BMWSB arbeitet gemeinsam mit den Gründungsländern Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg derzeit an der Fortschreibung der Konzeption. Nach Fixierung der zur Gründung notwendigen Punkte der Ausgestaltung des BFZ sind weitere Schritte hin zu einem Gründungsbeschluss im Sinne der Billigung durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages geplant. Aktuell sind dafür die Entwürfe der Satzung, des Wirtschaftsplans inklusive Stellenplan für den Start sowie die Forschungsplanung für 2026 in Abstimmung mit den Gründungsländern. Der Aufbau des BFZ wird zunächst in den Ländern Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg erfolgen. Die Länder haben dazu bereits Zuarbeiten zu den beteiligten Organisationen in den Prozess eingebracht. Die finalen Abstimmungen dazu stehen noch aus. Das BFZ soll sich für weitere Beteiligungen öffnen. Das BMWSB steht dazu in Kontakt mit weiteren Ländervertretungen, unter anderem Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen. Die Voraussetzung für die Ausschreibung von Stellen für das BFZ ist die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zum Wirtschaftsplan inklusive des Stellenplans für das BFZ. Die Abstimmungen zum Stellenplan erfolgen derzeit und sollen bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen sein. Im Anschluss werden die Stellenausschreibungen vorbereitet. Für die, beginnend ab 2026 geplante Projektförderungen erfolgen derzeit Rechtsprüfungen und Konzeptionierungen. Auf Grundlage der Ergebnisse wird der Projektförderungsrahmen anschließend gemeinsam mit den Gründungspartnern finalisiert und als Grundlage für erste Forschungs- und Transferprojekte herangezogen. Des Weiteren wird aktuell ein Forschungsprojekt im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) durchgeführt, welches eine systematische Erhebung zur Bauforschungslandschaft in Deutschland unter den Gesichtspunkten „zentrale Forschungsschwerpunkte“, „relevante Akteure“ und „Verteilung der Budgets“ mit dem Ziel einer interaktiven, semantischen „Forschungslandkarte“ zum Inhalt hat. Dieses ist eine Grundlage für die Identifikation von Forschungsschwerpunkten und -lücken sowie Handlungsempfehlungen für eine bedarfsgerechte Ausrichtung des BFZ.  4. Welche Umsetzungsschritte sind für das laufende Jahr 2025 und das kommende Jahr 2026 geplant (z. B. Gründungsbeschluss, Standortentscheidungen, Personalaufbau, erste Ausschreibungen, erste Forschungsbzw. Transferprojekte; bitte jeweils, falls bekannt, mit Termin und Verantwortlichkeiten benennen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  5. Welche Rechtsform ist für das Bundesforschungszentrum vorgesehen, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen, und wann wird sie formal festgestellt (bitte unter Angabe der zugrunde liegenden Gutachten bzw. Prüfvermerke und Ressortabstimmungen benennen)? Arbeitsgrundlage ist die Gründung in der Rechtsform „Verein“. Das BMWSB hat die PD – Berater der öffentlichen Hand mit Unterstützungsleistungen zur Gründung des BFZ beauftragt. In diesem Auftrag ist die Untersuchung „alternativer Rechtsformen“ eine Teilleistung. Die PD hat dem BMWSB eine Gründung in der Rechtsform „Verein“ als favorisiert mitgeteilt. Die zugehörigen, finalisierten Unterlagen wird die PD als Teil des Gesamtergebnisses zum Auftrag vorlegen. Das Modell einer Gründung des BFZ in der Rechtsform Verein wurde den beteiligten Ländern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen im Rahmen des laufenden Etablierungsprozesses mitgeteilt. Die Länder sehen diese in der Forschungslandschaft übliche Rechtsform als grundsätzlich geeignet an.  6. Liegt ein Entwurf für eine Satzung bzw. liegen andere Rechtsdokumente vor, und wenn ja, wie lauten die Regelungen zu Mitgliedschaft, Organen (z. B. Vorstand, wissenschaftlicher Beirat), Stimmrechten, Mitwirkungs- und Vetorechten des Bundes sowie der beteiligten Bundesländer? Ein Entwurf einer Satzung befindet sich im Abstimmungsprozess der Arbeitsgruppen mit den Gründungspartnern. Die Satzung sieht eine Mitgliedschaft von Bund, Bundesländern und wissenschaftlichen Einrichtungen vor. In Ergänzung zu den gesetzlichen Vereinsorganen „Vorstand“ und „Mitgliederversammlung“ sind im Entwurf weitere Organe vorgesehen, auch ein wissenschaftliches. Die Stimm-, Mitwirkungs- und Vetorechte der Organe untereinander sind noch in Abstimmung.  