Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt "Supporting Solutions - Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine" (Antwort zu Drs. 21/483)
Text
Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt "Supporting Solutions - Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine" (Antwort zu Drs. 21/483)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/891
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch,
Johann Martel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/483 –
Umsetzung und Kontrolle der Fördermittel im Projekt „Supporting Solutions –
Unterstützung von Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen
in der Ukraine“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fördert die
Bundesregierung das Projekt „Supporting Solutions – Unterstützung von
Binnenvertriebenen und vom Konflikt betroffener Menschen in der Ukraine“ (IATI
(International Aid Transparency Initiative)-ID: DE-1-202340529, www.transp
arenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202340529?title=support+solutions)
mit einem Gesamtvolumen von 9,5 Mio. Euro, von denen bis Mai 2025 etwa
3,5 Mio. Euro ausgezahlt wurden (ebd.). Das Projekt, das vom 6. November
2023 bis zum 31. Dezember 2026 läuft, wird von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) umgesetzt, mit dem Norwegian Refugee
Council (NRC) als Projektträger (ebd.). Es zielt auf die Verbesserung der
Lebensbedingungen von Binnenvertriebenen, Rückkehrern und verbleibenden
Gemeinschaften durch Maßnahmen wie Wohnraumbeschaffung,
Wiederaufbau kommunaler Infrastruktur und soziale Dienstleistungen in ukrainischen
Kommunen (ebd.). Ferner ist das Projekt in die „Umwelt- und
Sozialrisikokategorie B+“ eingestuft, was moderate, kontrollierbare Risiken signalisiert, die
einer strengen Überwachung unterliegen (www.kfw-entwicklungsbank.de/ipf
z/Projektdatenbank/Supporting-Solutions-Unterstuetzung-Von-Binnenvertrieb
enen-Und-Vom-Konflikt-Betroffener-Menschen-In-Der-Ukraine-55235.htm).
Unabhängig hiervon verfolgt die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ (www.uk
raine-wiederaufbauen.de/), eine eigenständige Initiative der Bundesregierung,
das Ziel, den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Sie vernetzt Akteure
aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen und fördert im
Einklang mit den Lugano-Prinzipien einen inklusiven, nachhaltigen und
dezentralen Wiederaufbau durch Wissenstransfer und innovative Lösungen
(ebd.).
Die Antwort auf die Schriftliche Frage 70 auf Bundestagsdrucksache 21/69
bietet erste Einblicke in die Fortschritte des Projekts. Darin wird erläutert,
dass sich die Maßnahmen im ersten Projektjahr (2024) auf „vorbereitende,
beratende und kapazitätsaufbauende Maßnahmen, wie die Reparatur
beschädigter Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, den Ausbau von Schutzräu-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 11. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men in Schulen, die Instandsetzung von Schulen und Gesundheitszentren
sowie die Bereitstellung von Rechtsberatungsleistungen“ konzentrierten (ebd.).
