Sicherung der Stromversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2131)
Text
Sicherung der Stromversorgung in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/2131)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2399
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Bleck, Dr. Michael Blos,
Dr. Ingo Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2131 –
Sicherung der Stromversorgung in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Getragen von klimapolitischen Zielen wird die Energie- und Stromversorgung
in Deutschland auf „erneuerbare Energien“ umgestellt.
Eine vergleichbare Umstellung hat dieses Jahr bereits in Spanien zu einem
flächendeckenden Zusammenbruch des Stromnetzes geführt (www.youtube.com/
watch?v=KqoCnGu685c; www.entsoe.eu/news/2025/07/16/28-april-
blackoutin-spain-and-portugal-expert-panel-releases-new-information/).
Ein ähnliches Szenario wäre in Deutschland am 19. August 2024 (www.youtu
be.com/watch?v=mQvwXa46RPU; www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthem
en/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/Bewertung2025.pdf?__b
lob=publicationFile&v=4) fast Realität geworden.
Die Bundesregierung hat mit der „Roadmap Systemstabilität“ (www.bundesw
irtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/20231204-road
map-systemstabilitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=12), nachfolgend mit
Roadmap bezeichnet, bereits einen Fahrplan zur Erreichung eines sicheren
und robusten Betriebs des zukünftigen Stromversorgungssystems mit 100
Prozent erneuerbaren Energien, erstellt. Diese „Roadmap“ wirft für die
Fragesteller jedoch mehr Fragen auf, als dass sie Antworten gibt. Die nachfolgenden
Fragen beziehen sich jeweils auf die Roadmap mit der Angabe der jeweiligen
Seitenzahl.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Versorgungssicherheit mit Elektrizität in Deutschland wird fortlaufend
analysiert und bewertet. Versorgungssicherheit kann dabei in mehreren
Dimensionen betrachtet werden. Die marktseitige Versorgungssicherheit beschreibt, ob
zu jeder Zeit die Stromnachfrage durch ausreichend steuerbare Kapazität
gedeckt werden kann. Die netzseitige Versorgungssicherheit analysiert, ob das
Strommarktergebnis durch ausreichend Transportkapazitäten im Stromnetz
abgebildet werden kann. Die Systemstabilität beinhaltet, inwiefern die
technischen und betrieblichen Grenzwerte im Normalbetrieb eingehalten werden und
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ob die Fähigkeit, nach einer Störung zuverlässig in den Normalzustand
zurückzukehren, gegeben ist.
Zur besseren Strukturierung und damit weiteren Stärkung der Systemstabilität
hat die Bundesregierung die Roadmap Systemstabilität zusammen mit den
betroffenen Branchen erarbeitet. Die Roadmap Systemstabilität ist abrufbar unter
www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/2
0231204-roadmap-systemstabilitaet.pdf?__blob=publicationFile&v=14.
Zentrales Ergebnis der Roadmap Systemstabilität ist ein Fahrplan, wie sich
jederzeit ein sicherer und robuster Systembetrieb erreichen lässt. Die
Umsetzungsphase der dazu festgelegten insgesamt 51 separaten Arbeitsprozesse ist
2024 angelaufen. Die Umsetzung wird durch ein Monitoring des BMWE
begleitet.
Im Juni 2025 wurde der erste Systemstabilitätsbericht der
Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur vorgelegt und zusammen mit
Handlungsempfehlungen der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthem
en/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/start.html veröffentlicht.
Die Bundesnetzagentur kommt darin zu der Einschätzung, dass die Umsetzung
der im Systemstabilitätsbericht identifizierten Handlungsempfehlungen
geeignet sind, heute bekannten Risiken vorzubeugen.
1. Wann hat der Deutsche Bundestag der Änderung des Stromnetzes auf
„Dargebotsabhängigkeit“ zugestimmt?
2. Wieso wird in der Roadmap (S. 5, 29, 56, 86) grundsätzlich von einem
dargebotsabhängigen Netz ausgegangen?
a) Warum wird nicht von einem Netz mit Energiespeichern
ausgegangen, die eine Dargebotsabhängigkeit überwinden?
b) Wird nicht an der Wasserstoff(H2)-Technologie gearbeitet, um diese
Dargebotsabhängikeit zu überwinden?
c) Wann und wo wurden die Bürger darüber informiert, dass die
Energiewende eine dargebotsabhängige Stromversorgung erfordert?
