Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1042)
Text
Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/1042)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1214
21. Wahlperiode 13.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1042 –
Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik)
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat in seiner Abteilung „Grundsätze“, Unterabteilung „Grundsätze der
Entwicklungspolitik“, das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“
eingerichtet (www.bmz.de/resource/blob/16042/organisationsplan-bmz.pdf).
Unter der Leitung der ehemaligen Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze wurde eine umfassende
Strategie zur feministischen Entwicklungspolitik entwickelt und implementiert,
die auf den Prinzipien der Gleichstellung, Repräsentanz und
Ressourcenverteilung basiert (www.bmz.de/de/themen/feministische-entwicklungspolitik).
Im März 2023 wurde angekündigt, dass das BMZ bis 2025 den Anteil seiner
neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der Gleichberechtigung der
Geschlechter auf 93 Prozent erhöhen will – im Jahr 2021 waren es etwa
64 Prozent (www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ministerin-s
chulze-stellt-feministische-strategie-vor-146202). Dabei soll der Anteil der
Mittel mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf 8 Prozent verdoppelt
werden (a. a. O.). Für Maßnahmen mit dem Nebenziel der Gleichberechtigung
ist eine Steigerung auf 85 Prozent geplant (a. a. O.).
Mit dem Amtsantritt von Reem Alabali-Radovan als Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde bislang keine
Abkehr von dieser strategischen Ausrichtung kommuniziert.
Im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung ein Strategiepapier zur feministischen
Klimapolitik, das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung anerkennt
und die überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten
Gruppen durch den Klimawandel hervorhebt und diese Probleme u. a. durch
gendertransformative Ansätze beheben will (www.bmz.de/resource/blob/1950
68/bmz-factsheet-feministische-klimapolitik-de.pdf).
Angesichts der Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
David Wadephul, der laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Stern“
vom 10. Juli 2025 die feministische Außenpolitik seiner Vorgängerin
Annalena Baerbock nicht fortsetzen will (www.stern.de/news/wadephul-will-f
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
eministische-aussenpolitik-von-baerbock-nicht-fortsetzen-35676762.html),
ergeben sich für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der strategischen
Ausrichtung, der Ressourcenallokation, der operativen Umsetzung sowie der
Kohärenz innerhalb der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die
Fortführung der feministischen Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die als Bestandteil der
deutschen Außenpolitik fungiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist
(BVerfGE 67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer
Behandlung kein öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1,
44). Davon ist im vorliegenden Fall auszugehen. Die exakte
Aufgabenverteilung in einer Arbeitseinheit inkl. der dazugehörigen personellen Ausstattung
übersteigen die zur parlamentarischen Beurteilung notwendigen Informationen.
Im Übrigen unterliegen personelle Zusammensetzung, Personenanzahl und
exakte Aufgabendefinition stetigen Veränderungen, so dass keine abschließende
Aussage dazu getroffen werden kann. Projektdetails sind das Ergebnis des
Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer ausländischen
Regierung und der jeweiligen Umsetzungspartner. Die Verhandlung und
Umsetzung eines Vorhabens liegt im Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.
Die Übermittlung aller Projektdetails führt zu einer im Grundgesetz nicht
gewollten Aufgabenverschiebung.
1. Wann genau wurde das Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ im BMZ eingerichtet, und welche genauen politischen,
gesellschaftlichen und internationalen Entwicklungen sowie strategischen
Überlegungen haben die Einrichtung des Referats notwendig gemacht, und
wie werden die spezifischen Zielsetzungen des Referats im Kontext der
globalen entwicklungspolitischen Herausforderungen definiert (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Referat G11 wurde im September 2023 eingerichtet. Gleichberechtigung
ist ein Menschenrecht und in internationalen Menschenrechtsabkommen der
Vereinten Nationen verankert, zu deren Einhaltung sich die Bundesregierung
verpflichtet hat. Darüber hinaus werden marginalisierte Gruppen diskriminiert
und sind besonders von Krisen betroffen. Auf Basis der
Menschenrechtabkommen der Vereinten Nationen engagiert sich das BMZ für eine gleichberechtigte
Teilhabe aller Menschen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben.
Die deutsche Entwicklungspolitik zielt darauf ab, strukturelle und systemische
Ursachen fehlender Gleichstellung zu überwinden, unter Berücksichtigung
unterschiedlicher Diskriminierungsmerkmale.
2. Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten,
Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des
Referats G11 entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach
Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Aus welchen Haushaltstiteln und Etatposten des BMZ wurden die
finanziellen Mittel für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des
Referats G11 bereitgestellt, und wurden hierfür zusätzliche Haushaltsmittel
bewilligt oder bestehende Mittel umgeschichtet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet: Der Einzelplan 23
(Haushaltsplan des BMZ) gibt mit den einzelnen Titeln den finanziellen Rahmen für
die Erledigung der gemäß Ressortzuschnitt übertragenen Aufgaben vor. Die
Titelbestimmungen geben vor, für welche Zwecke die Mittel eingesetzt werden
dürfen. Eine Aufschlüsselung der Kosten je Arbeitseinheit findet nicht statt.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Liegt eine systematische Kosten-Nutzen-Analyse oder eine Evaluierung
der Wirksamkeit des Referats G11 vor, und wenn ja, welche
quantitativen und qualitativen Ergebnisse wurden dabei hinsichtlich der
Zielerreichung der feministischen Entwicklungspolitik festgestellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn nein, ist eine solche Analyse
geplant, und wenn ja, nach welchem Zeitplan?
Eine Evaluierung oder Kosten-Nutzenanalyse der Wirksamkeit des Referats
G11 ist derzeit nicht geplant. Gemäß § 4 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesministerien (GGO) gestalten die Bundesministerien ihre
Organisation so, dass sie den sich ändernden gesellschaftlichen, politischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingen gerecht werden können. Des Weiteren wird auf
die Antwort zu den Fragen 2 und 3 und die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
5. Welche konkreten Posten (z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung,
administrative Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche
fachlichen Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung,
spezifische Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik)
werden für diese Positionen vorausgesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese
Stellen, und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber
(geringfügig Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus,
z. B. Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und
Hierarchieebenen, z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung,
Unterstützungspersonal, aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der konkreten
Ausgestaltung des Referates G11 in Bezug auf Laufbahn und Anzahl der
eingesetzten Personalressourcen orientiert sich das BMZ an den Vorgaben der
gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), insbesondere § 4
Absatz 3 und 4, sowie an den Vorgaben und Verfahren des
Organisationshandbuches des Bundesministeriums des Innern. Hinsichtlich der
aufbauorganisatorischen Gestaltung von Arbeitseinheiten wird auf Kapitel 3 Aufbauorganisation
(§ 7 bis 10 GGO) verwiesen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Wurden für die Besetzung des Referats G11 neue Stellen im BMZ
geschaffen, oder wurden vorhandene Stellen aus anderen Referaten oder
Abteilungen umgewidmet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und
wenn Stellen umgewidmet wurden, aus welchen Bereichen des BMZ
stammen diese, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Kapazitäten
der betroffenen Referate?
Die Personalbedarfe werden auf Basis der vom Bundesinnenministerium
gültigen Verfahren für oberste Bundesbehörden ermittelt. Im Übrigen wird auf den
Einzelplan 23 verwiesen, in dem alle Planstellen und Stellen des BMZ
aufgeführt sind.
8. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten übernimmt das
Referat G11 im BMZ, welche Projekte hat es seit seiner Einrichtung initiiert
oder betreut, welche Positionspapiere oder Strategien hat es erstellt oder
maßgeblich mitgestaltet, und wie setzen sich die betreuten Projekte nach
thematischen Schwerpunkten (z. B. Gesundheit, Bildung, wirtschaftliche
Stärkung), geografischen Regionen und Zielgruppen (z. B. Frauen,
marginalisierte Gruppen) zusammen (bitte eine detaillierte Übersicht über
alle Tätigkeitsbereiche, z. B. Strategieentwicklung, Projektsteuerung,
Monitoring, internationale Kooperation sowie eine vollständige Liste der
seit der Einrichtung betreuten Projekte mit Angabe der jeweiligen
Fördervolumina aufführen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Bei Referat G11 liegt die Zuständigkeit für das Thema Gleichstellung der
Geschlechter, Prävention von und Schutz vor geschlechtsbasierter Gewalt,
Bekämpfung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM), Zwangs- und
Frühverheiratung, das Thema Frauen in Konflikt- und Fluchtkontexten sowie die
wirtschaftliche Stärkung von Frauen und marginalisierten Gruppen. Konkrete
Aufgaben betreffen koordinative Tätigkeiten im Rahmen von Haus- und
Ressortabstimmungen zu oben genannten Themen im Kontext thematischer und
institutioneller Zuständigkeiten. Referat G11 verantwortet die Strategie der
Feministischen Entwicklungspolitik und den dritten entwicklungspolitischen
Aktionsplan zur Gleichstellung der Geschlechter. Informationen zu Projekten
entnehmen Sie bitte dem Transparenzportal: www.bmz.de/de/ministerium/zahlen-f
akten/bmz-transparenzportal.