Ferner wird dargelegt, dass die KfW über „ein umfassendes Kontrollsystem
verfügt, um die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherzustellen“
(ebd.). Hierzu gehört, dass „vor jeder Finanzierungszusage eine Analyse des
Projektträgers vor Ort“ erfolgt, bei der „dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit
und interne Strukturen, insbesondere die internen Kontrollmechanismen,
geprüft werden“ (ebd.). Auftragsvergaben, die der Projektträger aus Mitteln der
Finanziellen Zusammenarbeit tätigt, „müssen stets verbindlichen
internationalen Standards entsprechen“ (ebd.). Eine „buchmäßige Prüfung wird jährlich
von einem externen Wirtschaftsprüfer durchgeführt, dessen Bericht von der
KfW geprüft wird“ (ebd.). Zudem legt das NRC „alle drei Monate Unterlagen
zur Mittelverwendung vor“, die „geprüft und auf ihre Plausibilität hin
überprüft werden“ (ebd.). Diese Ausführungen erweisen sich jedoch aus Sicht der
Fragesteller als unzureichend, da sie weder konkrete quantitative Ergebnisse,
wie die Anzahl unterstützter Personen oder sanierte Gebäude, noch präzise
Angaben zu den spezifischen Kontrollmechanismen und deren Wirksamkeit
im Kontext der erhöhten Korruptionsrisiken in der Ukraine enthalten. Ebenso
fehlen detaillierte Informationen zur Transparenz der Mittelverwendung für
die deutsche Öffentlichkeit sowie zur Abwägung der Förderprioritäten im
Verhältnis zu nationalen Bedarfen. Angesichts dieser Defizite wird die
vorliegende Kleine Anfrage gestellt, um eine umfassende Aufklärung über die
Umsetzung, Kontrolle und Effektivität des Projekts sicherzustellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht
den Grundsatz der Gewaltenteilung, der für das Grundgesetz ein tragendes
Funktions- und Organisationsprinzip darstellt. Die Gewaltenteilung stellt aber
nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle
dar. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt
angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu
bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer
funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101,
138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu
bestimmt, eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen
entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber
diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185 (250
Rn. 1699)). Dieser Überlegung entspricht weiter, dass parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle ist (BVerfGE
67,100, 140). Angelegenheiten, an deren parlamentarischer Behandlung kein
öffentliches Interesse von hinreichendem Gewicht besteht, sind vom
parlamentarischen Untersuchungsrecht daher ausgeschlossen (BVerfGE 77, 1, 44).
Modulvorschläge und die darin enthaltenen Projektdetails sind das Ergebnis
des Verhandlungs- und Abstimmungsprozesses zwischen dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), einer
ausländischen Regierung und der jeweiligen Durchführungsorganisation (DO). Sie
sind inhärentes Steuerungsinstrument der Exekutive. Die Verhandlung und
Umsetzung eines Vorhabens liegen im Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Übermittlung aller Projektdetails würde zu einer im Grundgesetz
nicht gewollten Aufgabenverschiebung führen. Dieser Überlegung entspricht,
dass parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle ist.
Die Instrumente der Steuerung entwicklungspolitischer Vorhaben sind so
gestaltet, dass Änderungen entsprechend einem sich verändernden Länderkontext
jederzeit möglich sind. Modulzielindikatoren, Wirkungen, Kosten sowie
entsprechend vorherige Kostenschätzungen oder Ähnliches können daher vor
Abschluss des Vorhabens im weiteren Fortgang der Durchführung des Vorhabens
gewichtigen Veränderungen unterliegen. Dies gilt sowohl für Basis-, Ist- als
auch Zielwerte. Die Kontrollkompetenz des Deutschen Bundestages erstreckt
sich grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge; sie enthält nicht
die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen (BVerfGE 67, 100, Rn. 127 ff.; BVerfGE 137, 185, Rn. 138 ff.).
Die Bundesregierung misst der Transparenz in der
Entwicklungszusammenarbeit höchste Bedeutung bei. Sie ist bestrebt, die Mittelverwendung
nachvollziehbar zu gestalten und die Prioritätensetzung unter Berücksichtigung sowohl
nationaler als auch globaler Bedarfe klar zu kommunizieren. Im Rahmen des
IATI-Prozesses (International Aid Transparency Initiative) engagiert sich
Deutschland aktiv, um internationale Standards zur Transparenz und
Nachvollziehbarkeit von Entwicklungsfinanzierungen umzusetzen. Die regelmäßige
Veröffentlichung von Projektdaten nach IATI-Standards ermöglicht es der
deutschen Öffentlichkeit sowie internationalen Partnern, die Mittelverwendung in
der Entwicklungszusammenarbeit detailliert nachzuvollziehen. Darüber hinaus
bietet das Transparenzportal des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) (www.transparenzportal.bund.de) eine
umfassende Einsicht in laufende Projekte, ihre Finanzierung und
Wirkungsziele. Dieses Instrument ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich gezielt
über den Einsatz von Haushaltsmitteln in der Entwicklungszusammenarbeit zu
informieren. Auch Evaluierungen zu abgeschlossenen Projekten sind
zugänglich.
