Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 2501 Bau- und Wohnungswesen (Einzelplan 25 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen)
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-419
Vermischte Einnahmen 1 790
1 790
693
134 01
-411
Abführungen der Treuhandstellen für den Bergarbeiterwohnungsbau
nach Aufhebung des Bundestreuhandvermögens für den
Bergarbeiterwohnungsbau
-
-
-
Erläuterungen:
Durch Kauf- und Abtretungsvertrag vom 4. Dezember 2000 wurden die
Forderungen gegen die Bundestreuhandstellen im Wesentlichen verwertet. Der
Überschuss der Einnahmen wird in bis zum Jahr 2040 festgelegten Teilbeträgen zum
15. Mai und 15. November jeden Jahres an den Erwerber ausgekehrt.
Bezeichnung 2026
1 000 €
2025
1 000 €
Ist 2024
1 000 €
1 2 3 4
Planmäßige Rückflüsse
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 1 469 787 T€
Abgetretene Forderungen (an Deutsche Pfandbriefbank AG)
vom 31.12.2000 bis 31.12.2040: 927 622 T€
Auskehrungen an die Deutsche Pfandbriefbank AG................................................... 21 152 21 689 22 574
Die historische Abwicklung des Bundestreuhandvermögens wurde abschließend in
der Übersicht 3 des Epl. 12 zum Bundeshaushaltsplan 2002, S. 254 dargestellt.
Eventuell erforderliche Ausgaben aus der Bundesgarantie sind bei Kap. 6002
Tit. 671 03 veranschlagt.
Übrige Einnahmen
152 07
-423
Zinseinnahmen von Ländern -
-
-
Erläuterungen:
Der Bund hat sich bis zum Haushaltsjahr 1981 (Programm 1982) an der
Finanzierung der von den Ländern geförderten Modernisierung an Wohngebäuden durch
Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Absatz 4 (alt) GG beteiligt.
Die Länder führen die auf den Bund entfallenden Zinsen aus Darlehen
nachträglich zum 30. Juni und 31. Dezember jeden Jahres ab.
Hier werden auch die Zinsen aus Mitteln veranschlagt, die bis 1980 für den
Experimentellen Wohnungs- und Städtebau gewährt wurden.
Darüber hinaus werden Zinsen aus den Darlehen, die der Bund zur Förderung
der Errichtung von Erprobungsbauten, der beispielhaften Instandsetzung von
Bauwerken und der Durchführung von praktischen Untersuchungen auf dem
Gesamtgebiet des baulichen Zivilschutzes den Ländern gewährt hat, veranschlagt.
172 07
-423
Tilgungsbeträge von Ländern 23
25
34
Erläuterungen:
Siehe Erläuterungen zu Tit. 152 07. Hier werden die entsprechenden
Tilgungsbeträge veranschlagt.
- 7 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
261 01
-011
Rückflüsse aus der Baumaßnahme "Kaiserslautern Military Community
Center (KMCC) - Air Base Ramstein" durch die US-Streitkräfte
-
-
-
Erläuterungen:
Hier werden die vorfinanzierungsbezogenen Erstattungen für die Baumaßnahme
- KMCC - vereinnahmt.