Die Fragen 1 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
In der Roadmap Systemstabilität wird nicht von einem „dargebotsabhängigen“
Netz ausgegangen. Das Stromnetz kann auch nicht auf
„Dargebotsabhängigkeit“ geändert werden, sondern wird kontinuierlich fortentwickelt. Grundlage
bieten die von den Netzbetreibern erarbeiteten Szenarien bezüglich der
Entwicklung des Stromverbrauches, der Stromerzeugung sowie des europäischen
Stromhandels (Szenariorahmen). Diese Szenarien werden im
Netzentwicklungsplan für die Übertragungsnetzebene sowie in den Netzausbauplänen für
die Verteilnetze durch die Netzbetreiber berücksichtigt. Der zugrunde gelegte
Szenariorahmen wird von der Bundesnetzagentur genehmigt, der
Netzentwicklungsplan für die Übertragungsnetze wird von der Bundesnetzagentur bestätigt.
Die Energiewende erfordert keine dargebotsabhängige Stromversorgung. In der
Roadmap Systemstabilität wird von dargebotsabhängigen erneuerbaren
Energien, Netznutzern und Erzeugern gesprochen. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass Energiespeicher und Wasserstoff Technologien, wie bspw.
Elektrolyse-Anlagen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Gasturbinen zukünftig ein
wichtiger Teil des Energieversorgungssystems sein werden.
3. Woraus schloss das damalige Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK; Roadmap, S. 5), dass die Bürger mehrheitlich ein
dargebotsabhängiges Stromnetz haben wollen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 2c wird verwiesen.
4. Wurden die wirtschaftlichen sowie die sozialen und gesellschaftlichen
Folgen des tiefgreifenden Systemwandels (S. 5) durch die Veränderung
des Stromsystems hin zu einer dargebotsabhängigen Versorgung
wissenschaftlich untersucht?
a) Wenn ja, in welchen Untersuchungen wurden die wirtschaftlichen
Folgen untersucht?
b) Wenn ja, in welchen Untersuchungen wurden die sozialen und
gesellschaftlichen Folgen untersucht?
c) Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen dazu vor?
Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es sind öffentlich zahlreihe Studien zur Energiewende und dem Systemwandel,
auch zu wirtschaftlichen und sozialen/gesellschaftlichen Aspekten verfügbar. In
der Regel adressieren diese Studien mehrere Aspekte und nicht nur einen. Der
Monitoringbericht „Energiewende. Effizient. Machen.“ (ewi/BET) im Auftrag
des BMWE gibt einen umfassenden Überblick über die aktuelle Studienlage
und die Kernerkenntnisse der zugrundeliegenden Studien www.bundesnetzagen
tur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/star
t.html.
5. Wurde das nationale Rumpfnetz auf Übertragungsnetzebene (S. 29)
durch die nationalen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bereits
aufgebaut?
a) Wenn ja, in welcher Zeitspanne soll der Aufbau des nationalen
Rumpfnetzes auf Übertragungsnetzebene stattgefunden haben?
b) Wenn nein, wie im Einzelnen (Maßnahmen, Methoden) soll das
nationale Rumpfnetz auf Übertragungsnetzebene durch die
Übertragungsnetzbetreiber aufgebaut werden?
c) Wenn nein, wann soll der Aufbau des nationalen Rumpfnetzes auf
Übertragungsnetzebene so früh wie möglich im Prozess erfolgen?
d) Wie ist in diesem Zusammenhang „so früh wie möglich im Prozess“
(S. 29) zu verstehen?
Die Fragen 5a bis 5d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
„Aufbauen“ im Sinne der zitierten Passage der Roadmap Systemstabilität
bezieht sich auf das kontrollierte Wieder-unter-Spannung-Setzen von
Netzabschnitten nach einem Schwarzfall. Es handelt sich nicht um einen Aufbau im
physischen Sinne, vielmehr wird die bereits existierende Netzinfrastruktur
hierfür genutzt. Ein nationales Rumpfnetz auf Übertragungsnetzebene würde nach
einem möglichen Schwarzfall durch die nationalen Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB) so früh wie möglich im Wiederaufbauprozess aufgebaut werden, um
den überregionalen Transport von Energie möglichst schnell freizuschalten und
das deutsche Übertragungsnetz möglichst frühzeitig wieder in das europäische
Verbundsystem einzugliedern. Dabei wird ein Teil des bestehenden Netzes
genutzt und entsprechend abgestimmter Pläne unter Spannung gesetzt. Die Pläne
werden von den Netzbetreibern permanent überprüft und weiterentwickelt.
