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Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea" (Antwort zu Drs. 21/7438)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7786 · Antwort · Original ↗

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Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea" (Antwort zu Drs. 21/7438) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7786 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7438 – Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierte und durch den International Fund for Agricultural Development umgesetzte Programm „Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“ (IATI‑Maßnahmen-ID) verfolgte nach Angaben des Transparenzportals des BMZ; ([IATI = International Aid Transparency Initiative]: DE‑1‑201701242) das Ziel, durch ein nachhaltiges Management der Fischereiressourcen zur Verbesserung von Ernährungssicherung, Einkommen und Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen in Eritrea beizutragen (vgl. www.tra nsparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201701242?id=DE-1-20170 1242). Die Maßnahme wurde mit einem Finanzierungsvolumen von 10 Mio. Euro ausgestattet, von denen laut Transparenzportal 8,33 Mio. Euro ausgezahlt wurden (a. a. O.). Zielgruppe waren insbesondere kleinbäuerliche bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer, darunter Frauen und junge Menschen; insgesamt sollten rund 90 000 Personen erreicht werden (a. a. O.). Die Laufzeit erstreckte sich von 2018 bis 2024 (a. a. O.).  1. Auf welcher fachlichen und entwicklungspolitischen Grundlage erfolgte die Auswahl des Sektors „Fischerei-Ressourcenmanagement“ als Interventionsbereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Auswahl des Interventionsbereichs „Fischerei-Ressourcenmanagement” erfolgte auf Grundlage der damaligen entwicklungspolitischen Prioritäten des BMZ sowie der nationalen Entwicklungsstrategie Eritreas. Das Vorhaben war Bestandteil der BMZ-Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger”. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Welche konkreten entwicklungspolitischen Zielindikatoren wurden für das Programm im Vorfeld definiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für das Programm wurde als übergeordnetes Entwicklungsziel definiert, die Einkommen der Zielgruppen zu steigern, ihre Ernährungssituation zu verbessern und gleichzeitig das nachhaltige Management der natürlichen Fischereiressourcen zu stärken. Zur Messung der Zielerreichung wurden insbesondere folgende Indikatoren festgelegt: • Anteil der Haushalte mit gestiegenem Haushaltseinkommen, • Steigerung der Fischereiproduktivität, • Anteil der Haushalte, die mit den durch das Programm unterstützten Dienstleistungen zufrieden sind, • Anteil der Frauen mit verbesserter Ernährungsdiversität (Minimum Dietary Diversity for Women, MDD‑W), • durchschnittliches jährliches Fischhandelsvolumen (an Verbraucher gelieferte Fischmenge bzw. Handelsvolumen der Gruppen/Kooperativen).  3. In welchem Umfang wurden die definierten Zielindikatoren im Verlauf der Programmlaufzeit erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Zielindikatoren wurden wie folgt erreicht: • Der Anteil der Haushalte mit gestiegenem Einkommen lag im Binnenland bei 105 Prozent des Zielwerts und in den Küstengebieten bei 125 Prozent des Zielwerts. • Die Fischereiproduktivität erreichte 18.432 Tonnen/Jahr gegenüber einem Zielwert von 16.000 Tonnen/Jahr (115 Prozent des Zielwerts). • Der Indikator zur Zufriedenheit der Begünstigten mit den Projektleistungen wurde zu 112 Prozent erfüllt. • Der Anteil von Frauen, die eine verbesserte Ernährungsdiversität (MDD‑W) aufwiesen erreichte 108 Prozent des Zielwerts. • Die Zielwerte des durchschnittlichen jährlichen Fischhandelsvolumens wurden beispielsweise in der Küstenfischerei mit 117 Prozent übertroffen und lag im Trockenfischhandel (47 Prozent) unter den anvisierten Zielvolumina.  