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Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN‑Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/7591)

dip / drucksache 31.08.2026 · WP 21 · 21/7787 · Antwort · Original ↗

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Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN‑Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen (Antwort zu Drs. 21/7591) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7787 21. Wahlperiode 31.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7591 – Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN Welternährungsprogramms mit dem US Unternehmen Palantir im Gazastreifen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch ein jüngstes Daten-Leak beim World Food Programme (WFP) durch einen Cyberangriff am 14. Mai 2026 (www.thenewhumanitarian.org/news/202 6/06/02/data-600000-gaza-households-exposed-wfp-cyber-attack) wurden Namen, Telefonnummern und weitere hochsensible Daten von mehr als 600  000 Haushalten im Gazastreifen entwendet. Bei dem Leak handelt es sich um den bislang größten bekannten Datendiebstahl im humanitären System. Angesichts regelmäßiger israelischer Luftschläge stellen jegliche Daten, aus denen sich Wohnorte, Standorte oder Bewegungsprofile ableiten lassen können, ein massives Risiko für die Menschen in Gaza dar. Daher scheint es umso unverständlicher, warum das WFP erst 14 Tage später die betroffenen Haushalte via Telegram-Nachricht zum Verlust ihrer Daten informierte. Die vielkritisierte Zusammenarbeit des WFP mit Palantir (www.dev ex.com/news/opinion-the-wfp-and-palantir-controversy-should-be-a-wake- upcall-for-humanitarian-community-94307), dem umstrittenen US-Unternehmen für Big-Data Analyse-Software, wirft weitere Fragen auf. Seit 2019 setzt das WFP zur Integration und Vernetzung seiner Daten auf die Dienstleistungen von Palantir, welche an anderer Stelle KI-gestützte (KI = Künstliche Intelligenz) Luftschläge des israelischen Militärs in Gaza ermöglichen (www.a a.com.tr/en/middle-east/palantir-ai-technologies-used-in-israeli-attacks-say-re ports/3933223). Wie das WFP mit dem Daten-Leak und der Kooperation mit Palantir umgeht, dürfte zum Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang mit personenbezogenen Daten in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe werden. Denn wenn der Zugang zur Grundversorgung an die Datenpreisgabe gekoppelt ist, besteht für Betroffene kaum echte Datenhoheit. Angesichts der zentralen Rolle des WFP als einer der größten Zuwendungsempfänger der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe und der mangelhaften Aufklärung durch das WFP steht die Bundesregierung als größter Zuwendungsgeber des WFP aus Sicht der Fragestellenden in besonderer Verantwortung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 28. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wann wurde die Bundesregierung als wichtige Zuwendungsgeberin des World Food Programme über den Verlust personenbezogener Daten von 600 000 Haushalten in Gaza am 14. Mai 2026 informiert, der am 2. Juni 2026 nach Kenntnis der Fragestellenden auf journalistische Anfrage durch das WFP bestätigt wurde? Die Bundesregierung wurde am 30. Mai 2026 über den Cyberangriff auf die Anwendung zur Selbstregistrierung (Self-Registration Application, SRA) in den Palästinensischen Gebieten informiert.  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und Kategorien der betroffenen Daten vor, etwa zur Nutzung durch militärische Akteure und Sicherheitsbehörden? Die Anwendung zur Selbstregistrierung (SRA), die vom World Food Programm (WFP) entworfen wurde und betrieben wird, enthielt zum Zeitpunkt des Cyberangriffes Informationen über ca. 600.000 registrierte Haushalte, die in den Palästinensischen Gebieten Unterstützung von WFP erhalten, darunter Namen, Alter, Mobiltelefonnummern und Standortinformationen (auf Nachbarschaftsebene). Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Informationen weitergegeben oder veröffentlicht wurden.  3. Welche Folgenabschätzung, insbesondere für die Sicherheit vulnerabler Personengruppen im Gazastreifen, wurde vonseiten der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Datenleck und der Zusammenarbeit von WFP und Palantir vorgenommen? Die SRA nutzt laut WFP keine Software oder Technologie von Palantir und ist auch nicht damit verbunden.  4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die technische Systemlandschaft des WFP (insbesondere People Portal, Self Registration Application, SCOPE [Archivinformationssystem für digitale Langzeitarchivierung] und DOTS [Data-Oriented Technology Stack]), und wie bewertet sie die Datensicherheit dieser technischen Systeme? Die Bundesregierung hat Kenntnis von dem geltenden Datenschutzrahmenwerk von WFP, das auf internationalen Datenschutzstandards und bewährten Verfahren sowie den Grundsätzen der Vereinten Nationen (VN) zum Schutz personenbezogener Daten und zur Privatsphäre beruht. Weiter hat die Bundesregierung Kenntnis vom Global Privacy Office mit beratender Tätigkeit und Aufsichtsfunktion und von den Risikomanagement‑Mechanismen. Das Datenschutzrahmenwerk von WFP steht im Einklang mit dem Grundsatz der Schadensvermeidung und menschenrechtlichen Grundsätzen. Die Auswahl, Verwaltung und Nutzung technischer Systeme zur Erfüllung seines Mandats obliegt WFP in eigener Verantwortung im Einklang mit seinen internen Regelwerken. Die Bundesregierung verfügt daher nur in begrenztem Umfang über Kenntnisse der bei WFP eingesetzten technischen Systemlandschaft. Im Exekutivrat von WFP wirkt die Bundesregierung an der Festlegung der strategischen Ausrichtung und grundlegenden Leitlinien der Organisation mit und setzt sich dabei für die Einhaltung hoher Standards ein.  5. Welche Datenflüsse zwischen Registrierungs-, Fach- und Analyseplattformen bei technischen Systemen des WFP sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Art und Weise der Nutzung der für die Arbeit eingesetzten technischen Systeme obliegt WFP in eigener Verantwortung.  6. Welche Bundesmittel flossen seit 2019 in WFP-Programme im Gazastreifen, die digitale Registrierungs-, Verwaltungs- oder Analyseplattformen wie das vom Datenverlust betroffene People Portal nutzen (bitte nach Haushaltsjahren, Haushaltstiteln und Höhe der Mittel aufschlüsseln)? Nachstehend findet sich eine Übersicht über die Förderungen der Bundesregierung für WFP-Programme in den Palästinensischen Gebieten. Eine Aufschlüsselung nach spezifischen Förderungen der WFP-Programme im Gazastreifen ist nicht möglich, da sich die Förderung auf die Palästinensischen Gebiete insgesamt bezieht. Fördermittel für WFP-Programme in den Palästinensischen Gebieten (Auszahlungen): Jahr Förderungen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Förderungen des Auswärtigen Amts (AA) 2019 0 Euro 9 Mio. Euro 2020 0 Euro 10 Mio. Euro 2021 1 Mio. Euro 11,5 Mio. Euro 2022 1,5 Mio. Euro 14 Mio. Euro 2023 4,5 Mio. Euro 45 Mio. Euro 2024 1 Mio. Euro 40 Mio. Euro 2025 12,5 Mio. Euro 32,3 Mio. Euro Für das Jahr 2026 liegen zum Zeitpunkt der Beantwortung keine Auszahlungen vor. Seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurden Fördermittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro zugesagt. Seitens des Auswärtigen Amts (AA) wurden Fördermittel in Höhe von 4,26 Mio. Euro zugesagt; die Planung für das Jahr 2026 ist noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen des bei WFP geltenden Prinzips der Vollkostenerstattung werden auch IT‑bezogene Gemeinkosten anteilig auf die von der Bundesregierung finanzierten Leistungen umgelegt.  7. Welche Auflagen zu Datenschutz, Informationssicherheit oder Daten- Governance waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen Zuwendungen konkret verbunden? Es wurden über den vorhandenen Datenschutzrahmen bei WFP keine weiteren Auflagen zu Datenschutz, Informationssicherheit oder Daten-Governance vereinbart.  