261 02
-011
Erstattung von Kosten für zentrale Bauaufgaben des BMWSB durch
Dritte
-
-
42 323
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen
durch Dritte zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 03.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(2 910)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Rückflüsse aus Darlehen des Bundes zur Förderung des
Wohnungsbaues und aus Reichsbaudarlehen
(136 177)
(138 193)
152 12
-411
Zinseinnahmen von Ländern 10 000
10 000
10 260
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zinsen aus Baudarlehen................................................................. 9 000
2. Zinsen aus Aufwendungsdarlehen.................................................. 1 000
Zusammen............................................................................................ 10 000
161 13
-411
Zinseinnahmen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
10
14
21
162 12
-411
Zinseinnahmen aus Darlehen in sonstigen Bereichen 16
18
22
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 1
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 15
Zusammen............................................................................................ 16
172 12
-411
Tilgungsbeträge von Ländern 126 000
128 000
114 471
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Tilgungen aus Baudarlehen............................................................. 74 500
2. Tilgungen aus Aufwendungsdarlehen............................................. 51 500
Zusammen............................................................................................ 126 000
- 8 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
181 13
-411
Tilgungsbeträge von der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus
Aufwendungsdarlehen (Regionalprogramm)
11
19
32
182 12
-411
Tilgungsbeträge aus Darlehen in sonstigen Bereichen 140
142
349
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gemeinden, Gemeindeverbände.................................................... 16
2. Sonstige Bereiche........................................................................... 124
Zusammen............................................................................................ 140
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-419
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 800
1 764
1 192
734
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 640 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 150 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Zu Nr. 1 der Erläuterungen wird zugelassen, dass bis zu 20 Prozent
der Mittel als Zuwendungen gewährt werden können.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Initiative Immobiliendialog, Bündnis für bezahlbares Wohnen........ 460
2. Grundsatz Bundesbau..................................................................... 300
3. Sonstiges......................................................................................... 40
Zusammen............................................................................................ 800
Aus den veranschlagten Mitteln der Initiative Immobiliendialog werden die
wohnungspolitischen Aufträge der Koalitionsvereinbarung und aktuelle
wohnungspolitische Schwerpunkte begleitet. Dies umfasst insbesondere die Umsetzung
von Maßnahmen in Dialogprozessen zum bezahlbaren Wohnraum und weitere
wohnungspolitischen Maßnahmen. Finanziert werden Handlungskonzepte,
Dialogformate und Kooperationsprojekte, die fachliche Kommunikation,
Fachveranstaltungen, Gutachten, Arbeitshilfen sowie die Vermittlung von Informationen über
wohnungspolitische Rahmenbedingungen und Maßnahmen.
532 04
-012
Fortentwicklung von IT-Standards für den Datenaustausch in der
öffentlichen Verwaltung (XÖV-Standards)
90
90
87
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XPlanung, XBau.............................................................................. 90
- 9 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
533 01
-411
Wohnungslosenberichterstattung nach § 8 WoBerichtsG - Entwicklung
eines Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
1 500
1 467
516
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 600 T€
Erläuterungen:
Aus den Mitteln können auch Personalausgaben für Aufwendungen des
Statistischen Bundesamtes geleistet werden.
533 02
-419
Vorbereitung der Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit 100
150
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln sollen Maßnahmen zur gezielten Ansprache potenzieller
Interessenten, wissenschaftliche Begleitung von Pilotvorhaben und begleitende fachliche
Kommunikation zur Einführung einer Neuen Wohngemeinnützigkeit finanziert
werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-233
Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz 2 265 000
2 360 000
2 347 167
Erläuterungen:
Nach § 32 des Wohngeldgesetzes ist das Wohngeld, das von einem Land gezahlt
worden ist, vom Bund zur Hälfte zu erstatten.
632 03
-016
Erstattung der den Ländern bei der Erledigung von zentralen
Bauaufgaben des BMWSB entstehenden Kosten
100 000
100 000
157 260
140 585
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 261 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Gaststreitkräfte und Zuwendungsbau............................................. 95 000
2. Leit- und Geschäftsstellen............................................................... 5 000
Zusammen............................................................................................ 100 000
633 01
-423
Modellprojekt Baupotentialregister -
1 888
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Aus den Mitteln dürfen keine Projektträgerkosten geleistet werden.
- 10 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
661 01
-411
Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für
selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)
7 950
7 175
2 570
1 464
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 13 725 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 228 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 722 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 720 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 171 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 088 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 992 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 896 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu.................................................... 608 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Von den Programmmitteln dürfen bis zu 5 Prozent für Evaluierung
eingesetzt werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 29 714 4 144 5 900 2 570 5 100 12 000
2. Förderprogramme 2025........................................................... 15 000 - 1 275 - 1 575 12 150
3. Förderprogramme 2026......................................................... 15 000 - - - 1 275 13 725
Zusammen.................................................................................... 59 714 4 144 7 175 2 570 7 950 37 875
Gefördert wird der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandartartätigkeit geleistet.
