Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und regulatorische Ausgestaltung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sowie der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes
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Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und regulatorische Ausgestaltung im Zusammenhang mit der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen sowie der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4561
21. Wahlperiode 05.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer
Kraft, Karsten Hilse, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul
Schmidt, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Kosten, Wettbewerbsfähigkeit und regulatorische Ausgestaltung im
Zusammenhang mit der geplanten EU-Regulierung von per- und polyfluorierten
Alkylsubstanzen sowie der Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes
Die Umweltpolitik in Deutschland steht aktuell vor erheblichen
Herausforderungen. Auf europäischer Ebene wird ein weitreichendes
Regulierungsverfahren für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) diskutiert (https://ech
a.europa.eu/-/echa-publishes-updated-pfas-restriction-proposal). PFAS
umfassen eine Stoffgruppe von über 10 000 Substanzen, die durch ihre hohe
Persistenz („Ewigkeitschemikalien“) gekennzeichnet sind und in vielen
Industriezweigen (Halbleiter, Medizintechnik, Luft- und Raumfahrt etc.) Verwendung
finden. Gleichzeitig bestehen nach Ansicht der Fragesteller erhebliche Risiken
für die Umwelt und Gesundheit, etwa durch Anreicherung in Böden,
Gewässern und Organismen (www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/PFAS-Wo-sind-die-C
hemikalien-enthalten,pfas132.html).
Deutschland, Dänemark, die Niederlande, Norwegen und Schweden haben im
Jahr 2023 gemeinsam einen Beschränkungsvorschlag zu PFAS unter der
REACH-Verordnung (REACH = Registration, Evaluation, Authorisation of
Chemicals) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
(vgl. ECHA, „Per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) – Hot Topics“ –
Timeline und Restriktionsprozess, https://echa.europa.eu/hot-topics/perfluoroal
kyl-chemicals-pfas). Im August 2025 veröffentlichte die ECHA eine revidierte
Fassung des Vorschlags, in die über 5 600 Stellungnahmen aus der
Konsultation eingegangen sind. Diese enthält sektorspezifische Ausnahmeregelungen
(z. B. für Halbleiter oder Medizintechnik) sowie technische Auflagen für die
Fluorpolymerproduktion (ECHA, Update 2025, www.echa.europa.eu/view-arti
cle/-/journal_content/title/echa-weekly-27-august-2025). Gleichzeitig
betrachtet die ECHA alternative Beschränkungsoptionen (vollständiges Verbot, Verbot
mit Derogationen oder kontrollierte Weiterverwendung unter Bedingungen,
https://cen.acs.org/policy/chemical-regulation/Europe-drafts-PFAS-restrictions/
103/web/2025/08).
Parallel ist in Deutschland die Novellierung des Bundesbodenschutzgesetzes
(BBodSchG) in der Diskussion, basierend auf Empfehlungen der Kommission
Bodenschutz im Umweltbundesamt (KBU). Diese Empfehlungen adressieren
u. a. die Bedeutung des Bodens als Kohlenstoffspeicher, den Wasserhaushalt in
Landschaften, die Nährstoffkreisläufe und Biodiversität (z. B. in den
Schwerpunkten 2024–2027, www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/287
5/dokumente/kbu_schwerpunkte_2024-2027.pdf) sowie die zunehmende
Bedeutung persistenter Stoffeinträge wie PFAS in Böden (diffuse Belastungen,
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2875/dokumente/kbu_sch
werpunkte_2024-2027.pdf). Außerdem unterstützt die Bundesregierung die
EU-Bodenstrategie 2030, die verbindliche Maßnahmen und ein
Bodenüberwachungsinstrumentarium auf EU-Ebene vorsieht (www.bundesumweltministeriu
m.de/themen/bodenschutz/europaeische-bodenschutzpolitik).
Diskussionspapiere zur Überarbeitung des Bodenschutzrechts (Projekt RefoPlan) wurden
bereits veröffentlicht und diskutieren verschiedene Lösungsoptionen und
Rechtsfragen im Kontext der Novelle (Ecologic / UBA Diskussionspapier 2023,
www.ecologic.eu/sites/default/files/publication/2023/50089-novelle-
bbodschgdiskussionspapiere-bodle-et-al-2023 Prozent20vorabversion.pdf).