Im parlamentarischen Verfahren zur Haushaltsaufstellung werden internationale
Förderprioritäten und nationale Bedarfe in einem demokratischen und
transparenten Prozess abgewogen. Dies geschieht unter Einbeziehung relevanter
Fachausschüsse und aller Fraktionen im Bundestag. Im Ergebnis wird sichergestellt,
dass die Mittelvergabe den entwicklungspolitischen Zielsetzungen entspricht,
ohne nationale Bedarfe aus dem Blick zu verlieren.
1. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Rahmen des Projekts
„Supporting Solutions“ implementiert, um die soziale, wirtschaftliche und
kulturelle Integration von Binnenvertriebenen in ukrainischen
Kommunen zu fördern, und wie berücksichtigen diese die spezifischen Bedarfe
der Zielgruppen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt unterstützt drängende Bedarfe wie die Instandsetzung kommunaler
Infrastruktur, die Reparatur vom Krieg geschädigter Wohngebäude und den
Ausbau von Gemeinschaftsunterkünften für Binnenvertriebene und
Wohnungslose. Ferner bietet es kostenlosen Rechtsbeistand und Rechtsberatung wie z. B.
bei Verlust von Dokumenten und Identitätsnachweisen oder Inanspruchnahme
ukrainischer Kompensationsprogramme, sowie psychosoziale Unterstützung
für Schüler und Schülerinnen und deren Lehrpersonal an. Mit partizipativen
Ansätzen und engen Abstimmungen mit lokalen Behörden werden Maßnahmen
gezielt auf die Bedürfnisse von Binnenvertriebenen und vulnerablen Gruppen
ausgerichtet.
2. Wie viele Binnenvertriebene erhielten durch das Projekt Unterstützung
bei der Wohnraumbeschaffung oder sozialen Dienstleistungen, und
welche Gemeinden waren daran beteiligt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. Welche quantitativen Ergebnisse, wie die Anzahl geschaffener
Wohnplätze oder Arbeitsplätze, können nach über zwei Jahren Projektlaufzeit
nachgewiesen werden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Welche qualitativen Verbesserungen der Lebensbedingungen wurden
durch das Projekt für Binnenvertriebene und betroffene Gemeinschaften
erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Welcher Anteil der bereits ausgezahlten 3,5 Mio. Euro bzw. der
Gesamtkosten von 9,5 Mio. Euro entfallen auf Verwaltungskosten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine
abschließenden Angaben zu den Kosten des Projektes vorliegen.
6. Welche spezifischen Mechanismen zur Prävention von Korruption
wurden im Rahmen des Projekts implementiert, um potenziellen Risiken in
der ukrainischen Verwaltung und Mittelverwendung entgegenzuwirken,
und welche methodischen Ansätze (z. B. Audits, Monitoringsysteme)
werden zur Evaluierung ihrer Wirksamkeit eingesetzt?
„Antikorruption und Integrität“ ist eines von sechs Qualitätsmerkmalen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Das dazu öffentlich verfügbare
Leistungsprofil ist für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) und die Durchführungsorganisationen verpflichtend
und beinhaltet verbindliche Vorgaben, Empfehlungen und Verweise auf
internationale Standards.
7. Welche konkreten Kriterien und Standards werden bei der vor jeder
Finanzierungszusage durchgeführten Analyse des Projektträgers
(Norwegian Refugee Council) angewendet, um dessen wirtschaftliche
Tragfähigkeit und interne Kontrollmechanismen zu bewerten, und wie werden die
Ergebnisse dieser Analyse dokumentiert (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Staatliche und nicht-staatliche Partnerorganisationen, die Finanzierungen
erhalten, werden zuvor auf kaufmännische und rechtliche Eignung geprüft, inkl.
