Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea"
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Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung "Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7438
21. Wahlperiode 31.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, Johann Martel,
Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Zum Projekt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung „Management von Fischerei-Ressourcen in Eritrea“
Das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) finanzierte und durch den International Fund for Agricultural
Development umgesetzte Programm „Management von Fischerei-Ressourcen in
Eritrea“ (IATI‑Maßnahmen-ID) verfolgte nach Angaben des Transparenzportals
des BMZ; ([IATI = International Aid Transparency Initiative]:
DE-1-201701242) das Ziel, durch ein nachhaltiges Management der
Fischereiressourcen zur Verbesserung von Ernährungssicherung, Einkommen und
Beschäftigung armer Bevölkerungsgruppen in Eritrea beizutragen (vgl. www.trans
parenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-201701242?id=DE-1-201701242).
Die Maßnahme wurde mit einem Finanzierungsvolumen von 10 Mio. Euro
ausgestattet, von denen laut Transparenzportal 8,33 Mio. Euro ausgezahlt wurden
(a. a. O.). Zielgruppe waren insbesondere kleinbäuerliche bzw. handwerkliche
Fischerinnen und Fischer, darunter Frauen und junge Menschen; insgesamt
sollten rund 90 000 Personen erreicht werden (a. a. O.). Die Laufzeit erstreckte
sich von 2018 bis 2024 (a. a. O.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher fachlichen und entwicklungspolitischen Grundlage erfolgte
die Auswahl des Sektors „Fischerei-Ressourcenmanagement“ als
Interventionsbereich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit Eritrea
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten entwicklungspolitischen Zielindikatoren wurden für das
Programm im Vorfeld definiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. In welchem Umfang wurden die definierten Zielindikatoren im Verlauf
der Programmlaufzeit erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche Evaluierungen (Zwischen-, Abschluss- oder Ex-post-
Evaluierungen) wurden zu dem Programm durchgeführt, und welche
zentralen Ergebnisse liegen hierzu vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Welche methodischen Grundlagen wurden zur Messung von
Ernährungssicherung, Einkommenssteigerung und Beschäftigungseffekten
herangezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
6. Welche konkreten Maßnahmen wurden zur nachhaltigen Bewirtschaftung
der Fischereiressourcen umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
7. Welche wissenschaftlichen oder ökologischen Datengrundlagen lagen der
Bestimmung des „maximalen nachhaltigen Ertrags“ zugrunde (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. In welchem Umfang wurden Überfischung oder ökologische
Nebenwirkungen im Rahmen der Programmdurchführung tatsächlich reduziert oder
verhindert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Welche konkreten Unterstützungsleistungen erhielten kleinbäuerliche
bzw. handwerkliche Fischerinnen und Fischer im Rahmen des Programms
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
10. Welche Rolle spielte dabei die Förderung von Frauen und jungen
Menschen in der praktischen Programmdurchführung (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
11. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um den Zugang zu Ausrüstung,
Märkten und Wertschöpfungsketten für die Zielgruppen zu verbessern
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
12. Welche institutionellen Partner auf eritreischer Seite waren an der
Umsetzung beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
13. Welche Kapazitätsaufbau- und Governance-Maßnahmen wurden im
Bereich Fischereiverwaltung durchgeführt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
14. In welchem Umfang wurden lokale Verwaltungs- oder Kontrollstrukturen
im Fischereisektor dauerhaft gestärkt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
15. Welche konkreten wirtschaftlichen Effekte (Einkommen,
Marktintegration, Produktivität) konnten nachweislich erzielt werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
16. Welche Daten liegen zur tatsächlichen Erreichung der Zielgröße von rund
90 000 begünstigten Personen vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. In welchem Umfang wurden die vorgesehenen Zielgruppen tatsächlich
erreicht, und nach welchen Kriterien wurde die Zurechnung vorgenommen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
18. Welche Maßnahmen wurden zur Sicherstellung der ökologischen und
wirtschaftlichen Nachhaltigkeit nach Programmende ergriffen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Evaluierungsergebnisse liegen zur langfristigen Wirksamkeit der
Maßnahmen nach Abschluss der Förderung vor (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Programm
hinsichtlich der Wirksamkeit von Fischereimanagement als Instrument der
Ernährungssicherung in fragilen oder autoritären Staaten-Kontexten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Berlin, den 9. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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