Beide Vorhaben sind nach Ansicht der Fragesteller mit erheblichen
ökonomischen, administrativen und gesellschaftlichen Auswirkungen verbunden. Für
eine ausgewogene Bewertung ist eine differenzierte Kosten-Nutzen-Abwägung
erforderlich, die sowohl den Schutz der Umwelt als auch die Belastungen für
die Wirtschaft, Kommunen und Verbraucher berücksichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch PFAS-Schäden (z. B. Trinkwasseraufbereitung,
Bodensanierung, Gesundheitskosten, vgl. Bundestagsdrucksache 20/16 266;
www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas)?
2. Mit welchen Kosten für Ersatzstoffe und Umstellungen in den betroffenen
Branchen (Chemie, Halbleiter, Medizintechnik, Textilindustrie) rechnet
die Bundesregierung im Falle einer weitgehenden EU-Regulierung
(ECHA, Update 2025; Chemical & Engineering News)?
3. Welche Rückmeldungen haben die Trinkwasserversorger und
Wasserwirtschaftsverbände zu den erwarteten Mehrkosten für die Aufbereitung
belasteten Trinkwassers an die Bundesregierung bzw. nach Kenntnis der
Bundesregierung an andere Institutionen gegeben, hat sich die
Bundesregierung zu diesen Einschätzungen eine Positionierung erarbeitet, und
wenn ja, wie lautet diese?
4. Welche Stellungnahmen von Industrieverbänden (z. B. Verband der
Chemischen Industrie, Verband der Elektro- und Digitalindustrie [ZVEI]) sind
der Bundesregierung im Rahmen der ECHA-Konsultation bekannt, und in
welcher Weise fließen diese in die deutsche Position im EU-Verfahren
ein?
5. Hat sich die Bundesregierung mit den sektorspezifischen Ausnahmen im
revidierten ECHA-Vorschlag (z. B. Medizintechnik, Halbleiterproduktion,
Polymerherstellung) in Bezug auf wirtschaftliche Auswirkungen und
Wettbewerbsfähigkeit auseinandergesetzt, und wenn ja, welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
6. Welche Abstimmungsprozesse mit anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen
ggf., um Wettbewerbsnachteile für den Standort Deutschland zu
vermeiden, insbesondere hinsichtlich Ausnahmen und Übergangsfristen?
7. Welche internationalen Erfahrungen, etwa mit US-PFAS-Strategien
(PFAS Strategic Roadmap, www.epa.gov/pfas/pfas-strategic-roadmap-epa
s-commitments-action-2021-2024) oder skandinavischen
Regelungsansätzen (www.pan-europe.info/blog/denmark-bans-more-pfas-pesticides-prote
ct-groundwater), wurden in die deutsche Bewertung eingebunden, und wie
wirken diese auf die Strategie der Bundesregierung?
8. Plant die Bundesregierung flankierende Förderprogramme für die
Forschung und Entwicklung von PFAS-Ersatzstoffen, und wenn ja, in
welchem finanziellen Umfang und mit welcher Priorisierung in den
kommenden Jahren?
9. Wurden in bisherigen Abschätzungen nach Kenntnis der Bundesregierung
auch Opportunitätskosten (z. B. Wertschöpfungsverluste,
Investitionsverlagerung) berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Höhe?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristigen sozioökonomischen
Effekte einer Umsetzung der geplanten EU-Regulierung im Vergleich zu
einem Szenario ohne Regulierung?
11. Welche Mengen an PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland jährlich produziert (ECHA, www.bmuv.de/fileadmin/Daten_
BMU/Download_PDF/Bodenschutz/pfas_leitfaden_2022_en_bf.pdf;
BMUV [damaliges Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz], www.umweltbundesamt.de/sites/defau
lt/files/medien/11850/publikationen/86_2024_texte_pfas_in_waste_strea
ms_0.pdf)?
12. Wie variieren nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 11
erbetenen Angaben je nach Messmethodik oder gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzwerten?
13. Welche Mengen an PFAS werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Deutschland jährlich verwendet (einschließlich Importe und Produkte mit
PFAS)?
14. Aus welchen Einsatzbereichen gelangen nach Kenntnis der
Bundesregierung PFAS hauptsächlich in die Umwelt (Industrie, Haushalte,
Landwirtschaft, WEA-Abrieb [WEA = Windenergieanlagen] etc.; bitte
entsprechende Mengen und Verbindungen bzw. Freisetzungspfade benennen)?
