Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea" (Antwort zu Drs. 21/7438)
Text
Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea" (Antwort zu Drs. 21/7438)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7786
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7438 –
Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierte und durch den International Fund for Agricultural
Development umgesetzte Programm „Management von Fischerei-Ressourcen
in Eritrea“ (IATI‑Maßnahmen-ID) verfolgte nach Angaben des
Transparenzportals des BMZ; ([IATI = International Aid Transparency Initiative]:
DE‑1‑201701242) das Ziel, durch ein nachhaltiges Management der
Fischereiressourcen zur Verbesserung von Ernährungssicherung, Einkommen und
Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen in Eritrea beizutragen (vgl. www.tra
nsparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201701242?id=DE-1-20170
1242).
Die Maßnahme wurde mit einem Finanzierungsvolumen von 10 Mio. Euro
ausgestattet, von denen laut Transparenzportal 8,33 Mio. Euro ausgezahlt
wurden (a. a. O.). Zielgruppe waren insbesondere kleinbäuerliche bzw.
handwerkliche Fischerinnen und Fischer, darunter Frauen und junge Menschen;
insgesamt sollten rund 90 000 Personen erreicht werden (a. a. O.). Die Laufzeit
erstreckte sich von 2018 bis 2024 (a. a. O.).
1. Auf welcher fachlichen und entwicklungspolitischen Grundlage erfolgte
die Auswahl des Sektors „Fischerei-Ressourcenmanagement“ als
Interventionsbereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Auswahl des Interventionsbereichs „Fischerei-Ressourcenmanagement”
erfolgte auf Grundlage der damaligen entwicklungspolitischen Prioritäten des
BMZ sowie der nationalen Entwicklungsstrategie Eritreas. Das Vorhaben war
Bestandteil der BMZ-Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger”.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche konkreten entwicklungspolitischen Zielindikatoren wurden für
das Programm im Vorfeld definiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Für das Programm wurde als übergeordnetes Entwicklungsziel definiert, die
Einkommen der Zielgruppen zu steigern, ihre Ernährungssituation zu
verbessern und gleichzeitig das nachhaltige Management der natürlichen
Fischereiressourcen zu stärken.
Zur Messung der Zielerreichung wurden insbesondere folgende Indikatoren
festgelegt:
• Anteil der Haushalte mit gestiegenem Haushaltseinkommen,
• Steigerung der Fischereiproduktivität,
• Anteil der Haushalte, die mit den durch das Programm unterstützten
Dienstleistungen zufrieden sind,
• Anteil der Frauen mit verbesserter Ernährungsdiversität (Minimum Dietary
Diversity for Women, MDD‑W),
• durchschnittliches jährliches Fischhandelsvolumen (an Verbraucher
gelieferte Fischmenge bzw. Handelsvolumen der Gruppen/Kooperativen).
3. In welchem Umfang wurden die definierten Zielindikatoren im Verlauf
der Programmlaufzeit erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zielindikatoren wurden wie folgt erreicht:
• Der Anteil der Haushalte mit gestiegenem Einkommen lag im Binnenland
bei 105 Prozent des Zielwerts und in den Küstengebieten bei 125 Prozent
des Zielwerts.
• Die Fischereiproduktivität erreichte 18.432 Tonnen/Jahr gegenüber einem
Zielwert von 16.000 Tonnen/Jahr (115 Prozent des Zielwerts).
• Der Indikator zur Zufriedenheit der Begünstigten mit den Projektleistungen
wurde zu 112 Prozent erfüllt.
• Der Anteil von Frauen, die eine verbesserte Ernährungsdiversität (MDD‑W)
aufwiesen erreichte 108 Prozent des Zielwerts.
• Die Zielwerte des durchschnittlichen jährlichen Fischhandelsvolumens
wurden beispielsweise in der Küstenfischerei mit 117 Prozent übertroffen und
lag im Trockenfischhandel (47 Prozent) unter den anvisierten Zielvolumina.