671 01
-680
Kostenerstattung an das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), Berlin 3 515
1 900
1 306
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 686 81.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kostenerstattung an das DIBt im Rahmen der gem. Art. 3 des
DIBt-Abkommen im Wege der Organleihe übertragenen
Aufgaben.................................................................................................. 3 440
2. Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU)........................... 75
Zusammen............................................................................................ 3 515
Zu 1.:
Der Bund erstattet dem DIBt die Kosten, die diesem durch die Wahrnehmung der
Bundesaufgaben entstehen, die ihm gemäß Art. 3 des DIBt-Abkommens im Wege
der Organleihe übertragen worden sind.
Das DIBt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach Berliner
Landesrecht. Es dient der einheitlichen Erfüllung bautechnischer Aufgaben auf dem
Gebiet des Bauordnungsrechts.
Nach § 4 der DIBt-Finanzierungsvereinbarung leistet der Bund auf die Erstattung
der Kosten jährlich eine Vorauszahlung. Mehr- oder Minderbeträge gegenüber
den in den Vorjahren geleisteteten Vorauszahlungen werden zu einem späteren
Zeitpunkt ausgeglichen.
- 11 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 671 01
Zu 2:
Das Portal der Bauministerkonferenz (IS-ARGEBAU) mit seinem umfassenden
Informationssystem wird vom DIBt betrieben. Die Kosten werden von den Ländern
und dem Bund getragen. Der Bund erstattet seinen Kostenanteil an das DIBt.
684 01
-290
Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und
Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen
1 250
2 000
1 195
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W).... 750
2. Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und
Raumordnung........................................................................................... 250
3. Sonstiges......................................................................................... 250
Zusammen............................................................................................ 1 250
685 01
-419
Bundesstiftung Baukultur 1 917
1 917
90
1 917
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 04.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
Bundesstiftung Baukultur............................................................................ 100,00 1 917 1 917 1 917
- aus Kap. 2501 Tit. 685 01
Die durch Bundesgesetz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts
errichtete Bundesstiftung Baukultur hat die Aufgabe, die Möglichkeiten guten Planens und
Bauens einer breiten Öffentlichkeit bewusst zu machen und die hohe
Leistungsfähigkeit von Architekten und Ingenieuren in Deutschland auf dem Weltmarkt besser
darzustellen. Langfristig soll der Finanzbedarf der Stiftung wesentlich von privaten
Dritten mitgetragen werden.
Die Stiftung kann sich in die projektbezogene baukulturelle Diskussion von
ausgewählten Baumaßnahmen des Bundes einbringen. Dazu kann sie im Vorfeld
derartiger Bauvorhaben vor Ort durch Veranstaltungen und Informationsarbeit tätig
werden. Die Finanzierung dieser Arbeit soll im Rahmen der jeweiligen
Bauvorhabenfinanzierung erfolgen.
- 12 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
685 02
-165
Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourceneffizientes
Bauen
15 000
12 500
3 600
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 540 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 7 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 540 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 893 81.
Erläuterungen:
Mit den Mitteln soll das Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und
ressourceneffizientes Bauen (BFZ) als zentraler Akteur geschaffen werden, der den
Transformationsprozess auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 begleitet und
die Bauwirtschaft nachhaltig stärkt. Ziel ist das Bündeln von Ressourcen, die
Verbreitung gewonnener Ergebnisse sowie der Wissenstransfer auf nationaler
und in der Perspektive auch internationaler Ebene. Das BFZ ist ein Verbund aus
mehreren Standorten, die durch die beteiligten Bundesländer zu benennen sind.
