Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi (Antwort zu Drs. 21/1110)
Text
Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi (Antwort zu Drs. 21/1110)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1284
21. Wahlperiode 18.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1110 –
Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des
Projekts „Prävention genderbasierter Gewalt“ in Fidschi mit der IATI-
(International Aid Transparency Initiative-)Maßnahmen-ID DE-1-202375988
(www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202375988?project_stat
us=running&title=gender&offset=0, abgerufen am 21. Juli 2025), welches von
der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE)
durchgeführt wird (ebd.). Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten
Laufzeit vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2026 mit 200 000 Euro
betitelt (ebd.).
Der Fokus des Projekts gilt laut Projektbeschreibung der Verhinderung von
geschlechtsspezifischer Gewalt in Glaubensgemeinschaften in Fidschi. Dabei
wird ein Projektansatz mit dem Titel „SASA“ (Start, Bewusstsein,
Unterstützung und Aktion) verwendet (ebd.). Gemäß Projektvorstellung auf dem
Transparenzportal des BMZ unterstützt SASA „die biblische Lehre von der
Gleichheit zwischen Männern und Frauen, das Verständnis des Machtgleichgewichts,
die Verbesserung der Gleichheit zwischen Männern und Frauen und damit die
Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt“ (ebd.).
1. Welchen Glaubensgemeinschaften gehören nach Kenntnis der
Bundesregierung die Frauen an, die an diesem Projekt teilnehmen (bitte nach
genauer Glaubensgemeinschaft und Anzahl der Frauen pro
Glaubensgemeinschaft aufschlüsseln)?
Die am Projekt teilnehmenden Frauen gehören christlichen
Glaubensgemeinschaften an, darunter evangelikalen und pfingstkirchlichen Gemeinden, der
Heilsarmee, der katholischen Kirche sowie weiteren christlichen Konfessionen.
Über eine Aufschlüsselung nach Glaubensgemeinschaftszugehörigkeit hat die
Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. An welchen Orten und in welchen Einrichtungen wird das Projekt
durchgeführt?
Das Projekt wird überwiegend auf Vanua Levu, der zweitgrößten Insel
Fidschis, umgesetzt. Bisher fanden die Aktivitäten in den Gemeinden Muana,
Vunisei, Navatuyaba, Naqai und Savusavu statt.
3. Wie viele Frauen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung, absolut
und prozentual von der Gesamtanzahl der weiblichen Einwohner von
Fidschi gesehen, an dem Projekt teil?
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext
jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie
entsprechend vorherige Kostenschätzungen, Teilnehmerzahlen und -
zusammensetzung oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren
Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen
unterliegen. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen
zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn die Information zu einem
Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen
Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67,
100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
4. In welchen weiteren Projekten kommt der sogenannte SASA-
Präventionsansatz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zum Einsatz, und wie
wird dieser Präventionsansatz von wem evaluiert?
Der SASA-Präventionsansatz wird in Fidschi und im gesamten Pazifik
umgesetzt. Die Wirksamkeit des Ansatzes wurde mit Unterstützung von
unabhängigen Gutachtern unter der Federführung von UN Women evaluiert.
5. Welche konkreten Maßnahmen, die speziell Verbesserungen für Frauen,
Mädchen und marginalisierte Gruppen bewirken, beinhaltet das Projekt?
Das Projekt beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und
Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, Mädchen und marginalisierten
Gruppen. Dazu gehören Schulungen, Lobby- und Netzwerkarbeit zur
langfristigen Stärkung von Frauen und Mädchen und zur Gewaltprävention. Zudem
werden durch Kooperationen mit Partnern wie dem Gesundheitsministerium lokale
Gesundheitsdienste zugänglich gemacht und Trainings zu Menschenrechten
und Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt.
6. Welche Kosten entfallen auf das Projekt (bitte nach Personal, Verwaltung
und sonstigen Durchführungskosten aufschlüsseln)?
7. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der
Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach
Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, so dass noch keine
abschließenden Angaben zu den Kosten vorliegen. Bezüglich der einzelnen Sachmittel
wird darauf verwiesen, dass Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1
[44]). Dieser Maßstab gilt auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu
einzelnen Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz
haben. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als
„politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“ (BVerfGE 67, 100
[140]). An einer Auflistung einzelner Sachmittel wie etwa Stühlen, Computern,
Druckern usw. besteht aus Sicht der Bundesregierung kein hinreichendes
Interesse von öffentlichem Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende Fragestellung
eine administrative Überkontrolle dar.
8. Um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen und
Sozialarbeiterstationen handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige
Zuwendungssumme aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach
Namen der Organisation bzw. Sozialarbeiterstation und anteiligem
Zuwendungsbetrag auflisten)?
Der SASA-Ansatz bindet verschiedene Dienstleister und zivilgesellschaftliche
Basisorganisationen in den Projektgebieten ein. Der Projektträger arbeitet
hierbei eng mit diesen Organisationen zusammen. Eine finanzielle Förderung zur
Implementierung des Projekts erhält ausschließlich der Projektträger.
Die Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen ist aus
Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts nicht möglich. Eine
Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die vertrauliche Behandlung
von sensiblen Daten, wie den Namen der lokalen Partner, ist jedoch
grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure im In- und
Ausland mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die öffentliche
Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt
und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern
erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von
Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die
funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als
Regierungsaufgabe gefährden. Daher kann eine auch nur geringfügige
Wahrscheinlichkeit des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden,
weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen
Personen und des Schutzes der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise
Erstere überwiegen.
9. Wann rechnet die Bundesregierung mit Evaluierungsberichten, und
werden diese öffentlich und in deutscher Sprache zugänglich sein, und wenn
ja, wo?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EZE eigene
Evaluierungen zum Projekt durchführt, und wenn ja, wo können diese
eingesehen werden?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Eine unabhängige externe Evaluierung – in der Regel in der Projektsprache –
wird als Teil der Implementierung durch den Projektträger beauftragt und
eigenständig verantwortet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi (Antwort)