Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken
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Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2140
21. Wahlperiode 09.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Lisa Badum, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Steffi
Lemke, Julia Schneider, Schahina Gambir, Michael Kellner, Claudia Roth und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Finanzierung von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken
Im Juni 2025 verkündete der Präsident der Weltbank (WB), Ajay Banga, nach
einem Treffen des Verwaltungsrates, dass die WB ihr langjähriges Verbot der
Finanzierung von Atomkraftprojekten beendet, um die Laufzeit bestehender
Atomkraftwerke (AKW) zu verlängern und auch kleine modulare Reaktoren
(SMR) zu fördern. Aus der Antwort des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf die Schriftliche Frage 161
des Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues auf Bundestagsdrucksache 21/747
ging hervor, dass dieser Entscheidung keine formale Beschlussfassung der
Anteilseigner vorausging. Ohne eine solche Grundsatzentscheidung hat
Deutschland als viertgrößter Anteilseigner im Rahmen von konkreten
Vergabeentscheidungen nach wie vor großen Einfluss darauf, inwieweit die Ankündigung Ajay
Bangas letztlich umgesetzt wird. Abseits dieses Vergabeprozesses können
Finanzmittel der WB auch indirekt über Tochterunternehmen der WB (z. B. die
International Finance Corporation (IFC)) fließen. Auch an dieser Stelle hat
Deutschland Einfluss darauf, ob im Rahmen einer Neuausrichtung der WB die
Ausschlussliste verändert wird, welche bisher eine Finanzierung von
Atomkraftprojekten ausschließt.
Auch die Asiatische Entwicklungsbank (ADB) setzt für den Oktober 2025
kurzfristig eine neue Grundsatzentscheidung über die Förderfähigkeit von
Atomkraft an. Untypischerweise soll diese Neuorientierung außerhalb der
Jahrestagung der ADB erfolgen (www.ft.com/content/27f869c5-17a8-4d57-bb76-f
9ac9ea13697).
Mit vielen Entwicklungsbanken, u. a. WB und ADB, unterhält die deutsche
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als international tätige
Entwicklungsbank enge Beziehungen und tritt häufig als bilateraler Kofinanzier auf (www.kf
w-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-Entwicklungsbank/
Aufgaben-und-Ziele/Unsere-Kooperationspartner/).
Ein weltweiter Ausbau von Atomkraft durch Entwicklungsbanken und unter
Verwendung deutscher Steuergelder ist insbesondere vor dem Hintergrund des
Ziels einer möglichst schnellen und kostengünstigen globalen
Emissionsneutralität kritisch zu sehen. Solar- und Windenergie sind mittlerweile eindeutig die
kostengünstigsten, schnellsten und die am besten skalierbaren Optionen für den
Zubau von Stromerzeugungskapazitäten (34 US-Dollar/MWh und 43 US-
Dollar/MWh für Wind- und Solarenergie im globalen Durchschnitt gegenüber
mehr als 200 US-Dollar/MWh für Atomkraft, www.un.org/sites/un2.un.org/file
s/un-energy-transition-report_2025.pdf). Zudem stellen AKW eine sehr
zentralisierte Form der Energiegewinnung dar. Gerade in ländlichen Gebieten, die
noch über kein ausgebautes Stromnetz verfügen, ist eine dezentrale
Stromversorgung mittels erneuerbarer Energien deutlich schneller und kosteneffizienter
zu erreichen. Gleichzeitig kommen AKW im Kampf gegen die Klimakrise mit
jahrzehntelangen Planungs- und Bauzeiten deutlich zu spät und verzögern den
Ausstieg aus fossilen Energieträgern (www.worldnuclearreport.org/The-World-
Nuclear-Industry-Status-Report-2024-HTML).
Die Finanzierungskapazitäten der Entwicklungsbanken sind begrenzt. Die
Atomfinanzierung durch Entwicklungsbanken läuft damit Gefahr, die
ökonomischen Vorteile der vier- bis siebenfach kostengünstigeren erneuerbaren
Energien zu unterwandern und so deren Ausbau zu verzögern. Für Atomprojekte
und ihre Anteilseigner ergibt sich aus dieser Konkurrenzsituation wiederum ein
hohes finanzielles Risiko. Das gilt insbesondere für bereits hoch verschuldete
Entwicklungsländer, aber auch für die beteiligten Entwicklungsbanken. Der
Verweis auf Armutsbekämpfung als Grund für den Wiedereinstieg der WB in
die Finanzierung von Atomprojekten ist damit nicht nachvollziehbar.
