Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner Mobilität in Indien (Antwort zu Drs. 21/1192)
Text
Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner Mobilität in Indien (Antwort zu Drs. 21/1192)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1452
21. Wahlperiode 02.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johann Martel, Rocco Kever, Matthias
Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1192 –
Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner Mobilität in
Indien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des
Projekts „Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner
Mobilität in Indien“ mit der IATI-Maßnahmen-ID (IATI = International Aid
Transparency Initiative) DE-1-202322212 (www.transparenzportal.bund.de/d
e/detailsuche/DE-1-202322212?title=st%C3%A4rkung+von+gendergerechtig
keit+in+, abgerufen am 23. Juli 2025), welches von der Deutschen
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durchgeführt wird
(ebd.). Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten Laufzeit vom
1. Juli 2025 bis 30. Juli 2028 mit 89 668 Euro in Form eines Zuschusses
betitelt (ebd.). Kooperierendes Ministerium ist hierbei das „Ministry of Housing
an Urban Affairs“ der indischen Regierung.
Der Schwerpunkt des Projekts ist laut dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und der GIZ (www.giz.de/projektdate
n/projects.action?request_locale=de_DE&pn=202322212, abgerufen am
23. Juli 2025), dass Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen „verstärkt
zusätzliche, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene, bezahlbare und
emissionsarme öffentliche Mobilitätsangebote“ nutzen sollen (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Projekt „Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner
Mobilität in Indien“ wurde mit der indischen Partnerregierung vereinbart. Die
Projektdetails werden zurzeit zwischen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH verhandelt. Diese Abstimmungen und
Verhandlungen sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die
Verhandlung liegt ebenso wie die Umsetzung eines Vorhabens im Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Über die konkreten Ziele, Maßnahmen, Partnerorganisationen und lokalen
Akteure des Projekts wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
Die Übermittlung von Projektdetails vor Abschluss der Entscheidungsfindung
würde zu einer im Grundgesetz nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen.
Dieser Überlegung entspricht, dass parlamentarische Kontrolle politische
Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist.
Auch über Wirkungen, Kosten sowie entsprechend vorherige
Kostenschätzungen oder Ähnliches können zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo der
Entscheidungsprozess über die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens noch nicht
abgeschlossen ist, keine Angaben gemacht werden. Darüber hinaus können diese
Angaben im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens abhängig von
einem sich potenziell verändernden Länderkontext gewichtigen Veränderungen
unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als auch Zielwerte. Die
Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt sich grundsätzlich nur auf
bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht die Befugnis, in laufende
Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 67, 100,
Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
1. Welche Problematiken liegen in Indien vor, die es nötig machen, dass das
Hauptziel des Projekts, eine Gleichberechtigung der Geschlechter in der
klimafreundlichen urbanen Mobilität, erreicht werden muss?
Das öffentliche Verkehrssystem ist in Indien häufig nicht so gestaltet, dass
Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen gleichberechtigt von diesem
profitieren. Die Ungleichheit ergibt sich u. a. daraus, dass Liniennetze und
Fahrpläne für U-Bahnen und Busse sich an der Nachfrage von (meist
männlichen) Berufspendlern orientieren. Außerdem sind Wege zu Haltestellen, aber
auch die Haltestelle und die öffentlichen Verkehrsmittel selbst in vielen Fällen
unsicher und deren Nutzung stellt für Frauen, Mädchen und marginalisierte
Gruppen ein vergleichsweises hohes Risiko dar, z. B. Opfer einer Gewalttat zu
werden. Hinzu kommt, dass Mädchen, Frauen und marginalisierte Gruppen
vergleichsweise über weniger finanzielle Ressourcen für die Nutzung
öffentlicher Verkehrssysteme verfügen. Darüber hinaus sind Verkehrsmittel und -
stationen häufig nicht barrierefrei gestaltet.
2. An welchen Orten und in welchen Einrichtungen wird das Projekt
durchgeführt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Über die Orte
und Einrichtungen der Projektdurchführung wurde noch nicht entschieden.
3. Wie viele Frauen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung absolut
und prozentual von der Gesamtanzahl der weiblichen Einwohner Indiens
an dem Projekt teil?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Anzahl der
teilnehmenden Frauen ist noch nicht bekannt.
4. Nach welchen Kriterien wird ermittelt, welche Mobilitätsangebote
speziell auf Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen zugeschnitten
sind?
Ziel ist es nicht, Mobilitätsangebote speziell für Frauen, Mädchen und
marginalisierte Gruppen zu schaffen, sondern dazu beizutragen, dass bestehende und
zukünftige Mobilitätsangebote gleichberechtigt von diesen Gruppen genutzt
werden können. Dabei spielen neben Barrierefreiheit insbesondere
Sicherheitsaspekte sowie bessere Nutz- und Erreichbarkeit eine wichtige Rolle.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welche konkreten Maßnahmen, die speziell Verbesserungen für Frauen,
Mädchen und marginalisierte Gruppen bewirken, beinhaltet das Projekt?
