Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025
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Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im 2. Halbjahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5975
21. Wahlperiode 18.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey,
Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo
Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat
und der Fraktion Die Linke
Einsätze von sogenannten stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern,
Funkzellenabfragen im zweiten Halbjahr 2025
Seit einigen Jahren erfragt die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag
Zahlen zu einer Reihe von Mitteln der informationstechnischen Überwachung
im Rahmen von polizeilicher Gefahrenabwehr und strafprozessualer
Ermittlungen. Folgt man der Kategorisierung von Grundrechtseingriffen des
Forschungsberichts „Überwachungsgesamtrechnung für Deutschland“ der Pilotstudie des
Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht
vom Januar 2025 (im Folgenden: Überwachungsgesamtrechnung; mpg.de vom
6. Mai 2025, Deutsche Sicherheitsgesetze auf dem Prüfstand), vereint diese
Kategorie unterschiedlich intensive Grundrechtseingriffe, die aber immer in ihrem
Zusammenwirken betrachtet werden müssen. So vereinen manche der
Maßnahmen Kennzeichen einer erhöhten Persönlichkeitsrelevanz, haben aber zugleich
lediglich eine mittlere Streubreite (beispielsweise der Einsatz von IMSI-
Catchern [IMSI = International Mobile Subscriber Identity), andere erhobene
Daten sind auf erhöhte Art persönlichkeitsrelevant, und die für den Eingriff
genutzten Mittel haben eine geringe Streubreite (Erhebung von Zugangsdaten).
Damit der Gesetzgeber angesichts der zu erwartenden Entwürfe für eine
Neufassung des Bundespolizei- und ggf. des Bundeskriminalamtsgesetzes über eine
ausreichende Entscheidungsgrundlage bei der Bewertung neuer
Eingriffsbefugnisse im Sinne der verfassungsrechtlich gebotenen
Überwachungsgesamtrechnung verfügt, werden die erfragten Daten benötigt. Für die öffentlich geführte
Auseinandersetzung über die Verhältnismäßigkeit von straf- und
gefahrenabwehrrechtlichen Befugnissen bzw. der entsprechenden Eingriffe in das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung sind diese Angaben ebenfalls
bedeutsam, etwa um die Reichweite neuer Eingriffsbefugnisse abschätzen zu können.
Lediglich die pauschale Behauptung, es ginge nicht um Massenüberwachung,
ist hier nicht ausreichend. Die Fragestellerinnen und Fragesteller hoffen, dass
die neue Bundesregierung wieder zu einer offeneren Beantwortung der
gestellten Fragen bereit ist, statt wie ihre Vorgängerin sämtliche Antworten durch
Einstufung als Verschlusssache einer öffentlichen Kenntnisnahme und Bewertung
zu entziehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie oft haben welche Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2025 von
„WLAN-Catchern“ Gebrauch gemacht (bitte nach Halbjahren auflisten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „WLAN-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder
Firmen bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
c) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
d) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2022 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
e) Welche Hard- und Software wird für die „WLAN-Catcher“ genutzt
bzw. welche Änderungen haben sich hierzu gegenüber dem Jahr 2023
ergeben?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
2. Welche Bundesbehörden haben im ersten sowie im zweiten Halbjahr 2025
wie oft „IMSI-Catcher“ eingesetzt?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „IMSI-Catcher“
eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer Behörden oder Firmen
bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Welche Bundesbehörden haben im zweiten Halbjahr 2025 wie oft
„IMSI-Catcher“ eingesetzt?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils insgesamt
betroffen (bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2023 sind über die
Maßnahmen mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen im fragegegenständlichen Zeitraum
aus Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich
zur Aufklärung von Straftaten bzw. Gefahren beitrugen?
g) Für welche deutschen Firmen bzw. Lizenznehmer ausländischer
Produkte wurden seitens der Bundesregierung im vergangenen Jahr
Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte IMSI-Catcher in welche
Bestimmungsländer erteilt?
h) Wie viele „IMSI-Catcher“ bzw. ähnliche Abhöranlagen für den
Mobilfunkverkehr haben das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik oder andere zuständige Bundesbehörden (auch in deren
Auftrag) im Jahr 2024 und im ersten Halbjahr 2025 im Regierungsviertel
oder in räumlicher Nähe anderer Bundesbehörden aufgespürt, mit
welchen Geräten, Techniken und Methoden erfolgte dies, und wer wurde
jeweils als Betreiber der Anlagen ausfindig gemacht?
3. Welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden
sowie Nachrichtendienste des Bundes sind derzeit technisch und rechtlich in
der Lage, an Mobiltelefone sogenannte stille SMS zum Ausforschen des
Standortes ihrer Besitzerinnen und Besitzer oder zum Erstellen von
Bewegungsprofilen zu verschicken, bzw. welche Änderungen haben sich
gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 ergeben?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine „stillen SMS“
eingesetzt, sich hierfür aber anderer Behörden oder Firmen bedient (bitte
die beteiligten Behörden benennen)?
b) Wie viele „stille SMS“ wurden von den jeweiligen Behörden bzw. in
deren Auftrag durch andere Behörden oder Firmen im zweiten
Halbjahr 2025 insgesamt jeweils versandt (bitte bezüglich des
Zollkriminalamtes nach den einzelnen Zollfahndungsämtern aufschlüsseln)?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren jeweils betroffen
(bitte in Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Welche Hard- und Software wird von den Behörden zum Versand und
zur Auswertung von „stillen SMS“ genutzt bzw. welche Änderungen
haben sich hierzu gegenüber dem zweiten Halbjahr 2025 ergeben?
