Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN‑Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/7591)
Text
Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN‑Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/7591)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7787
21. Wahlperiode 31.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree
Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7591 –
Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des
UN Welternährungsprogramms mit dem US Unternehmen Palantir im
Gazastreifen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch ein jüngstes Daten-Leak beim World Food Programme (WFP) durch
einen Cyberangriff am 14. Mai 2026 (www.thenewhumanitarian.org/news/202
6/06/02/data-600000-gaza-households-exposed-wfp-cyber-attack) wurden
Namen, Telefonnummern und weitere hochsensible Daten von mehr als 600
000 Haushalten im Gazastreifen entwendet. Bei dem Leak handelt es sich um
den bislang größten bekannten Datendiebstahl im humanitären System.
Angesichts regelmäßiger israelischer Luftschläge stellen jegliche Daten, aus denen
sich Wohnorte, Standorte oder Bewegungsprofile ableiten lassen können, ein
massives Risiko für die Menschen in Gaza dar.
Daher scheint es umso unverständlicher, warum das WFP erst 14 Tage später
die betroffenen Haushalte via Telegram-Nachricht zum Verlust ihrer Daten
informierte. Die vielkritisierte Zusammenarbeit des WFP mit Palantir (www.dev
ex.com/news/opinion-the-wfp-and-palantir-controversy-should-be-a-wake-
upcall-for-humanitarian-community-94307), dem umstrittenen US-Unternehmen
für Big-Data Analyse-Software, wirft weitere Fragen auf. Seit 2019 setzt das
WFP zur Integration und Vernetzung seiner Daten auf die Dienstleistungen
von Palantir, welche an anderer Stelle KI-gestützte (KI = Künstliche
Intelligenz) Luftschläge des israelischen Militärs in Gaza ermöglichen (www.a
a.com.tr/en/middle-east/palantir-ai-technologies-used-in-israeli-attacks-say-re
ports/3933223).
Wie das WFP mit dem Daten-Leak und der Kooperation mit Palantir umgeht,
dürfte zum Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang mit
personenbezogenen Daten in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe
werden. Denn wenn der Zugang zur Grundversorgung an die Datenpreisgabe
gekoppelt ist, besteht für Betroffene kaum echte Datenhoheit. Angesichts der
zentralen Rolle des WFP als einer der größten Zuwendungsempfänger der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe und der
mangelhaften Aufklärung durch das WFP steht die Bundesregierung als größter
Zuwendungsgeber des WFP aus Sicht der Fragestellenden in besonderer
Verantwortung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann wurde die Bundesregierung als wichtige Zuwendungsgeberin des
World Food Programme über den Verlust personenbezogener Daten von
600 000 Haushalten in Gaza am 14. Mai 2026 informiert, der am 2. Juni
2026 nach Kenntnis der Fragestellenden auf journalistische Anfrage
durch das WFP bestätigt wurde?
Die Bundesregierung wurde am 30. Mai 2026 über den Cyberangriff auf die
Anwendung zur Selbstregistrierung (Self-Registration Application, SRA) in
den Palästinensischen Gebieten informiert.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Kategorien der betroffenen Daten vor, etwa zur Nutzung durch
militärische Akteure und Sicherheitsbehörden?
Die Anwendung zur Selbstregistrierung (SRA), die vom World Food
Programm (WFP) entworfen wurde und betrieben wird, enthielt zum Zeitpunkt des
Cyberangriffes Informationen über ca. 600.000 registrierte Haushalte, die in
den Palästinensischen Gebieten Unterstützung von WFP erhalten, darunter
Namen, Alter, Mobiltelefonnummern und Standortinformationen (auf
Nachbarschaftsebene).
Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Informationen weitergegeben
oder veröffentlicht wurden.
3. Welche Folgenabschätzung, insbesondere für die Sicherheit vulnerabler
Personengruppen im Gazastreifen, wurde vonseiten der Bundesregierung
im Zusammenhang mit dem Datenleck und der Zusammenarbeit von
WFP und Palantir vorgenommen?
