Aktuelle Lage in Syrien
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Aktuelle Lage in Syrien
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/65
21. Wahlperiode 23.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Kotré, Gerold Otten, Martin Hess und der Fraktion
der AfD
Aktuelle Lage in Syrien
Die Assad-Regierung wurde am 8. Dezember 2024 von der HTS (Hay’at Tahrir
al-Sham) gestürzt. Diese islamistische Gruppe wurde wiederholt von der
Türkei unterstützt, während der Westen durch seine Sanktionen indirekt dazu
beitrug, die Assad-Regierung wirtschaftlich zu schwächen (vgl. www.nachdenksei
ten.de/?p=131050). Die westlichen Sanktionen führten nach Auffassung der
Fragesteller zu erheblichen Schäden für die syrische Gesellschaft, die es den
Menschen zunehmend erschwerten, sich gegen islamistische Extremisten zur
Wehr zu setzen.
Zu allem hinzu kam die Förderung der bewaffneten syrischen, von Islamisten
dominierten, Opposition u. a. durch westliche Staaten (vgl. M. Lüders: Wer den
Wind sät. Was westliche Politik im Orient anrichtet. C. H. Beck, München
2015). Seit der Gründung der Koalition der syrischen Opposition (ETILAF) hat
die Bundesregierung nach eigenen Angaben die ETILAF im Zeitraum von
2015 bis 2019 mit insgesamt rund 839 000 Euro unterstützt, davon im Jahr
2018 mit rund 195 000 Euro. Insbesondere wurde in diesem Zeitraum ein Büro
der ETILAF in Berlin finanziert (Plenarprotokoll 19/123). Allerdings gibt die
ETILAF auf ihrer offiziellen Webseite an, dass die Bundesregierung ein
Verbindungsbüro in Berlin bereits seit 2013 gefördert habe (en.etilaf.org/press/gran
d-opening-of-the-syrian-coalition-liaison-office-in-berlin). Des Weiteren weist
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7562 aus, dass die finanzielle Förderung der ETILAF im Jahr
2018 220 559,63 Euro betrug, was von der zuvor genannten Angabe von
195 000 Euro erheblich abweicht. Die vorliegende Kleine Anfrage dient unter
anderem der Klärung des vorgenannten Sachverhalts.
Der islamistische Charakter der neuen Herrscher zeigt sich unter anderem in
den Massakern an den Alawiten und ihrem Vorgehen gegen Christen (vgl. u. a.
www.ohchr.org/en/press-briefing-notes/2025/03/syria-distressing-scale-violenc
e-coastal-areas; www.lemkininstitute.com/red-flag-alerts/red-flag-alert-for-syri
a:-genocidal-sectarian-violence-against-alawites?%20fbclid=IwY2xjawI_gPhle
HRuA2FlbQIxMAABHapmevG4stVA9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5Le_
Cn07bgYJmKdH8AWA_aem_qBxNBsR6lbrrAwGNb16nLw; csi-de.de/artike
l/syrien-islamistischer-druck-auf-christen-waechst/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Lage der Alawiten
und Christen sowie anderer religiösen Minderheiten in Syrien gebildet,
und wenn ja, wie lautet diese?
2. Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2024 mit
Repräsentanten der Kirchen oder christlichen Hilfsorganisationen, die in
Syrien tätig sind, Gespräche geführt, und wenn ja, wann, wo, und mit
wem?
3. Hat sich die Bundesregierung zur Zusammenarbeit mit Ungarn im
Rahmen seines Hilfsprogramms für Christen und andere bedrohte religiöse
Minderheiten im Nahen Osten eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie
lautet diese (vgl. hungaryhelps.gov.hu/en/programs/persecuted-
christiansand-other-communities)?
4. Wird sich die Bundesregierung für eine unabhängige Untersuchung der
Massaker an den Alawiten und Christen in Syrien unter der neuen HTS-
Regierung einsetzen, z. B. auf UN-Ebene (bitte begründen)?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Gouverneur von Tartus, Herr
Ayrut, der die syrische Untersuchung hinsichtlich der Massaker an den
Alawiten leiten soll, einem Gremium angehört, das Alawiten als
„Abtrünnige, die abgeschlachtet werden müssen“ bezeichnet hat, und wenn ja,
welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung hieraus für die
Objektivität der Untersuchung (vgl. www.ots.at/presseaussendung/OTS_202503
18_OTS0098/offener-brief-an-die-eu-kommission-streichung-von-der-
euterrorliste-und-unlemkins-institut-syrien-hts-massaka-bericht)?
6. Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Einschätzung des
renommierten Lemkin-Instituts zu, wonach die Alawiten in Syrien einer
genozidalen Gewalt ausgesetzt sind (bitte begründen), und wenn ja, welche
Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung daraus (vgl. www.lemkininsti
tute.com/red-flag-alerts/red-flag-alert-for-syria:-genocidal-sectarian-viole
nce-against-alawites?%20fbclid=IwY2xjawI_gPhleHRuA2FlbQIxMAAB
HapmevG4stVA9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5Le_Cn07bgYJmKdH
8AWA_aem_qBxNBsR6lbrrAwGNb16nLw)?
7. Strebt die Bundesregierung ein rechtliches Vorgehen (evtl. zusammen mit
anderen Partnerstaaten) vor dem Internationalen Strafgerichtshof gegen
Syrien an, und wenn ja, welche Schritte hierzu hat sie bislang
unternommen (bitte begründen)?
Hat sich die Bundesregierung mit den folgenden, nach Ansicht der
Fragesteller als Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu klassifizierenden,
Tatbeständen (juristisch) auseinandergesetzt, und wenn ja, zu welchen
Schlussfolgerungen ist sie dabei gekommen:
a) Völkermord – UN-Völkermordkonvention von 1948 und Römisches
Statut,
b) Kriegsverbrechen – Genfer Konventionen von 1949,
c) Folter und Misshandlung – UN-Konvention gegen Folter,
d) Verschwindenlassen – UN-Konvention zum Schutz aller Personen vor
dem Verschwindenlassen,
e) Versklavung – UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte,
f) Verbrechen sexueller Gewalt – UN-CEDAW (Convention on the
Elimination of All Forms of Discrimination Against Women)-Protokolle,
g) Zwangsumsiedlung – UN-IOM (Internationale Organisation für
Migration)-Protokolle (bitte begründen, vgl. www.ots.at/presseaussen
dung/OTS_20250318_OTS0098/offener-brief-an-die-eu-
kommissionstreichung-von-der-eu-terrorliste-und-unlemkins-institut-syrien-hts-ma
ssaka-bericht)?
8. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde nach Kenntnis der Bundesregierung
der syrische Außenminister al-Shaibani (HTS) von der EU-Terrorliste
gestrichen (vgl. www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250318_OTS0098/of
fener-brief-an-die-eu-kommission-streichung-von-der-eu-terrorliste-und-u
nlemkins-institut-syrien-hts-massaka-bericht)?
9. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung weitere HTS-Mitglieder, HTS-
Anhänger bzw. Repräsentanten der syrischen Regierung von der EU-
Terrorliste gestrichen worden, und wenn ja, welche, und warum (bitte
auch die Rechtsgrundlagen angeben)?
10. Strebt die Bundesregierung eine Streichung von HTS von der EU- und
UN-Terrorliste an (bitte begründen, vgl. www.europarl.europa.eu/RegDat
a/etudes/BRIE/2025/767245/EPRS_BRI(2025)767245_EN.pdf)?
11. Sind der Bundesregierung andere Staaten bekannt (wenn ja, bitte nennen),
welche die HTS bzw. einzelne ihrer Mitglieder und/oder Anhänger von
ihrer Terrorliste gestrichen haben?
12. Ist für die Bundesregierung die Aufgabe der russischen Militärbasen in
Syrien (Hmeimim, Tartus) die Voraussetzung für die vollständige
Aufhebung der Syrien-Sanktionen (bitte begründen, vgl. www.nachdenkseite
n.de/?p=126950 sowie www.nachdenkseiten.de/?p=126640)?
13. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, welche
Kriterien die syrische Regierung erfüllen müsste, damit die EU-
Sanktionen vollständig aufgehoben werden, und wenn ja, wie lautet diese
Auffassung?
14. Hat sich die Bundesregierung zur neuen syrischen Regierung eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.katholisch.de/artik
el/60530-neue-syrische-regierung-auch-eine-christin-ist-dabei)?
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zur Integration von IS-
Terroristen und anderen Dschihadisten in die syrische Armee gebildet,
und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus (vgl. www.die-tagespost.de/politik/menschenrech
tler-is-terroristen-in-neuer-syrischer-armee-art-259177)?
