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Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe

dip / drucksache 11.08.2026 · WP 21 · 21/7539 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe Deutscher Bundestag Drucksache 21/7539 21. Wahlperiode 11.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Fey, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe Im Februar 2024 veröffentlichte das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“. Diese wurde in Konsultation mit der Zivilgesellschaft erstellt und stellte einen wichtigen Schritt zur stärkeren Berücksichtigung von Geschlechteraspekten in der humanitären Hilfe dar, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung quantifizierter Ziele wie der vollständigen gendersensiblen Ausgestaltung der humanitären Hilfe sowie der Stärkung gendertransformativer Ansätze. Im Mai 2026 entfernte das Auswärtige Amt diese Strategie ohne Erklärung von seiner Webseite und modifizierte das Kapitel zu Gender und Inklusion in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ gegenüber der vorherigen Veröffentlichung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um eine fortschrittliche humanitäre Hilfe zu sichern und sich für eine geschlechtergerechte und damit effektivere humanitäre Hilfe einzusetzen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Aus welchen Gründen hat das Auswärtige Amt die Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ von seiner Webseite entfernt?  2. Inwiefern behalten die Inhalte der Strategie „Gender in der deutschen humanitären Hilfe“ Gültigkeit, und wie wird gegebenenfalls deren Umsetzung nachgehalten?  3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ den Begriff „gendertargeted“ durch „gender-responsive“ ersetzt?  4. Aus welchen Gründen ist in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ das Ziel entfallen, mit der humanitären Hilfe einen Beitrag zur gendertransformativen Ausgestaltung der Projektmittel des Auswärtigen Amts zu leisten?  5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach dem Ersetzen von „gender“ durch „Geschlecht“ in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ die Bedarfe und Risiken von Menschen mit nicht binären Geschlechtsidentitäten und diverser sexueller Orientierung und soziale Rollen und Machtverhältnisse in der deutschen humanitären Hilfe weiterhin analysiert und berücksichtigt werden, und welchen Belang weist die Bundesregierung diesen Bedarfen zu?  6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, wann das in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel, die deutsche humanitäre Hilfe „wo immer angezeigt“ gender‑responsive umzusetzen, als umsetzbar bzw. im konkreten Fall „angezeigt“ gilt, und wie wird diese Entscheidung in Förderentscheidungen dokumentiert?  7. Wie operationalisiert die Bundesregierung die in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe“ formulierte Zielsetzung, „entlang der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit“ die Rechte, Repräsentanz und Ressourcen von Frauen und marginalisierten Gruppen zu stärken, obwohl seit Anfang 2025 kein gültiger Aktionsplan der Bundesregierung zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit vorliegt?  8. Wie hoch waren seit 2024 der Anteil sowie die absolute Höhe der von der Bundesregierung finanzierten genderneutralen, gendersensiblen, gender‑targeted bzw. gender-responsive sowie gendertransformativen humanitären Hilfe (bitte nach Kategorien und Jahren aufschlüsseln)?  9. Bis wann plant die Bundesregierung, ihre humanitäre Hilfe hundertprozentig gendersensibel umzusetzen, und falls der genannte Zielwert bislang nicht erreicht wurde, a) welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diesen Zielwert zeitnah zu erreichen, und b) welche maßgeblichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für die vollständige gendersensible Ausgestaltung der deutschen humanitären Hilfe? 10. Wie definiert die Bundesregierung in der humanitären Hilfe die Kategorien „genderneutral“, „gendersensibel“, „gender‑responsive“ und „gendertransformativ“, nach welchen Kriterien erfolgt jeweils die Einstufung von Maßnahmen, und unter welchen Voraussetzungen werden genderneutrale Maßnahmen weiterhin finanziert? 11. Welche Rolle misst die Bundesregierung gendertransformativen Ansätzen in der humanitären Hilfe bei, vor dem Hintergrund, dass auch Policies internationaler humanitärer Koordinierungsinstitutionen wie OCHA (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs) (Policy Instruction on Gender Equality 2021–2025) und IASC (Inter-Agency Standing Committee) (The Gender Handbook for Humanitarian Action) gendertransformative Ansätze enthalten? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil ihrer Beiträge an UN-Organisationen und Country-Based Pooled Funds (CBPFs) vor, die gendersensibel und gender-targeted bzw. genderresponsive umgesetzt werden (bitte soweit möglich jeweils nach Jahren und Ländern seit 2024 aufschlüsseln), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel? 13. Welche Definitionen von frauengeführten Organisationen und Frauenrechtsorganisationen legt die Bundesregierung ihrer humanitären und entwicklungspolitischen Arbeit zugrunde? 