Die SRA nutzt laut WFP keine Software oder Technologie von Palantir und ist
auch nicht damit verbunden.
4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die technische
Systemlandschaft des WFP (insbesondere People Portal, Self Registration
Application, SCOPE [Archivinformationssystem für digitale
Langzeitarchivierung] und DOTS [Data-Oriented Technology Stack]), und wie
bewertet sie die Datensicherheit dieser technischen Systeme?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem geltenden Datenschutzrahmenwerk
von WFP, das auf internationalen Datenschutzstandards und bewährten
Verfahren sowie den Grundsätzen der Vereinten Nationen (VN) zum Schutz
personenbezogener Daten und zur Privatsphäre beruht. Weiter hat die Bundesregierung
Kenntnis vom Global Privacy Office mit beratender Tätigkeit und
Aufsichtsfunktion und von den Risikomanagement‑Mechanismen. Das
Datenschutzrahmenwerk von WFP steht im Einklang mit dem Grundsatz der
Schadensvermeidung und menschenrechtlichen Grundsätzen.
Die Auswahl, Verwaltung und Nutzung technischer Systeme zur Erfüllung
seines Mandats obliegt WFP in eigener Verantwortung im Einklang mit seinen
internen Regelwerken. Die Bundesregierung verfügt daher nur in begrenztem
Umfang über Kenntnisse der bei WFP eingesetzten technischen
Systemlandschaft. Im Exekutivrat von WFP wirkt die Bundesregierung an der Festlegung
der strategischen Ausrichtung und grundlegenden Leitlinien der Organisation
mit und setzt sich dabei für die Einhaltung hoher Standards ein.
5. Welche Datenflüsse zwischen Registrierungs-, Fach- und
Analyseplattformen bei technischen Systemen des WFP sind der Bundesregierung
bekannt?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Art und Weise
der Nutzung der für die Arbeit eingesetzten technischen Systeme obliegt WFP
in eigener Verantwortung.
6. Welche Bundesmittel flossen seit 2019 in WFP-Programme im
Gazastreifen, die digitale Registrierungs-, Verwaltungs- oder
Analyseplattformen wie das vom Datenverlust betroffene People Portal nutzen (bitte
nach Haushaltsjahren, Haushaltstiteln und Höhe der Mittel
aufschlüsseln)?
Nachstehend findet sich eine Übersicht über die Förderungen der
Bundesregierung für WFP-Programme in den Palästinensischen Gebieten. Eine
Aufschlüsselung nach spezifischen Förderungen der WFP-Programme im Gazastreifen ist
nicht möglich, da sich die Förderung auf die Palästinensischen Gebiete
insgesamt bezieht.
Fördermittel für WFP-Programme in den Palästinensischen Gebieten
(Auszahlungen):
Jahr Förderungen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ)
Förderungen des Auswärtigen
Amts (AA)
2019 0 Euro 9 Mio. Euro
2020 0 Euro 10 Mio. Euro
2021 1 Mio. Euro 11,5 Mio. Euro
2022 1,5 Mio. Euro 14 Mio. Euro
2023 4,5 Mio. Euro 45 Mio. Euro
2024 1 Mio. Euro 40 Mio. Euro
2025 12,5 Mio. Euro 32,3 Mio. Euro
Für das Jahr 2026 liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Auszahlungen
vor. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) wurden Fördermittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro zugesagt.
Seitens des Auswärtigen Amts (AA) wurden Fördermittel in Höhe von
4,26 Mio. Euro zugesagt; die Planung für das Jahr 2026 ist noch nicht
abgeschlossen.
Im Rahmen des bei WFP geltenden Prinzips der Vollkostenerstattung werden
auch IT‑bezogene Gemeinkosten anteilig auf die von der Bundesregierung
finanzierten Leistungen umgelegt.
7. Welche Auflagen zu Datenschutz, Informationssicherheit oder Daten-
Governance waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen
Zuwendungen konkret verbunden?
