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Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3226)

dip / drucksache 30.12.2025 · WP 21 · 21/3477 · Antwort · Original ↗

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Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/3226) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3477 21. Wahlperiode 30.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Przygodda, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3226 – Fragen zum Maßregelvollzug in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Sommer 2025 legte die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sowohl der deutschen Bundesregierung als auch dem Deutschen Bundestag ihren Jahresbericht vor. Im Jahresbericht, der den Berichtszeitraum 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 umfasst, finden sich auch Ausführungen über den Maßregelvollzug in Deutschland (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 75 bis 85). Der diesbezügliche Berichtsteil ruft bei den Fragestellern Fragen zu den Zuständen Forensischer Psychiatrien in Deutschland und den damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen für das dort diensttuende Personal sowie für die dort untergebrachten Personen hervor. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Kleine Anfrage die Grenzen des verfassungsrechtlich verbürgten Fragerechts des Parlaments gegenüber der Bundesregierung überschreitet, soweit Umstände berührt sind, die nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen. Da der Maßregelvollzug in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, betreffen die Fragen größtenteils den Verantwortungsbereich der Länder. Dies vorausgeschickt, kann die Bundesregierung die Kleine Anfrage wie folgt beantworten.  1. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, die durch die laut Nationaler Stelle zur Verhütung von Folter gegenwärtig in nahezu allen Bundesländern vorhandene Über- bzw. Vollbelegung deutscher Forensischer Psychiatrien (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 76) entstehenden möglichen negativen gesundheitlichen und psychischen Auswirkungen auf die dort untergebrachten Personen untersuchen zu lassen? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 29. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Stimmt die Bundesregierung mit der Feststellung der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter überein, dass eine gegenwärtig in Forensischen Psychiatrien in Deutschland zu beobachtende Zimmerbelegung mit bis zu drei Personen die medizinische und therapeutische Behandlung der dort untergebrachten Personen deutlich erschweren kann (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 77), und wenn ja, sieht die Bundesregierung gegenwärtig dementsprechenden Handlungsbedarf?  3. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig dahingehenden Handlungsbedarf, der angespannten Personalsituation und der damit einhergehenden ,,Überarbeitung des Restpersonals“ (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 78) in Forensischen Psychiatrien in Deutschland durch geeignete Maßnahmen zu begegnen, und wenn ja, welche Maßnahmen prüft die Bundesregierung gegenwärtig? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Rücksicht auf die vom Grundgesetz vorgenommene Kompetenzverteilung nimmt die Bundesregierung grundsätzlich zu Fragen keine Stellung, die Sachverhalte im Zuständigkeitsbereich der Länder betreffen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland diensttuende Personal aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Dienst geschieden ist, und wenn ja, welche sind dies?  5. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland diensttuende Personal durch dort untergebrachte Personen körperlich attackiert worden ist, und wenn ja, welche sind dies?  6. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, in wie vielen Fällen seit dem Jahr 2015 das in Forensischen Psychiatrien in Deutschland diensttuende Personal vorzeitig aus dem Dienst schied, weil es zuvor durch dort untergebrachte Personen körperlich attackiert worden war, und wenn ja, welche sind dies?  7. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele der in Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten Personen seit dem Jahr 2015 während ihrer Haftzeit eines natürlichen Todes starben, und wenn ja, welche sind dies?  8. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob in Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachte Personen seit dem Jahr 2015 während ihrer Haftzeit durch Mitpatienten getötet worden sind, und wenn ja, welche sind dies?  9. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob in Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachte Personen seit dem Jahr 2015 während ihrer Haftzeit durch Mitpatienten tätlich angegriffen und dabei verletzt worden sind, und wenn ja, welche sind dies? 10. