Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen
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Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/269
21. Wahlperiode 26.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Alexis L. Giersch, Nicole Hess, Tobias Ebenberger, Claudia Weiss,
Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Anwerbung und Tätigkeit von Migranten im Gesundheitswesen
Die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa)
wurde im Oktober 2019 vom Land Saarland im Rahmen der „Konzertierten
Aktion Pflege“ gegründet (www.defa-agentur.de/de/faq/, www.bundesgesundh
eitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/4-quartal/pflegekraefte-ausl
and-defa.html). Die DeFa wird primär durch das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) gefördert. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, den Fachkräftemangel
im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe zu bekämpfen, indem sie
Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dabei unterstützt, Pflegekräfte aus dem
Ausland zügig in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Agentur
kümmert sich dabei um administrative Aufgaben wie Visaanträge, die Anerkennung
der Berufserlaubnis sowie die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die
ausländischen Pflegekräfte. Ein wesentlicher Teil der Maßnahmen der DeFa liegt in
der Unterstützung von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen durch die
Übernahme administrativer Verfahren und Beratungsdienste. Bis Februar 2020
sind bei der DeFa 1 200 Anfragen eingegangen, die jedoch überwiegend nur
„Interessenbekundungen“ waren. Ziel war es, etwa 4 200 Pflegefachkräfte
anzuwerben, von denen 90 Prozent für Krankenhäuser und 10 Prozent für
Pflegeeinrichtungen vorgesehen sind (www.aerzteblatt.de/nachrichten/109699/Zahlrei
che-Anfragen-an-Fachkraefteagentur-fuerGesundheits-und-Pflegeberufe). Bei
ihrer Gründung wurde die DeFa mit insgesamt 4,7 Mio. Euro vom BMG
gefördert (www.sueddeutsche.de/politik/pflege-fachkraeftemangel-pflegepersonal-1.
4706507).
Die Bundesregierung betonte in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bunde
stagsdrucksache 20/8374) die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur
Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland angesichts der Tatsache, dass die Zahl
der Pflegebedürftigen infolge des demografischen Wandels weiter ansteigen
wird, während das Potenzial an Pflegekräften schrumpfen könnte.
Nicht nur bei Ärzten (www.welt.de/politik/deutschland/article228786789/Gefa
ehrlicher-Betrug-Mindestens-62-falsche-Aerzte-aufgeflogen.html), sondern
auch im Bereich der Pflege wurden aber immer wieder Fälle von gefälschten
Berufsausbildungszeugnissen bekannt. Verschiedene Medien haben über Fälle
von gefälschten Pflegezertifikaten berichtet, vor allem im Zusammenhang mit
der hohen Nachfrage nach Pflegekräften in Deutschland und dem Mangel an
qualifiziertem Personal. So gibt es immer wieder Meldungen, dass Pflegekräfte
aus dem Ausland in Deutschland tätig werden, deren Zertifikate sich im
Nachhinein als gefälscht herausstellen (www.focus.de/politik/ausland/mit-gefaelscht
en-diplomen-in-deutsche-krankenhaeuser_id_10276709.html; www.welt.de/wir
tschaft/plus244945832/Krankenpflege-Leiharbeiter-mit-gefaelschtem-Zeugnis-
der-Pflege-gehen-die-Profis-aus.html).
Abgesehen von gefälschten oder unrichtigen Zeugnissen über Berufsabschlüsse
oder Kenntnisse sind jetzt hier in Deutschland im Gesundheitswesen tätige
Migranten aber auch durch Fehlverhalten aktuell oder in der Vergangenheit
auffällig geworden: als Attentäter beispielsweise der saudi-arabische Arzt (die
fachliche Qualifikation war in Berichten infrage gestellt worden; nach dem
verübten Anschlag wurde ein Verfahren zur Entziehung der Approbation eingeleitet,
derzeit ist diese ruhend gestellt) Taleb A. in Magdeburg (www.tagesschau.de/in
land/innenpolitik/ausschuss-anschlag-magdeburg-100.html), als mutmaßlicher
Folterer der syrische Arzt Alaa M. in Frankfurt am Main (www.faz.net/aktuell/
gesellschaft/kriminalitaet/prozess-gegen-syrischen-arzt-am-olg-frankfurt-appro
bation-18060352.html), als mutmaßlicher Mörder der aus Ghana stammende
Pfleger M. A. B. in Beelitz (www.bz-berlin.de/brandenburg/beelitz-killer-asylb
ewerber).