Sanktionslisten. Erfahrungen aus vorherigen Vertragsverhältnissen mit dem
Projektträger werden berücksichtigt. Das BMZ wird über die Ergebnisse der
Prüfung informiert und berücksichtigt diese bei der Beauftragung.
8. Welche „verbindlichen internationalen Standards“ müssen bei den
Auftragsvergaben durch den Projektträger eingehalten werden, und wie
überprüft die KfW die Einhaltung dieser Standards in der Praxis (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Auftragsvergaben in diesem Vorhaben erfolgen nach den
Vergaberichtlinien des Norwegian Refugee Council (NRC). Die KfW hat die Vergaberichtlinien
mit den FZ-Vergaberichtlinien geprüft. Abweichungen sind im Rahmen
zusätzlicher Verträge reguliert. Hierdurch wird die Einhaltung der Grundsätze des
Wettbewerbs, der Fairness, der Transparenz, der Vertraulichkeit, der
Wirtschaftlichkeit und der Nachhaltigkeit gewährleistet.
9. Wie gestaltet sich der Prozess der jährlichen „buchmäßigen Prüfung“
durch den externen Wirtschaftsprüfer, welche spezifischen Aspekte der
Mittelverwendung werden dabei untersucht, und sind die resultierenden
Berichte öffentlich zugänglich (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die jährliche buchmäßige Prüfung durch den externen Wirtschaftsprüfer wird
durch den Projektträger gemäß einer mit der KfW vereinbarten
Leistungsbeschreibung in Auftrag gegeben.
Die Prüfung der Mittelverwendung umschließt den gesamten Prozess von der
(Erst-) Auszahlung durch die KfW bis zur Mittelendverwendung im Vorhaben.
Die Prüfung wird von einem Wirtschaftsprüfer anhand internationaler
Prüfungsstandards durchgeführt und sind nicht öffentlich zugänglich.
10. Welche Unterlagen zur Mittelverwendung reicht der Norwegian Refugee
Council alle drei Monate ein, welche Kriterien werden bei der Prüfung
und Plausibilitätsbewertung dieser Unterlagen durch die KfW
angewendet, und wie werden Abweichungen oder Unregelmäßigkeiten behandelt
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
NRC reicht buchhalterische Kostenaufstellungen ein. Diese werden von der
KfW geprüft. Die vom Projektträger ebenfalls eingereichten Schätzungen der
Mittelbedarfe („Forecast“) für das kommende Quartal und die Quartalsberichte
des vergangenen Quartals werden durch die projektführende Abteilung der
KfW auf Plausibilität geprüft. Unrechtmäßig ausgegebene Projektgelder
müssen zurückerstattet werden.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 6 bis 10 verwiesen.
11. Wie stellt die KfW sicher, dass die Kontrollmechanismen den erhöhten
Korruptionsrisiken in der Ukraine, insbesondere im Kontext des
andauernden Krieges, angemessen Rechnung tragen, und welche zusätzlichen
Maßnahmen wurden speziell für dieses Projekt entwickelt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Für die Ukraine gilt kein erhöhtes Korruptionsrisiko im Vergleich zu anderen
Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Etablierte Kontrollsysteme,
Verfahren und Regelungen des Projektträgers und der KfW zur Gewährleistung
der ordnungsgemäßen Mittelverwendung werden auch im Kontext des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine vollumfänglich angewandt. Jeder
Quartalsbericht des Projektträgers enthält eine aktualisierte Risikobewertung.
Korruptionsverdachtsfälle sind vertraglich verpflichtend unverzüglich zu
melden.