Die Aufgabenwahrnehmung des BFZ erfolgt dezentral an diesen Standorten in
den beteiligten Bundesländern und in Zusammenarbeit mit den dortigen
Institutionen. Aktuell sind die Bundesländer TH, BW und SN am Aufbauprozess beteiligt.
Langfristig sollen weitere Länder zum Verbund hinzutreten.
Um den Etablierungsprozess zu beschleunigen sollen im Übergang auch Mittel
an das Rechtssubjekt BFZ und die noch zu benennenden Institute der
beteiligten Bundesländer in Form von Projektförderungen für die Umsetzung von
Forschungsvorhaben im Sinne der Zweckbestimmung der Institution ausgereicht
werden. Die Projektförderung ermöglicht die effiziente Aufnahme des
wissenschaftlich-fachlichen Auftrages parallel zum strukturellen Aufbau des BFZ.
686 01
-419
Förderung von Wettbewerben sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Bauwesens
250
250
53
218
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
686 02
-332
Transformationscluster Bau - Region Trier 260
215
170
5
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Eine finanzielle Beteiligung durch das Land Rheinland-Pfalz wird vorausgesetzt.
686 04
-419
Maßnahmen auf dem Gebiet der Baukultur sowie andere Maßnahmen im
Aufgabenbereich des Wohnungswesens und Städtebaus
330
330
180
352
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 165 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu..................................................... 110 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 55 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
- 13 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 04
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
685 01.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung von Maßnahmen und Veranstaltungen auf dem
Gebiet der Baukultur, einschließlich Preise und Wettbewerbe im Aufgabenbereich
des Wohnungswesens und Städtebaus.
686 06
-680
Förderung des Normwesens 559
509
486
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung des DIN-Normenausschusses Bauwesen..................... 538
2. Förderung des DIN-Normenausschusses Heiz- und
Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit........................................................ 21
Zusammen............................................................................................ 559
686 07
-332
Zuschüsse zur Nachrüstung von Partikelfiltern für Baumaschinen -
-
97
204
686 08
-332
Innovationsoffensive klimagerechtes Bauen - Fokus nachwachsende
Rohstoffe
3 850
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Ausgaben für Investitionen
713 01
-011
Baumaßnahmen für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und
Europäische Transformation
21 000
3 600
1 400
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der
Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages.
2. Rückzahlungen von Erstattungen an die Landesbauverwaltung
Sachsen-Anhalt fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
Auftragsvolumen........................................................................... 198 000 3 600 1 400 21 000 172 000
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Haushaltsmittel sind bis
zur haushaltsmäßigen Anerkennung gem. § 24 Abs. 3 BHO gesperrt.
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 4. Mai 2022 die Eckpunkte
zur Gründung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische
- 14 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 713 01
Transformation beschlossen. Am 19. Mai 2022 hat der Deutsche Bundestag einen
entsprechenden Antrag der Regierungskoalition bestätigt. Mit dem
Zukunftszentrum sollen die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen
für gelingende Transformation für zukünftige Herausforderungen erforscht und
besser vermittelt werden. Nach Beschluss des Kabinetts vom 1. März 2023 soll
im Ergebnis des Standortwettbewerbs das Zukunftszentrum in Halle (Saale) in
Sachsen-Anhalt errichtet werden.
Mehr wegen bedarfsgerechter Veranschlagung der Baumaßnahme.
882 06
-411
Sozialer Wohnungsbau 2 652 500
2 027 500
260 191
1 656 001
Verpflichtungsermächtigung.................................................. 3 840 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................. 920 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.......................................... 1 000 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.......................................... 1 120 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................. 800 000 T€
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2024..................................................... 9 616 846 3 864 155 1 887 500 260 191 1 687 500 1 917 500
2. Förderprogramme 2025........................................................... 3 500 000 - 140 000 - 805 000 2 555 000
3. Förderprogramme 2026......................................................... 4 000 000 - - - 160 000 3 840 000
Zusammen.................................................................................... 17 116 846 3 864 155 2 027 500 260 191 2 652 500 8 312 500
Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der
Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus Finanzhilfen nach Artikel 104d GG. Das Nähere wird in einer
Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geregelt.
