Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe
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Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7539
21. Wahlperiode 11.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger,
Maik Brückner, Mirze Edis, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering,
Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović,
Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe
Im Februar 2024 veröffentlichte das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in
der deutschen humanitären Hilfe“. Diese wurde in Konsultation mit der
Zivilgesellschaft erstellt und stellte einen wichtigen Schritt zur stärkeren
Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der humanitären Hilfe dar,
insbesondere im Hinblick auf die Festlegung quantifizierter Ziele wie der vollständigen
gendersensiblen Ausgestaltung der humanitären Hilfe sowie der Stärkung
gendertransformativer Ansätze.
Im Mai 2026 entfernte das Auswärtige Amt diese Strategie ohne Erklärung von
seiner Webseite und modifizierte das Kapitel zu Gender und Inklusion in der
„Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
gegenüber der vorherigen Veröffentlichung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die
Bundesregierung plant, um eine fortschrittliche humanitäre Hilfe zu sichern und sich
für eine geschlechtergerechte und damit effektivere humanitäre Hilfe
einzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in
der deutschen humanitären Hilfe“ von seiner Webseite entfernt?
2. Inwiefern behalten die Inhalte der Strategie „Gender in der deutschen
humanitären Hilfe“ Gültigkeit, und wie wird gegebenenfalls deren
Umsetzung nachgehalten?
3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der „Strategie des
Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ den Begriff
„gendertargeted“ durch „gender-responsive“ ersetzt?
4. Aus welchen Gründen ist in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ das Ziel entfallen, mit der humanitären Hilfe
einen Beitrag zur gendertransformativen Ausgestaltung der Projektmittel
des Auswärtigen Amts zu leisten?
5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach dem Ersetzen von
„gender“ durch „Geschlecht“ in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur
humanitären Hilfe im Ausland“ die Bedarfe und Risiken von Menschen mit
nicht binären Geschlechtsidentitäten und diverser sexueller Orientierung
und soziale Rollen und Machtverhältnisse in der deutschen humanitären
Hilfe weiterhin analysiert und berücksichtigt werden, und welchen Belang
weist die Bundesregierung diesen Bedarfen zu?
6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wann das in der
„Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“
formulierte Ziel, die deutsche humanitäre Hilfe „wo immer angezeigt“
gender‑responsive umzusetzen, als umsetzbar bzw. im konkreten Fall
„angezeigt“ gilt, und wie wird diese Entscheidung in Förderentscheidungen
dokumentiert?
7. Wie operationalisiert die Bundesregierung die in der „Strategie des
Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe“ formulierte Zielsetzung, „entlang
der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Rechte, Repräsentanz und
Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken, obwohl
seit Anfang 2025 kein gültiger Aktionsplan der Bundesregierung zur
Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit vorliegt?
8. Wie hoch waren seit 2024 der Anteil sowie die absolute Höhe der von der
Bundesregierung finanzierten genderneutralen, gendersensiblen,
gender‑targeted bzw. gender-responsive sowie gendertransformativen
humanitären Hilfe (bitte nach Kategorien und Jahren aufschlüsseln)?
9. Bis wann plant die Bundesregierung, ihre humanitäre Hilfe
hundertprozentig gendersensibel umzusetzen, und falls der genannte Zielwert bislang
nicht erreicht wurde,
a) welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen
Zielwert zeitnah zu erreichen, und
b) welche maßgeblichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die
vollständige gendersensible Ausgestaltung der deutschen humanitären
Hilfe?
10. Wie definiert die Bundesregierung in der humanitären Hilfe die
Kategorien „genderneutral“, „gendersensibel“, „gender‑responsive“ und
„gendertransformativ“, nach welchen Kriterien erfolgt jeweils die Einstufung von
Maßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen werden genderneutrale
Maßnahmen weiterhin finanziert?
11. Welche Rolle misst die Bundesregierung gendertransformativen Ansätzen
in der humanitären Hilfe bei, vor dem Hintergrund, dass auch Policies
internationaler humanitärer Koordinierungsinstitutionen wie OCHA (United
Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) (Policy
Instruction on Gender Equality 2021–2025) und IASC (Inter-Agency
Standing Committee) (The Gender Handbook for Humanitarian Action)
gendertransformative Ansätze enthalten?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil ihrer
Beiträge an UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds
(CBPFs) vor, die gendersensibel und gender-targeted bzw.
genderresponsive umgesetzt werden (bitte soweit möglich jeweils nach Jahren
und Ländern seit 2024 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift sie
zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel?
13. Welche Definitionen von frauengeführten Organisationen und
Frauenrechtsorganisationen legt die Bundesregierung ihrer humanitären und
entwicklungspolitischen Arbeit zugrunde?