12. Welche Mechanismen gibt es, um die Transparenz der Mittelverwendung
für die deutsche Öffentlichkeit zu gewährleisten, insbesondere
hinsichtlich der Veröffentlichung von Prüfberichten und Quartalsberichten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Wie wird die Unabhängigkeit des externen Wirtschaftsprüfers
sichergestellt, und welche Qualifikationen oder Zertifizierungen müssen diese
Prüfer erfüllen, um die buchmäßige Prüfung durchzuführen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
NRC schreibt den Wirtschaftsprüfer gemäß einer zwischen KfW und NRC
vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung öffentlich aus. Bei der Auswahl
der Auditoren wird der Fokus auf die fachliche Kompetenz gelegt. Wie für jede
andere öffentliche Ausschreibung überprüft die KfW die Verfahrensschritte
(Ausschreibungsunterlagen, Evaluierungsbericht, Vertragsentwurf) und gibt
diese frei.
Der Auditor bestätigt seine Unabhängigkeit entsprechend international
anerkannter Standards.
14. Nach welchen strategischen und entwicklungspolitischen Kriterien
priorisiert die Bundesregierung die Förderung des Projekts in der Ukraine im
Verhältnis zu nationalen Infrastruktur- oder Sozialprojekten, und wie
wird die Balance zwischen internationalen Verpflichtungen und
nationalen Bedarfen gewährleistet?
Das Verhältnis von Förderungen für internationale Verpflichtungen und
nationalen Bedarfen ergibt sich aus den durch den Deutschen Bundestag
beschlossenen Haushaltsgesetzen. Es wird auf die entsprechenden Gesetzesbegründungen
verwiesen. Zudem wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Nach welchen Kriterien wurden die ukrainischen Kommunen für das
Projekt ausgewählt?
Zu den Auswahlkriterien gehören: Ausmaß der konfliktbedingten Schäden,
Durchführbarkeit der Maßnahmen, verfügbares Projektbudget, Sicherheitslage,
Umfang der Vertreibung, Bedürfnisse der Bevölkerung, Zugang und
Koordinierung mit lokalen Behörden sowie der Ausschluss von Doppelförderung durch
andere Vorhaben und Geber.
16. In welchen Regionen und Städten der Ukraine ist das Projekt
„Supporting Solutions“ aktiv, welche spezifischen Maßnahmen (Ergebnisse z. B.
Anzahl sanierter Gebäude, geschaffener Wohnplätze, unterstützter
Personen) wurden in jeder dieser Regionen oder Städte umgesetzt, und welche
konkreten Summen wurden hierbei jeweils ausgegeben?
Die Nennung der erfragten Orte ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die
Arbeit der lokalen Akteure erfolgt in der Ukraine unter fragilen
Sicherheitsbedingungen. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für
den Bestand der lokalen Organisationen vor Ort und für die Gesundheit und
ggf. sogar das Leben der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen
bedeuten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden
Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer
Partnerschaften erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der
Umsetzung von Entwicklungsprojekten mit sich bringen und damit die
funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als
Regierungsaufgabe gefährden. Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der
potentiellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche
Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung
als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der
Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter
Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige
Gefahr des Bekanntwerdens der Orte nicht hingenommen werden, weshalb nach
konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und der
betroffenen Einwohner und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten
Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier
ausnahmsweise Erstere überwiegen.
Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wie priorisiert die Bundesregierung die Verteilung der Fördermittel
zwischen den verschiedenen Regionen und Städten, und welche Kriterien
liegen dieser Entscheidung zugrunde?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
18. Welche Herausforderungen wurden in den jeweiligen Regionen oder
Städten bei der Umsetzung des Projekts identifiziert, und wie wurden
diese adressiert?
Aufgrund der Mobilisierung besteht ein allgemeiner Fachkräftemangel.
Steigende Kosten und Preise für Güter und Dienstleistungen aufgrund der Inflation
machen regelmäßige Budgetkalkulationen notwendig. Die weit verbreitete
Kontamination durch nicht explodierte Kampfmittel stellt im ganzen Land ein
erhebliches Sicherheitsrisiko dar und erfordert zusätzliche Sicherheitsanalysen.