Abhilfe bei diesen strukturellen Problemen des Atomsektors schaffen auch
nicht die sogenannten Small Modular Reactors (SMRs). Mit dieser
Bezeichnung sind meist kleinere Ausführungen konventioneller Reaktortechnologien
gemeint, manchmal aber auch lediglich auf dem Papier existierende
experimentelle Konzepte, für deren Umsetzbarkeit noch belastbare Kostenkalkulationen
und Zeitpläne fehlen. Alle vier weltweit aktuell als SMR bezeichneten Projekte
hatten beziehungsweise haben mit massiven Verzögerungen zu kämpfen. Die
Stromgestehungskosten liegen außerdem in der Tendenz über AKW
herkömmlicher Bauweise (https://ieefa.org/sites/default/files/2024-05/SMRs Still Too Ex
pensive Too Slow Too Risky_May 2024.pdf und www.base.bund.de/shareddoc
s/downloads/de/berichte/kt/gutachten-small-modular-reactors.html).
Ein verstärkter Neubau von AKW schafft auch langfristige geopolitische
Abhängigkeiten. Die Nehmerländer bleiben technologisch, für den Betrieb der
AKW und den notwendigen Brennstoff auf die Lieferstaaten und ihre
Monopole angewiesen. Beispielsweise dominiert der russische Staatskonzern Rosatom
wichtige Abschnitte der globalen nuklearen Lieferkette. Auch Europa schafft es
nicht, sich aus diesen Abhängigkeiten zu lösen (www.arte.tv/de/videos/115068-
000-A/die-nuklearfalle-putins-deals-mit-dem-westen/). Als weltweit größter
Exporteur von Atomtechnologie und Kernbrennstoff nutzt Russland seine
Dominanz im globalen Atomgeschäft als Werkzeug zur Schaffung strategischer
Abhängigkeiten (www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/ato
mkraft/atomkraft_Uranatlas_Faktenblatt_Russland_2022.pdf).
Schon beim Betrieb von AKW ergeben sich außerdem Sicherheitsrisiken, die in
Krisen- und Kriegsgebieten verstärkt werden. In Ländern wie Mali, Burkina
Faso oder Niger, in denen AKW-Neubauten unter Federführung Russlands
diskutiert werden, regieren derzeit volatile Militärjuntas und gewaltvolle
Konflikte. Darüber hinaus ist die sichere Entsorgung von Atommüll weltweit ein
ungelöstes Problem, das zwangsläufig mit jedem multilateral finanzierten
Atomprojekt mitgeliefert wird. Radioaktive Stoffe wie Plutonium und Uran bleiben für
Hunderttausende von Jahren gefährlich für Mensch und Umwelt. Die
Endlagerfrage ist in fast allen Ländern mit Atomkraftwerken ungelöst und mit horrenden
Kosten verbunden.
Während einige Kabinettsmitglieder die Nutzung und Finanzierung von
Atomkraft aus oben genannten Gründen nach wie vor kritisch sehen (www.tagesscha
u.de/inland/innenpolitik/atomkraft-eu-schneider-100.html), haben andere Teile
der Bundesregierung kürzlich eine 180-Grad-Wende auf EU-Ebene
angekündigt (www.handelsblatt.com/politik/international/kernkraft-deutschland-und-fra
nkreich-legen-streit-um-atomenergie-bei/100151554.html). Angesichts der
anstehenden Entscheidungen über die Förderung der Hochrisikotechnologie
Atomkraft bei multilateralen Entwicklungsbanken mit Deutschland als
Anteilseigner ist diese unklare Haltung der Bundesregierung nach Ansicht der
Fragestellenden nicht hinnehmbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der durch den Präsidenten
der Weltbank angekündigten Aufhebung des Ausschlusses der
Finanzierung von Atomkraft (z. T. ausgewiesen in bisherigen Verträgen unter
„Excluded Expenditure“), und wie begründet sie diese Position?
2. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Aufhebung
dieses Finanzierungsausschlusses in anderen regionalen
Entwicklungsbanken, z. B. Asian Development Bank, African Development Bank und
European Bank for Reconstruction and Development (falls die Antwort
für verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte nach
den einzelnen Entwicklungsbanken mit differenzierter Begründung
aufschlüsseln)?
3. Wird die Bundesregierung in Zukunft bei Abstimmungen in den
Verwaltungsräten der Weltbank und regionaler Entwicklungsbanken zu Projekten
zur Finanzierung oder Unterstützung von Atomkraft zustimmen, und
wenn ja, wie begründet sie ihre Position (falls die Antwort für
verschiedene Entwicklungsbanken unterschiedlich ausfällt, bitte wieder nach den
einzelnen Entwicklungsbanken aufschlüsseln)?
a) Von welchen Kriterien hängt eine eventuelle Zustimmung der direkten
wie indirekten Finanzierung zum Bau von kleineren experimentellen
(SMR) wie großen Atomkraftwerken ab?
b) Unter welchen Umständen wird die Bundesregierung einer
Finanzierung nicht zustimmen?
c) Wie wird die Bundesregierung die Einbindung der Zivilgesellschaft
im Vorfeld von Entscheidungen über Veränderungen der
Energiestrategien der Entwicklungsbanken sicherstellen?
4. Wie steht die Bundesregierung zur Ankündigung der Asian Development
Bank, dass auch Grundsatzänderungen bei den Prinzipien der
Fördermittelvergabe entgegen bisheriger Praxis auf Zwischentreffen vereinbart
werden?