Es wurden über den vorhandenen Datenschutzrahmen bei WFP keine weiteren
Auflagen zu Datenschutz, Informationssicherheit oder Daten-Governance
vereinbart.
8. Welche unabhängigen Audits oder Prüfberichte wurden von der
Bundesregierung im Rahmen der Mittelbewilligung in Frage 6 angefordert oder
ausgewertet (bitte die beauftragten Stellen und Auftragnehmer nennen),
und zu welchen Ergebnissen kamen diese Audits oder Prüfberichte?
WFP berichtet in jährlichen, öffentlich zugänglichen Fortschrittsberichten
(Annual Country Reports) über seine Länderaktivitäten. In diesen wird regelmäßig
über Herausforderungen bei der Erhebung und Verifikation von Daten sowie
über Maßnahmen zur Stärkung der Datensicherheit bei der Verarbeitung von
Begünstigtendaten berichtet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung die
öffentlich zugängliche Evaluierung der WFP-Länderstrategie für die
Palästinensischen Gebiete für die Jahre 2018 bis 2022 sowie ein 2022 veröffentlichter
Bericht des internen Audits von WFP zu den Operationen in den
Palästinensischen Gebieten vor.
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für zukünftige
Förderentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Anforderungen an
internationale Organisationen hinsichtlich Auditierbarkeit, Datenhoheit und
Transparenz?
Im Rahmen ihrer Förderentscheidungen prüft die Bundesregierung regelmäßig,
inwieweit diese Organisationen die für die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe maßgeblichen Anforderungen erfüllen und passt die
Zusammenarbeit gegebenenfalls an.
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz
proprietärer (herstellerspezifischer) Datenintegrations- und Analyseplattformen
im Rahmen der WFP-Programme vor?
Die Auswahl, Verwaltung und Nutzung technischer Systeme zur Erfüllung
seines Mandats obliegt WFP in eigener Verantwortung im Einklang mit seinen
internen Regelwerken. WFP berichtet punktuell zu WFP-eigenen
Fachanwendungen sowie übergeordnet zu Maßnahmen in den Bereichen Daten- und
Informationsmanagement sowie Datensicherheit.
11. Auf welcher Tatsachengrundlage bewertet die Bundesregierung die
Risiken proprietärer Datenintegrationsplattformen generell im humanitären
Bereich?
Studien und Medienberichte zu den Risiken von Datenerfassung und
potentiellen Datenlecks im humanitären Bereich sind der Bundesregierung bekannt.
Sie ist dazu im Gespräch mit Partnern.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die seit 2019 laufende
Zusammenarbeit des WFP mit dem Software-Entwickler Palantir Technologies,
angesichts bestehender Verträge mit dem israelischen
Verteidigungsministerium als Konfliktpartei im Gaza-Krieg?
13. Welche Nachweise liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Zweckbindung, Datenminimierung und Zugriffsbeschränkungen in der WFP-
Zusammenarbeit mit Palantir Technologies eingehalten werden?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt die möglichen Risiken, die mit einer
Zusammenarbeit von WFP mit Palantir im Gazastreifen verbunden sind, ernst. WFP hat
gegenüber der Bundesregierung jedoch versichert, dass der Datenzugang für
Palantir wie für jeden anderen Anbieter vertraglich abgesichert und auf die zur
Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlichen Informationen
beschränkt ist. Es werden keine persönlichen Informationen der von WFP
unterstützten Personen auf Plattformen von Palantir verarbeitet. Persönliche
Informationen werden anonymisiert, bevor sie eine von Palantir unterstützte
Plattform erreichen. Aggregierte Daten der Plattformen können nicht genutzt
werden, um Personen zu identifizieren. Die Bundesregierung bleibt zur
Zusammenarbeit von WFP mit Palantir weiter im kritischen Austausch mit WFP.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der humanitären Hilfe, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beabsichtigt keine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der humanitären Hilfe.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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