8. Welche unabhängigen Audits oder Prüfberichte wurden von der Bundesregierung im Rahmen der Mittelbewilligung in Frage 6 angefordert oder ausgewertet (bitte die beauftragten Stellen und Auftragnehmer nennen), und zu welchen Ergebnissen kamen diese Audits oder Prüfberichte? WFP berichtet in jährlichen, öffentlich zugänglichen Fortschrittsberichten (Annual Country Reports) über seine Länderaktivitäten. In diesen wird regelmäßig über Herausforderungen bei der Erhebung und Verifikation von Daten sowie über Maßnahmen zur Stärkung der Datensicherheit bei der Verarbeitung von Begünstigtendaten berichtet. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung die öffentlich zugängliche Evaluierung der WFP-Länderstrategie für die Palästinensischen Gebiete für die Jahre 2018 bis 2022 sowie ein 2022 veröffentlichter Bericht des internen Audits von WFP zu den Operationen in den Palästinensischen Gebieten vor.  9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für zukünftige Förderentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Anforderungen an internationale Organisationen hinsichtlich Auditierbarkeit, Datenhoheit und Transparenz? Im Rahmen ihrer Förderentscheidungen prüft die Bundesregierung regelmäßig, inwieweit diese Organisationen die für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit oder humanitäre Hilfe maßgeblichen Anforderungen erfüllen und passt die Zusammenarbeit gegebenenfalls an. 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz proprietärer (herstellerspezifischer) Datenintegrations- und Analyseplattformen im Rahmen der WFP-Programme vor? Die Auswahl, Verwaltung und Nutzung technischer Systeme zur Erfüllung seines Mandats obliegt WFP in eigener Verantwortung im Einklang mit seinen internen Regelwerken. WFP berichtet punktuell zu WFP-eigenen Fachanwendungen sowie übergeordnet zu Maßnahmen in den Bereichen Daten- und Informationsmanagement sowie Datensicherheit. 11. Auf welcher Tatsachengrundlage bewertet die Bundesregierung die Risiken proprietärer Datenintegrationsplattformen generell im humanitären Bereich? Studien und Medienberichte zu den Risiken von Datenerfassung und potentiellen Datenlecks im humanitären Bereich sind der Bundesregierung bekannt. Sie ist dazu im Gespräch mit Partnern. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die seit 2019 laufende Zusammenarbeit des WFP mit dem Software-Entwickler Palantir Technologies, angesichts bestehender Verträge mit dem israelischen Verteidigungsministerium als Konfliktpartei im Gaza-Krieg? 13. Welche Nachweise liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Zweckbindung, Datenminimierung und Zugriffsbeschränkungen in der WFP- Zusammenarbeit mit Palantir Technologies eingehalten werden? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die möglichen Risiken, die mit einer Zusammenarbeit von WFP mit Palantir im Gazastreifen verbunden sind, ernst. WFP hat gegenüber der Bundesregierung jedoch versichert, dass der Datenzugang für Palantir wie für jeden anderen Anbieter vertraglich abgesichert und auf die zur Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlichen Informationen beschränkt ist. Es werden keine persönlichen Informationen der von WFP unterstützten Personen auf Plattformen von Palantir verarbeitet. Persönliche Informationen werden anonymisiert, bevor sie eine von Palantir unterstützte Plattform erreichen. Aggregierte Daten der Plattformen können nicht genutzt werden, um Personen zu identifizieren. Die Bundesregierung bleibt zur Zusammenarbeit von WFP mit Palantir weiter im kritischen Austausch mit WFP. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. 15. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies im Rahmen der humanitären Hilfe, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung beabsichtigt keine Zusammenarbeit mit Palantir Technologies im Rahmen der humanitären Hilfe. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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