4. Welche Evaluierungen (Zwischen-, Abschluss- oder Ex-post- Evaluierungen) wurden zu dem Programm durchgeführt, und welche zentralen Ergebnisse liegen hierzu vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Mid-Term Review (2021) stellte Fortschritte bei der Erreichung der Indikatoren fest. Der finale Bericht zur deutschen Finanzierung (2024) dokumentierte Fortschritte bei der Zielerreichung. Die abschließende Evaluierung des Programms stellte fest, dass die Effizienz durch Herausforderungen im Beschaffungs- und Zahlungswesen Eritreas eingeschränkt wurde, die durch externe Schocks, wie die Auswirkungen der COVID‑19 bedingten Restriktionen, noch verstärkt wurden. Insgesamt hielt die Evaluierung aber fest, dass das Programm auf wesentliche und relevante entwicklungspolitische Prioritäten (siehe Antwort zu Frage 1) abgestimmt war. Ferner setzte das Vorhaben direkt an entscheidenden Entwicklungshemmnissen in Eritrea an: Ernährungsunsicherheit, begrenzter Einkommensdiversifizierung für ländliche Haushalte, unzureichender Nutzung der Binnenfischereiressourcen, Nachernteverlusten infolge mangelhafter Kühlketten, schwacher institutioneller Strukturen sowie einer hohen Anfälligkeit gegenüber Klimarisiken.  5. Welche methodischen Grundlagen wurden zur Messung von Ernährungssicherung, Einkommenssteigerung und Beschäftigungseffekten herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zur Messung der Ernährungssicherung wurde die Mindestanforderungen an die Ernährungsvielfalt für Frauen (MDD‑W) verwendet. Dieser erfasst die Ernährungsdiversität von Frauen im reproduktiven Alter (15 bis 49 Jahre) und dient als Maß für Verbesserungen der Haushalts- und Ernährungssicherheit. Die Einkommenssteigerung wurde über die Veränderung des Haushaltsvermögens (Household Asset Ownership) sowie über die Angaben der Anzahl der Haushalte, die eine Einkommenssteigerungen verzeichnen konnten, erfasst. Der Ansatz berücksichtigt, dass insbesondere ländliche Haushalte Verbesserungen ihrer Lebensgrundlagen häufig über den Aufbau von Vermögenswerten und nicht ausschließlich über Einkommen ausdrücken. Beschäftigungseffekte sind, entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung, nicht Bestandteil des direkten Entwicklungsziels des Programms. Entsprechend wurden dazu keine spezifischen Daten erhoben (siehe auch Antwort zu Frage 3).  6. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Zur Stärkung der Binnenfischerei (in Stauseen) als Ergänzung zu marinen Ressourcen und zur Deckung des wachsenden Fischbedarfs in ländlichen wie städtischen Gebieten wurden 21 Wasser-Einzugsgebietsmanagementpläne erarbeitet und umgesetzt. Die Maßnahmen wurden durch gezielte Schulungen begleitet. Mitarbeitende des Ministeriums für Meeresressourcen (MMR) wurden in der Entnahme und Analyse von Wasserproben qualifiziert und können diese Aufgaben künftig eigenständig durchführen. Zudem wurde ein System zur Überwachung von Fischereifahrzeugen in marinen Gewässern eingeführt, das als Bestandteil der Monitoring-, Control- und Surveillance-(MCS)-Strategie des MMR in Betrieb ist. Es trägt dazu bei, illegale, ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) zu verhindern bzw. deutlich zu reduzieren. Außerdem wurden im Rahmen des Vorhabens die lokalen marinen Fischbestände evaluiert, um so u. a. die minimale und maximale Fangmenge für die Arten zu bestimmen. Diese Daten schaffen das Fundament für die Förderung eines nachhaltigen Fischereimanagements in der Region.  7. Welche wissenschaftlichen oder ökologischen Datengrundlagen lagen der Bestimmung des „maximalen nachhaltigen Ertrags“ zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der angegebene maximale nachhaltige Ertrag (Maximum Sustainable Yield, MSY) stammt aus Daten der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN (Food and Agriculture Organisation, FAO).  