4. Wie viele Maßnahmen des sogenannten IP-Catchings (vgl. Die
Überwachungsmaßnahme, die geheim bleiben soll; netzpolitik.org vom 29. April
2025) haben welche Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie Nachrichtendienste des Bundes im zweiten Halbjahr 2025
jeweils vorgenommen?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen zum
IP-Catching eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe anderer
Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten Behörden
benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
c) Durch welche Gerichte oder Gremien wurden Maßnahmen zum IP-
Catching angeordnet oder zugelassen?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus den Jahren 2024 und 2025
sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem zweiten Halbjahr 2025 aus
Sicht der Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur
Aufklärung von Straftaten bzw. Erforschung oder Abwehr von
Gefahren beitrugen?
5. Wie viele Maßnahmen der Funkzellenauswertung haben welche
Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden des Bundes
im zweiten Halbjahr 2025 vorgenommen (bitte wie in der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14714 beantworten)?
a) Welche Bundesbehörden haben zwar selbst keine Maßnahmen der
Funkzellenauswertung eingesetzt, sich hierfür aber der Amtshilfe
anderer Behörden bedient (bitte außer den Zahlen auch die beteiligten
Behörden benennen)?
b) Wie viele Anschlüsse, Personen und Ermittlungsverfahren waren
jeweils insgesamt betroffen?
c) Welche der Funkzellenabfragen wurden vom Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof gestattet, und im Zusammenhang mit welchen
Ermittlungen fanden diese statt?
d) Wie viele Betroffene sind über die Maßnahmen nachträglich
benachrichtigt worden (bitte nach Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr
und Strafverfolgung differenzieren)?
e) Wie viele Betroffene der Maßnahmen aus dem Jahr 2024 und 2025
sind darüber mittlerweile nachträglich benachrichtigt worden?
f) Inwiefern haben die Maßnahmen aus dem Jahr 2025 aus Sicht der
Bundesregierung Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur
Aufklärung von Straftaten bzw. zur Erforschung oder Abwehr von Gefahren
beitrugen?
6. In welchem Umfang haben Bundesbehörden im zweiten Halbjahr 2025
geolokalisierte Standortdaten von Mobiltelefonen bei Herstellern der
Geräte bzw. der Betriebssysteme erfragt (bitte nach Halbjahren getrennt für
Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz
und Zollkriminalamt darstellen)?
7. Inwiefern sind Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden des Bundes sowie die Nachrichtendienste und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr mittlerweile in der Lage, Mikrofone
von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als
Abhöreinrichtungen zu nutzen bzw. welche Änderungen haben sich gegenüber dem
Jahr 2023 ergeben?
8. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes und das militärische
Nachrichtenwesen der Bundeswehr im zweiten Halbjahr 2025 Programme
bzw. Anwendungen zur Durchführung von Fernzugriffen auf digitale
Geräte (Online-Durchsuchung, Quellen-TKÜ [TKÜ =
Telekommunikationsüberwachung] etc.) eingesetzt oder einsetzen lassen (bitte jeweils nach
Halbjahren und Behörden aufschlüsseln)?
a) Über welche und wie viele solcher Programme bzw. Anwendungen
verfügen die genannten Behörden derzeit, und wie weit sind
Anstrengungen gediehen, sie selbst zu entwickeln und aktuell zu halten?
b) In welchem Umfang wurde für die genannten Behörden im zweiten
Halbjahr 2025 der Einsatz der fragegegenständlichen Anwendungen
angeordnet, und in wie vielen Fällen konnte die Anordnung umgesetzt
werden?
c) Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren von den
Anordnungen und den tatsächlich durchgeführten Einsätzen der genannten
Anwendungen insgesamt betroffen (bitte für jedes Halbjahr nach
Informationsgewinnung, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
differenzieren)?
d) Wie viele Betroffene sind hierüber nachträglich benachrichtigt
worden?
e) Inwiefern haben die Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung
Erkenntnisse geliefert, die wesentlich zur Aufklärung von Straftaten
bzw. Gefahren beitrugen?
9. Inwiefern haben Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und
Gefahrenabwehrbehörden sowie die Nachrichtendienste des Bundes im zweiten Halbjahr
2025 die Möglichkeit genutzt, sich Zugang zu Nutzer-Accounts bei den
Messenger-Diensten Signal, WhatsApp, Telegram oder vergleichbaren
Anwendungen zu verschaffen, indem sich Ermittlerinnen oder Ermittler
dort mit einem weiteren Gerät zum Mitlesen einloggen?
10. In welchem Umfang haben die Polizeien des Bundes und das Bundesamt
für Verfassungsschutz zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben im
zweiten Halbjahr 2025 Online-Accounts genutzt, deren Zugangsdaten sie sich
beschafft haben, und inwiefern werden diese auch in anderen
Ermittlungsverfahren genutzt werden als in jenen, in deren Rahmen sie erlangt
wurden?
11. Welche Soft- und Hardware hat die Bundesregierung für die
nachgeordneten Strafverfolgungs-, Ermittlungs- und Gefahrenabwehrbehörden sowie
die Nachrichtendienste und das militärische Nachrichtenwesen der
Bundeswehr für die Überwachung öffentlich zugänglicher Quellen und
geschlossener Foren im Internet beschafft bzw. welche Änderungen haben
sich gegenüber dem Jahr 2024 ergeben?
Berlin, den 7. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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