16. Wofür sollen die 2024 sowie 2025 auf nationaler Ebene sowie durch die
EU beschlossenen zusätzlichen Mittel (bitte auf EU-Ebene den deutschen
Anteil angeben) verwendet werden (bitte nach Vorhaben, Projekten,
Zuwendungssumme, Organisationen (auch Trägerorganisationen) und
Förderzeitraum angeben), und wie soll hierbei ausgeschlossen werden, dass
die Gelder direkt oder indirekt HTS oder anderen Terrororganisationen
zugutekommen (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/geber-konferenz-s
yrien-zusagen-100.html sowie www.spiegel.de/politik/deutschland/annale
na-baerbock-aussenministerin-sagt-300-millionen-euro-zusaetzliche-syrie
n-hilfen-zu-a-bdb01a7d-6982-46ea-bebc-10b94ca88894)?
17. Wie viele Syrer sind seit dem 8. Dezember 2024 freiwillig aus
Deutschland nach Syrien ausgereist (bitte angeben, bei wie vielen die Rückkehr
finanziell gefördert wurde, auch durch EU-Mittel, und nach Monaten
aufschlüsseln)?
18. Wie viele Syrer haben seit dem 8. Dezember 2024 einen Asylantrag in
Deutschland gestellt (bitte nach Monaten aufschlüsseln und, wenn
möglich, die religiöse Zugehörigkeit der Asylantragsteller angeben)?
19. Wann wird der temporäre Verfahrensaufschub für syrische Asylbewerber
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgehoben
(bitte begründen, vgl. www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2024/24
1220-syrien-verfahrensaufschub.html?nn=282388)?
20. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten (insbesondere
Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die nach Syrien abschieben (wenn
ja, bitte angeben, seit wann, und welche, auch religiösen, Gruppen von
Syrern dies betrifft)?
21. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Syrer seit dem 8.
Dezember 2024 auf Heimaturlaub in Syrien waren, und wenn ja, wie positioniert
sich die Bundesregierung zur Umsetzung des geltenden Rechts, wonach
ein solcher Urlaub zum Verlust des Schutzstatus (bei wenigen
Ausnahmen) führt (vgl. www.tagesschau.de/inland/rueckkehr-syrische-fluechtling
e-heimatbesuch-100.html)?
22. Bis wann wird voraussichtlich die wiedereröffnete deutsche Botschaft in
Damaskus den vollständigen Betrieb aufnehmen (vgl. www.tagesscha
u.de/ausland/asien/baerbock-botschaft-syrien-102.html)?
23. Bis wann wird voraussichtlich nach Kenntnis der Bundesregierung die
syrische Botschaft in Berlin ihren Betrieb vollumfänglich
wiederaufnehmen?
24. Betrachtet die Bundesregierung die Unterstützung bei der Koordinierung
der Rückkehr der Syrer als eine der Prioritäten der wiedereröffneten
deutschen Botschaft in Damaskus (bitte begründen)?
25. Haben Vertreter der Bundesregierung seit dem 8. Dezember 2024
Gespräche zur Lage in Syrien mit Repräsentanten der türkischen Regierung
geführt, und wenn ja, wann, wo, und mit wem?
26. In welcher Höhe wurde die u. a. von Claudia Roth (BÜNDNIS 90/ DIE
GRÜNEN), Michael Lüders (BSW), Ruprecht Polenz (CDU), Andrea
Nahles (SPD) sowie Jan van Aken (Die Linke) unterstützte
Nichtregierungsorganisation (NGO) Adopt a Revolution seit 2012 sowie ihr
Trägerverein about:change e. V. durch die Bundesregierung gefördert (bitte nach
Jahren und Vorhaben/Projekten aufschlüsseln, vgl. adoptrevolution.org/w
p-content/uploads/2012/12/Appell_Syrien_Freiheit_braucht_Beistand.pdf
sowie www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R004050/32496?backUrl=
%2Fsuche%3Fq%3DAdopt%2Ba%2Brevolution%26pageSize%3D25%2
6filter%255Bactivelobbyist%255D%255Btrue%255D%3Dtrue%26sort%
3DRELEVANCE_DESC)?
27. Haben sich Vertreter der Bundesregierung seit 2012 mit Repräsentanten
von Adopt a Revolution oder about:change e. V. (vgl. Frage 26) getroffen,
und wenn ja, welche, wann, und mit wem?