8. In welchem Umfang wurden Überfischung oder ökologische Nebenwirkungen im Rahmen der Programmdurchführung tatsächlich reduziert oder verhindert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Messung dieser Aspekte war nicht Ziel oder Teil des Vorhabens.  9. Welche konkreten Unterstützungsleistungen erhielten kleinbäuerliche bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer im Rahmen des Programms (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen des Programms erhielten kleinbäuerliche bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer verschiedene konkrete Unterstützungsleistungen: • Es wurden Genossenschaften für die Küsten- und Binnenfischerei samt Fischverarbeitung gegründet. Zudem wurden Unternehmensgruppen in den Bereichen Herstellung von Fischereigeräten, Bau und Reparatur von Bootsmotoren sowie Fischhandel etabliert. • Genossenschaften wurden u. a. mit Fischerei- und Fischverarbeitungsgeräten ausgestattet. • Die Genossenschaften erhielten zudem Schulungen insbesondere in den Bereichen Unternehmensführung, Fischverarbeitung, Wertschöpfung und Vermarktung. • Über einen revolvierenden Finanzierungsmechanismus wurden Genossenschaften mit Betriebsmitteln, Ausrüstung sowie Management- und Beratungsleistungen unterstützt. • Auf Basis einer Bedarfsanalyse wurden Schulungen zu Produktionsverfahren und neuen Technologien durchgeführt, um die Begünstigten mit Kenntnissen zur Verbesserung ihrer Einkommens- und Lebensgrundlagen auszustatten. 10. Welche Rolle spielte dabei die Förderung von Frauen und jungen Menschen in der praktischen Programmdurchführung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Förderung von Frauen und jungen Menschen spielte eine zentrale Rolle in der praktischen Programmdurchführung. 11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zu Ausrüstung, Märkten und Wertschöpfungsketten für die Zielgruppen zu verbessern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 12. Welche institutionellen Partner auf eritreischer Seite waren an der Umsetzung beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? An der Umsetzung beteiligt waren das Ministerium für marine Ressourcen (Ministry of Marine Resources; MMR) und das Institut für nationale Gesundheits- Bildung und Forschung (National Health Education and Research Institute (NHERI)). 13. Welche Kapazitätsaufbau- und Governance-Maßnahmen wurden im Bereich Fischereiverwaltung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Im Rahmen des Projekts wurde eine technische Arbeitsgruppe zur Fischbestandsbewertung eingerichtet, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Privatwirtschaft, der entsprechenden Ministerien und Forschungseinrichtungen, die methodisch durch Datenaufbereitung, Studien und Schulungen gestärkt wurde. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 14. In welchem Umfang wurden lokale Verwaltungs- oder Kontrollstrukturen im Fischereisektor dauerhaft gestärkt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 15. Welche konkreten wirtschaftlichen Effekte (Einkommen, Marktintegration, Produktivität) konnten nachweislich erzielt werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Das Vorhaben konnte folgende wirtschaftlichen Effekte erzielen: • Stärkung der Vermögensgrundlage der Haushalte: Das Vorhaben hat dazu beigetragen, dass mehr Haushalte über produktive Vermögenswerte verfügen, die ihren Alltag absichern und sie widerstandsfähiger gegenüber wirtschaftlichen Schocks machen. Der Anteil der Haushalte mit verbessertem Besitz an Vermögenswerten lag mit 54,08 Prozent über dem Zielwert von 50 Prozent. • Mehr Fischverkäufe bei Produzentenorganisationen: Rund 48,8 Prozent der ländlichen Produzentenorganisationen berichteten über gestiegene Fischverkäufe, was auf bessere Vermarktung und eine stärkere Einbindung in den Markt hinweist (82 Prozent des Zielindikators). • Steigerung der fischereilichen Produktion: Das Ziel, die Produktion von Fisch in der Region um 15 Prozent zu erhöhen, wurde deutlich überschritten (65 Prozent). So haben sich die