Die Mittel sollen auch für die Schaffung von Wohnraum für wohnungs- und
obdachlose Menschen verwendet werden, insbesondere nach dem Konzept Housing
First.
Mehr wegen neuer Programmscheibe.
882 07
-162
Zuschüsse für innovative Modellvorhaben zur nachhaltigen und
klimafreundlichen Stadtentwicklung
10 800
10 000
38 200
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 14 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2 und 3 sind verbindlich.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Zuschüsse zur Nutzung von Tiefer Geothermie bei
der Umnutzung einer Industriebrache zu einem
neuen Stadtquartier.................................................. 15 000 - 6 000 200 8 800 - -
2. Zuschüsse zur Errichtung eines Punkt-
Holzhochhauses in Leipzig, Heiterblickallee........................... 9 000 - 4 000 2 000 2 000 1 000 -
- 15 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 882 07
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
3. Zuschüsse zur Errichtung eines Digitalen Bürger-
und Wissenszentrums.............................................. 36 000 - - 36 000 - - -
Zusammen..................................................................... 60 000 - 10 000 38 200 10 800 1 000 -
Zu 1.
Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 15 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch
nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023.
Zu 2.
Für das Modellvorhaben können Mittel in Höhe von bis zu 9 000 T€ verausgabt werden. Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch
nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf
Beschluss des Haushaltsausschusses vom 16. November 2023.
Zu 3.
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom
14. November 2019.
891 03
-411
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms "Altersgerecht
Umbauen" der KfW-Bankengruppe
33 450
131 000
65 000
56 176
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Förderprogramme bis 2023..................................................... 600 313 490 863 33 500 65 000 10 950 -
2. Förderprogramm 2024............................................................. 127 500 - 97 500 - 22 500 7 500
Zusammen.................................................................................... 727 813 490 863 131 000 65 000 33 450 7 500
Gefördert werden Maßnahmen insbesondere zum Zwecke der alten- und
behindertengerechten Anpassung von Wohngebäuden. Die Förderung erfolgt durch
Zuschüsse. Hierbei sollen Doppelförderungen (z. B. durch steuerliche
Abzugsmöglichkeiten) ausgeschlosssen werden.
Die Zuschussgewährung bei Investitionen soll 20 Prozent des förderfähigen
Investitionsvolumens nicht überschreiten.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit geleistet.
Für Modellvorhaben, Fachinformationen, Wettbewerbe sowie wissenschaftliche
Begleitforschung können für das jeweilige Programmjahr bis zu 500 T€
verausgabt werden.
Weniger wegen planmäßiger Abfinanzierung des Programms.
893 01
-412
Prämien nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz 220 000
220 000
218 041
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind nicht übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder aus der Wohnungsbauprämie fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Wohnungsbauprämie beruht auf einem gesetzlichen Anspruch aufgrund des
Wohnungsbau-Prämiengesetzes, zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes
vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451). Nach § 7 des Wohnungsbau-
Prämiengesetzes trägt der Bund die Kosten in voller Höhe.
- 16 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
893 02
-423
Modellvorhaben für den Bau von Pflege- und Sozialeinrichtungen für
Senioren, insbesondere mit Migrationshintergrund
-
-
-
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 5 145 T€.
Von den Mitteln dürfen bis zu 245 T€ für begleitende Forschungsvorhaben
eingesetzt werden.
893 04
-423
Pilotprojekte zur Errichtung multifunktionaler Gebäude in Holzbauweise 2 000
2 000
7 917
778
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu......................................... 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 4 der Erläuterungen sind gesperrt. Die
Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der
Sperre ist die Vorlage von Projektunterlagen.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 3 und 4 sind verbindlich.