Die Fragen dieser Kleinen Anfrage zielen darauf ab, umfassende Informationen
über die Problematik gefälschter und falscher Berufsausbildungszeugnisse im
deutschen Gesundheitswesen zu erhalten. Die Fragen sollen klären, welche
Auswirkungen sie auf die Qualität der Gesundheitsversorgung haben und
welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um solche Vorfälle zu
verhindern. Zudem soll geklärt werden, welche Rolle die Anerkennungsverfahren
spielen und wie die Zusammenarbeit mit internationalen Behörden aussieht.
Außerdem wird ein umfassendes Bild über die Transparenz, Effizienz und
Zielerreichung der DeFa angestrebt. Insbesondere ist das Verhältnis von Kosten
und Nutzen sowie der Verbleib der angeworbenen Pflegefachkräfte in
Deutschland von Interesse.
Ziel der Fragesteller ist es, Transparenz zu schaffen, die Herausforderungen bei
der Integration zu beleuchten und die Sicherheit im Gesundheitswesen zu
erhöhen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe hat das Bundesministerium für Gesundheit die DeFa im
Jahr 2024 unterstützt, und welche Summe ist für 2025 veranschlagt?
2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung ggf. die Effizienz
der Maßnahmen der DeFa zur Anwerbung ausländischer Fachkräfte?
3. Liegen der Bundesregierung Daten zu den durchschnittlichen Kosten pro
unter Beteiligung der DeFa angeworbener Pflegekraft vor, wenn ja, wie
hoch sind diese, und wie setzen sich diese zusammen?
4. Wie stellt nach Kenntnis der Bundesregierung die DeFa die in
Deutschland geltenden Qualitätsstandards in der Ausbildung und praxisbezogenen
Qualifikation der angeworbenen Pflegekräfte sicher?
5. Welche Kontrollmechanismen existieren ggf. seitens der
Bundesregierung, um die korrekte Verwendung der Fördermittel durch die DeFa
sicherzustellen?
6. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung ggf. noch Potenzial zur
Optimierung der Abläufe bei der Fachkräfteanwerbung durch die DeFa?
7. Gibt es Bestrebungen, die Anwerbung von Fachkräften im genannten
Bereich aus bestimmten Ländern zu verstärken oder zu reduzieren, und
warum?
8. Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen der Bundesregierung und der
beteiligten Behörden für die Anwerbung ausländischer Fachkräfte im
Gesundheitswesen einschließlich der Kosten für Werbekampagnen,
Visaverfahren, Sprachkurse und Integrationsmaßnahmen?
9. Wird der wirtschaftliche Nutzen der ankommenden Fachkräfte im
Vergleich zu den Investitionskosten seitens der Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung seitens der DeFa bewertet, wenn ja, wie,
und welche konkreten Kennzahlen werden dabei herangezogen (z. B.
Anzahl der erfolgreich integrierten Fachkräfte, langfristige Steuerbeiträge,
Verbleib in Deutschland)?
10. Gibt es belastbare Daten, die zeigen, dass die bisher angeworbenen
Fachkräfte die erwarteten Lücken im Arbeitsmarkt im Gesundheitswesen
schließen konnten, und wenn ja, wie hoch ist die tatsächliche
Verweildauer dieser Fachkräfte in ihren Arbeitsverhältnissen und in Deutschland
insgesamt?
11. Wird die Wirtschaftlichkeit der Programme zur Anwerbung medizinischer
Fachkräfte regelmäßig überprüft und ggf. angepasst, um sicherzustellen,
dass die eingesetzten Mittel tatsächlich zu einem nachhaltigen Nutzen
führen?