6. Wurde der überregionale Transport von elektrischer Energie bereits
wieder freigeschaltet (S. 29) und das deutsche Übertragungsnetz wieder in
das europäische Verbundsystem eingegliedert?
a) Wenn ja, wann soll die (Wieder-)Freischaltung bzw. (Wieder-)
Eingliederung erfolgt sein?
b) Wenn nein, mit welchen Mitteln (Maßnahmen, Methoden), soll der
überregionale Transport von Energie wieder freigeschaltet und das
deutsche Übertragungsnetz wieder in das europäische
Verbundsystem eingegliedert werden?
c) Wenn nein, wann soll die schnelle (Wieder-)Freischaltung und die
möglichst frühzeitige (Wieder-)Eingliederung erfolgen?
Die Fragen 6a bis 6c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei den Ausführungen in der Roadmap Systemstabilität, auf die sich die
Frage bezieht, geht es, entsprechend der Überschrift, um den Prozess des Netz-
und Versorgungswiederaufbaus. Dies ist nur erforderlich nach einem
großflächigen Schwarzfall, wenn auch das Übertragungsnetz ausgefallen ist. Das ist in
Deutschland noch nie vorgekommen. Aus Vorsorgegründen gibt es trotzdem
Pläne und Prozesse, sollte ein solcher Fall einmal eintreten. Das deutsche
Übertragungsnetz ist nach wie vor Teil des europäischen Verbundsystems. Siehe
auch Antwort zu Frage 5.
7. Wie im Einzelnen (Maßnahmen, Methoden) soll im zunächst
subnationalen bzw. nationalen Versorgungswiederaufbau stehenden Netz in
dargebotsschwachen Zeiten (S. 29) die gesicherte (elektrische) Leistung und
Energie im benötigten Umfang für die Kunden hinreichend schnell zur
Verfügung gestellt werden?
Die Übertragungsnetzbetreiber beschaffen sich im Rahmen der marktgestützten
Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit entsprechende Kapazitäten. Dabei
legen sie die Eigenschaften der hierfür notwendigen Anlagen dezidiert fest, um
jederzeit entsprechend der Pläne das Stromnetz unter Spannung setzen zu
können. Nähere Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite der vier
deutschen ÜNB unter folgendem Link: www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachth
emen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/start.html.
Grundsätzlich muss gemäß der Verordnung (EU) 2017/2196 zur Festlegung
eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des
Übertragungsnetzes jeder regelzonenverantwortliche ÜNB einen
Netzwiederaufbauplan bereithalten.
8. Wurden die kritischen Netzzustände (S. 56) identifiziert, die aufgrund
einer steigenden Anzahl dezentraler, dargebotsabhängiger Netznutzer
sowie flexibler Lasten das Systemverhalten verändert und die Komplexität
der Systemführung gesteigert haben?
a) Welche kritischen Netzzustände (S. 56) wurden für dieses veränderte
Systemverhalten identifiziert?
b) Welche geeigneten Bewertungskriterien (S. 56) und Indikatoren
wurden daraus abgeleitet?
Die Fragen 8a bis 8b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die ÜNB koordinieren diesen Prozess der Roadmap Systemstabilität. Sie
führen zu den Fragestellungen u. a. auch Arbeiten im Rahmen des
Systemstabilitätsberichts nach § 12i des Energiewirtschaftsgesetzes durch. Der erste Bericht
der Übertragungsnetzbetreiber wurde 2025 vorgelegt und von der
Bundesnetzagentur bewertet und unter folgendem Link veröffentlicht: www.bundesnetzage
ntur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/NEP/Strom/Systemstabilitaet/star
t.html.
9. Welche frühzeitigen Erfahrungen für den sicheren und robusten
Systembetrieb mit 100 Prozent erneuerbaren Energien (S. 86) sind gemeint?
