Ultraschalluntersuchengen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen
Text
Ultraschalluntersuchengen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/772
21. Wahlperiode 07.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda,
Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon
Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, Erhard Brucker, Marcus Bühl,
Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Henze, Gerrit Huy, Steffen Janich,
Dr. Michael Kaufmann, Kurt Kleinschmidt, Maximilian Kneller, Reinhard Mixl,
Gerold Otten, Dr. Rainer Rothfuß, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, Georg
Schroeter, Otto Winfried Strauß, Bastian Treuheit, Martina Uhr, Sven Wendorf
und der Fraktion der AfD
Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren
zur Praxisreife bringen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Ein besonderes Problem für die Jugendämter der Gebietskörperschaften stellen die
sogenannten „unbegleiteten minderjährigen Ausländer“ (UMA) dar, denn sie binden
knappes Personal und verursachen hohe Kosten.
Im Jahr 2023 nahmen die Jugendämter rund 39.300 Kinder und Jugendliche aufgrund
unbegleiteter Einreise in Obhut, was den häufigsten Anlass für Inobhutnahmen
darstellte.1
Die anfallenden Betreuungskosten sind mit z. B. 85.000 Euro pro Jahr und UMA im
Jahr 2024 in Bremen2 erheblich. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen
Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration stiegen die
Ausgaben für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung unbegleiteter
minderjähriger Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen von 123,6 Millionen Euro im Jahr 2022
auf 284,4 Millionen Euro im Jahr 2024.3
Die Identifikation von Personen, die nicht das Kriterium der tatsächlichen
Minderjährigkeit unbegleiteter Flüchtlinge erfüllen und damit nicht in die Zuständigkeit von
Jugendämtern fallen würden, ist deshalb dringend erforderlich. Die Klärung dieses Sach-
1 www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_454_225.html
2 www.weser-kurier.de/bremen/politik/unbegleitete-minderjaehrige-auslaender-das-kosten-sie-in-
bremendoc7w1stnnijsm1mz3563du?
3 www.finanznachrichten.de/nachrichten-2025-01/64312660-kosten-fuer-unbegleitete-
minderjaehrigefluechtlinge-in-nordrhein-westfalen-in-zwei-jahren-verdoppelt-rasanter-anstieg-der-fallzahlen-007.htm
verhalts kann zu deutlichen Kostenreduzierungen – und zur Entlastung der begrenzten
Betreuungskapazitäten führen.
In der Praxis gibt es hierbei aber Schwierigkeiten. Die zuständigen
Gebietskörperschaften entscheiden in eigenem Ermessen über den Einsatz der medizinischen
Methodik zur Altersbestimmung in Fällen, in denen Zweifel an der behaupteten
Minderjährigkeit bestehen.
Unter anderem kann zur Altersbestimmung bei jungen Menschen die
Röntgenuntersuchung insbesondere von Handgelenken erfolgen, um das biologische Alter zu
schätzen.4 Allerdings ist dieses Verfahren mit teilweise über 1.000 Euro pro Fall teuer5 und
nicht präzise.6
Ultraschall könnte eine bessere Alternative zur Altersbestimmung sein, da er
bestimmte Vorteile gegenüber dem Röntgen bietet:
Ultraschall arbeitet nicht mit nicht ionisierender Strahlung, das heißt, es gibt keine
Strahlenbelastung. Die Untersuchung kann beliebig oft wiederholt werden, ohne dass
negative gesundheitliche Auswirkungen befürchtet werden müssen.
Ultraschall kann nicht nur Knochen, sondern auch Weichteile wie Knorpel und
Wachstumsfugen darstellen. Dies könnte hilfreich sein, um das Stadium der Skelettreifung
zu beurteilen, insbesondere bei Jugendlichen, bei denen die Wachstumsfugen in den
Knochen noch nicht vollständig geschlossen sind.
Der Ultraschall ist eine nicht-invasive, schmerzfreie Methode, die keine physischen
Eingriffe erfordert. Dies könnte die Akzeptanz bei den betroffenen Personen erhöhen,
da keine körperlichen Schäden befürchtet werden müssen.
Ultraschallgeräte sind weit verbreitet und relativ kostengünstig. Sie sind mobil und
könnten z. B. an Grenzstellen schneller eingesetzt werden als aufwendige
Röntgenuntersuchungen.
Allerdings hat auch Ultraschall in der Altersbestimmung Einschränkungen, was die
Aussagekraft der Ergebnisse angeht.
Der damalige Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, hatte im Jahr 2019 ein mit
1 Million Euro gefördertes Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität
des Saarlandes zur Prüfung, ob das Alter von jungen Erwachsenen auch mit Ultraschall
bestimmt werden kann, angekündigt.7 Ergebnisse sollten Ende 2020 vorliegen.8 Die
Methode sollte dann ggf. zur Bestimmung des Alters von Flüchtlingen in Asyl- und
auch in Strafverfahren eingesetzt werden.9 In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage aus
dem Deutschen Bundestag teilte die Bundesregierung am 31. Mai 2019 mit, dass das
Projekt 2019 begonnen habe, die Ergebnisse im Dezember 2020 vorliegen würden und
anschließend die Prüfung, ob das Ultraschalluntersuchungsverfahren andere Verfahren
wie die Röntgenuntersuchung ersetzen könne, folgen würde. Später ergänzte die
Bundesregierung, das Projekt sei 2021 beendet worden.10
Zum Ergebnis hieß es, das ultraschallbasierte Verfahren zur Abschätzung der
Volljährigkeit habe sich im Vergleich zum bisher genutzten Röntgenverfahren als „teilweise
valide“ erwiesen, „sodass eine Alternative zu Röntgenbildgebung und -befundung
gegeben sein könnte“. Zusammenfassend ließe „sich für ausgewertete Cluster jeweils
4 www.dgrm.de/fileadmin/PDF/AG_FAD/empfehlungen_au%C3%9Ferhalb_strafverfahren.pdf
5 www.tagesspiegel.de/politik/arztekammer-lehnt-generelle-alterstests-fur-asylbewerber-ab-5273575.html
6 www.welt.de/gesundheit/article172102879/Alter-Wie-genau-laesst-es-sich-durch-Roentgen-bestim-
men.html
7 www.aerztezeitung.de/Panorama/Alter-von-Fluechtlingen-per-Ultraschall-pruefen-252206.html
8 ebd.