28. Auf welche Weise wurden die Stimmen von syrischen oppositionellen
Aktivisten im bundesgeförderten Projekt Eye on Syria in die
Öffentlichkeit getragen (Print- und Onlinebeiträge etc., vgl. www.lobbyregister.bund
estag.de/suche/R004050/32496?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3DAdopt%2B
a%2Brevolution%26pageSize%3D25%26filter%255Bactivelobbyist%255
D%255Btrue%255D%3Dtrue%26sort%3DRELEVANCE_DESC), und
sieht die Bundesregierung es als problematisch an, eine Organisation zu
fördern, die
a) für einen bundesweiten Abschiebestopp nach Syrien,
b) für die Abschaffung der Passbeschaffungspflicht gemäß dem
Aufenthaltsgesetz,
c) für die Beendigung des EU-Türkei-Deals bei der Migration,
d) gegen die Ausweitung sicherer Gebiete in Syrien
eintritt (bitte begründen, vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/suche/R00
4050/32496?backUrl=%2Fsuche%3Fq%3DAdopt%2Ba%2Brevolution%
26pageSize%3D25%26filter%255Bactivelobbyist%255D%255Btrue%25
5D%3Dtrue%26sort%3DRELEVANCE_DESC)?
29. Warum hat die Bundesregierung im Jahr 2015 im Zuge der
Migrationskrise an den Syrien-Sanktionen festgehalten, die den Migrationsdruck aus
Syrien bis heute verstärken und gleichzeitig ihre Hilfe für die UN-
Hilfsorganisationen vor Ort und in den Nachbarstaaten Syrien reduziert
(vgl. www.nachdenkseiten.de/?p=131050 sowie www.unhcr.org/news/sto
ries/wfp-food-cuts-threaten-tens-thousands-syrian-families-unhcr-warns)?
30. Hat sich die Bundesregierung zur Gefahr und Wahrscheinlichkeit von
militärischen Zusammenstößen zwischen der Türkei und Israel in Syrien
eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl. www.indianp
unchline.com/syria-enters-new-era-amidst-uncertainties/)?
31. Sieht die Bundesregierung die Chancen und die Notwendigkeit einer
internationalen Zusammenarbeit hinsichtlich Syrien in den Bereichen
a) Non-Proliferation von Massenvernichtungswaffen,
b) Eindämmung des illegalen Waffenhandels,
c) Vernichtung aller chemischen Waffen,
d) Bekämpfung des internationalen Terrorismus,
e) weitere Bereiche (bitte nennen),
und wenn ja, welche diplomatischen Schritte, z. B. auf Ebene der
Vereinten Nationen, unternimmt die Bundesregierung hierzu (vgl. www.ng.ru/di
pkurer/2024-12-22/9_9161_syria.html)?
32. Wie stellt die Bundesregierung eine ausreichende Beteiligung von
deutschen Unternehmen am Wiederaufbau Syriens sicher (bitte begründen)?
33. Wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Frauen in Syrien vor dem
Hintergrund ihrer „feministischen Außenpolitik“ ein (vgl. www.auswaerti
ges-amt.de/resource/blob/2585008/d444590d5a7741acc6e37a142959170
e/ll-ffp-data.pdf)?
34. Welche Gründe liegen der Diskrepanz zwischen den angegebenen
Förderbeträgen von 220 559,63 Euro für das Jahr 2018 und der früher genannten
Summe von 195 000 Euro zugrunde (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
35. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Angabe,
dass das Büro der ETILAF in Berlin seit 2015 gefördert wird, und der
Aussage der ETILAF, dass eine Förderung bereits seit 2013 besteht (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
36. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über politische Verfolgung
gegenüber Anhängern der Assad-Regierung, den bisherigen, vor dem 8.
Dezember 2024 bestehenden Parteien, und wenn ja, wie lauten diese, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. csi-de.de/artik
el/syrien-islamistischer-druck-auf-christen-waechst/)?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der ausländischen
Kämpfer auf dem syrischen Territorium, und wenn ja, welche (bitte
Organisation, Staatsangehörigkeit bzw. Ethnie oder den Wohnsitz vor Ausreise
nach Syrien nennen und insbesondere auf die Tschetschenen und die
deutschen Staatsangehörigen eingehen, vgl. www.lemkininstitute.com/red-fla
g-alerts/red-flag-alert-for-syria:-genocidal-sectarian-violence-against-alaw
ites?%20fbclid=IwY2xjawI_gPhleHRuA2FlbQIxMAABHapmevG4stVA
9knD3ow9xM9tUIMO_e4yai5znZ5Le_Cn07bgYJmKdH8AWA_aem_qB
xNBsR6lbrrAwGNb16nLw)?
38. An welche Bedingungen soll die Unterstützung der Stabilisierung und des
wirtschaftlichen Wiederaufbaus Syriens laut der Bundesregierung
geknüpft werden (vgl. dynamic.faz.net/download/2025/KoaV_2025_Gesam
t_Stand_0409.pdf, S. 128)?
Berlin, den 14. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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