Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1042
21. Wahlperiode 29.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli,
Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf, Stefan Keuter,
Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt und der Fraktion der AfD
Aufgaben und Funktion des Referats G11 (Feministische Entwicklungspolitik)
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) hat in seiner Abteilung „Grundsätze“, Unterabteilung „Grundsätze der
Entwicklungspolitik“, das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“
eingerichtet (www.bmz.de/resource/blob/16042/organisationsplan-bmz.pdf).
Unter der Leitung der ehemaligen Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze wurde eine umfassende Strategie
zur feministischen Entwicklungspolitik entwickelt und implementiert, die auf
den Prinzipien der Gleichstellung, Repräsentanz und Ressourcenverteilung
basiert (www.bmz.de/de/themen/feministische-entwicklungspolitik).
Im März 2023 wurde angekündigt, dass das BMZ bis 2025 den Anteil seiner
neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der Gleichberechtigung der
Geschlechter auf 93 Prozent erhöhen will – im Jahr 2021 waren es etwa 64
Prozent (www.bmz.de/de/aktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/ministerin-
schulzestellt-feministische-strategie-vor-146202). Dabei soll der Anteil der Mittel mit
dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf 8 Prozent verdoppelt werden
(a. a. O.). Für Maßnahmen mit dem Nebenziel der Gleichberechtigung ist eine
Steigerung auf 85 Prozent geplant (a. a. O.).
Mit dem Amtsantritt von Reem Alabali-Radovan als Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde bislang keine Abkehr von
dieser strategischen Ausrichtung kommuniziert.
Im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung ein Strategiepapier zur feministischen
Klimapolitik, das die Klimakrise als gesellschaftliche Herausforderung anerkennt und
die überproportionale Betroffenheit von Frauen und marginalisierten Gruppen
durch den Klimawandel hervorhebt und diese Probleme u. a. durch
gendertransformative Ansätze beheben will (www.bmz.de/resource/blob/195068/bmz-
factsheet-feministische-klimapolitik-de.pdf).
Angesichts der Äußerungen des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Johann
David Wadephul, der laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Stern“ vom
10. Juli 2025 die feministische Außenpolitik seiner Vorgängerin Annalena
Baerbock nicht fortsetzen will (www.stern.de/news/wadephul-will-feministisch
e-aussenpolitik-von-baerbock-nicht-fortsetzen-35676762.html), ergeben sich
für die Fragesteller Fragen hinsichtlich der strategischen Ausrichtung, der
Ressourcenallokation, der operativen Umsetzung sowie der Kohärenz innerhalb der
Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf die Fortführung der
feministischen Entwicklungspolitik des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, die als Bestandteil der deutschen Außenpolitik
fungiert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann genau wurde das Referat G11 „Feministische Entwicklungspolitik“
im BMZ eingerichtet, und welche genauen politischen, gesellschaftlichen
und internationalen Entwicklungen sowie strategischen Überlegungen
haben die Einrichtung des Referats notwendig gemacht, und wie werden die
spezifischen Zielsetzungen des Referats im Kontext der globalen
entwicklungspolitischen Herausforderungen definiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Welche Gesamtkosten (einschließlich Personalkosten, Sachkosten,
Reisekosten, Beratungsleistungen) sind seit der Einrichtung des Referats G11
entstanden, und wie setzen sich diese Kosten im Detail nach
Haushaltsjahren und Kategorien aufgeschlüsselt zusammen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Aus welchen Haushaltstiteln und Etatposten des BMZ wurden die
finanziellen Mittel für die Einrichtung und den laufenden Betrieb des
Referats G11 bereitgestellt, und wurden hierfür zusätzliche Haushaltsmittel
bewilligt oder bestehende Mittel umgeschichtet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
4. Liegt eine systematische Kosten-Nutzen-Analyse oder eine Evaluierung
der Wirksamkeit des Referats G11 vor, und wenn ja, welche quantitativen
und qualitativen Ergebnisse wurden dabei hinsichtlich der Zielerreichung
der feministischen Entwicklungspolitik festgestellt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), und wenn nein, ist eine solche Analyse geplant, und
wenn ja, nach welchem Zeitplan?
5. Welche konkreten Posten (z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung,
administrative Unterstützung) bestehen im Referat G11, und welche
fachlichen Qualifikationen (z. B. akademische Abschlüsse, Berufserfahrung,
spezifische Kenntnisse in Gender Studies oder Entwicklungspolitik)
werden für diese Positionen vorausgesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
6. Wie viele Mitarbeiter sind im Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ tätig, wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) umfassen diese Stellen,
und wie viele Mitarbeiter sind in Teilzeit oder als Minijobber (geringfügig
Beschäftigte) tätig (bitte detailliert nach Beschäftigungsstatus, z. B.
Beamte, Tarifbeschäftigte, befristete Verträge, Minijobs, und
Hierarchieebenen, z. B. Referatsleitung, Sachbearbeitung, Unterstützungspersonal,
aufschlüsseln; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Wurden für die Besetzung des Referats G11 neue Stellen im BMZ
geschaffen, oder wurden vorhandene Stellen aus anderen Referaten oder
Abteilungen umgewidmet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn
Stellen umgewidmet wurden, aus welchen Bereichen des BMZ stammen
diese, und welche Auswirkungen hatte dies auf die Kapazitäten der
betroffenen Referate?
8. Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten übernimmt das
Referat G11 im BMZ, welche Projekte hat es seit seiner Einrichtung initiiert
oder betreut, welche Positionspapiere oder Strategien hat es erstellt oder
maßgeblich mitgestaltet, und wie setzen sich die betreuten Projekte nach
thematischen Schwerpunkten (z. B. Gesundheit, Bildung, wirtschaftliche
Stärkung), geografischen Regionen und Zielgruppen (z. B. Frauen,
marginalisierte Gruppen) zusammen (bitte eine detaillierte Übersicht über alle
Tätigkeitsbereiche, z. B. Strategieentwicklung, Projektsteuerung,
Monitoring, internationale Kooperation sowie eine vollständige Liste der seit der
Einrichtung betreuten Projekte mit Angabe der jeweiligen Fördervolumina
aufführen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie koordiniert sich das Referat G11 „Feministische
Entwicklungspolitik“ mit anderen Referaten und Abteilungen des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem
Auswärtigen Amt (insbesondere im Hinblick auf die bisherigen Leitlinien für
feministische Außenpolitik und deren angekündigte Einstellung) sowie mit
internationalen Partnern (z. B. multilaterale Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen, bilaterale Geberländer) angesichts der engen
Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des BMZ mit der deutschen
Außenpolitik und der von Bundesaußenminister Dr. Johann David
Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025 angekündigten Einstellung der
feministischen Außenpolitik (bitte die Mechanismen und Formate dieser
Koordination im Detail beschreiben; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Inwiefern tragen die vom Referat G11 betreuten Projekte messbar zur
Erreichung der Ziele der feministischen Entwicklungspolitik bei,
insbesondere hinsichtlich der Förderung von Rechten, Ressourcen und
Repräsentanz von Frauen und marginalisierten Gruppen, und liegen hierzu
Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor, und welche Erfolge oder
Herausforderungen wurden darin ggf. dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Hat das BMZ das im März 2023 angekündigte Ziel erreicht, bis 2025 den
Anteil seiner neuzugesagten Projektmittel für die Förderung der
Gleichberechtigung der Geschlechter auf 93 Prozent zu erhöhen, wobei der Anteil
der Mittel mit dem Hauptziel der Gleichberechtigung auf acht Prozent
verdoppelt und für Maßnahmen mit dem Nebenziel der
Gleichstellungsförderung eine Steigerung auf 85 Prozent geplant war (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
12. Welche konkreten Maßnahmen hat das Referat G11 im BMZ seit der
Veröffentlichung des Strategiepapiers zur feministischen Klimapolitik im
Oktober 2024 ergriffen, um die im Papier genannten Ziele umzusetzen,
und welche Projekte oder Programme wurden hierfür initiiert oder
weiterentwickelt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und welche
Fördervolumina wurden für diese Maßnahmen bereitgestellt, und wie verteilen sich
diese auf die thematischen Schwerpunkte wie Klimaschutz,
Wasserzugang, Care-Arbeit, Landrechte oder Mobilität?
13. Wie stellt das BMZ sicher, dass die im Strategiepapier zur feministischen
Klimapolitik vom Oktober 2024 geforderten gendertransformativen
Ansätze messbare Ergebnisse erzielen, und liegen hierzu bereits
Evaluationsberichte oder Zwischenberichte vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller),
und wenn nein, ist eine Evaluierung geplant, und wenn ja, nach welchem
Zeitplan?
14. Wie koordiniert das Referat G11 die Umsetzung der im Strategiepapier
zur feministischen Klimapolitik vom Oktober 2024 genannten Initiativen
(z. B. Globaler Schutzschirm, „Energising Development“, „Global
Alliance for Feminist Transport“, „Global Alliance for Care“) mit anderen
Abteilungen des BMZ, dem Auswärtigen Amt und internationalen
Partnern, und welche Mechanismen oder Formate wurden eingeführt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
15. Plant die Bundesregierung angesichts der Äußerungen von
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul, der laut einem Bericht des
Nachrichtenmagazins „Stern“ die feministische Außenpolitik seiner
Vorgängerin Annalena Baerbock nicht fortsetzen will, die feministische
Entwicklungspolitik bzw. das Referat G11 aufzulösen oder deren Ausrichtung
grundlegend zu verändern, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung
der feministischen Entwicklungspolitik als Bestandteil der deutschen
Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn eine Auflösung oder Veränderung geplant ist, welche Schritte
und Zeitpläne sind vorgesehen?
b) Wenn die Bundesregierung an der Weiterführung der feministischen
Entwicklungspolitik und des Referats G11 festhält, welche Argumente
und strategischen Überlegungen rechtfertigen diese Entscheidung,
insbesondere vor dem Hintergrund der von Dr. Johann David Wadephul
im „Stern“ geäußerten Position?
16. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um potenzielle
Widersprüche oder Spannungen innerhalb der Bundesregierung
hinsichtlich der Ausrichtung und Priorisierung der feministischen
Entwicklungspolitik, wie sie im Zusammenhang mit den Äußerungen von
Bundesaußenminister Dr. Johann David Wadephul im „Stern“ vom 10. Juli 2025 zur
feministischen Außenpolitik nach Auffassung der Fragesteller deutlich
werden, zu klären oder zu lösen, und wie wird die Kohärenz der
Koalitionspolitik in diesem Bereich sichergestellt, insbesondere angesichts der
engen Verzahnung der feministischen Entwicklungspolitik des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit
der deutschen Außenpolitik (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 25. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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