Fischfänge aus den Stauseen von 6,1 Tonnen (2018) auf 8,7 Tonnen (2023) pro Jahr erhöht. Die Produktion der marinen Fischerei stieg von 850 Tonnen (2018) auf 2400 Tonnen (2024). • Besserer Zugang zu Märkten, Verarbeitung und Lagerung: Das Vorhaben hat den physischen Zugang vieler Haushalte zu Märkten, Verarbeitungsanlagen und Lagermöglichkeiten verbessert, sodass Fischprodukte einfacher gelagert, verarbeitet und verkauft werden konnten und so Nachfangverluste verhindert werden. Rund 63 Prozent der befragten Haushalte berichteten einen verbesserten Zugang zu Märkten (Ziel: 60 Prozent). Zudem wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 16. Welche Daten liegen zur tatsächlichen Erreichung der Zielgröße von rund 90 000 begünstigten Personen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 17. In welchem Umfang wurden die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich erreicht, und nach welchen Kriterien wurde die Zurechnung vorgenommen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. Das Projekt hat 79.120 Menschen erreicht. Von den Begünstigten waren 49 Prozent Frauen und 33 Prozent junge Menschen, was die Zielvorgaben von jeweils 30 Prozent Beteiligung übertrifft. 18. Welche Maßnahmen wurden zur Sicherstellung der ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit nach Programmende ergriffen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Um die ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit nach dem Programmende sicherzustellen, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: Wirtschaftliche Nachhaltigkeit: • Stärkung der Genossenschaften: Die Umwandlung der Cooperative Credit Unit in das Cooperative Support Office (CSO) und die Gründung von 266 Genossenschaften ermöglichten eine kontinuierliche technische Unterstützung und Ressourcenbereitstellung für die Fischer. • Etablierung von Unternehmen: Der Aufbau von Unternehmen wie Eisfabriken und Fischtrockenanlagen sichert die dauerhafte Versorgung mit Produktionsmitteln und erhöht die Einkommensmöglichkeiten der Fischer. • Finanzierungsmodelle: Die Einführung eines revolvierenden Fonds ermöglicht eine selbsttragende Finanzierung, wodurch die Genossenschaften unabhängig werden können. • Kapazitätsaufbau: Schulungen und Unterstützung in den Bereichen Geschäftsführung, Finanzmanagement und technische Fähigkeiten stärken die Selbstständigkeit der Genossenschaften und Unternehmen. • Integration in nationale Strukturen: Die Maßnahmen wurden in bestehende nationale Strategien integriert, um eine langfristige Unterstützung durch die Regierung sicherzustellen. Ökologische Nachhaltigkeit: • Initiativen wie Mangrovenaufforstung und Wassermanagement tragen zur ökologischen Nachhaltigkeit bei, indem sie die Resilienz der Gemeinschaften stärken und die Umwelt schützen. • Maßnahmen zum Küsteneinzugsgebiets-Management, um die gefährdeten Inseln vor Erosion zu schützen. Dabei wurden Gebiete zum Küstenschutz terrassiert; ergänzend fanden Maßnahmen zur Umwelt- und Küstensanierung sowie in Mangrovengebieten statt. 19. Welche Evaluierungsergebnisse liegen zur langfristigen Wirksamkeit der Maßnahmen nach Abschluss der Förderung vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es liegen keine Evaluierungsergebnisse zur langfristigen Wirksamkeit nach Abschluss der Förderung vor. 20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Programm hinsichtlich der Wirksamkeit von Fischereimanagement als Instrument der Ernährungssicherung in fragilen oder autoritären Staaten- Kontexten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Insgesamt belegt das Programm, dass wirkungsorientiertes Fischereimanagement in fragilen Staaten einen substanziellen Beitrag zur Ernährungssicherung leisten kann und nachhaltige Praktiken entscheidend sind, um die Lebensbedingungen der betroffenen Gemeinschaften zu verbessern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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