19. Wie wird die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden in den jeweiligen
Regionen und Städten organisiert, um die Wirksamkeit und
Nachhaltigkeit der Projektergebnisse sicherzustellen?
Abstimmungen und Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden auf Gemeinde
(Hromada)- und Oblast-Ebene werden durch Vereinbarungen mit relevanten
Ministerien und Behörden formalisiert. Zudem werden Behörden an
verschiedenen Abstimmungs- und Arbeitsgruppen beteiligt, die über die spezifische
Projektarbeit hinaus geht.
20. Inwieweit wurden wirtschaftliche oder politische Interessen der
Bundesrepublik Deutschland insbesondere durch die Einbindung deutscher
Unternehmen oder Fachkräfte berücksichtigt, in welchem Umfang erfolgte
eine solche Einbindung, und war dies eine explizit formulierte
Zielsetzung der Projektplanung?
Es ist im politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, die Ukraine zu
stabilisieren, die Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung zu erhöhen und die
Binnenflüchtlingen in der Ukraine zu unterstützen. Deutsche Unternehmen
können sich zudem auf die Lieferungen und Leistungen des Vorhabens
bewerben
21. Welche Maßnahmen gewährleisten die Nachhaltigkeit der
Projektergebnisse nach Ablauf der Förderung, und wer trägt die Folgekosten?
NRC arbeitet eng mit zahlreichen dezentralen staatlichen ukrainischen Partnern
zusammen, was zur Nachhaltigkeit des Vorhabens beiträgt und eine geordnete
Übernahme bei Projektende ermöglicht. Die vom Projekt geförderte
Infrastruktur wird in die Verantwortung der zuständigen Behörden übergeben.
22. Welche Kriterien rechtfertigen die Zusammenarbeit mit dem Norwegian
Refugee Council (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die internationale Nichtregierungsorganisation wurde vor der Auswahl als
Projektträger auf folgende Kriterien überprüft: rechtlicher Status,
Organisationsstruktur, Kapazität, Erfahrung, Arbeitsteilung mit weiteren Akteuren.
23. Waren neben dem Norwegian Refugee Council weitere
Nichtregierungsorganisationen beteiligt, und wenn ja, welche, und wie wird deren
Mittelverwendung überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Um die Risiken durch nicht explodierte Kampfmittel zu mindern, wird
zusätzlich mit Norwegian People's Aid (NPA) zusammengearbeitet. Des Weiteren
wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
24. Wie wurde die Bedarfslage vor Ort ermittelt, und welche Kriterien lagen
der Analyse zugrunde?
Der Bedarf wurde gemeinsam mit den Gemeinden und lokalen Behörden
ermittelt und mit den jeweiligen kommunalen Entwicklungsplänen abgestimmt. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
25. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass primär
auf den Aufbau ukrainischer Selbsthilfekapazitäten gesetzt werden
müsste, anstatt externe Fördermittel bereitzustellen (bitte ausführen), und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Externe
Fördermittel sind unerlässlich, um kurzfristig die durch den Krieg stark beeinträchtigten
Strukturen zu stabilisieren und mittelfristig die Grundlage für nachhaltige
Selbsthilfekapazitäten zu schaffen. Über Programme des BMZ werden externe
Mittel gezielt eingesetzt, um lokale Institutionen, Unternehmen und
Kommunen zu stärken, die langfristig eigenständig agieren können. Dieser Ansatz
kombiniert unmittelbare Unterstützung mit der Förderung von
Eigenverantwortung und Resilienz, was sich in vergleichbaren Kontexten bewährt hat.
