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Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/772)

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2654 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/772) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2654 21. Wahlperiode 05.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/772 – Ultraschalluntersuchungen zur Altersbestimmung in Asyl- und Strafverfahren zur Praxisreife bringen A. Problem Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) für Jugendämter eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung darstellen. Die Identifikation von Personen, die nicht das Kriterium der Minderjährigkeit erfüllten und damit nicht in die Zuständigkeit von Jugendämtern fallen würden, sei deshalb dringend erforderlich. Hier seien Ultraschalluntersuchungen gegenüber Röntgenuntersuchungen zu Altersbestimmung finanziell und sachlich überlegen. B. Lösung Sie fordert daher, aus dem Bundeshaushalt ausreichende Mittel bereitzustellen, um das Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung weiterzuentwickeln. Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/772 abzulehnen. Berlin, den 5. November 2025 Der Ausschuss für Gesundheit Dr. Tanja Machalet Vorsitzende Martin Sichert Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Martin Sichert I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat in seiner 18. Sitzung am 10. Juli 2025 den Antrag auf Drucksache 21/772 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die hohen finanziellen und personellen Belastungen der Jugendämter durch unbegleitete minderjährige Ausländer müssen nach Auffassung der antragstellenden Fraktion verringert werden. Die Identifikation von Personen, die nicht das Kriterium der Minderjährigkeit erfüllten und damit nicht in die Zuständigkeit von Jugendämtern fallen würden, sei deshalb dringend erforderlich. Erreicht werden solle dies durch eine genauere und kostengünstigere Altersbestimmung, um die tatsächliche Minderjährigkeit besser feststellen zu können. Es solle daher geprüft werden, ob der Einsatz von Ultraschall- anstelle von Röntgenuntersuchungen geeignet sei, da er preiswerter sei. Die Antragsteller fordern Mittel aus dem Bundestag, um das Ultraschallverfahren zur Altersbestimmung weiterzuentwickeln. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 15. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu empfehlen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 11. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu empfehlen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 10. Sitzung am 5. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/772 zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 17. Sitzung am 5. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 21/772 aufgenommen und abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/772 abzulehnen. Fraktionsmeinungen Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, dass es zu dem gegenständlichen Verfahren bereits viele Positionierungen gebe. Die Untersuchung, die im Jahr 2019 eingeleitet worden sei, habe gezeigt, dass es sich um kein valides Verfahren handle. Unterschiedliche Stellungnahmen legten inzwischen dar, dass dieses Verfahren zur exakten Festlegung der Altersspanne einfach nicht gegeben sei und damit Zweifel an der Praxistauglichkeit zur routinemäßigen Anwendung bestünden. Es gebe andere Verfahren, die in der Fläche genutzt würden und im Aufwand sicherlich anders zu bewerten seien, aber durchaus funktionierten. Zusammenfassend gebe es mit dem diskutierten Verfahren keinen Mehrwert und die Fraktion der CDU/CSU lehne den Antrag daher ab. Die Fraktion der AfD führte aus, dass das Ultraschallverfahren mit nicht ionisierender Strahlung arbeite, gesundheitlich unbedenklich und schmerzfrei sei. Die Geräte seien mobil und kostengünstig. Es existiere ein Projekt, dessen Ergebnisse zeigten, dass Ultraschall teilweise valide Resultate liefere und eine potenzielle Alternative sei. Trotz vielversprechender Ergebnisse seien die Arbeiten aus finanziellen Gründen nicht fortgesetzt worden. Es müssten Mittel zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung des Verfahrens zur Praxisreife zu unterstützen. Eine präzise Altersbestimmung sei aus rechtlichen und sozialen Gründen, etwa zum Schutz von Minderjährigen und zur Ressourceneffizienz, essentiell. Das Ultraschallverfahren biete großes Potenzial für sichere, kostengünstige und effiziente Altersbestimmungen, und die Weiterentwicklung solle nicht an finanziellen Beschränkungen scheitern. Die Fraktion der SPD betonte, dass mit dem Antrag unter dem Vorwand fachlicher Sacharbeit erneut ein Ressentiment-Thema befeuert werden solle, was durchschaubar sei. Es sei ebenso klar, dass die hier adressierte Altersdiagnostik zwar eine medizinische Fragestellung sei, man aber keine Bühne für migrationspolitische Symbolik liefern wolle. Die Fragestellung gehöre in den Bereich Inneres. Forschung werde aus Sicht der SPD nicht betrieben, um politische Erzählungen der AfD zu bedienen. Man orientiere sich an wissenschaftlicher Evidenz, nicht an Zufällen, sowie an bestehenden Verfahren und den Rechten von Minderjährigen. Der Antrag sei fachlich fraglich, falsch verortet und letztlich politisch unseriös, weshalb es keine Zustimmung geben werde. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, sich in vielen Punkten der Argumentation der Fraktionen der CDU/CSU und SPD anzuschließen. Bereits das vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einst geförderte Modellprojekt habe ergeben, dass keine wissenschaftliche Evidenz vorliege, die dieses Verfahren als Standardverfahren rechtfertigen würde. Zudem lehne die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ganz klar deshalb ab, weil er pauschal junge Geflüchtete unter einen Generalverdacht stelle. Besser müsse in die Integration von jungen Geflüchteten investiert werden, als in solche Altersuntersuchungen. Der Antrag werde abgelehnt. Die Fraktion Die Linke führte aus, dass die AfD Asylsuchende und sogenannte junge Straftäter subsumiere. Es sei infam, in diesem Zusammenhang den Schutz von Minderjährigen vor sich herzutragen und sogenannte Schutzmaßnahmen denjenigen zugutekommen zu lassen, die sie wirklich benötigten. Besonders zynisch sei der Antrag auch deswegen, weil die geringere Strahlenbelastung im Vergleich zu Röntgenuntersuchungen dazu verwandt werden solle, Schutzsuchende zurück in politische Verfolgung mit Folter und Tötungsandrohungen zu schicken. Es sei zu betonen, dass die Altersbestimmung per Ultraschall ohnehin nicht gerichtsfest und nicht ausreichend zuverlässig sei. Es sei bezeichnend, dass Unionspolitiker wie Jens Spahn schon im Jahr 2019 Vergleichbares gefordert hätten. Der Antrag werde abgelehnt. Berlin, den 5. November 2025 Martin Sichert Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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