polradar

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen) 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -419 Vermischte Einnahmen 1 790 1 790 693 134 01 -411 Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den Bergarbeiterwohnungsbau - - - Erläuterungen: Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum 15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt. Bezeichnung 2026 1 000 € 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 1 2 3 4 Planmäßige Rückflüsse vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€ Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG) vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€ Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574 Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt. Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002 Tit. 671 03 veranschlagt. Übrige Einnahmen 152 07 -423 Zinseinnahmen von Ländern - - - Erläuterungen: Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt. Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab. Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden. Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt. 172 07 -423 Tilgungsbeträge von Ländern 23 25 34 Erläuterungen: Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden Tilgungsbeträge veranschlagt. - 7 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 261 01 -011 Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte - - - Erläuterungen: Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme - KMCC - vereinnahmt. 261 02 -011 Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch Dritte - - 42 323 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (2 910) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen (136 177) (138 193) 152 12 -411 Zinseinnahmen von Ländern 10 000 10 000 10 260 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 9 000 2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000 Zusammen............................................................................................ 10 000 161 13 -411 Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 10 14 21 162 12 -411 Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 16 18 22 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 15 Zusammen............................................................................................ 16 172 12 -411 Tilgungsbeträge von Ländern 126 000 128 000 114 471 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 74 500 2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 51 500 Zusammen............................................................................................ 126 000 - 8 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 181 13 -411 Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm) 11 19 32 182 12 -411 Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 140 142 349 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16 2. Sonstige Bereiche........................................................................... 124 Zusammen............................................................................................ 140 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -419 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 800 1 764 1 192 734 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 640 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 490 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Initiative Immobiliendialog, Bündnis für bezahlbares Wohnen........ 460 2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300 3. Sonstiges......................................................................................... 40 Zusammen............................................................................................ 800 Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen in Dialogprozessen zum bezahlbaren Wohnraum und weitere wohnungspolitischen Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte, Dialogformate und Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation, Fachveranstaltungen, Gutachten, Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über wohnungspolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen. 532 04 -012 Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards) 90 90 87 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90 - 9 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 533 01 -411 Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit 1 500 1 467 516 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 600 T€ Erläuterungen: Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des Statistischen Bundesamtes geleistet werden. 533 02 -419 Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 100 150 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -233 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 2 265 000 2 360 000 2 347 167 Erläuterungen: Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten. 632 03 -016 Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten 100 000 100 000 157 260 140 585 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 95 000 2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000 Zusammen............................................................................................ 100 000 633 01 -423 Modellprojekt Baupotentialregister - 1 888 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Aus den Mitteln dürfen keine Projektträgerkosten geleistet werden. - 10 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 661 01 -411 Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe) 7 950 7 175 2 570 1 464 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 228 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 722 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 720 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 171 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 088 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 992 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 896 T€ im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 608 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Evaluierung eingesetzt werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 29 714 4 144 5 900 2 570 5 100 12 000 2. Förderprogramme 2025........................................................... 15 000 - 1 275 - 1 575 12 150 3. Förderprogramme 2026......................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725 Zusammen.................................................................................... 59 714 4 144 7 175 2 570 7 950 37 875 Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandartartätigkeit geleistet. 671 01 -680 Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 3 515 1 900 1 306 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 686 81. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen Aufgaben.................................................................................................. 3 440 2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75 Zusammen............................................................................................ 3 515 Zu 1.: Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege der Organleihe übertragen worden sind. Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem Gebiet des Bauordnungsrechts. Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen. - 11 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 671 01 Zu 2: Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt. 684 01 -290 Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen 1 250 2 000 1 195 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750 2. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung........................................................................................... 250 3. Sonstiges......................................................................................... 250 Zusammen............................................................................................ 1 250 685 01 -419 Bundesstiftung Baukultur 1 917 1 917 90 1 917 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 04. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO Bundesstiftung Baukultur............................................................................ 100,00 1 917 1 917 1 917 - aus Kap. 2501 Tit. 685 01 Die durch Bundesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts errichtete Bundesstiftung Baukultur hat die Aufgabe, die Möglichkeiten guten Planens und Bauens einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und die hohe Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt besser darzustellen. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung wesentlich von privaten Dritten mitgetragen werden. Die Stiftung kann sich in die projektbezogene baukulturelle Diskussion von ausgewählten Baumaßnahmen des Bundes einbringen. Dazu kann sie im Vorfeld derartiger Bauvorhaben vor Ort durch Veranstaltungen und Informationsarbeit tätig werden. Die Finanzierung dieser Arbeit soll im Rahmen der jeweiligen Bauvorhabenfinanzierung erfolgen. - 12 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 685 02 -165 Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen 15 000 12 500 3 600 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 540 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 540 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 81. Erläuterungen: Mit den Mitteln soll das Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen (BFZ) als zentraler Akteur geschaffen werden, der den Transformationsprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 begleitet und die Bauwirtschaft nachhaltig stärkt. Ziel ist das Bündeln von Ressourcen, die Verbreitung gewonnener Ergebnisse sowie der Wissenstransfer auf nationaler und in der Perspektive auch internationaler Ebene. Das BFZ ist ein Verbund aus mehreren Standorten, die durch die beteiligten Bundesländer zu benennen sind. Die Aufgabenwahrnehmung des BFZ erfolgt dezentral an diesen Standorten in den beteiligten Bundesländern und in Zusammenarbeit mit den dortigen Institutionen. Aktuell sind die Bundesländer TH, BW und SN am Aufbauprozess beteiligt. Langfristig sollen weitere Länder zum Verbund hinzutreten. Um den Etablierungsprozess zu beschleunigen sollen im Übergang auch Mittel an das Rechtssubjekt BFZ und die noch zu benennenden Institute der beteiligten Bundesländer in Form von Projektförderungen für die Umsetzung von Forschungsvorhaben im Sinne der Zweckbestimmung der Institution ausgereicht werden. Die Projektförderung ermöglicht die effiziente Aufnahme des wissenschaftlich-fachlichen Auftrages parallel zum strukturellen Aufbau des BFZ. 686 01 -419 Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bauwesens 250 250 53 218 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 686 02 -332 Transformationscluster Bau - Region Trier 260 215 170 5 Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Rheinland-Pfalz wird vorausgesetzt. 686 04 -419 Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus 330 330 180 352 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 165 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu..................................................... 110 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 55 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. - 13 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 04 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem Gebiet der Baukultur, einschließlich Preise und Wettbewerbe im Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus. 686 06 -680 Förderung des Normwesens 559 509 486 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 538 2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21 Zusammen............................................................................................ 559 686 07 -332 Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen - - 97 204 686 08 -332 Innovationsoffensive klimagerechtes Bauen - Fokus nachwachsende Rohstoffe 3 850 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Ausgaben für Investitionen 713 01 -011 Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation 21 000 3 600 1 400 - Haushaltsvermerk: 1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Rückzahlungen von Erstattungen an die Landesbauverwaltung Sachsen-Anhalt fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 Auftragsvolumen........................................................................... 198 000 3 600 1 400 21 000 172 000 Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt. Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische - 14 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 713 01 Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt errichtet werden. Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung der Baumaßnahme. 882 06 -411 Sozialer Wohnungsbau 2 652 500 2 027 500 260 191 1 656 001 Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 840 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 920 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 000 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 120 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 800 000 T€ Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 9 616 846 3 864 155 1 887 500 260 191 1 687 500 1 917 500 2. Förderprogramme 2025........................................................... 3 500 000 - 140 000 - 805 000 2 555 000 3. Förderprogramme 2026......................................................... 4 000 000 - - - 160 000 3 840 000 Zusammen.................................................................................... 17 116 846 3 864 155 2 027 500 260 191 2 652 500 8 312 500 Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt. Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing First. Mehr wegen neuer Programmscheibe. 882 07 -162 Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und klimafreundlichen Stadtentwicklung 10 800 10 000 38 200 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2 und 3 sind verbindlich. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Zuschüsse zur Nutzung von Tiefer Geothermie bei der Umnutzung einer Industriebrache zu einem neuen Stadtquartier.................................................. 15 000 - 6 000 200 8 800 - - 2. Zuschüsse zur Errichtung eines Punkt- Holzhochhauses in Leipzig, Heiterblickallee........................... 9 000 - 4 000 2 000 2 000 1 000 - - 15 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 882 07 Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 3. Zuschüsse zur Errichtung eines Digitalen Bürger- und Wissenszentrums.............................................. 36 000 - - 36 000 - - - Zusammen..................................................................... 60 000 - 10 000 38 200 10 800 1 000 - Zu 1. Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 15 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023. Zu 2. Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 9 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023. Zu 3. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019. 891 03 -411 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht Umbauen" der KfW-Bankengruppe 33 450 131 000 65 000 56 176 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 600 313 490 863 33 500 65 000 10 950 - 2. Förderprogramm 2024............................................................. 127 500 - 97 500 - 22 500 7 500 Zusammen.................................................................................... 727 813 490 863 131 000 65 000 33 450 7 500 Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden. Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens nicht überschreiten. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit geleistet. Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€ verausgabt werden. Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms. 893 01 -412 Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 220 000 220 000 218 041 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar. 2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau- Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe. - 16 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 893 02 -423 Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund - - - Erläuterungen: Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 5 145 T€. Von den Mitteln dürfen bis zu 245 T€ für begleitende Forschungsvorhaben eingesetzt werden. 893 04 -423 Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise 2 000 2 000 7 917 778 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage von Projektunterlagen. 2. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 3 und 4 sind verbindlich. 3. Die Mittel zu Nr. 1, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Integriertes Schulungs- und Dokumentationszentrum des Bundesverbands deutscher Gartenfreunde............................................................................. 