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Ökonomische Stärkung von Frauen im Jemen (Antwort zu Drs. 21/2343)

dip / drucksache 04.11.2025 · WP 21 · 21/2570 · Antwort · Original ↗

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Ökonomische Stärkung von Frauen im Jemen (Antwort zu Drs. 21/2343) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2570 21. Wahlperiode 04.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johann Martel und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2343 – Ökonomische Stärkung von Frauen im Jemen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller interessieren sich für die Art und Weise der Umsetzung des Projekts „Ökonomische Stärkung von Frauen“ im Jemen mit der IATI- Maßnahmen-ID (IATI = International Aid Transparency Initiative) DE-1-202367605, welches von der KfW-Bankengruppe (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) durchgeführt wird (www.transparenzportal.bund.de/de/deta ilsuche/DE-1-202367605). Die Projektkosten werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei einer geplanten Laufzeit vom 18. April 2024 bis 31. März 2027 mit 10 Mio. Euro in Form eines Zuschusses betitelt (a. a. O.). Der Schwerpunkt des Projekts ist laut dem BMZ und der KfW, dass in den jemenitischen Verwaltungsregionen Hodeidah, Hajjah, Sa'ada, Lahj und Taiz Frauen aus vorgefertigten Rollenbildern und diskriminierenden Machtstrukturen geführt werden sollen und gemäß einer feministischen Entwicklungspolitik die Ungleichbehandlung von Männern, Frauen und anderen marginalisierten Gruppen aufgehoben werden solle (www.kfw-en twicklungsbank.de/ipfz/Projektdatenbank/Oekonomische-Staerkung-Von-Frau en-55309.htm). Laut Projektbeschreibung sollen Methoden integrativer Ansätze angewandt werden, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden sollen und „Trainings-, sensibilisierende und strukturbildende Maßnahmen“ abdecken (a. a. O.). Laut KfW-eigener Nachhaltigkeitsrichtlinie wird dieses Projekt in der Umwelt- und Sozialrisikokategorie B eingestuft (a. a. O). Die Zielgruppe des Projekts sind „Frauen in ländlichen Gebieten im Jemen und deren Familien“ (a. a. O.). Projektpartner der KfW ist das Danish Refugee Council (DRC; a. a. O.). Als Schwerpunkt des Projekts benennt die KfW Friedensentwicklung und Krisenprävention (a. a. O.).  1. Aus welchen Gründen genau wurde das Danish Refugee Council als Projektpartner konsultiert? Das Danish Refugee Council (DRC) wurde im Rahmen eines internen Auswahlprozesses als geeignetster Kandidat ausgewählt, weil es über eine langjährige Präsenz und umfassende Expertise in Jemen verfügt. Zudem hat DRC bereits Erfahrungen in der Umsetzung vergleichbarer Projekte für die KfW ge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 4. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sammelt. Darüber hinaus hat das DRC einen überzeugenden Projektvorschlag eingereicht.  2. In welcher finanziellen Höhe wurde beziehungsweise wird das DRC am Projekt, gemessen am gesamten Projektbudget, beteiligt? Das DRC beteiligt sich mit einem Eigenbeitrag von 500 000 Euro.  3. Welche Problematiken liegen denn genau in sozialer, kultureller, religiöser, ökonomischer und demografischer Hinsicht im Jemen beziehungsweise in den vorab genannten Verwaltungsregionen vor, die es nötig machen, dass das Hauptziel des Projekts, eine Gleichberechtigung der Geschlechter, erreicht werden muss? Im Jemen, insbesondere in den genannten Verwaltungsregionen, bestehen tiefgreifende soziale, kulturelle, religiöse, ökonomische und demographische Problematiken. Hierzu gehören in Bezug auf das in Frage stehende Projekt: diskriminierende Gesellschaftsstrukturen mit stark eingeschränkter Teilhabe von Frauen, hohe Analphabetenrate bei Frauen (ca. 70 Prozent), eingeschränkter Zugang zu Finanzdienstleistungen und öffentlichen Verkehrsmitteln, hohe unbezahlte Arbeitsbelastung durch Haus- und Pflegearbeit, sowie erhebliche Auswirkungen des langanhaltenden Konflikts und des Klimawandels mit Vertreibung, Ernährungsunsicherheit und wirtschaftlichem Niedergang.  