7. Welche Vorkehrungen sind zur haushalts-, zuwendungs- und vergaberechtlichen Compliance vorgesehen (Mittelabruf, Verwendungsnachweise, interne Kontrollen, Compliance-Beauftragte, externe Prüfung)? Für das BFZ sind auf unterschiedlichen Ebenen entsprechende Vorkehrungen vorgesehen: Grundsätzlich gelten für Zuwendungen jeglicher Art die Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung. Das BFZ soll institutionell gefördert werden. Um das BFZ schnell „zum Laufen“ zu bringen, sind parallel zum Gründungsprozess Projektförderungen geplant. Eine institutionelle Förderung setzt die Erstellung eines Wirtschaftsplans voraus, welcher alle zu erwartenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben sowie einen Organisations- und Stellenplan enthalten wird. Der Wirtschaftsplan wird von der zuständigen obersten Bundesbehörde gebilligt. Darüber hinaus bedarf dieser der Billigung des BMF, wenn er erstmals aufgestellt wird und in sonstigen vom Bundesministerium festgelegten Fällen. Für die ab 2026 beginnende Projektförderung erfolgt derzeit eine Prüfung und Konzeptionierung durch das BBSR. Die abschließende Prüfung der ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Mittelverwendung erfolgt im etablierten Rahmen der haushaltsrechtlichen Verwendungsprüfung und Erfolgskontrolle. Im Rahmen der Konzeptionierung der Vereinsstrukturen, einschließlich der Governance in Zusammenarbeit mit der auf diese Etablierungsprozesse im Sektor spezialisierten PD – Berater der öffentlichen Hand, werden die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes (Public Governance Kodes des Bundes) des BMF zu Grunde gelegt.  8. Welche Leistungen hat die vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen beauftragte PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH – im Gründungsprozess erbracht bzw. erbringt sie noch mit welchen Meilensteinen, Liefergegenständen und Zeitpunkten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 141 auf Bundestagsdrucksache 21/1089)? Folgende Dokumente hat die PD in Entwurfsständen bis zum 31. August 2025 geliefert: – Stakeholderkonzept – Ausarbeitung zum Alleinstellungsmerkmal bzw. dem Bundesinteresse – Rechtsformvergleich – Abgrenzungsanalyse/ Heat Map – Entwurf Wirtschaftsplan – Entwurf Personalplan – Entwurf Satzung. Die Dokumente zu diesem andauernden Auftrag liegen in einem Entwurfsstand vor, der entsprechend des Projektfortschrittes (noch ausstehender Grundsatzentscheidungen zu den Beteiligungen der Länder) fortgeschrieben und finalisiert wird.  9. Über welchen Zeitplan verfügt die Bundesregierung für Gründung, Aufbau und Übergang in den Regelbetrieb (bitte Meilensteine mit Quartalen bzw. Jahren bis einschließlich 2028 benennen)? Gemäß Etablierungskonzept des BFZ ist eine dreiphasige Umsetzung des Etablierungskonzeptes über zehn Jahre bis zum Jahr 2033 geplant: – Phase 0 – bis Gründung: Grundlagen schaffen, Gründung Rechtssubjekt. – Phase 1 – ab Gründung BFZ bis Ende 2028: Aufbau, Vernetzung und Weiterentwicklung. – Phase 2 – ab 1. Januar 2029 bis 31. Dezember 2033: Institutionalisierung: Überführung in eine verstetigte institutionelle Finanzierung. Die Phase 0 soll voraussichtlich im ersten Quartal 2026 abgeschlossen sein. Aktuell erfolgen dazu Abstimmungen mit den Gründungspartnern. Nächste Meilensteine im Jahr 2025 sind: – Einigung mit den Gründungsländern auf finanzielle und konzeptuelle