9. Wie koordiniert sich das Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ mit anderen Referaten und Abteilungen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem
Auswärtigen Amt (insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Leitlinien für
feministische Außenpolitik und deren angekündigte Einstellung) sowie mit
internationalen Partnern (z. B. multilaterale Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen, bilaterale Geberländer) angesichts der engen
Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ mit der
deutschen Außenpolitik und der von Bundesaußenminister Dr. Johann David
Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025 angekündigten Einstellung der
feministischen Außenpolitik (bitte die Mechanismen und Formate dieser
Koordination im Detail beschreiben; vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Koordination des Referats G11 „Feministische Entwicklungspolitik“
innerhalb des BMZ, des Ressortkreises, insbesondere mit dem Auswärtigen Amt,
und mit weiteren Partnern entspricht den üblichen Arbeitsweisen innerhalb der
Bundesregierung. Der Austausch findet auf Fach- und Leitungsebene mit den
gängigen Kommunikationsmitteln statt. Zu diesem Austausch gehört die
schriftliche Abstimmung von Dokumenten (z. B. Resolutionen und EU-
Ratsbeschlüsse) sowie Ressortbesprechungen und -abstimmungen und die Teilnahme
an Konferenzen.
10. Inwiefern tragen die vom Referat G11 betreuten Projekte messbar zur
Erreichung der Ziele der feministischen Entwicklungspolitik bei,
insbesondere hinsichtlich der Förderung von Rechten, Ressourcen und
Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen, und liegen hierzu
Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor, und welche Erfolge oder
Herausforderungen wurden darin ggf. dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Laufende Vorhaben werden grundsätzlich erst nach Ende der Projektzeit
evaluiert. Zu laufenden Vorhaben liegen dementsprechend noch keine Evaluationen
vor.
11. Hat das BMZ das im März 2023 angekündigte Ziel erreicht, bis 2025 den
Anteil seiner neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der
Gleichberechtigung der Geschlechter auf 93 Prozent zu erhöhen, wobei der
Anteil der Mittel mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf acht
Prozent verdoppelt und für Maßnahmen mit dem Nebenziel der
Gleichstellungsförderung eine Steigerung auf 85 Prozent geplant war (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Eine Auswertung der im Jahr 2025 zugesagten Projektmittel ist erst nach
Abschluss des Haushaltsjahres möglich. Im Jahr 2024 lag der Anteil der
neuzugesagten Projektmittel, die zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen, bei
92,2 Prozent. 13,9 Prozent der neuzugesagten Mittel adressierten
Gleichberechtigung als Hauptziel.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der
Veröffentlichung des Strategiepapiers zur feministischen Klimapolitik im
Oktober 2024 ergriffen, um die im Papier genannten Ziele umzusetzen,
und welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder
weiterentwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen bereitgestellt, und wie verteilen
sich diese auf die thematischen Schwerpunkte wie Klimaschutz,
Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität?
13. Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Strategiepapier zur feministischen
Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen
Ansätze messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits
Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller), und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant, und wenn ja, nach
welchem Zeitplan?
14. Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Strategiepapier
zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen
(z. B. Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global
Alliance for Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen
Abteilungen des BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen
Partnern, und welche Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 12, 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung
verfügt nicht über ein Strategiepapier zur feministischen Klimapolitik, welches
Ziele, Herausforderungen und geplante Maßnahmen festlegt.
15. Plant die Bundesregierung angesichts der Äußerungen von
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul, der laut einem Bericht des
Nachrichtenmagazins „Stern“ die feministische Außenpolitik seiner
Vorgängerin Annalena Baerbock nicht fortsetzen will, die feministische
Entwicklungspolitik bzw. das Referat G11 aufzulösen oder deren
Ausrichtung grundlegend zu verändern, insbesondere im Hinblick auf die
Bedeutung der feministischen Entwicklungspolitik als Bestandteil der
deutschen Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn eine Auflösung oder Veränderung geplant ist, welche Schritte
und Zeitpläne sind vorgesehen?
b) Wenn die Bundesregierung an der Weiterführung der feministischen
Entwicklungspolitik und des Referats G11 festhält, welche
Argumente und strategischen Überlegungen rechtfertigen diese Entscheidung,
insbesondere vor dem Hintergrund der von Dr. Johann David
Wadephul im „Stern“ geäußerten Position?
Die Fragen 15 bis 15 b werden zusammen beantwortet.
Reorganisationsprozesse sind Bestandteil laufenden Regierungshandelns. Die Bundesregierung setzt
über das BMZ weiterhin auf die Förderung von Mädchen und Frauen,
insbesondere durch die Förderung des Rechts auf sexuelle und reproduktive
Gesundheit und Rechte.
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um potenzielle
Widersprüche oder Spannungen innerhalb der Bundesregierung
hinsichtlich der Ausrichtung und Priorisierung der feministischen
Entwicklungspolitik, wie sie im Zusammenhang mit den Äußerungen von
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025
zur feministischen Außenpolitik nach Auffassung der Fragesteller
deutlich werden, zu klären oder zu lösen, und wie wird die Kohärenz der
Koalitionspolitik in diesem Bereich sichergestellt, insbesondere angesichts
der engen Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
mit der deutschen Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der ressortübergreifenden Zusammenarbeit findet ein
kontinuierlicher Austausch zwischen dem Auswärtigen Amt und dem BMZ zu Themen der
Geschlechtergleichstellung im Rahmen eines menschenrechtsbasierten
Ansatzes statt.
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