4. Welche Evaluierungen (Zwischen-, Abschluss- oder Ex-post-
Evaluierungen) wurden zu dem Programm durchgeführt, und welche zentralen
Ergebnisse liegen hierzu vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Mid-Term Review (2021) stellte Fortschritte bei der Erreichung der
Indikatoren fest. Der finale Bericht zur deutschen Finanzierung (2024) dokumentierte
Fortschritte bei der Zielerreichung.
Die abschließende Evaluierung des Programms stellte fest, dass die Effizienz
durch Herausforderungen im Beschaffungs- und Zahlungswesen Eritreas
eingeschränkt wurde, die durch externe Schocks, wie die Auswirkungen der
COVID‑19 bedingten Restriktionen, noch verstärkt wurden. Insgesamt hielt die
Evaluierung aber fest, dass das Programm auf wesentliche und relevante
entwicklungspolitische Prioritäten (siehe Antwort zu Frage 1) abgestimmt war.
Ferner setzte das Vorhaben direkt an entscheidenden Entwicklungshemmnissen
in Eritrea an: Ernährungsunsicherheit, begrenzter Einkommensdiversifizierung
für ländliche Haushalte, unzureichender Nutzung der
Binnenfischereiressourcen, Nachernteverlusten infolge mangelhafter Kühlketten, schwacher
institutioneller Strukturen sowie einer hohen Anfälligkeit gegenüber Klimarisiken.
5. Welche methodischen Grundlagen wurden zur Messung von
Ernährungssicherung, Einkommenssteigerung und Beschäftigungseffekten
herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zur Messung der Ernährungssicherung wurde die Mindestanforderungen an die
Ernährungsvielfalt für Frauen (MDD‑W) verwendet. Dieser erfasst die
Ernährungsdiversität von Frauen im reproduktiven Alter (15 bis 49 Jahre) und dient
als Maß für Verbesserungen der Haushalts- und Ernährungssicherheit.
Die Einkommenssteigerung wurde über die Veränderung des
Haushaltsvermögens (Household Asset Ownership) sowie über die Angaben der Anzahl der
Haushalte, die eine Einkommenssteigerungen verzeichnen konnten, erfasst. Der
Ansatz berücksichtigt, dass insbesondere ländliche Haushalte Verbesserungen
ihrer Lebensgrundlagen häufig über den Aufbau von Vermögenswerten und
nicht ausschließlich über Einkommen ausdrücken.
Beschäftigungseffekte sind, entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung,
nicht Bestandteil des direkten Entwicklungsziels des Programms. Entsprechend
wurden dazu keine spezifischen Daten erhoben (siehe auch Antwort zu
Frage 3).
6. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur nachhaltigen
Bewirtschaftung der Fischereiressourcen umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zur Stärkung der Binnenfischerei (in Stauseen) als Ergänzung zu marinen
Ressourcen und zur Deckung des wachsenden Fischbedarfs in ländlichen wie
städtischen Gebieten wurden 21 Wasser-Einzugsgebietsmanagementpläne erarbeitet
und umgesetzt. Die Maßnahmen wurden durch gezielte Schulungen begleitet.
Mitarbeitende des Ministeriums für Meeresressourcen (MMR) wurden in der
Entnahme und Analyse von Wasserproben qualifiziert und können diese
Aufgaben künftig eigenständig durchführen.
Zudem wurde ein System zur Überwachung von Fischereifahrzeugen in
marinen Gewässern eingeführt, das als Bestandteil der Monitoring-, Control- und
Surveillance-(MCS)-Strategie des MMR in Betrieb ist. Es trägt dazu bei,
illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) zu verhindern bzw. deutlich
zu reduzieren.
Außerdem wurden im Rahmen des Vorhabens die lokalen marinen
Fischbestände evaluiert, um so u. a. die minimale und maximale Fangmenge für die Arten
zu bestimmen. Diese Daten schaffen das Fundament für die Förderung eines
nachhaltigen Fischereimanagements in der Region.
7. Welche wissenschaftlichen oder ökologischen Datengrundlagen lagen
der Bestimmung des „maximalen nachhaltigen Ertrags“ zugrunde (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der angegebene maximale nachhaltige Ertrag (Maximum Sustainable Yield,
MSY) stammt aus Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der
UN (Food and Agriculture Organisation, FAO).