Grundlagen sowie Unterzeichnung einer Eckpunktevereinbarung. – Bis 31. Dezember 2025 Vorlage des Entwurfs der Satzung, des Wirtschaftsplans sowie der Forschungsplanung beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. – Erstes Quartal 2026 Start der Projektförderung, um die Zielverfolgung des BFZ pilothaft umzusetzen. – Im Laufe des Jahres 2026 rechtsförmliche Gründung des Vereins BFZ. – Ab 2027 Ausbau und Erweiterung der Struktur des BFZ. 10. Ist ein „Kern-/Gründungszentrum“ vorgesehen, und wenn ja, wo soll es angesiedelt werden, nach welchen Kriterien soll der Standort ausgewählt werden, und wie sind die Entscheidungswege ausgestaltet, um den Standortentschluss zu fassen? 11. Welche weiteren Standorte oder Zweigstellen sind vorgesehen, welche Aufgaben bzw. Kompetenzprofile erhalten sie, und wie ist die Zusammenarbeit zwischen Gründungszentrum und Satelliten organisatorisch, finanziell und fachlich geregelt? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 zusammen beantwortet. Das vom Haushaltsausschuss des 20. Deutschen Bundestages gebilligte Konzept zur Etablierung des BFZ beruht auf einem Netzwerkgedanken und einer dezentralen Ansiedlung. Die Aufgabenwahrnehmung soll in den Standorten des BFZ in den beteiligten Gründungsländern erfolgen. Bei dieser Ausgestaltung der Struktur des BFZ können die landesspezifischen Besonderheiten in besonderer Weise berücksichtigt werden. Die Standorte des BFZ in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und Baden- Württemberg sind u. a. Bindeglieder zu den bestehenden Forschungseinrichtungen der jeweiligen Länder. Die wissenschaftliche Bearbeitung der Forschungsthemen erfolgt in den Mitgliedsländern des BFZ und ausdrücklich an bestehenden Forschungseinrichtungen, bzw. auf diesen aufbauend, welche sich innerhalb der Strukturen des BFZ organisieren. Dadurch werden Expertise, Reputation und Agilität des BFZ sichergestellt. Gleichzeitig werden durch diesen Ansatz Doppelstrukturen – sowohl inhaltlich/thematisch als auch strukturell – und reine Verschiebungen von Forschungspersonal und -kapazitäten vermieden. Sie bilden zugleich den Anknüpfungspunkt für etwaig aufzubauende eigene Forschungskapazitäten des BFZ. 12. Mit welchen Bundesländern bestehen aktuell Absichtserklärungen, Verwaltungs- bzw. Zuwendungsvereinbarungen oder anderweitige rechtliche Vereinbarungen, und wie sind Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile und Koordinationsgremien zwischen Bund und Ländern organisiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Bundesländer Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg haben jeweils mit einem Letter of Intend (LoI) ihren Beteiligungswunsch am BFZ untermauert. Hierin sind Absichtserklärungen auch zu einer finanziellen Beteiligung der genannten Länder enthalten. Im Zuge der derzeitigen Abstimmungen zu Eckpunkten zur Gründung des BFZ werden die LoI hinsichtlich des jetzigen Stands der Konzeptionierung des BFZ aktualisiert werden. 13. Nach welchen inhaltlichen, infrastrukturellen und finanziellen Kriterien werden die Standorte (Gründungszentrum und Zweigstellen) ausgewählt, und wie wird die Entscheidung dokumentiert und kommuniziert? Maßgebend für die Auswahl geeigneter Standorte des BFZ sind wissenschaftliche Exzellenz und/oder Erfahrungen auf mindestens einem der Forschungsgebiete. Ein weiteres Kriterium ist die Anschlussfähigkeit an die Bauwirtschaft. Notwendig ist darüber hinaus die finanzielle Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes. 14. Wie werden bestehende wissenschaftliche und praktische Kompetenzen in den beteiligten Regionen (insbesondere in Sachsen und Thüringen sowie Baden-Württemberg) in Planung, Forschung und Transfer eingebunden (bitte Formate, Gremien, Förderlinien, Auswahlkriterien benennen)? Die von den Gründungsländern benannten wissenschaftlichen Einrichtungen sind in die Konzeptionierung des BFZ mittelbar über die Länder eingebunden. Für die Abstimmungen der Forschungsplanung werden Vertretungen der Einrichtungen an der dafür vorgesehenen Arbeitsgruppe beteiligt und wirken hier unmittelbar an der Ausgestaltung von Formaten und Inhalten der Projektförderung mit. Dieses Format der Beteiligung wird in die weitere Etablierung des BFZ übertragen. 