Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im Jahr 2024 und im 1. Halbjahr 2025
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Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im Jahr 2024 und im 1. Halbjahr 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1183
21. Wahlperiode 11.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025
Seit einigen Jahren erfragt die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag
Zahlen zu einer Reihe von Mitteln der informationstechnischen Überwachung
im Rahmen von polizeilicher Gefahrenabwehr und strafprozessualen
Ermittlungen. Folgt man der Kategorisierung von Grundrechtseingriffen des
Forschungsberichts „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ der Pilotstudie des
Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
vom Januar 2025 (im Folgenden: Überwachungsgesamtrechnung; mpg.de vom
6. Mai 2025, Deutsche Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand), vereint diese
Kategorie unterschiedlich intensive Grundrechtseingriffe, die aber immer in ihrem
Zusammenwirken betrachtet werden müssen. So vereinen manche der
Maßnahmen Kennzeichen einer erhöhten Persönlichkeitsrelevanz, haben aber zugleich
lediglich eine mittlere Streubreite (beispielsweise der Einsatz von IMSI-
Catchern [IMSI = International Mobile Subscriber Identity]), andere erhobene
Daten sind auf erhöhte Art persönlichkeitsrelevant, und die für den Eingriff
genutzten Mittel haben eine geringe Streubreite (Erhebung von Zugangsdaten).
Damit der Gesetzgeber angesichts der zu erwartenden Entwürfe für eine
Neufassung des Bundespolizei- und ggf. des Bundeskriminalamtsgesetzes über eine
ausreichende Entscheidungsgrundlage bei der Bewertung neuer
Eingriffsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen
Überwachungsgesamtrechnung verfügt, werden die abgefragten Daten benötigt. Für die öffentlich
geführte Auseinandersetzung über die Verhältnismäßigkeit von straf- und
gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen bzw. der entsprechenden Eingriffe in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung sind diese Angaben ebenfalls
bedeutsam, etwa um die Reichweite neuer Eingriffsbefugnisse abschätzen zu können.
Lediglich die pauschale Behauptung, es ginge nicht um Massenüberwachung,
ist hier nicht ausreichend.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im ersten und zweiten Halbjahr
2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 von „WLAN-Catchern“ Gebrauch
gemacht (bitte nach Halbjahren auflisten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder
Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt,
bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2023
ergeben?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
2. Welche Bundesbehörden haben im ersten und zweiten Halbjahr 2024
sowie im ersten Halbjahr 2025 wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Welche Hard- und Software wird für die „IMSI-Catcher“ genutzt, bzw.
welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2023
ergeben?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer
Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr 2024
Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche
Bestimmungsländer erteilt?
h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den
Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren
Auftrag) im vergangenen Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 im
Regierungsviertel oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden
aufgespürt, mit welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies,
und wer wurde jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?
3. Welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Nachrichtendienste des Bundes sind derzeit technisch und rechtlich in
der Lage, an Mobiltelefone sogenannte stille SMS zum Ausforschen des
Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von
Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich
gegenüber dem Jahr 2023 ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“
eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte
außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden bzw. in
deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen im ersten und
zweiten Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 insgesamt
jeweils versandt (bitte bezüglich des Zollkriminalamts nach den
einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und
zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt, bzw. welche Änderungen
haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2023 ergeben?
4. Wie viele Maßnahmen des sogenannten IP-Catchings (vgl. Die
Überwachungsmaßnahme, die geheim bleiben soll, netzpolitik.org vom 29. April
2025) haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes im Jahr 2024 und im
ersten Halbjahr 2025 jeweils vorgenommen?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen zum
IP-Catching eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer
Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
c) Durch welche Gerichte oder Gremien wurden Maßnahmen zum IP-
Catching angeordnet oder zugelassen?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind darüber
mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem Jahr 2024 und dem ersten
Halbjahr 2025 aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert,
die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten bzw. zur Erforschung
oder Abwehr von Gefahren beitrugen?
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche
Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes im
ersten und zweiten Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025
vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der
Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe
anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten
Behörden benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen
Ermittlungen fanden diese statt?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind darüber
mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem Jahr 2024 aus Sicht der
Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur
Aufklärung von Straftaten bzw. zur Erforschung oder Abwehr von Gefahren
beitrugen?
6. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im ersten und zweiten
Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 geolokalisierte Standortdaten
von Mobiltelefonen bei Herstellern der Geräte bzw. der Betriebssysteme
abgefragt (bitte nach Halbjahren getrennt für Bundeskriminalamt,
Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz und Zollkriminalamt
darstellen)?
7. Inwiefern sind Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie die Nachrichtendienste und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone
von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als
Abhöreinrichtungen zu nutzen, bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber
dem Jahr 2023 ergeben?
8. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr im ersten und zweiten Halbjahr 2024
sowie im ersten Halbjahr 2025 Programme bzw. Anwendungen zur
Durchführung von Fernzugriffen auf digitale Geräte (Online-
Durchsuchung, Quellen-Telekommunikationsüberwachung [TKÜ] etc.) eingesetzt
oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach Halbjahren und Behörden
aufschlüsseln)?
a) Über welche und wie viele solcher Programme bzw. Anwendungen
verfügen die genannten Behörden derzeit, und wie weit sind
Anstrengungen gediehen, sie selbst zu entwickeln und aktuell zu halten?
b) In welchem Umfang wurde für die genannten Behörden im ersten und
zweiten Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 der Einsatz der
fragegegenständlichen Anwendungen angeordnet, und in wie Fällen
konnte die Anordnung umgesetzt werden?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den
Anordnungen und den tatsächlich durchgeführten Einsätzen der genannten
Anwendungen insgesamt betroffen (bitte für jedes Halbjahr nach
Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten
bzw. Gefahren beitrugen?
9. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes im ersten und zweiten
Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 die Möglichkeit genutzt,
sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den Messenger-Diensten wie Signal,
WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren Anwendungen zu verschaffen,
indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler dort mit einem weiteren Gerät
zum Mitlesen einloggen?
10. In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt
für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im ersten
und zweiten Halbjahr 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 Online-
Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich beschafft haben, und
inwiefern werden diese auch in anderen Ermittlungsverfahren genutzt
werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt wurden?
11. Welche Soft- und Hardware hat die Bundesregierung für die
nachgeordneten Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie
die Nachrichtendienste und das militärische Nachrichtenwesen der
Bundeswehr für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und
geschlossener Foren im Internet beschafft, bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem Jahr 2023 ergeben?
Berlin, den 5. August 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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