Damit sind insbesondere Erfahrungen aus Forschung, Feldtests und Pilotierung
gemeint.
10. Gehören der Beinahe-Blackout wie am 19. August 2024 in Deutschland
sowie der Blackout in Spanien in diesem Jahr zu den frühzeitigen
Erfahrungen, um Anpassungen vorzunehmen und fundierte Entscheidungen zu
treffen?
Es gab in Deutschland am 19. August 2024 keinen „Beinaheblackout“.
Wie nach Großstörungen im europäischen Verbundnetz üblich, untersucht der
Verband der europäischen Übertragungsnetzbetreiber Strom (ENTSO-E) den
Vorfall vom 28. April 2025 auf der Iberischen Halbinsel. Hierzu hat der
Verband Anfang Oktober 2025 seinen Faktenbericht veröffentlicht. Dieser Bericht
stellt den Ablauf der Ereignisse dar und zeigt weiteren Untersuchungs- und
Klärungsbedarf auf. Der noch folgende Abschlussbericht wird die Ergebnisse
zu den Ursachen sowie konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, um
zukünftig ähnliche Ereignisse zu vermeiden. Die Handlungsempfehlungen sollen
dabei nicht nur für die Iberische Halbinsel gelten, sondern auch für das gesamte
europäische Stromnetz. Der Abschlussbericht wird voraussichtlich im ersten
Quartal 2026 veröffentlicht werden.
11. Welche Strategien (S. 86) wurden erarbeitet, um den Netz- und
Versorgungswiederaufbau in einem System mit einer großen Anzahl (quasi
ausschließlich) dezentraler, dargebotsabhängiger Stromerzeuger zu
realisieren?
Die im Rahmen der Roadmap Systemstabilität durchgeführten Prozesse zum
Netz- und Versorgungswiederaufbau sind in Kapitel 5.2.7 sowie 6.3.4 der
Roadmap Systemstabilität enthalten und beschrieben.
12. Worauf basiert die Annahme, dass das alleinige Vorhandensein von
netzbildenden Stromrichtern (siehe Einleitung, S. 6: „Diese vor allem
stromrichterbasierten Anlagen ersetzen die stabilisierenden Eigenschaften der
weggefallenen konventionellen Kraftwerke, die in Zukunft nicht mehr
zur Verfügung stehen.“ sowie S. 119 weitere Erwähnungen von
Stromrichtern) ausreichend ist, um die Systemstabilität zu gewährleisten?
Netzbildende Stromrichter sind eine der Schlüsseltechnologien für das
zukünftige Stromsystem. Sie können ein Wechselstromnetz bilden und stabil halten,
analog zu drehenden Synchrongeneratoren. Netzbildende Stromrichter sind
netzbildend indem sie bspw. aktiv Spannung und Frequenz vorgeben können.
Sie können auch für einen sicheren Netzbetrieb essenzielle
Systemdienstleistungen wie Momentanreserve und Schwarzstartfähigkeit bereitstellen.
13. Welche Erfahrungen (S. 9) zur Etablierung von netzbildenden
Stromrichtern wurden seit dem Erscheinen des Berichts gesammelt?
a) Welche Pilotversuche wurden zur Etablierung von netzbildenden
Stromrichtern durchgeführt?
Die Fragen 13 und 13a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuell werden bspw. folgende von BMWE geförderten Pilotversuche bzw.
Projekte zu netzbildenden Stromrichtern in Deutschland durchgeführt. Weitere
Projekte werden von Akteuren der Energiewirtschaft, so auch der
Übertragungsnetzbetreiber durchgeführt, außerdem gibt es auch noch Pilotvorhaben in
anderen Ländern, sodass der Bundesregierung nicht alle Aktivitäten bekannt
sind.
– „SUREVIVE - Stabilitäts-Versuche zur Momentanreserve-Erbringung aus
Verteilnetz-Anlagen“, Förderkennzeichen: 03EI6123A-D
– „StABIL“, Förderkennzeichen: 03EI4065A-C
– „VN_2030plus“, Förderkennzeichen: 03EI4067A-C
– „OptiTransient“, Förderkennzeichen: 03EI6100A-D
– „Fuchstal leuchtet“, Förderkennzeichen: 03EI4070A-D
– „SysStab2030“, Förderkennzeichen: 03EI6122A-M
– „BesGASa“, Förderkennzeichen: 03EE2071A-C
– „GFI-Pilot“, Förderkennzeichen: 03EI4091A-E
b) Welche technischen Anforderungen an netzbildende Stromrichter
wurden definiert?
c) Welche technischen Anschlussregeln (differenziert nach
Spannungsebenen bzw. Leistungsklassen) für netzbildende Stromrichter wurden
erstellt?