15. Welche wissenschaftlichen Leitlinien und Schwerpunkte liegen dem LAB zugrunde, und welche Ziele, Indikatoren und Meilensteine werden für den Zeitraum bis 2028 definiert? Das Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 erfordert einen grundlegenden Wandel von Bauweisen, Materialien und Prozessen. Neben der Dekarbonisierung von Baustoffen und Prozessen müssen Kreislaufwirtschaft, Ressourceneffizienz, Digitalisierung und soziale Nachhaltigkeit in die Baupraxis integriert werden. Vor diesem Hintergrund soll das BFZ als zentrales Instrument zur Unterstützung und Bündelung der Bauforschungsaktivitäten in Deutschland etabliert werden. Es dient der strategischen Koordination, Vernetzung und Förderung anwendungsorientierter Forschung und soll entscheidend zur Beschleunigung der Transformation des Bauwesens beitragen. Das BFZ knüpft dabei an die bestehende Forschungslandschaft an, nutzt vorhandene wissenschaftliche, technische und institutionelle Kompetenzen, stärkt diese durch gezielte Vernetzung und etabliert ein Modell für Forschung in und mit der Praxis. Das Alleinstellungsmerkmal des BFZ liegt in der Verbindung von Vernetzung, Forschung und Transfer. Durch seine Agilität kann es auf neue Bedarfe und technologische Entwicklungen flexibel reagieren und seine Schwerpunkte dynamisch anpassen. Zentraler Bestandteil des Transferkonzeptes ist die Umsetzung von Forschungsclustern. Forschungscluster verfolgen einen systemischen Ansatz und werden von Verbünden aus Forschungseinrichtungen, Praxispartnern und Kommunen getragen. Dabei werden Reallabore und Demonstratoren als zentrale Formate genutzt, um Forschung unter realen Bedingungen zu erproben und regulatorische, planerische und technische Fragestellungen ganzheitlich zu adressieren. Ziel der Aufbauphase bis Ende 2028 ist der systematische Aufbau eines multidisziplinären Netzwerks sowie die Etablierung des Forschungsclusterformats, um die Breitenwirksamkeit der Forschungsergebnisse und deren nachhaltige Verankerung in der Baupraxis zu fördern. 16. Welche internen „Stage-Gate“-Logiken (Plan-Ist-Vergleich, Meilenstein- Go/No-Go) sind vorgesehen, und wie werden diese gegenüber dem Deutschen Bundestag und den beteiligten Ländern berichtet? In der Etablierungsphase des BFZ wird ein begleitendes Evaluierungskonzept erstellt, in dem näher auf die Fragestellungen eingegangen wird. Nach Fertigstellung des Konzeptes kann das BMWSB hierzu berichten. 17. Welche Forschungsthemen oder Forschungscluster sind konkret vorgesehen, und wie werden diese priorisiert und mit Ressourcen hinterlegt (bitte Zeit- bzw. Budgetansätze und erwartete Ergebnistypen, z. B. Prototypen, Standards, Leitfäden, sowie Titel im Bundeshaushalt benennen)? 18. Welche Transfermechanismen in Richtung Baupraxis und Mittelstand sind geplant (z. B. Demonstrationsvorhaben, Reallabore, Standardisierungs- bzw. Normungsbezug, Beratung, Qualifizierung), und wie werden diese finanziert und evaluiert? 