8. In welchem Umfang wurden Überfischung oder ökologische
Nebenwirkungen im Rahmen der Programmdurchführung tatsächlich reduziert
oder verhindert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Messung dieser Aspekte war nicht Ziel oder Teil des Vorhabens.
9. Welche konkreten Unterstützungsleistungen erhielten kleinbäuerliche
bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer im Rahmen des
Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen des Programms erhielten kleinbäuerliche bzw. handwerkliche
Fischerinnen und Fischer verschiedene konkrete Unterstützungsleistungen:
• Es wurden Genossenschaften für die Küsten- und Binnenfischerei samt
Fischverarbeitung gegründet. Zudem wurden Unternehmensgruppen in den
Bereichen Herstellung von Fischereigeräten, Bau und Reparatur von
Bootsmotoren sowie Fischhandel etabliert.
• Genossenschaften wurden u. a. mit Fischerei- und
Fischverarbeitungsgeräten ausgestattet.
• Die Genossenschaften erhielten zudem Schulungen insbesondere in den
Bereichen Unternehmensführung, Fischverarbeitung, Wertschöpfung und
Vermarktung.
• Über einen revolvierenden Finanzierungsmechanismus wurden
Genossenschaften mit Betriebsmitteln, Ausrüstung sowie Management- und
Beratungsleistungen unterstützt.
• Auf Basis einer Bedarfsanalyse wurden Schulungen zu
Produktionsverfahren und neuen Technologien durchgeführt, um die Begünstigten mit
Kenntnissen zur Verbesserung ihrer Einkommens- und Lebensgrundlagen
auszustatten.
10. Welche Rolle spielte dabei die Förderung von Frauen und jungen
Menschen in der praktischen Programmdurchführung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Förderung von Frauen und jungen Menschen spielte eine zentrale Rolle in
der praktischen Programmdurchführung.
11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zu Ausrüstung,
Märkten und Wertschöpfungsketten für die Zielgruppen zu verbessern
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
12. Welche institutionellen Partner auf eritreischer Seite waren an der
Umsetzung beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
An der Umsetzung beteiligt waren das Ministerium für marine Ressourcen
(Ministry of Marine Resources; MMR) und das Institut für nationale Gesundheits-
Bildung und Forschung (National Health Education and Research Institute
(NHERI)).
13. Welche Kapazitätsaufbau- und Governance-Maßnahmen wurden im
Bereich Fischereiverwaltung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Im Rahmen des Projekts wurde eine technische Arbeitsgruppe zur
Fischbestandsbewertung eingerichtet, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der
Privatwirtschaft, der entsprechenden Ministerien und Forschungseinrichtungen,
die methodisch durch Datenaufbereitung, Studien und Schulungen gestärkt
wurde.
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
14. In welchem Umfang wurden lokale Verwaltungs- oder
Kontrollstrukturen im Fischereisektor dauerhaft gestärkt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
15. Welche konkreten wirtschaftlichen Effekte (Einkommen,
Marktintegration, Produktivität) konnten nachweislich erzielt werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Vorhaben konnte folgende wirtschaftlichen Effekte erzielen:
• Stärkung der Vermögensgrundlage der Haushalte: Das Vorhaben hat dazu
beigetragen, dass mehr Haushalte über produktive Vermögenswerte
verfügen, die ihren Alltag absichern und sie widerstandsfähiger gegenüber
wirtschaftlichen Schocks machen. Der Anteil der Haushalte mit verbessertem
Besitz an Vermögenswerten lag mit 54,08 Prozent über dem Zielwert von
50 Prozent.
• Mehr Fischverkäufe bei Produzentenorganisationen: Rund 48,8 Prozent der
ländlichen Produzentenorganisationen berichteten über gestiegene
Fischverkäufe, was auf bessere Vermarktung und eine stärkere Einbindung in den
Markt hinweist (82 Prozent des Zielindikators).
