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Monopolbildung in der Molkereibranche (Antwort zu Drs. 21/771)

dip / drucksache 21.07.2025 · WP 21 · 21/980 · Antwort · Original ↗

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Monopolbildung in der Molkereibranche (Antwort zu Drs. 21/771) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/980 21. Wahlperiode 21.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/771 – Monopolbildung in der Molkereibranche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach übereinstimmenden Presseberichten ist offenbar eine weitere Fusion auf dem deutschen Milchmarkt geplant: Die zum Deutschen Milchkontor (DMK) zugehörige Molkereigenossenschaft in Altentreptow (Land Mecklenburg- Vorpommern) soll mit der dänisch-schwedischen Molkereigruppe Arla Foods verschmolzen werden (vgl. z. B. www.nordkurier.de/regional/neubrandenburg/fu sion-in-der-milchbranche-was-geschieht-mit-diesem-standort-3574807 und www.bauernzeitung.de/news/mega-fusion-milchbranche-arla-dmk/). Bekanntermaßen findet dabei in der Regel nicht nur eine wettbewerbsrechtlich zu überprüfende Marktbereinigung statt, sondern es gibt in der Folge erfahrungsgemäß auch Umstrukturierungen in der Betriebsorganisation und nicht zuletzt bei den Belegschaften (Umsetzungen, betriebsbedingte Kündigungen, Auflösung von Standorten etc.). Um eventuelle Disproportionen für den Milchmarkt und besonders die mögliche Änderung von Sozialstandards bei den Arbeitern und Angestellten großflächig im Blick zu behalten, muss auch auf Bundesebene eine sorgfältige politische Abwägung des Fusionsvorhabens vorgenommen werden. 1. Seit wann sind der Bundesregierung Pläne bekannt geworden, dass die Arla Foods Gruppe Überlegungen anstellt, Molkereibetriebe des DMK (u. a. die Molkereigenossenschaft Altentreptow) zu übernehmen? Der Bundesregierung sind die Pläne über einen Zusammenschluss der beiden Molkereien Deutsches Milchkontor (DMK) und Arla Foods aus der öffentlichen Berichterstattung bzw. durch Zusendung der Pressemitteilung zum Zusammenschluss bekannt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, in welchem Umfang nach Bekanntwerden der Fusionspläne die entsprechenden bundesbehördlichen Instanzen, namentlich das Bundeskartellamt und die zuständigen Stellen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), über den Vorgang informiert wurden, und entsprechende Prüfaufträge eingeleitet? a) Wenn ja, seit wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Zusammenschlussvorhaben sind anmeldepflichtig, wenn die Voraussetzungen der §§ 35 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllt sind. Das Bundeskartellamt ist für die Überprüfung eines Zusammenschlussvorhabens nicht zuständig, soweit die Europäische Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (FKVO) in ihrer jeweils geltenden Fassung ausschließlich zuständig ist. Aus den vorgenannten Rechtsquellen ergibt sich die Pflicht für die Zusammenschlussbeteiligten, ihr Vorhaben bei der entsprechenden unabhängigen Behörde anzumelden. Die Wettbewerbsbehörden haben keine Pflicht, die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) zu informieren. Angesichts der hohen Umsätze von DMK und Arla Foods (vgl. Artikel 1 FKVO) ist von einer Anmeldepflicht bei der Europäischen Kommission auszugehen. Zudem dürfte für Arla Foods die sogenannte 2/3-Klausel für Deutschland nicht erfüllt sein (vgl. Artikel 1 Absatz 2 aE. FKVO). 3. Welche Folgen hat aus Sicht der Bundesregierung die Umsetzung der Fusion von DMK-Betrieben mit Arla Foods für das Mitbestimmungsrecht der Milchbäuerinnen und Milchbauern in Bezug auf die Abnahmepreise ihrer Milchprodukte? Der Bundesregierung liegen hierzu über die Presseberichterstattung hinaus keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Gemäß Pressemitteilungen der Unternehmen soll durch den Zusammenschluss beider Unternehmen eine gemeinsame Genossenschaft gebildet werden. 4. Geht die Bundesregierung begründet davon aus, dass durch die Fusion der Molkereigenossenschaft Altentreptow mit Arla Foods der Preisdruck auf dem Milchmarkt für die Milchbäuerinnen und Milchbauern zunimmt, oder ist sie im Gegenteil der Auffassung, dass die Fusion zur Preisstabilität beiträgt? Preise auf dem Milchmarkt bilden sich durch das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Inwiefern eine Fusion Auswirkungen auf die Preisentwicklung am Milchmarkt haben kann, ist Gegenstand der Untersuchung der Kartellbehörden. 5. Sind der Bundesregierung Informationen darüber bekannt, ob und in welchem Umfang sich die Fusionspläne auch auf weitere Standorte des DMK erstrecken könnten? a) Wenn ja, auf welche Standorte? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. Sind der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vermittelt worden, ob die Genossenschaftsstruktur der Molkerei Altentreptow in der jetzigen Form gewahrt bleibt oder ob sie aufgrund der Übernahme durch Arla Foods aufgelöst wird? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 7. In welchem Maße sieht die Bundesregierung eine Notwendigkeit, sich mit der Entwicklung eines zukünftigen Milchmarktsystems für eine sozial, ökologisch und wirtschaftlich ausgewogene Milchviehhaltung zu befassen? Die Milcherzeugung ist ein wesentliches Standbein der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland. Grundsätzlich lehnt die Bundesregierung staatliche Eingriffe in den Milchmarkt im Sinne einer Beeinflussung der Marktausrichtung der Branche ab. Eingriffe sind z. B. auf die bestehenden Instrumente der Verordnung über eine Gemeinsame Marktorganisation (Verordnung (EU) Nr. 1308/2013) begrenzt. Diese verfolgen auch grundsätzlich das Ziel, die Position der Milcherzeugerinnen und Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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