12. Wird seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der DeFa die langfristige Bindung der angeworbenen
Pflegekräfte an den deutschen Arbeitsmarkt sichergestellt?
13. Werden seitens der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der DeFa Maßnahmen ergriffen, um den kulturellen und
sprachlichen Integrationsprozess der Fachkräfte zu unterstützen, und wenn
ja, welche sind dies?
14. Welche Maßnahmen werden ggf. ergriffen, um die Echtheit der im
Ausland erworbenen Qualifikationen von Fachkräften für das
Gesundheitswesen zu überprüfen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und gibt es
standardisierte Verfahren, um gefälschte Zeugnisse oder unzureichende
Qualifikationen zu erkennen?
15. Wie reagiert die Bundesregierung auf Vorfälle, bei denen gefälschte oder
falsche Zeugnisse erkannt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Werden Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass im
Gesundheitssektor angeworbene Fachkräfte nicht nur formale Qualifikationen
nachweisen, sondern auch tatsächlich über die nötigen praktischen
Fertigkeiten verfügen, insbesondere in Bereichen, in denen Patientensicherheit
von entscheidender Bedeutung ist, und wenn ja, welche Vorkehrungen
sind dies?
17. Wird sichergestellt, dass die angeworbenen Fachkräfte im Vorfeld
umfassend sicherheitsüberprüft werden, um Risiken durch kriminelle
Handlungen oder betrügerische Absichten zu minimieren, und wenn ja, wie wird
dies sichergestellt?
18. Gibt es eine Kooperation mit den Herkunftsländern der Fachkräfte, um die
Richtigkeit der Angaben und die Hintergründe der Personen zu überprüfen
(z. B. polizeiliche Führungszeugnisse oder Hintergrundchecks)?
19. Gibt es Hinweise darauf, dass Visaverfahren zur Einwanderung von
Fachkräften in den Gesundheitssektor für betrügerische Zwecke oder illegale
Migration missbraucht wurden, und wenn ja, welche Schritte wurden ggf.
unternommen, um solche Missbräuche zu verhindern?
20. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die korrekte Nutzung der
Chancenkarte und anderer Einwanderungsprogramme für das
Gesundheitswesen zu gewährleisten und Missbrauchsfälle frühzeitig zu identifizieren?
21. Wie wird sichergestellt, dass die hohen Anfangsinvestitionen in die
Integration ausländischer Fachkräfte tatsächlich langfristig zu einer
nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsmarktes im Gesundheitssektor führen, und
welche Daten belegen den Erfolg der getroffenen Maßnahmen?
22. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Informationen darüber
vor, welche Rolle ggf. Leiharbeitsfirmen bei der Vermittlung von
Pflegekräften mit gefälschten Zeugnissen spielen, und wenn ja, welche sind
dies?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der aktuellen
Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen im
Gesundheitswesen?
24. Welche Kooperationen bestehen seitens der Bundesregierung mit
internationalen Behörden, um die Echtheit von Ausbildungszeugnissen zu
überprüfen?
25. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Staaten, aus denen
besonders viele gefälschte bzw. falsche Zeugnisse stammen?
26. Welche Konsequenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
medizinische Fachkräfte zu erwarten, wenn gefälschte Zeugnisse entdeckt
werden?
27. Welche Schulungsmaßnahmen werden nach Kenntnis der
Bundesregierung von deutschen Behörden ggf. angeboten, um den Umgang mit
gefälschten Dokumenten zu verbessern?
28. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine zentrale Datenbank, in
der gefälschte bzw. falsche Zeugnisse erfasst und verfolgt werden?
29. Welche rechtlichen Änderungen plant die Bundesregierung ggf., um das
Problem gefälschter Zeugnisse zu bekämpfen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
30. Informiert die Bundesregierung ggf. die Öffentlichkeit über die Risiken
und das Erkennen gefälschter Zeugnisse im Gesundheitswesen, und wenn
ja, auf welche Weise tut sie dies?
Berlin, den 14. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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