9 www.aerzteblatt.de/news/asylverfahren-spahn-laesst-altersbestimmung-per-ultraschall-pruefen-a3232412-
825a-4b32-9a21-88327500ad82
10 Drucksache 19/10578
hohe Klassifikationsgenauigkeiten für die Bestimmung eines abgeschlossenen
Knochenalters feststellen.“
Die vollumfängliche Übertragbarkeit könne mit der Auswertung der erhobenen
Datenmenge bisher nicht nachgewiesen werden.11
Die Fortsetzung der Arbeiten seien dann aber – trotz der vielversprechenden
Ergebnisse – aus „haushälterischen Gründen“ nicht möglich gewesen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, aus dem
Bundeshaushalt ausreichende Mittel bereitzustellen, um das Ultraschallverfahren zur
Altersbestimmung zur Praxisreife zu entwickeln.
Berlin, den 23. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Die exakte Bestimmung des Alters von Asylsuchenden und jungen Straftätern spielt eine zentrale Rolle aus
rechtlichen, sozialen und praktischen Gründen. In verschiedenen Rechtsbereichen existieren unterschiedliche
Vorschriften für Minderjährige und Volljährige, die wesentlichen Folgen für den Schutz und die Behandlung dieser
Personen haben.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist der Schutz von Minderjährigen. Diese genießen aufgrund ihres Alters
besonderen rechtlichen Schutz. Eine korrekte Altersbestimmung verhindert, dass Kinder fälschlicherweise als
Erwachsene eingestuft werden, mit der Folge, dass sie ihre besonderen Rechte und Schutzmaßnahmen verlieren.
Auch beim Schutz vor Missbrauch und Ausbeutung sind diese Maßnahmen von entscheidender Bedeutung.
Ganz wesentlich ist aber auch der Aspekt der Verhinderung des Missbrauchs der Regelungen, indem volljährige
Personen vorgeben, minderjährig zu sein, um Vorteile zu nutzen.
In Hamburg ergaben Untersuchungen, dass 45 Prozent der als minderjährig eingestuften Flüchtlinge tatsächlich
älter waren.12
Eine genaue Altersbestimmung stellt somit sicher, dass die Schutzmaßnahmen denjenigen zugutekommen, die
sie wirklich benötigen.
Schließlich spielen auch wirtschaftliche und organisatorische Gründe eine Rolle. Eine fehlerhafte
Altersbestimmung könnte dazu führen, dass wertvolle Ressourcen nicht zielgerichtet eingesetzt werden. Die korrekte
Einstufung stellt sicher, dass begrenzte Mittel den Personen zugutekommen, die sie am dringendsten benötigen.
Zusammenfassend ist die genaue Bestimmung des Alters bei Asylsuchenden und jungen Straftätern aus
rechtlichen, ethischen und organisatorischen Gründen von großer Bedeutung. Sie garantiert, dass Minderjährige den
notwendigen Schutz und die entsprechende Unterstützung erhalten, und verhindert eine ungerechte oder
ineffiziente Ressourcenverteilung.
Der Einsatz von Ultraschalluntersuchungen hat erfolgversprechende Ansätze für eine risikoarme, sichere
Altersbestimmung gezeigt.
Ultraschall bietet eine gesundheitlich unbedenklichere Alternative durch den Einsatz ionisierender Strahlung.
Ultraschall kann Knochen und Weichteile wie Knorpel darstellen, was eine genauere Bestimmung des
Skelettreifegrads ermöglicht.
11 ebd.
12 www.bild.de/regional/hamburg/hamburg/schummeln-mit-dem-alter-43948728.bild.html
Das schmerzfreie und nicht invasive Verfahren kann schneller und kostengünstiger durchgeführt werden, was
auch die Akzeptanz erhöhen kann.
Tragbare Ultraschallgeräte ermöglichen den flexiblen Einsatz.
Diese Methode könnte dazu beitragen, den deutschen Rechtsstaat zu stärken, indem sie eine präzisere
Altersfeststellung in Asyl- und Strafverfahren ermöglicht und zu gerechteren Verfahren, für die die Identifikation von
Minderjährigen von zentraler Bedeutung ist, führt.
Die Entwicklung des Verfahrens bis zur Praxisreife darf deshalb nicht an „haushälterischen Gründen“ scheitern,
zumal durch Ultraschall Verfahrensdauern verkürzt und damit Kosten gesenkt werden könnten und auch, weil
das Verfahren insgesamt zu einer effizienteren Asylpolitik mit deutlichen Einsparungen führen würde.
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ISSN 0722-8333]
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