14. Wie erklärt die Bundesregierung den sinkenden Anteil der Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen laut ihren eigenen Grand- Bargain-Berichten von 4,2 Prozent (2022, https://interagencystandingcom mittee.org/sites/default/files/migrated/2023-08/Germany%20Self-report% 202023%20-%20Spreadsheet.pdf) auf 3 Prozent (2023, https://interagency standingcommittee.org/sites/default/files/2024-09/Germany%20-%20Gra nd%20Bargain%20Self%20Reporting%202024_0.pdf) und zuletzt auf 1,27 Prozent (2024, https://interagencystandingcommittee.org/sites/defaul t/files/2025-09/Germany%20-%20Grand%20Bargain%20Self%20Reporti ng%202025%20-%20ActivityInfo.pdf), und welche Maßnahmen plant sie, um die Mittel für frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen zu erhöhen? 15. Wie setzt die Bundesregierung das in der „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“ formulierte Ziel der „Einbeziehung lokaler und frauengeführter Organisationen in die Systeme humanitärer Koordinierung, Planung und Implementierung“ konkret um? 16. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der anhaltenden Unterfinanzierung von frauengeführten und Frauenrechtsorganisationen (beyondthe-breaking-point-the-continuing-impact-of-funding-cuts-on-womens- organizations-in-humanitarian-settings-en.pdf), konkrete Finanzierungsziele für diese Organisationen festzulegen, analog zum Ziel, die Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe auf 5 Prozent der humanitären Mittel zu erhöhen? a) Wenn ja, wann, und in welcher Ausgestaltung? b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dieses Nein, insbesondere mit Blick darauf, dass frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen besonders guten Zugang haben und das Vertrauen ihrer Communitys genießen (https://media.odi.org/documents/HPG_How_women_l ead_evidence_synthesis_final.pdf) und ein Finanzierungsziel damit zu einer bedarfsgerechteren und effektiveren Mittelbereitstellung beitragen könnte? 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung – angesichts der Tatsache, dass sie Country-Based Pooled Funds als Instrument zur Stärkung und Finanzierung lokaler Partnerorganisationen sieht (https://dserver.bund estag.de/btd/21/047/2104705.pdf) – über den Anteil ihrer Beiträge an UN- Organisationen und Country-Based Pooled Funds vor, die direkt und indirekt an lokale und nationale Organisationen sowie an frauengeführte und Frauenrechtsorganisationen verausgabt werden (bitte jeweils nach Jahren und Ländern seit 2024 aufschlüsseln und den prozentualen Anteil an allen Beiträgen beziffern), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Verbesserung der Nachverfolgbarkeit dieser Mittel? 18. Inwiefern führt die Bundesregierung den Anstieg der im Financial Tracking Service (FTS) von OCHA erfassten deutschen Mittel zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt (GBV) von 0,3 Prozent in 2021 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2021) auf 2,9 Prozent in 2025 (https://fts.unocha.org/donor-grouped/4306/summary/2025) auf eine tatsächliche Erhöhung der Mittel oder auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung dieser zurück (bitte begründen), und wenn der Anstieg auf eine verbesserte Erfassung und Zuordnung der Mittel zurückzuführen ist, welche konkreten Änderungen wurden dabei vorgenommen? 19. Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung beim Tracking ihrer GBV-Finanzierung im FTS, und welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern? 20. Wie hoch waren die Mittel der Bundesregierung für Maßnahmen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte (SRGR) im Rahmen der humanitären Hilfe seit 2024 (bitte nach Jahren sowie – soweit möglich – nach bilateralen und multilateralen Anteilen aufschlüsseln)? 21. Nach welchen methodischen Kriterien und Datengrundlagen erfasst die Bundesregierung ihre SRGR-Finanzierung in der humanitären Hilfe? a) Welche Herausforderungen sieht sie beim Tracking dieser Mittel? b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Transparenz, Nachverfolgbarkeit und Vergleichbarkeit dieser Daten zu verbessern? 22. Kennt und inwiefern teilt die Bundesregierung die u. a. vom IASC (https://interagencystandingcommittee.org/sites/default/files/2025-06/Rig hts%20at%20Risk%20-%20Pushing%20Forward%20Gender%20Equality %20In%20the%20Humanitarian%20Reset.pdf) geäußerte Sorge, dass im Zuge des „Humanitarian Reset“ Schutzmaßnahmen einschließlich Maßnahmen wie die Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und die Förderung sexueller und reproduktiver Gesundheit und Rechte in der humanitären Hilfe depriorisiert werden könnten, und wie setzt sie sich im Rahmen des „Humanitarian Reset“ und in der humanitären Projektförderung dafür ein, dass Maßnahmen in diesen Bereichen ausreichend priorisiert und finanziert werden? 23. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Konditionalisierung von humanitären Mitteln durch die von der aktuellen US-Regierung eingesetzte „Promoting Human Flourishing in Foreign Assistance“ (PHFFA) Policy, auch „Global Gag Rule“ genannt, und wie setzt sie sich auf multilateraler und bilateraler Ebene für diese Position ein (bitte konkrete Maßnahmen und Schritte darlegen)? 24. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel für die humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit nicht unmittelbar oder mittelbar (u. a. durch „flow down“- Regelungen) von Einschränkungen im Zusammenhang mit der PHFFA Policy bzw. Global Gag Rule betroffen sind? Berlin, den 5. August 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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