3. Die Mittel zu Nr. 1, 3 und 4 der Erläuterungen dürfen zur
Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Integriertes Schulungs- und
Dokumentationszentrum des Bundesverbands deutscher
Gartenfreunde............................................................................. 10 940 10 523 - 417 - - -
3. Errichtung einer Feuerwache in Holzbauweise in
Wentorf bei Hamburg............................................... 4 500 - - 4 500 - - -
4. Bauhaus Erde, Potsdam.......................................... 7 000 - 2 000 3 000 2 000 - -
Zusammen..................................................................... 22 440 10 523 2 000 7 917 2 000 - -
Zu 1.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 417 T€ liegen noch nicht vor.
Die Veranschlagung erfolgte auf Beschlüsse des Haushaltsausschusses vom 14. November 2019, 19. Mai 2022 und 16. November
2023.
Zu 3.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen
nach § 24 BHO einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 26. November 2020.
Zu 4.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die veranschlagten Ausgaben sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen
nach § 24 BHO einzusetzen.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 25 T€.
893 05
-411
Zuschüsse zum Wohneigentumserwerb (Baukindergeld) 807 946
798 393
200 000
726 529
Erläuterungen:
Der Bund hat mit dem Baukindergeld den Bau bzw. den Ersterwerb von
Wohnungseigentum von Familien mit Kindern gefördert. Das Programm ist beendet;
die Ausgaben dienen der Ausfinanzierung.
Aus den Mitteln werden auch Vergütungen für die treuhänderische Verwaltung
sowie Mandatartätigkeit der KfW Bankengruppe geleistet.
Mehr wegen planmäßiger Abfinanzierung.
- 17 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
893 06
-423
Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften Umbau von
Industriedenkmälern
-
5 000
22 862
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften
Umbau eines Industriedenkmals zu einer Sporthalle in
Eisenach................................................................... 12 862 12 862
2. Zuschüsse für Investitionen zum modellhaften
Umbau und Rekonstruktion der Fliegerhalle des
Industriedenkmals BWK.............................................. 15 000 5 000 10 000
Zusammen..................................................................... 27 862 - 5 000 22 862 - - -
Zu 1.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO
einzusetzen.
Zu 2.:
Die Unterlagen nach § 24 BHO liegen noch nicht vor. Die Mittel sind auch zur Herstellung der Voraussetzungen nach § 24 BHO
einzusetzen. Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom 19. Mai 2022.
893 07
-314
Zuschüsse für überregionale Einrichtungen des Deutschen
Müttergenesungswerkes
4 600
3 300
5 594
396
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
893 08
-423
Pilotprojekt für ein Bundesschallschutzprogramm -
1 500
1 500
-
894 01
-332
Zuschuss zur Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums in Stralsund
-
1 000
1 795
7 798
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
Nachrichtlich
Leistungen
Dritter
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7 8
1. Erweiterung und Sanierung des Deutschen
Meeresmuseums............................................................. 27 650 24 855 1 000 1 795 - - 27 650
Die Unterlagen nach § 24 BHO für ein Auftragsvolumen von 2 790 T€ liegen
noch nicht vor. Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgte auf Beschluss
des Haushaltsausschusses ohne Vorliegen der Unterlagen nach § 24 BHO.
- 18 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
896 03
-423
Zuschüsse an die Rudolf Pichlmayr-Stiftung zur Erweiterung des Reha-
Zentrums für organtransplantierte Kinder in Lienz (Österreich)
-
-
2 160
12 840
Erläuterungen:
Erweiterung des 1992 eröffneten "Ederhof" als weltweit erstes und bis heute
einziges auf organtransplantierte Kinder und Jugendliche spezialisiertes Reha-
Zentrum. Die Stiftung hat ihren Sitz in Hannover. Der Standort der Klinik im Ausland
ist insbesondere auf die Erfordernisse einer hochalpinen Umgebung speziell für
nierenkranke Kinder zurückzuführen. Ein Großteil der Patientinnen und Patienten
und ihrer Familien kommt aus Deutschland; im Jahr 2019 über 90%.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 12 000 T€.
