Monopolbildung in der Molkereibranche (Antwort zu Drs. 21/771)
Text
Monopolbildung in der Molkereibranche (Antwort zu Drs. 21/771)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/980
21. Wahlperiode 21.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Lorenz
Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/771 –
Monopolbildung in der Molkereibranche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach übereinstimmenden Presseberichten ist offenbar eine weitere Fusion auf
dem deutschen Milchmarkt geplant: Die zum Deutschen Milchkontor (DMK)
zugehörige Molkereigenossenschaft in Altentreptow (Land Mecklenburg-
Vorpommern) soll mit der dänisch-schwedischen Molkereigruppe Arla Foods
verschmolzen werden (vgl. z. B. www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/fu
sion-in-der-milchbranche-was-geschieht-mit-diesem-standort-3574807 und
www.bauernzeitung.de/news/mega-fusion-milchbranche-arla-dmk/).
Bekanntermaßen findet dabei in der Regel nicht nur eine wettbewerbsrechtlich zu
überprüfende Marktbereinigung statt, sondern es gibt in der Folge
erfahrungsgemäß auch Umstrukturierungen in der Betriebsorganisation und nicht zuletzt
bei den Belegschaften (Umsetzungen, betriebsbedingte Kündigungen,
Auflösung von Standorten etc.). Um eventuelle Disproportionen für den Milchmarkt
und besonders die mögliche Änderung von Sozialstandards bei den Arbeitern
und Angestellten großflächig im Blick zu behalten, muss auch auf
Bundesebene eine sorgfältige politische Abwägung des Fusionsvorhabens
vorgenommen werden.
1. Seit wann sind der Bundesregierung Pläne bekannt geworden, dass die
Arla Foods Gruppe Überlegungen anstellt, Molkereibetriebe des DMK (u. a.
die Molkereigenossenschaft Altentreptow) zu übernehmen?
Der Bundesregierung sind die Pläne über einen Zusammenschluss der beiden
Molkereien Deutsches Milchkontor (DMK) und Arla Foods aus der
öffentlichen Berichterstattung bzw. durch Zusendung der Pressemitteilung zum
Zusammenschluss bekannt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 21. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, in welchem Umfang nach
Bekanntwerden der Fusionspläne die entsprechenden bundesbehördlichen
Instanzen, namentlich das Bundeskartellamt und die zuständigen Stellen im
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), über den
Vorgang informiert wurden, und entsprechende Prüfaufträge eingeleitet?
a) Wenn ja, seit wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Zusammenschlussvorhaben sind anmeldepflichtig, wenn die Voraussetzungen
der §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt sind. Das
Bundeskartellamt ist für die Überprüfung eines Zusammenschlussvorhabens
nicht zuständig, soweit die Europäische Kommission nach der Verordnung
(EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von
Unternehmenszusammenschlüssen (FKVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung
ausschließlich zuständig ist. Aus den vorgenannten Rechtsquellen ergibt sich
die Pflicht für die Zusammenschlussbeteiligten, ihr Vorhaben bei der
entsprechenden unabhängigen Behörde anzumelden. Die Wettbewerbsbehörden haben
keine Pflicht, die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE) zu informieren.
Angesichts der hohen Umsätze von DMK und Arla Foods (vgl. Artikel 1
FKVO) ist von einer Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission
auszugehen. Zudem dürfte für Arla Foods die sogenannte 2/3-Klausel für
Deutschland nicht erfüllt sein (vgl. Artikel 1 Absatz 2 aE. FKVO).
3. Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der
Fusion von DMK-Betrieben mit Arla Foods für das Mitbestimmungsrecht
der Milchbäuerinnen und Milchbauern in Bezug auf die Abnahmepreise
ihrer Milchprodukte?
Der Bundesregierung liegen hierzu über die Presseberichterstattung hinaus
keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Gemäß Pressemitteilungen der Unternehmen soll durch den Zusammenschluss
beider Unternehmen eine gemeinsame Genossenschaft gebildet werden.
4. Geht die Bundesregierung begründet davon aus, dass durch die Fusion der
Molkereigenossenschaft Altentreptow mit Arla Foods der Preisdruck auf
dem Milchmarkt für die Milchbäuerinnen und Milchbauern zunimmt, oder
ist sie im Gegenteil der Auffassung, dass die Fusion zur Preisstabilität
beiträgt?
Preise auf dem Milchmarkt bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot
und Nachfrage. Inwiefern eine Fusion Auswirkungen auf die Preisentwicklung
am Milchmarkt haben kann, ist Gegenstand der Untersuchung der
Kartellbehörden.
5. Sind der Bundesregierung Informationen darüber bekannt, ob und in
welchem Umfang sich die Fusionspläne auch auf weitere Standorte des DMK
erstrecken könnten?
a) Wenn ja, auf welche Standorte?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vermittelt worden, ob die
Genossenschaftsstruktur der Molkerei Altentreptow in der jetzigen Form
gewahrt bleibt oder ob sie aufgrund der Übernahme durch Arla Foods
aufgelöst wird?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf
die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. In welchem Maße sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, sich mit
der Entwicklung eines zukünftigen Milchmarktsystems für eine sozial,
ökologisch und wirtschaftlich ausgewogene Milchviehhaltung zu
befassen?
Die Milcherzeugung ist ein wesentliches Standbein der landwirtschaftlichen
Produktion in Deutschland. Grundsätzlich lehnt die Bundesregierung staatliche
Eingriffe in den Milchmarkt im Sinne einer Beeinflussung der
Marktausrichtung der Branche ab. Eingriffe sind z. B. auf die bestehenden Instrumente der
Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation (Verordnung (EU)
Nr. 1308/2013) begrenzt. Diese verfolgen auch grundsätzlich das Ziel, die
Position der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu
stärken.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Monopolbildung in der Molkereibranche (Antwort)