5. Unterstützt die Bundesregierung die Forderungen aus der Zivilgesellschaft
nach Konsultationen über die Aufhebung des Ausschlusses der
Finanzierung von Atomkraftwerken (https://foejapan.org/en/issue/20250901/25
595/)?
6. Plant die Bundesregierung, sich im Rahmen des Verwaltungsrats der
Weltbank oder internationaler Gremien wie beispielsweise der Vereinten
Nationen für eine Fokussierung der Finanzhilfen auf erneuerbare Energien
einzusetzen und die finanziellen, zeitlichen und nuklearen Risiken der
Atomkraft hervorzuheben, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, welche
konkreten diplomatischen Initiativen sind dafür geplant?
7. Inwiefern werden bei der Entscheidung über mögliche
Finanzierungsanfragen an Entwicklungsbanken die erheblichen Kosten von
Atomkraftprojekten für die Nehmerländer und die Endverbrauchenden miteinbezogen,
und wie werden die negativen Folgen der möglichen erhöhten
Verschuldungslage bei den Nehmerländern aufgrund der hohen
Anfangsinvestitionen und der hohen Stromgestehungskosten bewertet?
8. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, den Finanzierungsanteil
der Entwicklungsbanken an den Gesamtkosten eines Atomkraftprojekts
stark zu limitieren, um das erhebliche Finanzierungsrisiko aufseiten der
betreffenden Entwicklungsbank zu begrenzen, und wie begründet sie ihre
Position?
9. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der immensen
Bauzeiten den potenziellen Beitrag von AKW-Neubauten zum Ziel der
Weltbank, in den nächsten fünf Jahren 300 Millionen Menschen in
Subsahara-Afrika Zugang zur Stromversorgung zu verschaffen?
10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass durch deutsche
Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar energiepolitische
Abhängigkeiten der Nehmerländer von Russland oder russischen Konzernen der
gesamten nuklearen Wertschöpfungskette gefördert werden?
11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche
Entwicklungsinvestitionen mittel- oder unmittelbar an Russland, russische Konzerne oder
Atomprojekte mit russischer Beteiligung fließen?
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) weiterhin an ihre eigenen Ausschlusskriterien hält und
sich auch nicht bei kofinanzierten Projekten mit der Weltbank und der
ADB an Atomkraftprojekten beteiligt (www.kfw.de/PDF/Download-Cent
er/Konzernthemen/Nachhaltigkeit/Ausschlussliste.pdf)?
13. Inwiefern betrachtet die Bundesregierung die abschließende Klärung
technischer, finanzieller und sozialer Aspekte der Endlagerung radioaktiver
Abfälle in den Nehmerländern als Voraussetzung für die Finanzierung von
Atomkraftprojekten?
a) Gilt laut Bundesregierung für durch Deutschland geförderte Projekte
das Verursacherprinzip im Hinblick auf die unbeschränkte Haftung für
die Finanzierung der Entsorgung radioaktiver Abfälle durch den
Betreiber der Kraftwerke?
b) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für Deutschland
daraus ergeben?
c) Welche finanziellen Verpflichtungen würden sich für die Hersteller
oder die liefernden Staaten ergeben?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken im Zusammenhang mit der
Nichtverbreitung von Atomwaffen und der möglichen militärischen
Nutzung von spaltbarem Material, insbesondere im Zusammenhang mit
Nehmerländern, die bislang Atomkraft weder militärisch noch zivil genutzt
haben?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der weltweiten
Verbreitung von Atomtechnologie durch multilaterale Entwicklungsbanken im
Hinblick auf die Zunahme von konventionellen, asymmetrischen und
hybriden Kriegen und die Gefahr, dass Atomanlagen zu Zielen von Angriffen
werden können?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitsrisiken beim Betrieb
von potenziellen AKW in politisch fragilen und kriegsgeplagten Staaten
wie Burkina Faso, Mali oder Niger?
17. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur möglichen Finanzierung
von Uranförderung durch multilaterale Entwicklungsbanken, auch im
Hinblick auf die massiven umwelt- und gesundheitlichen Schäden, die
rund um die Uranminen in Arlit im Niger bestehen, und welche
Maßnahmen zum Gesundheits-, Bevölkerungs-, und Umweltschutz werden dort
laut Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt?
18. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur indirekten Finanzierung
von Atomkraft durch multilaterale Entwicklungsbanken (bitte nach
Finanzierung durch Finanzintermediäre (Banken und Investitionsfonds), Policy
Based Lending, Technische und Finanzielle Zusammenarbeit
aufschlüsseln)?
a) Falls die Bundesregierung einer indirekten Finanzierung von
Atomkraft zustimmt, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die
Umwelt- und Sozialstandards dieser Banken auch bei der
Finanzierung durch diese Finanzinstrumente effektiv eingehalten werden?
b) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die in der Antwort zu
Frage 3 genannten Kriterien auch in den indirekten
Finanzierungsmodellen eingehalten werden?
Berlin, den 8. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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