Die Fragen 13b und 13c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In Deutschland ist der Verband der Elektrotechnik Elektronik
Informationstechnik e. V. (VDE) nach dem Energiewirtschaftsgesetz die beauftragte Stelle, um
die allgemeinen technischen Mindestanforderungen an Anlagen zu
verabschieden. Im VDE wurde bspw. der VDE FNN Hinweis „Technische Anforderungen
an Netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von
Momentanreserve“ erarbeitet, in dem technische Anforderungen für netzbildende
Anlagen definiert sind. Des Weiteren haben die Übertragungsnetzbetreiber bereits
netzbildende Eigenschaften für Netzbetriebsmittel definiert. Für
Batteriespeicher, die an das Höchstspannungsnetz angeschlossen werden wollen, haben die
Übertragungsnetzbetreiber bereits ebenfalls verpflichtend netzbildende
Eigenschaften festgelegt.
Die Novellierung des EU-Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für
Stromerzeuger (Verordnung (EU) 2016/631) wird darüber hinaus
voraussichtlich umfangreiche weitere technische Vorgaben zu netzbildenden Anlagen
enthalten, die dann teilweise noch national umgesetzt werden müssen. Dies soll
wieder über den VDE als dafür nach Energiewirtschaftsgesetz beauftragten
Stelle erfolgen.
d) Welche Potenziale wurden für die netzbildenden Stromrichter erkannt,
damit diese zur Erbringung von Momentanreserve einen
zweckdienlichen und signifikanten Beitrag zur Systemstabilität leisten können?
e) Bis wann sollen hierzu belastbare Ergebnisse vorliegen?
Die Fragen 13d und 13e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt können netzbildende Stromrichter
aufgrund ihrer Eigenschaften Momentanreserve erbringen. Es gibt auch bereits
netzbildende Netzbetriebsmittel sowie Batteriespeicher mit netzbildenden
Stromrichtern in Deutschland aber auch im Ausland (etwa in Großbritannien).
Die Übertragungsnetzbetreiber arbeiten außerdem aktuell an der Umsetzung
der marktgestützten Beschaffung von Momentanreserve. Anfang 2026 werden
hier die ersten Beschaffungsverfahren starten.
14. Welche technischen Umsetzungen einer Momentanreserve mit dem
Konzept von netzbildenden Stromrichtern (S. 9, Abschnitt Dritter Pfad: „Des
Weiteren sind technische Anschlussregeln (differenziert nach
Spannungsebenen bzw. Leistungsklassen) für netzbildende Stromrichter zu
erstellen. Über diesen Weg wird sichergestellt, dass das Potenzial der
netzbildenden Stromrichter (z. B. zur Erbringung von Momentanreserve)
sicher und zweckdienlich für einen signifikanten Beitrag zur
Systemstabilität genutzt werden kann.“ sowie S. 36 weitere Erwähnungen der
Momentanreserve) sind möglich?
Auf die Antworten zu den Fragen 12 bis 13a wird verwiesen. Neben
Batteriespeichern mit netzbildenden Stromrichtern und netzbildenden
Netzbetriebsmitteln (beispielsweise netzbildende STATCOMs) können netzbildende
Stromrichter grundsätzlich auch mit anderen Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen genutzt
werden, um bspw. negative oder positive Momentanreserve bereitzustellen.
