Effizienz und Wirksamkeit von innovativen Ersthelfer-Systemen (Antwort zu Drs. 21/709)
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Effizienz und Wirksamkeit von innovativen Ersthelfer-Systemen (Antwort zu Drs. 21/709)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/901
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/709 –
Effizienz und Wirksamkeit von innovativen Ersthelfer-Systemen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Herz-Kreislauf-Stillstände im außerklinischen Bereich stellen eine der
häufigsten Todesursachen in Deutschland dar. Die Überlebenswahrscheinlichkeit
hängt maßgeblich von der Schnelligkeit und Qualität der Erstmaßnahmen ab –
insbesondere der Laienreanimation. Zum Beispiel zielt das „Mobile Retter“-
Projekt (www.mobile-retter.de/) darauf ab, lebensrettende Maßnahmen in
Deutschland durch die schnellstmögliche Alarmierung von Ersthelfern zu
verbessern. Diese App alarmiert qualifizierte Ersthelfer in der Nähe eines
Notfalls, um lebensrettende Maßnahmen vor dem Eintreffen des regulären
Rettungsdienstes einzuleiten.
Die Fragen der Fragesteller zu den Auswirkungen, der finanziellen
Machbarkeit und der Integration in bestehende Systeme zielen darauf ab, die Rolle der
Bundesregierung bei der Förderung und Integration von Systemen wie
„Mobile Retter“ in die nationale Notfallversorgung zu klären, mögliche
Unterstützungsmaßnahmen zu identifizieren und die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit
dieser digitalen Lösung zu bewerten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ersthelferalarmierungssysteme sind ausdrücklich zu begrüßen, da sie geeignet
sind, das interventionsfreie Intervall bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand bis
zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu verkürzen. Die Standardisierung ihrer
Einbindung und Nutzung erscheint sinnvoll und erforderlich. Es wird derzeit
geprüft, ob, wie und in welchem Umfang eine Reform der Notfallversorgung
und der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes die
Möglichkeit der Einbindung von Ersthelfer-Apps aufgreifen kann.
1. Welche entsprechenden innovativen Ersthelfer-Systeme sind der
Bundesregierung bekannt?
Soweit der Bundesregierung bekannt gibt es ca. elf derartiger Software-
Systeme. Dies sind unter anderem die überregionalen Systeme Mobile Retter, Cor-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
helper, Region der Lebensretter, KatRetter und ASB Saving Life sowie weitere
regionale Systeme.
2. Sind der Bundesregierung Berichte über Schwierigkeiten oder
Widerstände bei der Integration des Mobile-Retter-Systems in bestehende
Rettungsstrukturen bekannt geworden?
Schwierigkeiten oder Widerstände bei der Integration des Systems „Mobile
Retter“ der Firma „medgineering GmbH“ sind der Bundesregierung nicht
bekannt. Die Integration von diesen Systemen in die Rettungsstrukturen fällt in
die Zuständigkeit der Länder, die für die Organisation des Rettungsdienstes
zuständig sind.
3. Sieht die Bundesregierung eine Beeinflussung der Arbeitsweise der
etablierten Rettungsdienste durch derartige Ersthelfer-Systeme, und ggf.
welche?
Eine Beeinflussung der Arbeitsweise der etablierten Rettungsdienste durch
derartige Ersthelfer-Systeme ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Allgemeinen ist der Sinn derartiger Systeme, das therapiefreie Intervall zu verkürzen und
die Erfolgsrate von Reanimationen zu erhöhen.
4. Sind für die Bundesregierung regionale Unterschiede in der Nutzung der
App erkennbar, und welche Gründe sieht sie ggf. dafür?