10 940 10 523 - 417 - - - 3. Errichtung einer Feuerwache in Holzbauweise in Wentorf bei Hamburg............................................... 4 500 - - 4 500 - - - 4. Bauhaus Erde, Potsdam.......................................... 7 000 - 2 000 3 000 2 000 - - Zusammen..................................................................... 22 440 10 523 2 000 7 917 2 000 - - Zu 1.: Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 417 T€ liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019, 19. Mai 2022 und 16. November 2023. Zu 3.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26. November 2020. Zu 4.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 25 T€. 893 05 -411 Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 807 946 798 393 200 000 726 529 Erläuterungen: Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet; die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung. Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet. Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung. - 17 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 893 06 -423 Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von Industriedenkmälern - 5 000 22 862 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau eines Industriedenkmals zu einer Sporthalle in Eisenach................................................................... 12 862 12 862 2. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau und Rekonstruktion der Fliegerhalle des Industriedenkmals BWK.............................................. 15 000 5 000 10 000 Zusammen..................................................................... 27 862 - 5 000 22 862 - - - Zu 1.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Zu 2.: Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022. 893 07 -314 Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen Müttergenesungswerkes 4 600 3 300 5 594 396 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ 893 08 -423 Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm - 1 500 1 500 - 894 01 -332 Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums in Stralsund - 1 000 1 795 7 798 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € Nachrichtlich Leistungen Dritter 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 8 1. Erweiterung und Sanierung des Deutschen Meeresmuseums............................................................. 27 650 24 855 1 000 1 795 - - 27 650 Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 2 790 T€ liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO. - 18 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 896 03 -423 Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha- Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich) - - 2 160 12 840 Erläuterungen: Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha- Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%. Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 000 T€. 896 04 -423 Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 2 000 3 500 300 200 Erläuterungen: Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri, Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen. Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und Projektdurchführung eingesetzt werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (587) Titelgruppe 08 Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und Wohnungswesens (43 064) (39 281) (23 039) Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 544 81 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 9 130 9 320 6 342 8 003 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. 3. Die Verpflichtungsermächtigung zu Nr. 2 der Erläuterungen ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 81. - 19 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 544 81 (Titelgruppe 08) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ressortforschung auf den Gebieten der Stadtentwicklung und Wohnforschung............................................................................... 1 370 2. Ressortforschung auf den Gebieten des Bauwesens und der Bauwirtschaft................................................................................... 7 760 Zusammen............................................................................................ 9 130 Die Ausgaben dienen Aufträgen der Forschung und Entwicklung sowie des Ergebnis- und Wissenstransfers im Rahmen der Ressortforschung. Die Aufträge unterstützen die Ressortaufgaben auf den Gebieten Wohnungswesen und Immobilienwirtschaft, Stadtentwicklung sowie Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbau. Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. 544 82 -165 Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich Hochbau 3 900 3 920 2 748 1 218 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen.Weitere Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit, Datensouveränität sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. 686 81 -165 Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich 14 034 16 041 13 883 12 872 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 671 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81. 4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81. Erläuterungen: Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und Projektträgerleistungen eingesetzt werden. - 20 - 2501 Bau- und Wohnungswesen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 08 893 81 -165 Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich 16 000 10 000 66 - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 02. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich und Maßnahmen für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation, Begleitforschung, begleitende Studien sowie Rechts- und Finanzberatung................................................................................................. 16 000 2. Förderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Bundesforschungszentrums........................................................................ - Zusammen............................................................................................ 16 000 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 893 03 -411 Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" der KfW-Bankengruppe - - In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 896 01 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche St. Pietro Apostolo in Onna (Italien) - 3 - 896 02 -423 Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien) - 3 360 - - 21 - Bau- und Wohnungswesen 2501 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus (Tgr. 01). Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung (Verpflichtungsrahmen). Im neuen Programm "Modellvorhaben innovative Sport- und Bewegungsräume" sind Ausgaben in Höhe von 10 Mio. Euro vorgesehen. Für u. a. die "klassische" Städtebauförderung, den "Investitionspakt Sportstätten", für das Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus" und dem Bundesprogramm "Förderung von innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden" sind in diesem Kapitel für die Finanzierung neuer und in früheren Jahren eingegangener Verpflichtungen Gesamtausgaben in Höhe von rd. 600 Mio. Euro veranschlagt (SDGs 11, 13). Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ", dem "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier" verfügt über ein Ausgabenvolumen in Höhe von rd. 16 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11). In 2025 neu hinzugekommen ist das Förderprogramm zur energetischen Ertüchtigung von Kleingarten und deren Infrastruktur mit einem Verpflichtungsrahmen von 5 Mio. Euro. Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung finanziert (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen, wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt, städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs 11, 13). Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt- Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von sozialen Infrastrukturen gefördert. Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Aus bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe, die Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung oder bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur - zwischen den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes annähernd gleiche Lebenschancen zu gewährleisten. - 22 -

Relationen