Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/772)
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Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/772)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2654
21. Wahlperiode 05.11.2025
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/772 –
Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren
zur Praxisreife bringen
A. Problem
Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass unbegleitete minderjährige
Ausländer (UMA) für Jugendämter eine große organisatorische und finanzielle
Herausforderung darstellen. Die Identifikation von Personen, die nicht das
Kriterium der Minderjährigkeit erfüllten und damit nicht in die Zuständigkeit von
Jugendämtern fallen würden, sei deshalb dringend erforderlich. Hier seien
Ultraschalluntersuchungen gegenüber Röntgenuntersuchungen zu Altersbestimmung
finanziell und sachlich überlegen.
B. Lösung
Sie fordert daher, aus dem Bundeshaushalt ausreichende Mittel bereitzustellen,
um das Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung weiterzuentwickeln.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/772 abzulehnen.
Berlin, den 5. November 2025
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Martin Sichert
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Martin Sichert
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/772 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er
die Vorlage zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den
Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die hohen finanziellen und personellen Belastungen der Jugendämter durch unbegleitete minderjährige Ausländer
müssen nach Auffassung der antragstellenden Fraktion verringert werden. Die Identifikation von Personen, die
nicht das Kriterium der Minderjährigkeit erfüllten und damit nicht in die Zuständigkeit von Jugendämtern fallen
würden, sei deshalb dringend erforderlich. Erreicht werden solle dies durch eine genauere und kostengünstigere
Altersbestimmung, um die tatsächliche Minderjährigkeit besser feststellen zu können. Es solle daher geprüft
werden, ob der Einsatz von Ultraschall- anstelle von Röntgenuntersuchungen geeignet sei, da er preiswerter sei.
Die Antragsteller fordern Mittel aus dem Bundestag, um das Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung
weiterzuentwickeln.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Innenausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 10. Sitzung am 5.
November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu
empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/772 aufgenommen und abgeschlossen.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache
21/772 abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass es zu dem gegenständlichen Verfahren bereits viele
Positionierungen gebe. Die Untersuchung, die im Jahr 2019 eingeleitet worden sei, habe gezeigt, dass es sich um kein valides
Verfahren handle. Unterschiedliche Stellungnahmen legten inzwischen dar, dass dieses Verfahren zur exakten
Festlegung der Altersspanne einfach nicht gegeben sei und damit Zweifel an der Praxistauglichkeit zur
routinemäßigen Anwendung bestünden. Es gebe andere Verfahren, die in der Fläche genutzt würden und im Aufwand
sicherlich anders zu bewerten seien, aber durchaus funktionierten. Zusammenfassend gebe es mit dem diskutierten
Verfahren keinen Mehrwert und die Fraktion der CDU/CSU lehne den Antrag daher ab.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass das Ultraschallverfahren mit nicht ionisierender Strahlung arbeite,
gesundheitlich unbedenklich und schmerzfrei sei. Die Geräte seien mobil und kostengünstig. Es existiere ein Projekt,
dessen Ergebnisse zeigten, dass Ultraschall teilweise valide Resultate liefere und eine potenzielle Alternative sei.
Trotz vielversprechender Ergebnisse seien die Arbeiten aus finanziellen Gründen nicht fortgesetzt worden. Es
müssten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung des Verfahrens zur Praxisreife zu
unterstützen. Eine präzise Altersbestimmung sei aus rechtlichen und sozialen Gründen, etwa zum Schutz von
Minderjährigen und zur Ressourceneffizienz, essentiell. Das Ultraschallverfahren biete großes Potenzial für sichere,
kostengünstige und effiziente Altersbestimmungen, und die Weiterentwicklung solle nicht an finanziellen
Beschränkungen scheitern.
Die Fraktion der SPD betonte, dass mit dem Antrag unter dem Vorwand fachlicher Sacharbeit erneut ein
Ressentiment-Thema befeuert werden solle, was durchschaubar sei. Es sei ebenso klar, dass die hier adressierte
Altersdiagnostik zwar eine medizinische Fragestellung sei, man aber keine Bühne für migrationspolitische Symbolik
liefern wolle. Die Fragestellung gehöre in den Bereich Inneres. Forschung werde aus Sicht der SPD nicht
betrieben, um politische Erzählungen der AfD zu bedienen. Man orientiere sich an wissenschaftlicher Evidenz, nicht
an Zufällen, sowie an bestehenden Verfahren und den Rechten von Minderjährigen. Der Antrag sei fachlich
fraglich, falsch verortet und letztlich politisch unseriös, weshalb es keine Zustimmung geben werde.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sich in vielen Punkten der Argumentation der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD anzuschließen. Bereits das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einst
geförderte Modellprojekt habe ergeben, dass keine wissenschaftliche Evidenz vorliege, die dieses Verfahren als
Standardverfahren rechtfertigen würde. Zudem lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ganz klar
deshalb ab, weil er pauschal junge Geflüchtete unter einen Generalverdacht stelle. Besser müsse in die Integration
von jungen Geflüchteten investiert werden, als in solche Altersuntersuchungen. Der Antrag werde abgelehnt.
Die Fraktion Die Linke führte aus, dass die AfD Asylsuchende und sogenannte junge Straftäter subsumiere. Es
sei infam, in diesem Zusammenhang den Schutz von Minderjährigen vor sich herzutragen und sogenannte
Schutzmaßnahmen denjenigen zugutekommen zu lassen, die sie wirklich benötigten. Besonders zynisch sei der Antrag
auch deswegen, weil die geringere Strahlenbelastung im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen dazu verwandt
werden solle, Schutzsuchende zurück in politische Verfolgung mit Folter und Tötungsandrohungen zu schicken.
Es sei zu betonen, dass die Altersbestimmung per Ultraschall ohnehin nicht gerichtsfest und nicht ausreichend
zuverlässig sei. Es sei bezeichnend, dass Unionspolitiker wie Jens Spahn schon im Jahr 2019 Vergleichbares
gefordert hätten. Der Antrag werde abgelehnt.
Berlin, den 5. November 2025
Martin Sichert
Berichterstatter
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