15. Gibt es Überlegungen, die Momentanreserve durch batteriebetriebene
Wechselrichter darzustellen?
a) In welchem Ausmaß (Leistung und Kapazität) werden hierfür
Batteriespeicher bundesweit benötigt?
b) Mit welchen Gesamtkosten in Deutschland ist für dieses Ausmaß
(Leistung und Kapazität) an batteriebetriebenen Wechselrichtern zu
rechnen?
c) Mit welchen Kosten pro Einheit netzbildender Stromrichter ist zu
rechnen?
d) Mit welchen Kosten pro übertragene Megawattstunde (MWh) ist zu
rechnen?
e) Welche zusätzlichen Kosten pro Kilowattstunde (kWh) sind für den
Verbraucher durch diese Stabilisierungsmaßnahmen – die bisher von
den rotierenden Massen der Kraftwerksturbinen quasi kostenlos zur
Verfügung gestellt wurden – zu erwarten?
f) In welchem Zeitrahmen sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
g) Welche Korrelationen sind zukünftig zwischen dem weiteren Ausbau
der „Erneuerbaren“ und der Etablierung von netzbildenden
Stromrichtern vorgesehen?
Die Fragen 15a bis 15g werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Momentanreserve kann nicht nur von Batteriespeichern mit netzbildenden
Stromspeichern erbracht werden, sondern auch von anderen Netznutzern mit
netzbildenden Eigenschaften oder auch netzbildenden Netzbetriebsmitteln. Es
gibt deshalb auch keine Pläne, wieviel Momentanreserve von einer bestimmten
Technologie erbracht werden muss. Im Rahmen der marktgestützten
Beschaffung wird dies beispielsweise ein Marktergebnis sein, welche Technologien die
Anforderungen am effizientesten erbringen können. Sobald netzbildende
Eigenschaften in den technischen Anschlussregeln gefordert werden, werden
beim weiteren Ausbau dieser Anlagen automatisch netzbildende Stromrichter
mitgebaut.
Auf die Antworten zu den Fragen 12, 13, 13a und 14 wird verwiesen.
16. Welche Bewertungsverfahren (S. 7) zur Ausweisung der Systembedarfe
für den erforderlichen Kurzschlussstrombeitrag aus stromrichterbasierten
Anlagen wurden entwickelt bzw. weiterentwickelt?
Hierzu wurden Arbeiten von den Übertagungsnetzbetreibern im Rahmen des
Systemstabilitätsberichts 2025 durchgeführt, die insbesondere in Kapitel 3.4
des Systemstabilitätsberichts 2025 beschrieben sind. Danach zeigen in den
Untersuchungen Anlagen mit netzbildenden Eigenschaften
(Synchrongeneratoren der Kraftwerke bzw. rotierende Phasenschieber und netzbildende
Stromrichter) wie erwartet einen positiven Beitrag für die Netzstärke.
17. Wie soll der Netz- und Versorgungswiederaufbau in einem System mit
einer großen Anzahl dezentraler, dargebotsabhängiger Erzeuger (S. 86)
und die Integration von netzbildenden Stromrichtern in ein dezentral
dominiertes System erfolgen, insbesondere auch hinsichtlich der
Resonanzstabilität?
Die Prozesse im Rahmen der Roadmap Systemstabilität zum Netz- und
Versorgungswiederaufbau sind in Kapitel 5.2.7 sowie 6.3.4 der Roadmap
Systemstabilität beschrieben, die Prozesse zur Resonanzstabilität in Kapitel 5.2.3 und zu
netzbildenden Stromrichtern in Kapitel 6.1.6.
18. Wie werden die Gefahren durch Oberschwingungen im Stromnetz
infolge der treppenförmigen Erzeugung der Sinusschwingungen durch
Gleichrichter eingeschätzt?
19. Welche Maßnahmen kommen in einem Gleichrichter-basierten
Stromnetz zur Begrenzung der Oberschwingen (S. 27) in Betracht?
a) Welche Bewertungsgrößen wurden dafür ermittelt?
b) Wie wird die Senke für Oberschwingungen realisiert?
c) Wie viele Senken und in welcher Größe sind für Oberschwingungen
geplant?
d) Bis wann sollen diese Senken für Oberschwingungen realisiert sein?
e) Mit welchen Kosten ist für diese Senken für Oberschwingungen zu
rechnen?
f) Wie werden sich diese Senken für Oberschwingungen auf den
Strompreis auswirken?
Die Fragen 18 bis 19f werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des Systemstabilitätsberichts 2025 wurden Arbeiten von den
Übertagungsnetzbetreibern zu Schwingungen durchgeführt, die insbesondere in
Kapitel 3.5 des Systemstabilitätsberichts 2025 beschrieben sind.