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, bei wie vielen der in Forensischen Kliniken in Deutschland untergebrachten Personen seit dem Jahr 2015 im Verlauf ihrer Unterbringungszeit eine schwerwiegende Krankheit diagnostiziert wurde, die nicht mit der Krankheit identisch war, die zur Einweisung in die Forensische Psychiatrien geführt hatte, und wenn ja, welche sind dies? 11. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie hoch die durchschnittlichen monatlichen Kosten für die Unterbringung einer Person in Forensischen Psychiatrien in Deutschland gegenwärtig sind, und wenn ja, welche sind dies? 12. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Dolmetscher in Forensischen Psychiatrien in Deutschland gegenwärtig insgesamt arbeiten, und wenn ja, welche sind dies? 13. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob seit dem Jahr 2015 in Forensischen Psychiatrien arbeitende Dolmetscher durch dort untergebrachte Personen tätlich attackiert worden sind, und wenn ja, welche sind dies? 14. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie hoch gegenwärtig die durchschnittlichen monatlichen Kosten für einen in Forensischen Psychiatrien in Deutschland diensttuenden Dolmetscher sind? Die Fragen 4 bis 14 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der nach § 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) in Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten Personen im gesamten Bundesgebiet (bitte je nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln) seit dem Jahr 2015 entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse für das gesamte Bundesgebiet vor, da nicht alle Länder statistische Daten zum Maßregelvollzug übermitteln. Soweit die statistischen Ämter der Länder entsprechende Daten zuliefern, stellt das Statistische Bundesamt diese in einer Arbeitsunterlage zusammen. Die der Bundesregierung vorliegenden Daten lassen sich der nachstehenden Tabelle entnehmen. Sofern Felder leer sind, erfolgte keine Datenlieferung durch das betreffende Land. Tabelle: Im psychiatrischen Krankenhaus aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte am 31. März des jeweiligen Jahres Bundesland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Baden-Württemberg 573 585 570 610 566 649 679 750* 830* Bayern 1.044 1.012 1.022 1.012 1.030 1.058 1.056 1.068 1.098 Berlin 485 485 462 422 461 485 525 560 Bremen 77 75 71 72 80 79 99 96 90 Hamburg 237 246 237 224 234 243 272 300 295 Hessen 469 453 467 498 522 517 545 575 612 Mecklenburg-Vorpommern 140 138 141 126 121 127 126 132 133 Niedersachsen 752 751 746 636 600 Nordrhein-Westfalen 2.043 2.019 2.019 1.908 1.849 1.893 2.009 2.028 2.062 Saarland 87 93 80 74 70 65* 80* 106 110 Sachsen 246* 239* 213* 213* 234* 268* 285* Bundesland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Schleswig-Holstein 234 224 214 204 219 256 244 254 254 insgesamt 6.141 6.081 6.275 6.025 5.504 6.161 6.429 6.702 6.329 Quelle: Statistisches Bundesamt; Zusammenstellung von Länderlieferungen zum Maßregelvollzug; Im psychiatrischen Krankenhaus und in der Entziehungsanstalt aufgrund strafrichterlicher Anordnung Untergebrachte im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. * abweichender Stichtag: 31. Dezember 16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der nach § 63 StGB in Forensischen Psychiatrien in Deutschland seit dem Jahr 2015 untergebrachten Personen aufgrund des während der Unterbringungszeit erfolgten Konsums von Betäubungsmitteln weitere gesundheitliche Schäden erlitten, und wenn ja, welche sind dies? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, die die Angabe der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter bestätigen, nach der eine große Anzahl der in verschiedenen Bundesländern in Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten Patienten der deutschen Sprache nur sehr bedingt mächtig ist (vgl. Bundestagsdrucksache 21/800, S. 84), und wenn ja, welche Kenntnisse sind dies? 18. Welche Staatsangehörigkeit besitzen die in den Jahren von 2020 bis 2024 in den Forensischen Psychiatrien in Deutschland untergebrachten Personen (bitte je nach Jahr, Nationalität und Bundesland aufschlüsseln)? 19. Besitzt die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die häufigen Ausbrüche von Straftätern aus Forensischen Psychiatrien in Deutschland (www.bild.de/regional/niedersachsen/bremen-aus-psychiatrie- geflohenmesser-killer-am-bahnhof-gefasst-68d506e024619b7e72e4f3f8, zuletzt abgerufen am 3. November 2025; www.br.de/nachrichten/bayern/amokla eufer-von-ansbach-flieht-aus-psychiatrie-was-bislang-bekannt-ist,UuK I56v, zuletzt abgerufen am 3. November 2025; www.tagesschau.de/inlan d/regional/hessen/hr-haeftling-flieht-aus-psychiatrie-in-hadamar-polizei-f ahndet-mit-foto-100.html, zuletzt abgerufen am 3. November 2025) auf eine Überlastung des diesen Dienst tuenden Restpersonals zurückzuführen ist, und wenn nein, besitzt die Bundesregierung andere Kenntnisse, die diesen Befund erklären können? Die Fragen 16 bis 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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