• Steigerung der fischereilichen Produktion: Das Ziel, die Produktion von
Fisch in der Region um 15 Prozent zu erhöhen, wurde deutlich überschritten
(65 Prozent). So haben sich die Fischfänge aus den Stauseen von 6,1
Tonnen (2018) auf 8,7 Tonnen (2023) pro Jahr erhöht. Die Produktion der
marinen Fischerei stieg von 850 Tonnen (2018) auf 2400 Tonnen (2024).
• Besserer Zugang zu Märkten, Verarbeitung und Lagerung: Das Vorhaben
hat den physischen Zugang vieler Haushalte zu Märkten,
Verarbeitungsanlagen und Lagermöglichkeiten verbessert, sodass Fischprodukte einfacher
gelagert, verarbeitet und verkauft werden konnten und so Nachfangverluste
verhindert werden. Rund 63 Prozent der befragten Haushalte berichteten
einen verbesserten Zugang zu Märkten (Ziel: 60 Prozent).
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
16. Welche Daten liegen zur tatsächlichen Erreichung der Zielgröße von
rund 90 000 begünstigten Personen vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
17. In welchem Umfang wurden die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich
erreicht, und nach welchen Kriterien wurde die Zurechnung
vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Das Projekt hat 79.120 Menschen erreicht. Von den Begünstigten waren
49 Prozent Frauen und 33 Prozent junge Menschen, was die Zielvorgaben von
jeweils 30 Prozent Beteiligung übertrifft.
18. Welche Maßnahmen wurden zur Sicherstellung der ökologischen und
wirtschaftlichen Nachhaltigkeit nach Programmende ergriffen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit nach dem
Programmende sicherzustellen, wurden folgende Maßnahmen ergriffen:
Wirtschaftliche Nachhaltigkeit:
• Stärkung der Genossenschaften: Die Umwandlung der Cooperative Credit
Unit in das Cooperative Support Office (CSO) und die Gründung von 266
Genossenschaften ermöglichten eine kontinuierliche technische
Unterstützung und Ressourcenbereitstellung für die Fischer.
• Etablierung von Unternehmen: Der Aufbau von Unternehmen wie
Eisfabriken und Fischtrockenanlagen sichert die dauerhafte Versorgung mit
Produktionsmitteln und erhöht die Einkommensmöglichkeiten der Fischer.
• Finanzierungsmodelle: Die Einführung eines revolvierenden Fonds
ermöglicht eine selbsttragende Finanzierung, wodurch die Genossenschaften
unabhängig werden können.
• Kapazitätsaufbau: Schulungen und Unterstützung in den Bereichen
Geschäftsführung, Finanzmanagement und technische Fähigkeiten stärken die
Selbstständigkeit der Genossenschaften und Unternehmen.
• Integration in nationale Strukturen: Die Maßnahmen wurden in bestehende
nationale Strategien integriert, um eine langfristige Unterstützung durch die
Regierung sicherzustellen.
Ökologische Nachhaltigkeit:
• Initiativen wie Mangrovenaufforstung und Wassermanagement tragen zur
ökologischen Nachhaltigkeit bei, indem sie die Resilienz der
Gemeinschaften stärken und die Umwelt schützen.
• Maßnahmen zum Küsteneinzugsgebiets-Management, um die gefährdeten
Inseln vor Erosion zu schützen. Dabei wurden Gebiete zum Küstenschutz
terrassiert; ergänzend fanden Maßnahmen zur Umwelt- und
Küstensanierung sowie in Mangrovengebieten statt.
19. Welche Evaluierungsergebnisse liegen zur langfristigen Wirksamkeit der
Maßnahmen nach Abschluss der Förderung vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es liegen keine Evaluierungsergebnisse zur langfristigen Wirksamkeit nach
Abschluss der Förderung vor.
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Programm hinsichtlich der Wirksamkeit von Fischereimanagement als
Instrument der Ernährungssicherung in fragilen oder autoritären Staaten-
Kontexten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Insgesamt belegt das Programm, dass wirkungsorientiertes
Fischereimanagement in fragilen Staaten einen substanziellen Beitrag zur Ernährungssicherung
leisten kann und nachhaltige Praktiken entscheidend sind, um die
Lebensbedingungen der betroffenen Gemeinschaften zu verbessern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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