Medizinische Versorgung - insbesondere Substitution - suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland
Text
Medizinische Versorgung - insbesondere Substitution - suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/917
21. Wahlperiode 17.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch
Dahmen, Simone Fischer, Johannes Wagner, Helge Limburg und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Medizinische Versorgung – insbesondere Substitution – suchtkranker Menschen
im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland
Im Rahmen des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts wurde der
§ 64 des Strafgesetzbuches (StGB) in der letzten Legislaturperiode novelliert.
Er regelt, inwiefern suchtkranke Straftäterinnen und Straftäter, die eine
Bereitschaft zur Behandlung haben, im Zuge ihrer Verurteilung in den
Maßregelvollzug (MRV) anstatt in den regulären Vollzug kommen. Der MRV ist eine
klinische Therapieeinrichtung für psychisch kranke und suchtkranke Menschen. Die
im Jahr 2023 in Kraft getretene Reform hat die Anordnungsvoraussetzungen
durch eine präzisere Fokussierung auf behandlungsfähige Personen verschärft,
um den MRV dauerhaft zu entlasten – eine Reaktion auf den jahrzehntelangen
Anstieg der Unterbringungszahlen in allen Bundesländern. Darüber hinaus
wurde im Jahr 2023 die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
(BtMVV) novelliert, um die Versorgungssicherheit und Flexibilität bei der
Substitutionstherapie zu verbessern. Zu den Neuerungen zählen die Ausweitung
des berechtigten Personenkreises zur Vergabe von Substitutionsmitteln in
Einrichtungen wie Justizvollzugsanstalten und Maßregelvollzug, die Möglichkeit
telemedizinischer Konsultationen sowie die Anhebung der zulässigen
Reichdauer für Take-home-Verschreibungen. Diese Änderungen sollen insbesondere
die Kontinuität und Qualität der Substitutionsbehandlung auch im Kontext von
Haft und Maßregelvollzug stärken.
Unabhängig davon, ob sich suchtkranke Menschen im MRV oder im regulären
Strafvollzug befinden, haben sie Anspruch auf eine gute medizinische
Versorgung, die mit der außerhalb des Vollzugs vergleichbar ist. Daraus folgt, dass die
Nutzung aller zur Verfügung stehenden (psycho-)therapeutischen und
medikamentösen Behandlungsoptionen – Motivation, Entgiftung, Entwöhnung und
Rehabilitation, einschließlich einer Substitutionsbehandlung Opioidabhängiger
(mit allen Substituten, einschließlich der Diamorphinbehandlung) – ermöglicht
werden muss.
Gerade für all jene, die von Opioiden abhängig sind, ist die Ermöglichung oder
auch Weiterführung einer bereits begonnenen Substitutionstherapie elementar
wichtig. Bisher gibt es zu den einzelnen Haftanstalten und MRV-Einrichtungen
nur eine unübersichtliche Daten- und Informationslage dazu, in welchem
Umfang und mit welchen Substituten in den Haftanstalten und im Maßregelvollzug
in Deutschland substituiert wird. Auch die Testung und Behandlung von
Infektionskrankheiten wie HIV und Hepatitis wird immer wieder als wenig
transparent kritisiert. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR) zur Substitutionsbehandlung (Aktenzeichen 62303/13 vom 1.
September 2016) unterstreicht die Verpflichtung, alle verfügbaren Therapieoptionen
diskriminierungsfrei anzubieten. Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist ein
Menschenrecht, das auch für Menschen in Haft gelten muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anstrengung unternimmt die Bundesregierung gemeinsam mit
den zuständigen Ländern, um eine ausreichende Versorgung und
Versorgungsqualität der Substitutionsbehandlung speziell im MRV sowie
Strafvollzug zu erreichen?
2. Welchen Stellenwert hat eine begleitende Psychotherapie in der
Suchtbehandlung für substituierte Patientinnen und Patienten nach Ansicht der
Bundesregierung?
3. Welchen Stellenwert hat die psychosoziale Betreuung in der
Suchtbehandlung für substituierte Patientinnen und Patienten nach Ansicht der
Bundesregierung?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Unterbringungsanordnungen gemäß § 64 StGB seit 2021 entwickelt (bitte nach
Jahr, Bundesland und Paragraf aufschlüsseln)?
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der nach
§ 64 StGB untergebrachten Personen im gesamten Bundesgebiet (bitte mit
Zahlen aus allen 16 Bundesländern) seit dem Jahr 2021 entwickelt?
6. Wie viele Personen, die seit 2010 aus dem MRV entlassen wurden,
wurden innerhalb von fünf Jahren erneut nach § 64 StGB untergebracht?
