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Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi (Antwort zu Drs. 21/1110)

dip / drucksache 18.08.2025 · WP 21 · 21/1284 · Antwort · Original ↗

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Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi (Antwort zu Drs. 21/1110) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1284 21. Wahlperiode 18.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1110 – Prävention genderbasierter Gewalt in Fidschi V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des Projekts „Prävention genderbasierter Gewalt“ in Fidschi mit der IATI- (International Aid Transparency Initiative-)Maßnahmen-ID DE-1-202375988 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202375988?project_stat us=running&title=gender&offset=0, abgerufen am 21. Juli 2025), welches von der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE) durchgeführt wird (ebd.). Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten Laufzeit vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2026 mit 200 000 Euro betitelt (ebd.). Der Fokus des Projekts gilt laut Projektbeschreibung der Verhinderung von geschlechtsspezifischer Gewalt in Glaubensgemeinschaften in Fidschi. Dabei wird ein Projektansatz mit dem Titel „SASA“ (Start, Bewusstsein, Unterstützung und Aktion) verwendet (ebd.). Gemäß Projektvorstellung auf dem Transparenzportal des BMZ unterstützt SASA „die biblische Lehre von der Gleichheit zwischen Männern und Frauen, das Verständnis des Machtgleichgewichts, die Verbesserung der Gleichheit zwischen Männern und Frauen und damit die Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt“ (ebd.).  1. Welchen Glaubensgemeinschaften gehören nach Kenntnis der Bundesregierung die Frauen an, die an diesem Projekt teilnehmen (bitte nach genauer Glaubensgemeinschaft und Anzahl der Frauen pro Glaubensgemeinschaft aufschlüsseln)? Die am Projekt teilnehmenden Frauen gehören christlichen Glaubensgemeinschaften an, darunter evangelikalen und pfingstkirchlichen Gemeinden, der Heilsarmee, der katholischen Kirche sowie weiteren christlichen Konfessionen. Über eine Aufschlüsselung nach Glaubensgemeinschaftszugehörigkeit hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. An welchen Orten und in welchen Einrichtungen wird das Projekt durchgeführt? Das Projekt wird überwiegend auf Vanua Levu, der zweitgrößten Insel Fidschis, umgesetzt. Bisher fanden die Aktivitäten in den Gemeinden Muana, Vunisei, Navatuyaba, Naqai und Savusavu statt.  3. Wie viele Frauen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung, absolut und prozentual von der Gesamtanzahl der weiblichen Einwohner von Fidschi gesehen, an dem Projekt teil? Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige Kostenschätzungen, Teilnehmerzahlen und - zusammensetzung oder Ähnliches können daher vor Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens gewichtigen Veränderungen unterliegen. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78 [125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).  4. In welchen weiteren Projekten kommt der sogenannte SASA- Präventionsansatz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) zum Einsatz, und wie wird dieser Präventionsansatz von wem evaluiert? Der SASA-Präventionsansatz wird in Fidschi und im gesamten Pazifik umgesetzt. Die Wirksamkeit des Ansatzes wurde mit Unterstützung von unabhängigen Gutachtern unter der Federführung von UN Women evaluiert.  5. Welche konkreten Maßnahmen, die speziell Verbesserungen für Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen bewirken, beinhaltet das Projekt? Das Projekt beinhaltet Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen. Dazu gehören Schulungen, Lobby- und Netzwerkarbeit zur langfristigen Stärkung von Frauen und Mädchen und zur Gewaltprävention. Zudem werden durch Kooperationen mit Partnern wie dem Gesundheitsministerium lokale Gesundheitsdienste zugänglich gemacht und Trainings zu Menschenrechten und Geschlechtergerechtigkeit durchgeführt.  6. Welche Kosten entfallen auf das Projekt (bitte nach Personal, Verwaltung und sonstigen Durchführungskosten aufschlüsseln)?  7. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, so dass noch keine abschließenden Angaben zu den Kosten vorliegen. Bezüglich der einzelnen Sachmittel wird darauf verwiesen, dass Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, vom parlamentarischen Untersuchungsrecht ausgeschlossen sind (BVerfGE 77, 1 [44]). Dieser Maßstab gilt auch für das Fragerecht und kann etwa Fragen zu einzelnen Verwaltungsvorgängen betreffen, die keine politische Relevanz haben. Das Bundesverfassungsgericht bestimmt parlamentarische Kontrolle als „politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle“ (BVerfGE 67, 100 [140]). An einer Auflistung einzelner Sachmittel wie etwa Stühlen, Computern, Druckern usw. besteht aus Sicht der Bundesregierung kein hinreichendes Interesse von öffentlichem Gewicht, vielmehr stellt die dahingehende Fragestellung eine administrative Überkontrolle dar.  8. Um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen und Sozialarbeiterstationen handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige Zuwendungssumme aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach Namen der Organisation bzw. Sozialarbeiterstation und anteiligem Zuwendungsbetrag auflisten)? Der SASA-Ansatz bindet verschiedene Dienstleister und zivilgesellschaftliche Basisorganisationen in den Projektgebieten ein. Der Projektträger arbeitet hierbei eng mit diesen Organisationen zusammen. Eine finanzielle Förderung zur Implementierung des Projekts erhält ausschließlich der Projektträger. Die Nennung der lokalen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen ist aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechts nicht möglich. Eine Einwilligung der Zuwendungsempfänger liegt nicht vor. Die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie den Namen der lokalen Partner, ist jedoch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure im In- und Ausland mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die öffentliche Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Daher kann eine auch nur geringfügige Wahrscheinlichkeit des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und des Schutzes der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.  9. Wann rechnet die Bundesregierung mit Evaluierungsberichten, und werden diese öffentlich und in deutscher Sprache zugänglich sein, und wenn ja, wo? 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die EZE eigene Evaluierungen zum Projekt durchführt, und wenn ja, wo können diese eingesehen werden? Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Eine unabhängige externe Evaluierung – in der Regel in der Projektsprache – wird als Teil der Implementierung durch den Projektträger beauftragt und eigenständig verantwortet. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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