896 04
-423
Zuschüsse zum Wiederaufbau öffentlicher Gebäude des Kibbuz Be'eri 2 000
3 500
300
200
Erläuterungen:
Die Veranschlagung erfolgte auf Beschluss des Haushaltsausschusses vom
16.11.2023. Deutsch-israelisches Kooperationsprojekt. Die Zuschüsse sind für
den Wiederaufbau von bis zu zwei öffentlichen Gebäuden des Kibbuz Be'eri,
Planungsleistungen, den Aufbau einer gemeinsamen Bauhütte, sowie der Etablierung
eines Jugendhandwerksaustauschs vorgesehen.
Mittel von bis zu 1 000 T€ können für die Durchführung von
Jugendaustauschprogrammen, Planungen, Studien, Workshops sowie Koordinierungsleistungen und
Projektdurchführung eingesetzt werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(587)
Titelgruppe 08
Tgr. 08 Forschung auf den Gebieten des Städtebaues sowie des Bau- und
Wohnungswesens
(43 064)
(39 281)
(23 039)
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
544 81
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 9 130
9 320
6 342
8 003
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 100 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 800 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 300 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 686 81.
3. Die Verpflichtungsermächtigung zu Nr. 2 der Erläuterungen ist mit
der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 686 81.
- 19 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 544 81 (Titelgruppe 08)
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ressortforschung auf den Gebieten der Stadtentwicklung und
Wohnforschung............................................................................... 1 370
2. Ressortforschung auf den Gebieten des Bauwesens und der
Bauwirtschaft................................................................................... 7 760
Zusammen............................................................................................ 9 130
Die Ausgaben dienen Aufträgen der Forschung und Entwicklung sowie des
Ergebnis- und Wissenstransfers im Rahmen der Ressortforschung. Die Aufträge
unterstützen die Ressortaufgaben auf den Gebieten Wohnungswesen und
Immobilienwirtschaft, Stadtentwicklung sowie Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbau.
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
544 82
-165
Building Information Modeling (BIM) Kompetenzzentrum, Bereich
Hochbau
3 900
3 920
2 748
1 218
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 200 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Digitalisierung im Bauwesen in Deutschland gewinnt immer mehr an
Bedeutung. Die Anwendung digitaler Methoden erhöht die Effizienz und verbessert die
Wettbewerbsfähigkeit. Ziel ist es, die öffentlichen Auftraggeber bei der
Verwaltungsdigitalisierung, ihre Auftragnehmer und die gesamte Wertschöpfungskette
Bau im Transformationsprozess der Digitalisierung zu unterstützen.Weitere
Digitalisierungsthemen, wie KI, Automatisierung, Datenverfügbarkeit, Datensouveränität
sollen zur Beschleunigung von Planungs- und Bauprozessen und damit zur
Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden.
686 81
-165
Forschungs- und Entwicklungsförderung im Baubereich 14 034
16 041
13 883
12 872
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 400 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 671 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 81.
4. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 81.
Erläuterungen:
Von den Forschungsmitteln dürfen anteilig Mittel für Projektmanagement und
Projektträgerleistungen eingesetzt werden.
