Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN-Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen
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Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des UN-Welternährungsprogramms mit dem US-Unternehmen Palantir im Gazastreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7591
21. Wahlperiode 14.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Charlotte Antonia Neuhäuser, Desiree Becker, Gökay Akbulut,
Jan van Aken, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Cansu
Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt,
Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Datenleck nach Cyberangriff und die Zusammenarbeit des
UN‑Welternährungsprogramms mit dem US‑Unternehmen Palantir im
Gazastreifen
Durch ein jüngstes Daten-Leak beim World Food Programme (WFP) durch
einen Cyberangriff am 14. Mai 2026 (www.thenewhumanitarian.org/news/202
6/06/02/data-600000-gaza-households-exposed-wfp-cyber-attack) wurden
Namen, Telefonnummern und weitere hochsensible Daten von mehr als 600
000 Haushalten im Gazastreifen entwendet. Bei dem Leak handelt es sich um
den bislang größten bekannten Datendiebstahl im humanitären System.
Angesichts regelmäßiger israelischer Luftschläge stellen jegliche Daten, aus denen
sich Wohnorte, Standorte oder Bewegungsprofile ableiten lassen können, ein
massives Risiko für die Menschen in Gaza dar.
Daher scheint es umso unverständlicher, warum das WFP erst 14 Tage später
die betroffenen Haushalte via Telegram-Nachricht zum Verlust ihrer Daten
informierte. Die vielkritisierte Zusammenarbeit des WFP mit Palantir (www.deve
x.com/news/opinion-the-wfp-and-palantir-controversy-should-be-a-wake-up-ca
ll-for-humanitarian-community-94307), dem umstrittenen US-Unternehmen für
Big-Data Analyse-Software, wirft weitere Fragen auf. Seit 2019 setzt das WFP
zur Integration und Vernetzung seiner Daten auf die Dienstleistungen von
Palantir, welche an anderer Stelle KI-gestützte (KI = Künstliche Intelligenz)
Luftschläge des israelischen Militärs in Gaza ermöglichen (www.aa.com.tr/en/midd
le-east/palantir-ai-technologies-used-in-israeli-attacks-say-reports/3933223).
Wie das WFP mit dem Daten-Leak und der Kooperation mit Palantir umgeht,
dürfte zum Präzedenzfall für den zukünftigen Umgang mit personenbezogenen
Daten in der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe werden.
Denn wenn der Zugang zur Grundversorgung an die Datenpreisgabe gekoppelt
ist, besteht für Betroffene kaum echte Datenhoheit. Angesichts der zentralen
Rolle des WFP als einer der größten Zuwendungsempfänger der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe und der mangelhaften
Aufklärung durch das WFP steht die Bundesregierung als größter
Zuwendungsgeber des WFP aus Sicht der Fragestellenden in besonderer Verantwortung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wurde die Bundesregierung als wichtige Zuwendungsgeberin des
World Food Programme über den Verlust personenbezogener Daten von
600 000 Haushalten in Gaza am 14. Mai 2026 informiert, der am 2. Juni
2026 nach Kenntnis der Fragestellenden auf journalistische Anfrage durch
das WFP bestätigt wurde?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Art, Umfang und
Kategorien der betroffenen Daten vor, etwa zur Nutzung durch
militärische Akteure und Sicherheitsbehörden?
3. Welche Folgenabschätzung, insbesondere für die Sicherheit vulnerabler
Personengruppen im Gazastreifen, wurde vonseiten der Bundesregierung
im Zusammenhang mit dem Datenleck und der Zusammenarbeit von WFP
und Palantir vorgenommen?
4. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die technische
Systemlandschaft des WFP (insbesondere People Portal, Self Registration
Application, SCOPE [Archivinformationssystem für digitale
Langzeitarchivierung] und DOTS [Data-Oriented Technology Stack]), und wie
bewertet sie die Datensicherheit dieser technischen Systeme?
5. Welche Datenflüsse zwischen Registrierungs-, Fach- und
Analyseplattformen bei technischen Systemen des WFP sind der Bundesregierung
bekannt?
6. Welche Bundesmittel flossen seit 2019 in WFP-Programme im
Gazastreifen, die digitale Registrierungs-, Verwaltungs- oder Analyseplattformen
wie das vom Datenverlust betroffene People Portal nutzen (bitte nach
Haushaltsjahren, Haushaltstiteln und Höhe der Mittel aufschlüsseln)?
7. Welche Auflagen zu Datenschutz, Informationssicherheit oder Daten-
Governance waren nach Kenntnis der Bundesregierung mit diesen
Zuwendungen konkret verbunden?
8. Welche unabhängigen Audits oder Prüfberichte wurden von der
Bundesregierung im Rahmen der Mittelbewilligung in Frage 6 angefordert oder
ausgewertet (bitte die beauftragten Stellen und Auftragnehmer nennen),
und zu welchen Ergebnissen kamen diese Audits oder Prüfberichte?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für zukünftige
Förderentscheidungen, insbesondere im Hinblick auf Anforderungen an
internationale Organisationen hinsichtlich Auditierbarkeit, Datenhoheit und
Transparenz?
10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz
proprietärer (herstellerspezifischer) Datenintegrations- und Analyseplattformen
im Rahmen der WFP-Programme vor?
11. Auf welcher Tatsachengrundlage bewertet die Bundesregierung die
Risiken proprietärer Datenintegrationsplattformen generell im humanitären
Bereich?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die seit 2019 laufende
Zusammenarbeit des WFP mit dem Software-Entwickler Palantir Technologies,
angesichts bestehender Verträge mit dem israelischen
Verteidigungsministerium als Konfliktpartei im Gaza-Krieg?
13. Welche Nachweise liegen der Bundesregierung darüber vor, dass
Zweckbindung, Datenminimierung und Zugriffsbeschränkungen in der WFP-
Zusammenarbeit mit Palantir Technologies eingehalten werden?
14. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Zusammenarbeit mit Palantir
Technologies im Rahmen der humanitären Hilfe, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 12. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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