Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über den Tatverdächtigen von Passau
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Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über den Tatverdächtigen von Passau
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2156
21. Wahlperiode 10.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Erhard Brucker, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann,
Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing,
Markus Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Lars Haise, Jörg Zirwes,
Markus Bühl, Hans-Jürgen Goßner, Rainer Galla, Dr. Daniel Zerbin, Lars
Schieske, Stephan Brandner, Gereon Bollmann und der Fraktion der AfD
Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden über den Tatverdächtigen von Passau
Am Nachmittag des 7. Juni 2025 fuhr mutmaßlich ein 48-jähriger Iraker in
Passau vorsätzlich mit einem schwarzen Personenkraftwagen in eine
Personengruppe. Hierdurch wurden mindestens fünf Personen verletzt, darunter die
Ehefrau des Fahrers sowie seine 5-jährige Tochter. Der 48-jährige Iraker, welcher
das Auto in die Menschengruppe gefahren haben soll, wurde von der
Bayerischen Polizei festgenommen. Die Kriminalpolizei Passau und die
Staatsanwaltschaft Passau haben die Ermittlungen übernommen. Die Polizei ging zunächst
nicht von einem Terroranschlag aus und vermutete einen Sorgerechtsstreit
zwischen dem mutmaßlichen Täter und seiner verletzten Frau als Motiv für die Tat
(www.n-tv.de/panorama/Was-wir-ueber-die-Auto-Attacke-in-Passau-wissen-un
d-was-nicht-article25820477.html). Die Ehefrau und das Kind des
Tatverdächtigen wurden ebenso wie drei weitere verletzte Personen zur medizinischen
Versorgung in umliegende Krankenhäuser gebracht (www.ksta.de/panorama/pa
ssau-mann-faehrt-mit-auto-in-menschengruppe-1040084). Gegen den Fahrer
des Wagens wurde im Nachhinein ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags
erlassen (www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/sorgerechtsstreit-vermute
t-mann-fahrt-in-passau-in-menschengruppe--haftbefehl-erlassen-1382061
1.html).
Die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Erhard Brucker auf
Bundestagsdrucksache 21/512 an die Bundesregierung zu den Erkenntnissen der
Sicherheitsbehörden des Bundes zu dem Fahrer des PKWs sowie zum
Aufenthaltsstatus des Tatverdächtigen wurde von der Bundesregierung aus Sicht der
Fragesteller unzureichend beantwortet. Die Bundesregierung hat hierzu keine
Auskunft gegeben, sondern die Auskunft verweigert und diese Einschränkung des
parlamentarischen Fragerechts mit schutzwürdigen Interessen Dritter
begründet. Sie hat indes nicht angegeben, worin im konkreten Fall überhaupt die
schutzwürdigen Interessen Dritter liegen sollen, welche eine Geheimhaltung
rechtfertigen. Diese Kleine Anfrage dient dazu, der Konfrontationsobliegenheit
der Fragesteller gegenüber der Bundesregierung in dieser Angelegenheit
Genüge zu tun, bevor gerichtliche Hilfe zur Durchsetzung des parlamentarischen
Auskunftsrechts in Anspruch genommen werden muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. War der tatverdächtige Fahrer des PKWs, der dieses Fahrzeug in Passau in
eine Personengruppe fuhr (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), den
Sicherheitsbehörden des Bundes nach Kenntnis der Bundesregierung bekannt, und
wenn ja, weswegen?
2. Welchen Aufenthaltsstatus hat dieser tatverdächtige Iraker zum Zeitpunkt
der Tatbegehung nach Kenntnis der Bundesregierung gehabt?
3. Ist der Tatverdächtige im Sinne von Frage 1 nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten, wenn ja,
welche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurden deswegen eingeleitet,
und zu welchen strafrechtlichen Urteilen ist es aufgrund dessen bereits
gekommen?
4. Sind der Bundesregierung Mitteilungen in Strafsachen nach der Anordnung
über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) auf der Grundlage der
strafrechtlichen Verurteilungen des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 bekannt,
und wenn ja, welche?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum persönlichen Umfeld
des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 vor?
6. War der Tatverdächtige im Sinne von Frage 1 nach Kenntnis der
Bundesregierung seit seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Gegenstand von Beratungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum
(GTAZ) oder im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?
7. Sind im Vorfeld des 7. Juni 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
Gefährderansprachen durch Vertreter von Sicherheitsbehörden gegenüber dem
Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 erfolgt, wenn ja, wann, und
weswegen?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, in welchem gesundheitlichen
Zustand sich die Opfer des Tatverdächtigen im Sinne von Frage 1 inzwischen
befinden, und wenn ja, wie ist deren Gesundheitszustand aktuell?
Berlin, den 25. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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