7. In welchem Verhältnis stehen Entzugs- und Substitutionsbehandlungen im
MRV, und welche Unterschiede zeigen sich dabei nach Suchtmitteltypen
(Opioide, Benzodiazepine, Alkohol etc., bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
8. In welchem Verhältnis stehen Entzugs- und Substitutionsbehandlungen im
Strafvollzug, und welche Unterschiede zeigen sich dabei nach
Suchtmitteltypen (Opioide, Benzodiazepine, Alkohol etc., bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
9. Wie viele Menschen in Haft durchlaufen nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Opioidentzug, und wie viele davon erhalten im Anschluss eine
Substitutionstherapie?
10. Welche Substitutionsmedikamente (Methadon, Buprenorphin,
Levomethadon etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen
MRV-Einrichtungen standardmäßig eingesetzt, und welche Bundesländer
schließen bestimmte Substanzen pauschal aus?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang zu einer
Diamorphintherapie in Haft?
12. Welche Substitutionsmedikamente (Methadon, Buprenorphin,
Levomethadon etc.) werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in deutschen
Strafvollzugseinrichtungen standardmäßig eingesetzt, und welche
Bundesländer schließen bestimmte Substanzen pauschal aus?
13. Wie viele MRV-Untergebrachte erhalten aktuell eine
Substitutionsbehandlung (bitte absolut und prozentual nach Bundesländern und Substanztypen
sowie Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten
differenzieren)?
14. Wie viele Strafvollzuguntergebrachte erhalten aktuell eine
Substitutionsbehandlung (bitte absolut und prozentual nach Bundesländern und
Substanztypen sowie Alter und Geschlecht der Patientinnen und Patienten
differenzieren)?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, bei denen sich im MRV
Untergebrachte in manchen Einrichtungen oder Bundesländern neu um
eine Substitutionsbehandlung bemühen müssen, obwohl sie bereits vor
dem MRV substituiert wurden, und wenn ja, um wie viele Fälle handelt es
sich?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, bei denen sich im
Strafvollzug Untergebrachte in manchen Einrichtungen oder Bundesländern
neu um eine Substitutionsbehandlung bemühen müssen, obwohl sie
bereits vor dem Justizvollzug substituiert wurden, und wenn ja, um wie viele
Fälle handelt es sich?
17. Wie viele der im MRV tätigen Ärztinnen und Ärzte verfügen über die
Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Wie viele der im Justizvollzug tätigen Ärztinnen und Ärzte verfügen über
die Zusatzweiterbildung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Wie viele Vollzeitstellen für Fachpersonal (Ärztinnen und Ärzte,
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) sind im MRV unbesetzt (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
20. Wie viele Vollzeitstellen für Fachpersonal (Ärztinnen und Ärzte,
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter) sind in Justizvollzugsanstalten unbesetzt
(bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die
Anschlussversorgung von Substituierten nach der Haftentlassung?
22. Auf welche Infektionserkrankungen wird in den Eingangsuntersuchungen
im MRV nach Kenntnis der Bundesregierung regelhaft getestet?
23. Auf welche Infektionserkrankungen wird in den Eingangsuntersuchungen
im Strafvollzug nach Kenntnis der Bundesregierung regelhaft getestet?
24. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass alle
durch Eingangsuntersuchungen identifizierten Erkrankungen gemäß
medizinischen Leitlinien therapiert werden?
25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung auffällige Unterschiede
zwischen den Bundesländern in der Behandlungshäufigkeit diagnostizierter
Erkrankungen, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür?
26. Mit welchen Maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass Personen im MRV mit HIV, Hepatitis B oder C
frühzeitig diagnostiziert werden?
27. Mit welchen Maßnahmen wird nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass Personen in Justizvollzugsanstalten mit HIV, Hepatitis B
oder C frühzeitig diagnostiziert werden?
28. Wie hoch waren die jährlichen Gesamtkosten der medizinischen
Versorgung und Behandlung von Menschen in Haft, die durch die Justizkassen
der Länder getragen werden, jeweils in den vergangenen fünf Jahren (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln und die durchschnittlichen Kosten pro
inhaftierter Person pro Jahr auflisten)?
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Verbreitungswege von Drogen (inklusive Alkohol) im MRV vor?
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Verbreitungswege von Drogen (inklusive Alkohol) in
Justizvollzugsanstalten vor?
Berlin, den 16. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Janosch Dahmen (Kleine Anfrage)
- asked ← Johannes Wagner (Kleine Anfrage)
- asked ← Kirsten Kappert-Gonther (Kleine Anfrage)
- asked ← Linda Heitmann (Kleine Anfrage)
- asked ← Simone Fischer (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Kirsten Kappert-Gonther
- authored ← Linda Heitmann
- part_of_vorgang → Medizinische Versorgung - insbesondere Substitution - suchtkranker Menschen im Maßregelvollzug und Strafvollzug in Deutschland (Kleine Anfrage)