19. Wie wird der regionale Mittelstand – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Bauwirtschaft – formal in Governance, Programmatik und Projektauswahl einbezogen (z. B. über Beirat, Quoten, offene Ausschreibungen), und wie viele Unternehmen sollen in den Jahren 2025 und 2026 beteiligt werden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 17 bis 19 zusammen beantwortet. Die Forschungs- und Clusterschwerpunkte sowie deren Priorisierung basieren auf den Leitlinien des Etablierungskonzepts. Schwerpunkte der ersten Förderperiode sind: – Klimaneutraler und klimaangepasster Gebäudebestand – Zeit- und kostenoptimiertes Bauen sowie digitale Transformation – Zukunftsgerechte Materialien und nachwachsende Rohstoffe im Lebenszyklus – Ressourceneffizientes und kreislaufgerechtes Bauen. Bereits in der Anlaufphase ab 2026 erfolgt die Forschung im BFZ nicht standort- oder projektgebunden, sondern in thematischen Clustern. Diese Cluster bündeln bestehende Kompetenzen und fördern interdisziplinäre, praxisnahe Forschung. Thematisch verwandte Forschungsaktivitäten werden zusammengeführt, um die aktuell fragmentierte und punktuelle Bearbeitung von Lösungsansätzen hin zu mehr Kontinuität und inhaltlicher Tiefe zu entwickeln. Der Clusteransatz ermöglicht, über den Labormaßstab hinaus, die Umsetzungen von Forschung in und mit der Praxis. Dadurch entstehen Innovations-Ökosysteme, die experimentelle Umsetzung und die direkte Kooperation von Forschung und Praxis gezielt fördern. Dabei ist insbesondere die Einbindung des regionalen Mittelstands als Praxispartner vorgesehen, um anwendungsnahe Entwicklungen zu stärken und den Wissenstransfer in die regionale Wirtschaft zu sichern. Die Forschungscluster werden derzeit unter Hinzuziehung der wissenschaftlichen Kompetenz der Gründungspartner sowie des BBSR konkretisiert. 20. Welche bisherigen haushaltsrechtlichen Sperren, Auflagen oder Konzeptvorbehalte gelten und galten für das Vorhaben unter dem Haushaltstitel 685 02 – 165, und wann und mit welcher Begründung wurden sie aufgehoben oder angepasst? Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung vom 14. November 2023 Mittel bei Kapitel 2501 Titel 685 01 für ein Bundesbauforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen bereitgestellt (Ausschussdrucksache 20(8)5652). Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung waren bis zur Vorlage eines Konzeptes qualifiziert gesperrt, das dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis zum 31. Mai 2024 vorzulegen war (Ausschussdrucksache 20(8)5653). Voraussetzung für die Aufhebung der Sperren war die Vorlage eines Konzeptes zur Etablierung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen. Ein entsprechendes Konzept wurde dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2024 vorgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner 83. Sitzung vom 26. Juni 2024 (Ausschussdrucksache 20/6325) das vorgelegte Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Antrag auf Entsperrung der Mittel in Höhe von 3 600 000 Euro zugestimmt sowie die Sperre über die Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 65 000 000 Euro aufgehoben. Entsprechend hat das BMF in der Folge die Sperre der Ausgaben und der Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 2501 Titel 685 02 „Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen“ gemäß § 36 BHO aufgehoben. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat mit der Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2025 (Ausschussdrucksache 21/(8)1652) neue verbindliche Erläuterungen zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle eingebracht: „1. Der Bund fördert mit den Mitteln den institutionellen Aufbau und Betrieb eines Forschungszentrums zu ressourcenschonendem und klimafreundlichem Bauen. Maßgeblich hierfür ist die Umsetzung des vorgelegten Etablierungskonzepts für das Bundesforschungszentrum. Für die erforderlichen Investitionen in Büro-, Labor- und Forschungsflächen sind entsprechende Zusagen der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg hinsichtlich des vernetzen Aufbaus des Bundesforschungszentrums in den Ländern und deren Nutzung einzubringen. 1. Institutioneller Aufbau und Betrieb des Bundesforschungszentrums 2. Forschungs- und Projektförderung 2. Dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages sind bis zum 31. Dezember 2025 die Satzung, der Wirtschaftsplan sowie das Forschungsprogramm vorzulegen. 