15. Welche PFAS-Hauptgruppen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
insbesondere in landwirtschaftlich genutzten Flächen eingetragen, die der
Nahrungsmittelproduktion dienen?
16. Werden PFAS nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in relevanten
Mengen in Nahrungsmitteln in Deutschland nachgewiesen, und wenn ja,
wie hoch sind diese Kontaminationen?
17. Über welche Wege und mit welchen Jahresmengen gelangen nach
Kenntnis der Bundesregierung PFAS in das Trinkwasser (z. B.
Oberflächenabfluss, Grundwasser, Kläranlagen)?
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der geschätzte Abrieb
von PFAS-haltigen Fasern bei Windenergieanlagen in Deutschland, und
welche Bereiche der Umwelt oder Landwirtschaft werden dadurch
verunreinigt?
19. Wie verlässlich sind nach Kenntnis der Bundesregierung diese
Schätzungen (vgl. Frage 18) unter Berücksichtigung methodischer Unsicherheiten?
20. Wohin werden nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS in Böden,
Pflanzen, Wasser oder anderen Umweltkompartimenten sorbiert bzw. verlagert?
21. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Abrieb von Epoxidharzen im
Gebäudeschutz ebenfalls als relevante PFAS-Kontaminationsquelle
einzustufen (bitte Menge und Freisetzungspfad angeben)?
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits
Trinkwassergewinnungsanlagen in Deutschland, in denen Mikroplastik oder PFAS entfernt
werden müssen, und wenn ja, in welchem Umfang geschieht dies (bitte in
diesem Fall die PFAS-Konzentration im Trinkwasser angeben)?
23. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung PFAS, die über Pflanzen oder
Tiere aufgenommen werden, im menschlichen oder tierischen Körper
eingelagert, und wenn ja, in welchen Mengen?
24. Welche konkreten Änderungen des BBodSchG sind nach Kenntnis der
Bundesregierung vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die
Regulierung oder Reduzierung persistenter Schadstoffeinträge wie PFAS, und auf
welche Flächennutzungen (z. B. landwirtschaftliche Flächen, Industrie-
und Siedlungsflächen) sollen diese Regelungen wirken?
25. Mit welchen ökonomischen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung
bei zusätzlichen Monitoring- und Berichtspflichten für Unternehmen,
landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen?
26. Welche finanziellen Mittel sieht die Bundesregierung ggf. für die
Umsetzung der Novelle vor, insbesondere für Überwachungsmaßnahmen,
Kontrollen, Schulung, Personal und technische Ausstattung?
27. Nach welcher Methodik bewertet die Bundesregierung ggf. die Kosten-
Nutzen-Relation der vorgeschlagenen Maßnahmen gegenüber einem
Szenario ohne Novellierung, und wie fällt das Ergebnis aus?
28. Welche schriftlichen Stellungnahmen von Bauernverbänden,
Kommunalverbänden, Industrie- und Handelskammern liegen der Bundesregierung
zur geplanten Novelle vor, und wie bzw. inwieweit werden diese in die
Formulierung des Gesetzentwurfs und der Gesetzesfolgenabschätzung
einbezogen?
29. Welche finanziellen Belastungen entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung spezifisch für Kommunen durch neue Monitoring- und
Berichtspflichten, und sind Ausgleichsmaßnahmen oder Zuschüsse durch
den Bund vorgesehen?
30. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung ggf. die Möglichkeit, dass
die Novelle nationale Regelungen vorwegnimmt, die über die
Anforderungen der EU-Bodenstrategie 2030 hinausgehen und dadurch nationale
Alleingänge schafft?
31. Welche Rückmeldungen aus Modellprojekten oder Pilotregionen zur
Umsetzbarkeit, Wirksamkeit und Praktikabilität vorgeschlagener Maßnahmen
sind der Bundesregierung bekannt, und wie werden diese in die endgültige
Ausgestaltung eingearbeitet?
32. Welche Sanktionen oder Bußgelder sind in der Novelle vorgesehen, und
wie bewertet die Bundesregierung deren Angemessenheit im Verhältnis zu
den möglichen Auswirkungen eines Verstoßes?
33. Welche Verfahren zur Erfolgskontrolle sind vorgesehen (z. B. Indikatoren
zu Bodenqualität, Biodiversität und Nährstoffhaushalt), und in welchem
Turnus sollen Bewertungen oder Evaluierungen erfolgen?
Berlin, den 4. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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