26. Welche konkreten Summen wurden jeweils für „vorbereitende, beratende
und kapazitätsaufbauende Maßnahmen wie die Reparatur beschädigter
Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten, der Ausbau von
Schutzräumen in Schulen, Reparaturen an Schulen und Gesundheitszentren
sowie von Rechtsberatungsleistungen“ ausgegeben (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
27. Wie viele beschädigte Gebäude in abgelegenen ländlichen Gebieten
wurden im Rahmen des Projekts im Jahr 2024 saniert, und welche Arten von
Gebäuden (z. B. Wohnhäuser, öffentliche Einrichtungen) waren betroffen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Für die Fragen 26 und 27 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
28. Werden die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie für Klimaneutralität und
Energieeffizienz (Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD), www.gebaeud
eforum.de/ordnungsrecht/eu-vorgaben/epbd/), insbesondere hinsichtlich
Maßnahmen wie Dämmung, Solaranlagen oder anderer energieeffizienter
Technologien, im Rahmen des Projekts „Supporting Solutions“
berücksichtigt, obwohl die Ukraine kein Mitgliedstaat der Europäischen Union
ist, und wenn ja, wie wird die Relevanz dieser Standards für die
Wiederaufbau- und Reparaturmaßnahmen begründet?
Das Projekt „Supporting Solutions“ berücksichtigt die wichtigsten Grundsätze
der EU-Gebäuderichtlinie. Die Ukraine ist bislang kein EU-Mitgliedstaat,
besitzt jedoch eine Beitrittsperspektive und ist offiziell EU-Beitrittskandidat.
29. Welcher Anteil der Fördermittel wurde 2024 für klimafreundliche
Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden eingesetzt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
30. In wie vielen Schulen wurden 2024 Schutzräume ausgebaut, und wie
viele Schülerinnen und Schüler profitieren direkt von diesen Maßnahmen
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 29 und 30 werden zusammen beantwortet.
Für die Fragen 29 und 30 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
31. Nach welchen entwicklungspolitischen und strategischen Überlegungen
rechtfertigt die Bundesregierung die Finanzierung von Reparaturen an
Gesundheitszentren in der Ukraine, und wie wird diese Förderung im
Kontext der Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems (z. B.
Infrastrukturdefizite, Personalengpässe) priorisiert und legitimiert?
Die Maßnahmen dienen der Stabilisierung der Gesundheitsversorgung in einem
von Krieg betroffenen Land und ermöglichen die medizinische Versorgung vor
Ort. Durch die Förderung der Gesundheitsversorgung wird der gesellschaftliche
Zusammenhalt und die Resilienz gestärkt und die gesellschaftlichen Folgen des
Kriegs abgemildert. Die Unterstützung ist damit auch im sicherheitspolitischen
Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Zudem stammen die Mittel für
diese Maßnahmen aus dem Haushalt des BMZ und stehen nicht in Konkurrenz
zu den Mitteln des deutschen Gesundheitssystems.
Des Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 14 und 20 verwiesen.
32. Welche konkreten „Reparaturen wurden an Schulen und
Gesundheitszentren“ im Jahr 2024 durchgeführt, und wie viele Einrichtungen wurden
jeweils instand gesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
33. Wie viele Personen haben im Rahmen des Projekts 2024 von
„Rechtsberatungsleistungen“ profitiert, welche Themen (z. B. Eigentumsrechte,
Sozialleistungen) wurden dabei vorrangig behandelt, und wie wird die
Wirksamkeit dieser Rechtsberatungsleistungen gemessen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
34. Welche „kapazitätsaufbauenden Maßnahmen“ wurden 2024 konkret
umgesetzt, und wie haben diese die lokale Verwaltung oder Gemeinschaften
in den ukrainischen Kommunen gestärkt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 33 bis 34 werden zusammen beantwortet.
Für die Fragen 32 bis 34 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
35. Wie wurde sichergestellt, dass die „vorbereitenden und beratenden
Maßnahmen“ 2024 in abgelegenen ländlichen Gebieten den tatsächlichen
Bedürfnissen der betroffenen Bevölkerung entsprechen (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es fanden Konsultationen mit lokalen Behörden, der Führung der Gemeinden
Hromada, und Einwohnerinnen und Einwohnern statt, um die dringendsten
Bedarfe zu identifizieren, zu priorisieren und eine gemeindenahe Planung
sicherzustellen. Wo immer möglich, wird ein Ansatz verfolgt, der ganze Wohngebiete
adressiert, um die Wirkung und Effizienz der eingesetzten Mittel zu
maximieren. Darüber hinaus koordiniert NRC seine Arbeit mit anderen humanitären
und Entwicklungsakteuren.