4. Wodurch zeichnen sich die vorgefertigten Rollenbilder aus, die im Jemen beziehungsweise in den vorab genannten Verwaltungsregionen durch das Projekt aufgebrochen werden sollen, und was sind die Ursachen für diese vorgefertigten Rollenbilder? Die traditionellen Rollenbilder in Jemen sehen Männer als Hauptverdiener und Entscheidungsträger vor, während Frauen überwiegend finanziell und sozial untergeordnete Rollen im häuslichen und öffentlichen Bereich einnehmen. Ursachen sind tief verwurzelte diskriminierende Normen, kulturelle und religiöse Traditionen sowie eingeschränkte Bildungsmöglichkeiten für Frauen.  5. Was sind die Charakteristika der diskriminierenden Machtstrukturen, die im Jemen durch dieses Projekt bekämpft werden sollen, und was sind die Ursachen für diese diskriminierenden Machtstrukturen? Die diskriminierenden Machtstrukturen sind durch patriarchale Systeme geprägt, die Männern wirtschaftliche und politische Macht sichern und Frauen systematisch benachteiligen. Ursachen sind kulturelle Normen, soziale Erwartungen und institutionelle Barrieren, die Frauen den Zugang zu Ressourcen, Bildung und Entscheidungsprozessen erschweren.  6. Welche kriegerischen Auseinandersetzungen, die nach Ansicht der Bundesregierung, der KfW und des DRC einen Projekteinsatz begründen, lagen im Jemen respektive in den vorab genannten Verwaltungsregionen im Zeitraum bis zum Start der Umsetzung des Projekts zugrunde? Im Jemen befindet sich seit 2014 in einem bewaffneten Konflikt, der zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit geführt hat. Die genannten Verwaltungsregionen sind von diesem Konflikt betroffen, was die Notwendigkeit eines Projekteinsatzes zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung begründet, insbesondere von Frauen, die unverhältnismäßig stark vom Konflikt betroffen sind und am wenigsten Zugang zu Ressourcen und Hilfe haben.  7. Mit welchen potenziell auftretenden Krisen, die die Einstufung des Projekts als Hilfsmittel zur Krisenprävention rechtfertigen, rechneten die Bundesregierung, die KfW und das DRC in der Projektplanungsphase bis zum Zeitpunkt des Beginns des Projekts im Jemen respektive in den vorab genannten Verwaltungsregionen? In der Projektplanungsphase wurde mit anhaltender Instabilität, humanitären Krisen, Vertreibung, wirtschaftlichem Zusammenbruch und sozialen Spannungen gerechnet, die das Risiko weiterer Konflikte und Verschlechterungen der Lebensbedingungen erhöhen.  8. An welchen Orten, in welchen Gemeinden und in welchen Einrichtungen wird das Projekt durchgeführt (bitte nach Verwaltungsregion und den zugehörenden Orten aufschlüsseln)? Das Projekt wird in folgenden Distrikten umgesetzt: Kushar und Abs (Gouvernement Hajjah), Hayden und Saqayeen (Gouvernement Sa'ada), Al Khokha (Gouvernement Hodeidah), Mawza (Gouvernement Taiz) sowie Radfan und Al Musaimeer (Gouvernement Lahj).  9. Welche Verfahren werden angewandt, um zu ermitteln, in welchen Orten genau Maßnahmen des Projekts umgesetzt werden und in welchem Umfang (bitte genaue Beschreibung der jeweiligen Verfahren anfügen)? Zunächst wurden Unterbezirke anhand der humanitären Bedürfnisse und der Eignung für die Landwirtschaft und den Viehsektor in der Region vorab ausgewählt. Zur endgültigen Festlegung der Projektstandorte auf Basis dieser Vorauswahl setzte DRC ein spezielles Bewertungsinstrument ein, das die Eignung anhand verschiedener Kriterien berechnet, darunter Bevölkerungsgröße, Vertreibungsrisiko, Zugang zu Finanzdienstleistungen, Zugang zu lokalen Märkten und deren Funktionsfähigkeit sowie die Wahrnehmung und Akzeptanz der lokalen Gemeinden gegenüber der Arbeit von Frauen. Diese Daten wurden durch Abstimmung und Gespräche mit lokalen Gemeindevertretern, Schlüsselpersonen, Behörden sowie durch vorhandene Daten von DRC zu den Gebieten gewonnen. Mithilfe des Bewertungsinstruments wurden die Unterbezirke ausgewählt. Das Team von DRC führte auf dieser Grundlage weitere Feldbesuche durch, um die Daten durch vertiefende Interviews mit Schlüsselakteuren vor Ort zu verifizieren. 