- 20 -
2501 Bau- und Wohnungswesen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 08
893 81
-165
Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich 16 000
10 000
66
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 685 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich und
Maßnahmen für Wissenstransfer, Projektbegleitung, Evaluation,
Begleitforschung, begleitende Studien sowie Rechts- und
Finanzberatung................................................................................................. 16 000
2. Förderungen im Zusammenhang mit den Aufgaben des
Bundesforschungszentrums........................................................................ -
Zusammen............................................................................................ 16 000
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
893 03
-411
Zuschüsse für Investitionen im Rahmen des Programms
"Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" der KfW-Bankengruppe
-
-
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
896 01
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau der vom Erdbeben zerstörten Ortskirche
St. Pietro Apostolo in Onna (Italien)
-
3
-
896 02
-423
Zuschuss zum Wiederaufbau des vom Erdbeben zerstörten
Regionalkrankenhauses in Amatrice (Italien)
-
3 360
-
- 21 -
Bau- und Wohnungswesen 2501
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Ein Ausgabeschwerpunkt der in diesem Kapitel
veranschlagten Programmmittel bildet die Förderung des Städtebaus
(Tgr. 01). Für die Städtebauförderung stehen Programmmittel
in Höhe von 1 Mrd. Euro zur Verfügung
(Verpflichtungsrahmen). Im neuen Programm "Modellvorhaben innovative Sport-
und Bewegungsräume" sind Ausgaben in Höhe von 10 Mio.
Euro vorgesehen. Für u. a. die "klassische"
Städtebauförderung, den "Investitionspakt Sportstätten", für das
Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des
Städtebaus" und dem Bundesprogramm "Förderung von
innovativen Konzepten zur Stärkung der Resilienz und
Krisenbewältigung in Städten und Gemeinden" sind in diesem
Kapitel für die Finanzierung neuer und in früheren Jahren
eingegangener Verpflichtungen Gesamtausgaben in Höhe von rd.
600 Mio. Euro veranschlagt (SDGs 11, 13).
Das ESF-kofinanzierte Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft,
Arbeit im Quartier – BIWAQ", dem "Investitionspakt Soziale
Integration im Quartier" verfügt über ein Ausgabenvolumen in
Höhe von rd. 16 Mio. Euro aus (SDGs 8, 11). In 2025 neu
hinzugekommen ist das Förderprogramm zur energetischen
Ertüchtigung von Kleingarten und deren Infrastruktur mit einem
Verpflichtungsrahmen von 5 Mio. Euro.
Über die Tgr. 08 werden Modellvorhaben der Raumordnung
und Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen
territorialen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung
finanziert (SDGs 7, 8, 9, 11, 13).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit der Städtebauförderung werden Städte und Gemeinden
bei der nachhaltigen Bewältigung des sozialen,
wirtschaftlichen, demografischen und ökologischen Wandels unterstützt,
städtebauliche Missstände sollen beseitigt bzw. verhindert
werden. Aufgrund der hohen Anstoßwirkung der von Ländern
und Kommunen kofinanzierten Förderungen werden damit
deutliche städtebauliche Investitionsimpulse gesetzt (SDGs
11, 13).
Die Quartiersmanagementprogramme zielen direkt auf die
Unterstützung der Menschen am Wohnort. Die Projekte sollen
wirksame Instrumente für die Bedarfe in den Soziale-Stadt-
Gebieten entwickeln und eng mit den Partnern vor Ort
kooperieren, etwa mit lokalen Vereinen und Akteuren der
Wirtschaftsförderung. Ziel ist es, Menschen in Arbeit zu
vermitteln, Klein- und Kleinstunternehmen zu unterstützen und zur
Aufwertung der Quartiere beizutragen. Darüber hinaus wird
gezielt die Sanierung sowie der Um- und Ersatzneubau von
sozialen Infrastrukturen gefördert.
Der Bereich der Raumordnung hat die Aufgabe, die
Bedingungen für die nachhaltige Entwicklung der einzelnen
Räume/Regionen zu verbessern mit dem Ziel, gleichwertige
Lebensverhältnisse zu schaffen (SDGs 7, 8, 9, 11, 13). Aus
bundesweiter Sicht stellt sich dabei die besondere Aufgabe, die
Unterschiede - etwa in der wirtschaftlichen Entwicklung oder
bei der Bereitstellung mit öffentlicher Infrastruktur - zwischen
den einzelnen Räumen abzubauen, um für alle Bürgerinnen
und Bürger des Landes annähernd gleiche Lebenschancen zu
gewährleisten.
- 22 -