3. Die Vergabe der Mittel für die Forschungsprojektförderung richtet sich nach der begutachteten Projektauswahl durch das wissenschaftliche Lenkungsgremium sowie der Forschungs- und Innovationsplanung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen.“ 21. Welche Vergabeverfahren sind für Bau-, Liefer- und Forschungsleistungen vorgesehen, wie werden Transparenz und Wettbewerb sichergestellt, und welche Eignungs- oder Zuschlagskriterien gelten insbesondere für KMU-Beteiligungen? Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben. Das BFZ ist im Sinne einer modernen, agilen, voll digitalisierten Institution an verschiedenen Standorten konzipiert. Bei der Ausgestaltung der Landesstandorte bestehen Freiheiten und Chancen, die mit Landesmitteln gefördert werden können. Etwaige Vergabeverfahren für Bau- und Lieferleistungen liegen in der Zuständigkeit der Länder. Forschungsleistungen werden zunächst während der Etablierung des BFZ als Projektförderungen im Rahmen des Zuwendungsrechts vergeben. 22. Welche Schlüsselpositionen (Geschäftsführung, wissenschaftliche Leitung, Transfer- bzw. Operationsleitung) werden bis wann besetzt, nach welchen Anforderungen und Verfahren, und wie werden Diversität und Chancengleichheit gewährleistet? Der Entwurf des Wirtschaftsplans inklusive des Stellenplans wird derzeit erstellt und abgestimmt. Die Ausschreibung von Personalstellen setzt die Verabschiedung des Wirtschaftsplans voraus. Daher sind aktuell keine Aussagen zu Personalgewinnungsverfahren und -zeitpunkten möglich. 23. Welche Qualitätssicherungs- und Evaluationsmechanismen (z. B. externer wissenschaftlicher Beirat, Zwischenevaluationen, Output- bzw. Outcome-Indikatoren) sind vorgesehen, und in welchen Intervallen will die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag berichten? Die Abstimmungen zu den Gremien des BFZ laufen derzeit. Entsprechend dem aktuell in Abstimmung befindlichen Satzungsentwurf sind verschiedene Aufsichtsgremien vorgesehen (siehe auch Antwort zu Frage 6), die zur Qualitätssicherung beitragen. Daneben greifen die allgemeinen haushaltsrechtlichen Vorschriften, insbesondere die des Zuwendungsrechts sowie die Grundlagen für die Beteiligung des Bundes an Organisationen. Eine weitere Detaillierung der Konzeption der Qualitätssicherung sowie der Evaluierung schließt sich an die grundsätzlichen Abstimmungen mit den Ländern zu Standorten und Finanzierung an. 24. Wie wird die Zusammenarbeit mit bestehenden Forschungseinrichtungen und Programmen des Bundes, wie etwa dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), organisiert, um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergien zu heben (bitte Beispiele für geplante Kooperationsformate und Kooperationsprozesse nennen)? Durch die intensive Vernetzung relevanter Akteure und Institutionen aus Wissenschaft, Bauwirtschaft, öffentlicher Verwaltung und Politik wird innerhalb des BFZ eine fundierte Grundlage für anwendungsorientierte Forschung in und mit der Praxis geschaffen. Dabei liegt der Fokus darauf, wissenschaftliche Erkenntnisse in konkrete Lösungen zu übersetzen und den Transfer in die Praxis nachhaltig zu gestalten. Mit dieser strategischen Ausrichtung nimmt das BFZ auf Bundesebene eine einzigartige Rolle bei der zukunftsorientierten Stärkung der Bauwirtschaft ein. Dieses Aufgabenspektrum und die Zielsetzung können nicht durch eine Neuausrichtung oder Ergänzung des BBSR erfüllt werden. Das BBSR ist als Ressortforschungseinrichtung an die politischen Vorgaben des BMWSB gebunden Für die wissenschaftliche Begleitung und Beratung des BMWSB in der Aufbauphase des BFZ ist die fachlich-wissenschaftliche Expertise des BBSR gleichwohl unverzichtbar. Langfristig wird eine enge fachliche Kooperation zwischen BBSR und BFZ angestrebt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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