Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3226)
Text
Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3226)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3477
21. Wahlperiode 30.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3226 –
Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Sommer 2025 legte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sowohl
der deutschen Bundesregierung als auch dem Deutschen Bundestag ihren
Jahresbericht vor. Im Jahresbericht, der den Berichtszeitraum 1. Januar 2024 bis
31. Dezember 2024 umfasst, finden sich auch Ausführungen über den
Maßregelvollzug in Deutschland (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 75 bis 85).
Der diesbezügliche Berichtsteil ruft bei den Fragestellern Fragen zu den
Zuständen Forensischer Psychiatrien in Deutschland und den damit
einhergehenden gesundheitlichen Belastungen für das dort diensttuende Personal sowie für
die dort untergebrachten Personen hervor.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Kleine Anfrage die Grenzen
des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des Parlaments gegenüber der
Bundesregierung überschreitet, soweit Umstände berührt sind, die nicht in den
Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen. Da der Maßregelvollzug in
den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, betreffen die Fragen größtenteils
den Verantwortungsbereich der Länder. Dies vorausgeschickt, kann die
Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantworten.
1. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden
Handlungsbedarf, die durch die laut Nationaler Stelle zur Verhütung von Folter
gegenwärtig in nahezu allen Bundesländern vorhandene Über- bzw.
Vollbelegung deutscher Forensischer Psychiatrien (vgl. Bundestagsdrucksache
21/800, S. 76) entstehenden möglichen negativen gesundheitlichen und
psychischen Auswirkungen auf die dort untergebrachten Personen
untersuchen zu lassen?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 29. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Stimmt die Bundesregierung mit der Feststellung der Nationalen Stelle
zur Verhütung von Folter überein, dass eine gegenwärtig in Forensischen
Psychiatrien in Deutschland zu beobachtende Zimmerbelegung mit bis
zu drei Personen die medizinische und therapeutische Behandlung der
dort untergebrachten Personen deutlich erschweren kann (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/800, S. 77), und wenn ja, sieht die Bundesregierung
gegenwärtig dementsprechenden Handlungsbedarf?
3. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden
Handlungsbedarf, der angespannten Personalsituation und der damit
einhergehenden ,,Überarbeitung des Restpersonals“ (vgl. Bundestagsdrucksache
21/800, S. 78) in Forensischen Psychiatrien in Deutschland durch
geeignete Maßnahmen zu begegnen, und wenn ja, welche Maßnahmen prüft
die Bundesregierung gegenwärtig?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung
nimmt die Bundesregierung grundsätzlich zu Fragen keine Stellung, die
Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
4. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen
Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland
diensttuende Personal aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem
Dienst geschieden ist, und wenn ja, welche sind dies?
5. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen
Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland
diensttuende Personal durch dort untergebrachte Personen körperlich
attackiert worden ist, und wenn ja, welche sind dies?
6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen
Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland
diensttuende Personal vorzeitig aus dem Dienst schied, weil es zuvor
durch dort untergebrachte Personen körperlich attackiert worden war,
und wenn ja, welche sind dies?
7. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele der in
Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten Personen seit
dem Jahr 2015 während ihrer Haftzeit eines natürlichen Todes starben,
und wenn ja, welche sind dies?
8. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob in
Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachte Personen seit dem Jahr
2015 während ihrer Haftzeit durch Mitpatienten getötet worden sind, und
wenn ja, welche sind dies?
9. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob in
Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachte Personen seit dem Jahr
2015 während ihrer Haftzeit durch Mitpatienten tätlich angegriffen und
dabei verletzt worden sind, und wenn ja, welche sind dies?
10. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, bei wie vielen der
in Forensischen Kliniken in Deutschland untergebrachten Personen seit
dem Jahr 2015 im Verlauf ihrer Unterbringungszeit eine schwerwiegende
Krankheit diagnostiziert wurde, die nicht mit der Krankheit identisch
war, die zur Einweisung in die Forensische Psychiatrien geführt hatte,
und wenn ja, welche sind dies?
11. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie hoch die
durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Unterbringung einer
Person in Forensischen Psychiatrien in Deutschland gegenwärtig sind, und
wenn ja, welche sind dies?
12. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele
Dolmetscher in Forensischen Psychiatrien in Deutschland gegenwärtig
insgesamt arbeiten, und wenn ja, welche sind dies?
13. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob seit dem Jahr
2015 in Forensischen Psychiatrien arbeitende Dolmetscher durch dort
untergebrachte Personen tätlich attackiert worden sind, und wenn ja,
welche sind dies?
14. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie hoch
gegenwärtig die durchschnittlichen monatlichen Kosten für einen in
Forensischen Psychiatrien in Deutschland diensttuenden Dolmetscher sind?
Die Fragen 4 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der
nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Forensischen Psychiatrien in
Deutschland untergebrachten Personen im gesamten Bundesgebiet (bitte
je nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln) seit dem Jahr 2015
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse für das gesamte Bundesgebiet
vor, da nicht alle Länder statistische Daten zum Maßregelvollzug übermitteln.
Soweit die statistischen Ämter der Länder entsprechende Daten zuliefern, stellt
das Statistische Bundesamt diese in einer Arbeitsunterlage zusammen. Die der
Bundesregierung vorliegenden Daten lassen sich der nachstehenden Tabelle
entnehmen. Sofern Felder leer sind, erfolgte keine Datenlieferung durch das
betreffende Land.
Tabelle: Im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrichterlicher
Anordnung Untergebrachte am 31. März des jeweiligen Jahres
Bundesland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Baden-Württemberg 573 585 570 610 566 649 679 750* 830*
Bayern 1.044 1.012 1.022 1.012 1.030 1.058 1.056 1.068 1.098
Berlin 485 485 462 422 461 485 525 560
Bremen 77 75 71 72 80 79 99 96 90
Hamburg 237 246 237 224 234 243 272 300 295
Hessen 469 453 467 498 522 517 545 575 612
Mecklenburg-Vorpommern 140 138 141 126 121 127 126 132 133
Niedersachsen 752 751 746 636 600
Nordrhein-Westfalen 2.043 2.019 2.019 1.908 1.849 1.893 2.009 2.028 2.062
Saarland 87 93 80 74 70 65* 80* 106 110
Sachsen 246* 239* 213* 213* 234* 268* 285*
Bundesland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Schleswig-Holstein 234 224 214 204 219 256 244 254 254
insgesamt 6.141 6.081 6.275 6.025 5.504 6.161 6.429 6.702 6.329
Quelle: Statistisches Bundesamt; Zusammenstellung von Länderlieferungen zum Maßregelvollzug; Im psychiatrischen Krankenhaus und
in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz.
* abweichender Stichtag: 31. Dezember
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der nach § 63
StGB in Forensischen Psychiatrien in Deutschland seit dem Jahr 2015
untergebrachten Personen aufgrund des während der Unterbringungszeit
erfolgten Konsums von Betäubungsmitteln weitere gesundheitliche
Schäden erlitten, und wenn ja, welche sind dies?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, die die Angabe der
Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter bestätigen, nach der eine große
Anzahl der in verschiedenen Bundesländern in Forensischen Psychiatrien
in Deutschland untergebrachten Patienten der deutschen Sprache nur sehr
bedingt mächtig ist (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 84), und
wenn ja, welche Kenntnisse sind dies?
18. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die in den Jahren von 2020 bis 2024
in den Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten
Personen (bitte je nach Jahr, Nationalität und Bundesland aufschlüsseln)?
19. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die häufigen
Ausbrüche von Straftätern aus Forensischen Psychiatrien in Deutschland
(www.bild.de/regional/niedersachsen/bremen-aus-psychiatrie-
geflohenmesser-killer-am-bahnhof-gefasst-68d506e024619b7e72e4f3f8, zuletzt
abgerufen am 3. November 2025; www.br.de/nachrichten/bayern/amokla
eufer-von-ansbach-flieht-aus-psychiatrie-was-bislang-bekannt-ist,UuK
I56v, zuletzt abgerufen am 3. November 2025; www.tagesschau.de/inlan
d/regional/hessen/hr-haeftling-flieht-aus-psychiatrie-in-hadamar-polizei-f
ahndet-mit-foto-100.html, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) auf
eine Überlastung des diesen Dienst tuenden Restpersonals
zurückzuführen ist, und wenn nein, besitzt die Bundesregierung andere Kenntnisse,
die diesen Befund erklären können?
Die Fragen 16 bis 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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