14. Wie erklärt die Bundesregierung den sinkenden Anteil der Mittel für
frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut ihren eigenen Grand-
Bargain-Berichten von 4,2 Prozent (2022, https://interagencystandingcom
mittee.org/sites/default/files/migrated/2023-08/Germany%20Self-report%
202023%20-%20Spreadsheet.pdf) auf 3 Prozent (2023, https://interagency
standingcommittee.org/sites/default/files/2024-09/Germany%20-%20Gra
nd%20Bargain%20Self%20Reporting%202024_0.pdf) und zuletzt auf
1,27 Prozent (2024, https://interagencystandingcommittee.org/sites/defaul
t/files/2025-09/Germany%20-%20Grand%20Bargain%20Self%20Reporti
ng%202025%20-%20ActivityInfo.pdf), und welche Maßnahmen plant sie,
um die Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen zu
erhöhen?
15. Wie setzt die Bundesregierung das in der „Strategie des Auswärtigen
Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel der
„Einbeziehung lokaler und frauengeführter Organisationen in die Systeme
humanitärer Koordinierung, Planung und Implementierung“ konkret um?
16. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltenden
Unterfinanzierung von frauengeführten und Frauenrechtsorganisationen
(beyondthe-breaking-point-the-continuing-impact-of-funding-cuts-on-womens-
organizations-in-humanitarian-settings-en.pdf), konkrete
Finanzierungsziele für diese Organisationen festzulegen, analog zum Ziel, die Mittel für
vorausschauende humanitäre Hilfe auf 5 Prozent der humanitären Mittel
zu erhöhen?
a) Wenn ja, wann, und in welcher Ausgestaltung?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Nein,
insbesondere mit Blick darauf, dass frauengeführte und
Frauenrechtsorganisationen besonders guten Zugang haben und das Vertrauen ihrer
Communitys genießen (https://media.odi.org/documents/HPG_How_women_l
ead_evidence_synthesis_final.pdf) und ein Finanzierungsziel damit zu
einer bedarfsgerechteren und effektiveren Mittelbereitstellung
beitragen könnte?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – angesichts der
Tatsache, dass sie Country-Based Pooled Funds als Instrument zur Stärkung
und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen sieht (https://dserver.bund
estag.de/btd/21/047/2104705.pdf) – über den Anteil ihrer Beiträge an UN-
Organisationen und Country-Based Pooled Funds vor, die direkt und
indirekt an lokale und nationale Organisationen sowie an frauengeführte und
Frauenrechtsorganisationen verausgabt werden (bitte jeweils nach Jahren
und Ländern seit 2024 aufschlüsseln und den prozentualen Anteil an allen
Beiträgen beziffern), und welche Maßnahmen ergreift sie zur
Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel?
18. Inwiefern führt die Bundesregierung den Anstieg der im Financial
Tracking Service (FTS) von OCHA erfassten deutschen Mittel zur
Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) von 0,3 Prozent in 2021
(https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2021) auf 2,9
Prozent in 2025 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2025)
auf eine tatsächliche Erhöhung der Mittel oder auf eine verbesserte
Erfassung und Zuordnung dieser zurück (bitte begründen), und wenn der
Anstieg auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der Mittel
zurückzuführen ist, welche konkreten Änderungen wurden dabei vorgenommen?
19. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung beim Tracking ihrer
GBV-Finanzierung im FTS, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die
Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu
verbessern?
20. Wie hoch waren die Mittel der Bundesregierung für Maßnahmen im
Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) im
Rahmen der humanitären Hilfe seit 2024 (bitte nach Jahren sowie – soweit
möglich – nach bilateralen und multilateralen Anteilen aufschlüsseln)?
21. Nach welchen methodischen Kriterien und Datengrundlagen erfasst die
Bundesregierung ihre SRGR-Finanzierung in der humanitären Hilfe?
a) Welche Herausforderungen sieht sie beim Tracking dieser Mittel?
b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz,
Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern?
22. Kennt und inwiefern teilt die Bundesregierung die u. a. vom IASC
(https://interagencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-06/Rig
hts%20at%20Risk%20-%20Pushing%20Forward%20Gender%20Equality
%20In%20the%20Humanitarian%20Reset.pdf) geäußerte Sorge, dass im
Zuge des „Humanitarian Reset“ Schutzmaßnahmen einschließlich
Maßnahmen wie die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Gewalt und die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit und
Rechte in der humanitären Hilfe depriorisiert werden könnten, und wie setzt sie
sich im Rahmen des „Humanitarian Reset“ und in der humanitären
Projektförderung dafür ein, dass Maßnahmen in diesen Bereichen
ausreichend priorisiert und finanziert werden?
23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Konditionalisierung von
humanitären Mitteln durch die von der aktuellen US-Regierung
eingesetzte „Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance“ (PHFFA)
Policy, auch „Global Gag Rule“ genannt, und wie setzt sie sich auf
multilateraler und bilateraler Ebene für diese Position ein (bitte konkrete
Maßnahmen und Schritte darlegen)?
24. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
deutsche Mittel für die humanitäre Hilfe und
Entwicklungszusammenarbeit nicht unmittelbar oder mittelbar (u. a. durch „flow down“-
Regelungen) von Einschränkungen im Zusammenhang mit der PHFFA
Policy bzw. Global Gag Rule betroffen sind?
Berlin, den 5. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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