10. Wie viele Frauen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung absolut und prozentual von der Gesamtanzahl der weiblichen Einwohner des Jemen respektive der vorab genannten Verwaltungsregionen gesehen an dem Projekt teil (bitte nach Verwaltungsregion beziehungsweise dem gesamten Land Jemen aufschlüsseln)? Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen. 11. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes integrative Ansätze arbeitet die Bundesregierung in der Projektumsetzung genau, und was sind die Charakteristika dieser integrativen Ansätze? Das Vorhaben arbeitet mit einem integrativen Ansatz, der individuelle, kulturelle und gesellschaftliche Faktoren berücksichtigt, um Barrieren abzubauen und die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu fördern. Charakteristisch sind die Einbeziehung von Männern, die Stärkung lokaler Organisationen und die Kombination von kurzfristiger Hilfe mit langfristigen Entwicklungsmaßnahmen. 12. Welche konkreten Maßnahmen, die speziell Verbesserungen für Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen bewirken, beinhaltet das Projekt (bitte gemäß Projektbeschreibung nach Trainingsmaßnahmen, sensibilisierenden Maßnahmen, strukturbildenden Maßnahmen und sonstigen Maßnahmen aufschlüsseln)? • Trainingsmaßnahmen: Lese-, Schreib-, Rechenkurse, Life Skills, Business Skills, technische Ausbildungen und Praktika, partizipative Kapazitätsanalyse und kapazitätsbildende Maßnahmen für lokale Partnerorganisationen. • Sensibilisierende Maßnahmen: psychosoziale Unterstützung, Rechtsberatung, Einbindung von Männern. • Strukturbildende Maßnahmen: Bau von Regenwasserspeicherzisternen, Installation von Biogasanlagen, Unterstützung von Kleinstunternehmen, Aufbau von Wasser-Nutzerinnen-Ausschüssen, Gründung und Unterstützung von Bauern- und Bäuerinnenverbänden. • Sonstige Maßnahmen: Gründung von Spargruppen, Bargeldhilfe, einschließlich für Personen mit besonderen Schutzrisiken, Marktstudie. 13. Mit welchen Methoden wird ermittelt, welche konkreten Maßnahmen, die speziell Verbesserungen für Frauen, Mädchen und marginalisierte Gruppen bewirken, am jeweiligen Projekteinsatzort am effizientesten und effektivsten sind? Die Auswahl der effizientesten Maßnahmen erfolgt durch geschlechtersensible Marktstudien, Bedarfsanalysen vor Ort, enge Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und kontinuierliches Monitoring sowie Anpassung an den Konfliktkontext. 14. Mit wie viel Geld aus dem entsprechenden, für das Projekt eingeplanten Budget wurde bis dato jede einzelne Maßnahme finanziert (bitte nach Verwaltungsprovinz, Gemeinde, Projektmaßnahme und dem jeweils dafür ausgegebenen Geldbetrag auflisten)? Die Projektimplementierung vor Ort befindet sich noch in der Anfangsphase. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Verwaltungsprovinz, Gemeinde und Maßnahme liegt derzeit nicht vor. 15. Welche Kosten entfallen auf das Projekt (bitte nach Personal-, Verwaltungs- und sonstigen Durchführungskosten aufschlüsseln)? Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 10,5 Mio. Euro (10 Mio. Euro Zuschussmittel und 0,5 Mio. Euro Eigenbeitrag). Die Implementierung steht noch am Anfang. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine genaue Aufschlüsselung in Personal-, Verwaltungs- und sonstige Durchführungskosten gegeben werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 16. Welche exakten Faktoren sind pro Maßnahme des Projekts dafür verantwortlich, dass das Projekt in der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie in der Umwelt- und Sozialrisikokategorie B eingestuft wird (bitte pro Maßnahme und genauer Beschreibung der jeweiligen Faktoren pro Maßnahme genau erläutern)? Laut Nachhaltigkeitsrichtlinie der KfW Entwicklungsbank werden Vorhaben in die Umwelt- und Sozialrisikokategorie B (mittleres Risiko) eingestuft, wenn potenzielle negative Auswirkungen auf Umwelt- und soziale Belange mit Standard-Gegenmaßnahmen gemindert werden können. Bei Vorhaben der Kategorie B sind Risiken in der Regel lokal begrenzt und reversibel. Die Kategorisierung erfolgt unter Berücksichtigung aller Maßnahmen eines Vorhabens ohne separate Kategorisierung für einzelne Maßnahmen. Die Kategorisierung erfolgt unter Analyse zahlreicher Einzelrisiken, wobei die jeweils höchste Kategorisierung maßgeblich für die Gesamtkategorisierung ist. Die Umweltrisiken des Vorhabens wurden als gering eingestuft. Die sozialen Risiken wurden als mittel eingestuft, wobei dabei das Risiko von Unfällen auf Baustellen eine wesentliche Rolle spielte. Das Gesamtrisiko wurde daher als mittel eingestuft. Um die identifizierten Risiken zu mindern hat sich der Träger verpflichtet, für jede Maßnahme einen Umwelt- und Sozialmanagementplan mit standortspezifischen Minderungsmaßnahmen zu erstellen. 17. Wurden oder werden Finanzmittel aus dem für das Projekt eingeplanten Budget dafür eingesetzt, die entstandenen Umwelt- und Sozialrisiken zu minimieren (bitte pro Maßnahme des Projekts, konsekutiver Risikominimierungsmaßnahme und dem jeweiligen Geldbetrag auflisten)? Die in der Antwort zu Frage 16 genannten Umwelt- und Sozialmanagementpläne mit standortspezifischen Minderungsmaßnahmen sind derzeit in Bearbeitung. Es gibt keine separaten Budgetlinien. Die Budgetlinien für die jeweiligen Maßnahmen beinhalten die Kosten für die Minimierung von Umwelt- und Sozialrisiken. 18. Inwieweit wird kontrolliert, dass keine Personen männlichen Geschlechts Projektempfänger werden? Die Auswahl der Projektempfänger erfolgt durch DRC und wird eng von den Mitarbeitenden vor Ort kontrolliert. Männer werden als Teilnehmer an ausgewählten Aktivitäten einbezogen, um die Akzeptanz zu fördern. 19. Wurden Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen vonseiten der Projektempfänger angenommen, und wenn ja, welche konkret (bitte nach Art und Kosten der jeweiligen Sachleistung aufschlüsseln)? Bisher gab es keine Sachleistungen oder sonstige Zuwendungen an die Projektempfänger. 20. Sind Mittelfehlverwendungen im Rahmen dieses Projekts bislang bekannt geworden, und wenn ja, um welchen Geldbetrag handelt es sich genau (bitte nach Mittelfehlverwendung pro Maßnahme pro Ort, Gemeinde und Einrichtung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Mittelfehlverwendungen im Rahmen dieses Projekts bekannt. 21. Sind zivilgesellschaftliche Basisorganisationen an diesem Projekt beteiligt, wenn ja, um welche zivilgesellschaftlichen Basisorganisationen handelt es sich konkret, und wie hoch ist die jeweilige Zuwendungssumme aus dem gesamten Finanzierungsvolumen (bitte nach Namen der Organisation und anteiligem Zuwendungsbetrag auflisten)? Es sind vier lokale Organisationen an dem Projekt beteiligt. Die Namen der lokalen Organisationen werden nicht genannt, da lokale Organisationen in Jemen häufig in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden werden, die wiederum persönlichen Gefahren ausgesetzt sein könnten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 22. Wann rechnet die Bundesregierung mit Evaluierungsberichten, werden diese öffentlich und in deutscher Sprache zugänglich sein, und wenn ja, wo? Die unabhängige Evaluierungseinheit der KfW Entwicklungsbank evaluiert systematisch eine repräsentative Stichprobe abgeschlossener Vorhaben (Ex- Post Evaluierung). Sobald das Vorhaben abgeschlossen ist, wird es Teil der Grundgesamtheit von potenziell zu evaluierenden Vorhaben. Wenn es in die Stichprobe gezogen wird, wird es evaluiert – der Bericht dazu wird in deutscher Sprache auf der Webseite der KfW veröffentlicht. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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