Soweit der Bundesregierung bekannt sind die unterschiedlichen vorhandenen
Systeme nicht durchgängig interoperabel. Dies betriffts sowohl die technische
Anbindung wie auch die personellen Anforderungen. Dies bedeutet, dass
freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer sich in jedem Leitstellenbereich über
unterschiedliche digitale Applikationen anmelden und den
Registrierungsprozess durchlaufen müssen. Ebenso ist die notwendige Helferqualifikation
unterschiedlich geregelt.
5. Hat sich die Bundesregierung zum Nutzen digitaler Ersthelfer-
Alarmierungssysteme wie der Mobile-Retter-App in Verbindung mit der
standardisierten Telefonreanimation (T-CPR) bei außerklinischen Herz-
Kreislauf-Stillständen eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese?
6. Plant die Bundesregierung, T-CPR und digitale Ersthelfer-Systeme
systematisch zu verzahnen (z. B. durch eine bundeseinheitliche Schnittstelle
oder Notrufplattform)?
7. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche
technischen Voraussetzungen bundesweit in Leitstellen geschaffen werden
müssten, um eine automatische parallele Alarmierung registrierter App-
Ersthelfer im Rahmen von T-CPR-Notrufen zu ermöglichen, und wenn
ja, zu welchen Schlüssen gelangte sie?
8. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
bundesweit Unterschiede in der Umsetzung der T-CPR und der Integration
digitaler Ersthelfer-Systeme, und plant die Bundesregierung hier eine
Harmonisierung?
9. Welche Maßnahmen sind ggf. geplant, um die Akzeptanz, Ausbildung
und langfristige Einbindung freiwilliger Ersthelferinnen und Ersthelfer in
digitale Systeme wie „Mobile Retter“ oder „Region der Lebensretter“ zu
fördern?
10. Plant die Bundesregierung Förderprogramme oder Modellprojekte zur
technischen und strukturellen Integration von T-CPR und App-basierten
Ersthelfer-Systemen im Rahmen der Digitalisierung des
Gesundheitswesens?
11. Erkennt die Bundesregierung rechtliche Hürden (z. B. Datenschutz,
Haftungsfragen) aktuell bei der Integration von App-basierten Systemen in
die Notrufkette, wenn ja, welche sind dies, und wie beabsichtigt sie ggf.,
diese zu adressieren?
Die Fragen 5 bis 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Organisation des Rettungsdienstes und somit auch die Etablierung von
digitalen Ersthelfer-Systemen fällt in die Zuständigkeit der Länder.
Im Kontext der Reform der Notfallversorgung prüft die Bundesregierung auch
Fragen zu digitalen Applikationen für freiwillige Ersthelfende und ihrer
Einbindung in die sozialversicherungsrechtlichen Leistungen der medizinischen
Notfallrettung sowie die Schaffung bundesweit einheitlicher Rahmenvorgaben und
Interoperabilitätsstandards. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
12. Wird die Wirksamkeit bestehender digitaler Ersthelfer-Projekte im
Rahmen der Notfallversorgung durch die Bundesregierung oder durch
nachgeordnete Behörden evaluiert, und wenn ja, wie (z. B. im Hinblick auf
Reanimationsrate, Eintreffzeiten, Überlebensquote)?
Die Wirksamkeit dieser Projekte wird nicht von der Bundesregierung oder
nachgeordneten Behörden evaluiert. Auf den Ergebnisbericht des Projektes
LandRettung im Rahmen des Innovationsfonds (vgl. innovationsfonds.g-ba.de/
downloads/beschluss-dokumente/76/2021-07-01_LandRettung_Ergebnisberich
t.pdf ) wird hingewiesen.
13. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, welche Rolle die
geplante Einführung der einheitlichen europäischen Notruf-App gemäß
EU-Vorgaben bei der weiteren Digitalisierung der Ersten Hilfe und
Reanimation in Deutschland spielt, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist
sie gekommen?
Die Einführung einer einheitlichen europäischen Notruf-App gemäß der EU-
Richtlinie 2019/882 fällt in die Zuständigkeit der Länder.
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ISSN 0722-8333]
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