6. Welche Bereiche in den Sparten öffentlicher Personennahverkehr, eigene
Fahrzeuge, Leasing-Modelle und Sharing-Modelle umfasst das Projekt
(bitte nach Ort, Anzahl und Fortbewegungsmittel der profitierenden
Personen auflisten)?
7. Ist durch dieses Projekt mit einer Reduktion der Emissionen im
Straßenverkehr zu rechnen, und wenn ja, wie viele Emissionen werden durch
dieses Projekt konkret eingespart beziehungsweise mit wie vielen
eingesparten Emissionen kalkulieren die Initiatoren des Projekts und das BMZ
(bitte nach Art der Emission und Einsparung der jeweiligen Emission
absolut und prozentual auflisten)?
Die Fragen 5 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie wird Bezahlbarkeit in diesem Kontext definiert?
Kosten für Mobilitätsangebote sollen gesenkt und transparent gestaltet werden,
damit möglichst viele Menschen diese nutzen können.
9. Wie viele Kosten sparen die projektempfangenden Frauen, Mädchen und
marginalisierten Gruppen pro Person durch die Nutzung der durch dieses
Projekt bereitgestellten Angebote (bitte nach Verkehrsmittel und absolut
sowie relativ eingesparten Kosten pro Verkehrsmittel aufschlüsseln)?
10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Veränderung des
Verkehrsflusses in den Projektstädten zu rechnen, und wenn ja, inwieweit
wird der Verkehrsfluss auf den Straßen, Schienen und Flusswegen durch
dieses Projekt in den Orten des Projekts beeinflusst (bitte ggf. nach Ort,
Art des Fortbewegungsmittels, Verkehrsaufkommen der jeweiligen Art
des Fortbewegungsmittels im jeweiligen Ort ohne Projekteinsatz,
Verkehrsaufkommen der jeweiligen Art des Fortbewegungsmittels im
jeweiligen Ort mit Projekteinsatz und dem resultierenden zu erwartenden
Saldo an Verkehrsaufkommen pro Fortbewegungsmittel pro Ort auflisten)?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Inwieweit wird im Rahmen des Projekts kontrolliert, dass keine Personen
männlichen Geschlechts Projektempfänger werden?
12. Werden in diesem Projekt Maßnahmen durchgeführt, die die
geschlechtergetrennte Fortbewegung von Frauen, Mädchen und marginalisierten
Gruppen begünstigen oder vorschreiben (bitte nach Art und Ort der
jeweiligen Maßnahme sowie den jeweiligen entsprechenden Kosten
auflisten)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Ziel ist es nicht, Mobilitätsangebote ausschließlich für Frauen, Mädchen und
marginalisierte Gruppen zu schaffen, sondern dazu beizutragen, dass
bestehende und zukünftige Mobilitätsangebote gleichberechtigt von diesen Gruppen
genutzt werden können. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
13. Welche Kosten entfallen auf das Projekt (bitte nach Personal, Verwaltung
und sonstigen Durchführungskosten aufschlüsseln)?
14. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der
Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach
Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)?
15. Sind zivilgesellschaftliche Basisorganisationen an diesem Projekt
beteiligt, und wenn ja, um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen
handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige
Zuwendungssumme aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach Namen der
Organisationen und anteiligem Zuwendungsbetrag auflisten)?
Die Fragen 13 bis 15 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Wann rechnet die Bundesregierung mit Evaluierungsberichten, und
werden diese öffentlich und in deutscher Sprache zugänglich sein, und wenn
ja, wo?
Evaluierungen von BMZ-geförderten Projekten werden gemäß der Leitlinien
Evaluierung des BMZ im Sinne eines arbeitsteiligen Systems durch die
Evaluierungseinheiten der verschiedenen Durchführungsorganisationen
implementiert. Um Wirkungen zu messen, werden Projekte gegen Ende bzw. nach
Abschluss der Projektlaufzeit evaluiert.
Die Stabsstelle Evaluierung der GIZ GmbH setzt zentral die Evaluierung von
BMZ-finanzierten Projekten mittels einer repräsentativen Stichprobe um.
Evaluierungsberichte von durch die GIZ GmbH im Auftrag des BMZ umgesetzten
Projekten werden in der GIZ Datenbank auch auf Deutsch veröffentlicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Stärkung von Gendergerechtigkeit in klimafreundlicher urbaner Mobilität in Indien (Antwort)