Die Prozesse im Rahmen der Roadmap Systemstabilität zur Resonanzstabilität
sind in Kapitel 5.2.3 der Roadmap Systemstabilität beschrieben.
20. Wie soll die Stärkung der Netzanschlusspunkte (S. 27) umgesetzt
werden?
a) Ab welcher Bewertungsgröße soll eine Verstärkung des
Netzanschlusspunktes erfolgen?
b) Welche Netzanschlusspunkte sollen verstärkt werden?
c) Bis wann soll die Verstärkung der Netzanschlusspunkte umgesetzt
werden?
d) Mit welchen Kosten ist für die Verstärkung der Netzanschlusspunkte
zu rechnen?
e) Wie wird sich die Verstärkung der Netzanschlusspunkte auf den
Strompreis der Endkunden pro kWh auswirken?
21. Inwiefern soll die Schutzauslösung (S. 27) bei Kraftwerken und
Umspannstationen verändert werden, um die Oberschwingungen besser
handhaben zu können?
a) Welche Bewertungsgrößen für die Veränderungen der
Schutzauslösungen wurden ermittelt?
b) Kann eine Veränderung der Schutzauslösung zu größeren Schäden
am Stromnetz, einschließlich Kraftwerken und Verbrauchern,
führen?
c) Bis wann ist eine Veränderung der Schutzauslösung geplant?
d) Welche zusätzlichen Kosten bedeutet die Veränderung der
Schutzauslösung für Erzeuger und Verbraucher?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In dem in den Fragen angesprochenen Abschnitt der Roadmap Systemstabilität
geht es nicht um eine Verstärkung der Netzanschlusspunkte oder eine
Veränderung der Schutzauslösung bei Kraftwerken und Umspannstationen, sondern
darum, dass für die Frage der Kurzschlussleistung eine Vielzahl an Teilaspekten,
unter anderem auch die Stärke des Netzanschlusspunktes (im Sinne der
Netzstärke) und Schutzauslösungen betrachtet werden müssen.
Die Prozesse im Rahmen der Roadmap Systemstabilität zu
Kurzschlussleistung/Kurzschlussstrom sind in Kapitel 5.2.4 der Roadmap Systemstabilität
beschrieben.
Die Untersuchungen der Übertragungsnetzbetreiber zur Netzstärke im Rahmen
des Systemstabilitätsberichts 2025 sind insbesondere in Kapitel 3.4 des
Systemstabilitätsberichts 2025 beschrieben.
22. Wie soll die Ausbreitung von Störungen begrenzt werden?
a) Wurden Bewertungsgrößen für Spannungstrichter ermittelt?
b) Welche Spannungstrichter wurden dahin gehend identifiziert?
c) Wie soll eine Resilienz gegen Spannungstrichter erzeugt werden?
d) Bis wann sollen die Spannungstrichter im deutschen Stromnetz
beseitigt sein?
e) Mit welchen Kosten ist für die Beseitigung der Spannungstrichter zu
rechnen?
Die Fragen 22 bis 22e werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Allgemein wirken alle Systemdienstleistungen auf eine Begrenzung von
Störungen (bspw. Momentanreserve, Regelleistung, Spannungsregelung mit
Blindleistung etc.).
Die Begrenzung der Ausbreitung von Störungen ist Teil des sicheren
Netzbetriebs. Diese Aufgabe liegt grundsätzlich in der Verantwortung der
Netzbetreiber.
Ein Spannungstrichter ist eine spezifische Störung, bei der sich ein
Spannungseinbruch bei einem Kurzschluss rund um den Kurzschlussort ausbreitet.
Spannungstrichter sind lediglich vorrübergehende Störungen und kein
Dauerzustand. Die Spannung kehrt nach Fehlerklärung wieder zurück.
Kurzschlussstromquellen in der Nähe des Fehlers können die Ausdehnung des
Spannungstrichters verringern.
Ausführungen der Übertagungsnetzbetreiber zur Spannungstrichtern finden
sich im Systemstabilitätsbericht 2025 in Kapitel 3.1.
Die Prozesse im Rahmen der Roadmap Systemstabilität zu Kurzschlussstrom
sind in Kapitel 5.2.4 der Roadmap Systemstabilität beschrieben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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