36. Welche Kriterien wurden verwendet, um die priorisierten ländlichen
Gebiete für die Reparaturen von Gebäuden im Jahr 2024 auszuwählen, und
warum wurde der Fokus auf diese Regionen gelegt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Auswahl erfolgte gemäß den Empfehlungen der lokalen Behörden unter
Berücksichtigung der Hilfsbedürftigkeit der Haushalte, die in ländlichen
Gegenden oftmals spät oder gar nicht von Hilfeleistungen erreicht werden. Bei
den zur Unterstützung ausgewählten Infrastruktureinrichtungen wurde
zusätzlich ein stabiles Umfeld sowie die Anzahl der Binnenvertriebenen und
Rückkehrenden berücksichtigt, um Inklusion und sozialen Zusammenhalt zu stärken.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung
im Vergleich zu ähnlichen Projekten in anderen Ländern?
38. Welche Fortschritte wurden bei der Umsetzung des Vorhabens für
Rückkehrende und verbleibende Gemeinschaften erzielt (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
39. Welche spezifischen Kriterien und Risiken, insbesondere im
Zusammenhang mit dem Kriegskontext wie explosive Kampfmittel und Kriegsreste,
führten zur Einstufung des Projekts in die „Umwelt- und
Sozialrisikokategorie B+“ gemäß der KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie (2023), und
welche Minderungsmaßnahmen wurden implementiert, um die
identifizierten Umwelt- und Sozialauswirkungen (z. B. Staubbildung, Lärm,
Arbeitssicherheit) zu bewältigen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt wurde als „B+“ eingestuft, da es moderate, vorübergehende
Umwelt- und Sozialrisiken birgt, die lokal begrenzt und umkehrbar sind. Diese
Einstufung berücksichtigt insbesondere die Risiken durch explosive
Kampfmittel (EO) und explosive Kriegsreste (ERW) im Kriegskontext. Um diese Risiken
zu minimieren, wurden alle Projektstandorte gründlich geprüft, und
Maßnahmen gemäß internationalen Standards (z. B. IMAS) umgesetzt.
40. Welche Fortschritte wurden beim Bau oder der Bereitstellung von
Wohnraum für Binnenvertriebene erzielt, und nach welchen
entwicklungspolitischen Kriterien wird diese Förderung im Kontext der
Wohnraumbedarfe in Deutschland legitimiert und priorisiert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antworten zu
den Fragen 14 und 20 verwiesen.
41. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung auf das Projekt, falls
ein Frieden in der Ukraine eintritt, insbesondere hinsichtlich der
Fortführung der Maßnahmen und der langfristigen Unterstützung von
Binnenvertriebenen?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Folgen von
Friedensverhandlungen für die Umsetzung des Projekts, insbesondere in Bezug
auf die Rückkehr von Binnenvertriebenen und den Wiederaufbau?
43. Welche Anpassungen plant die Bundesregierung für das Projekt, um auf
einen möglichen Friedensprozess zu reagieren, und wie werden die
Fördermittel in diesem Szenario priorisiert?
Die Fragen 41 bis 43 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund der volatilen Lage und des unbeständigen operativen Umfelds erfolgt
die Maßnahmenplanung stufenweise. Anpassungen sind möglich, unter
Kriegsebenso wie unter Friedensbedingungen.
Das Projekt zielt darauf ab, kurzfristige Bedürfnisse und langfristige
Entwicklungsziele zu erfüllen. Ein Friedensschluss würde Maßnahmen erleichtern, neu
ausrichten und stärker auf Wiederaufbau fokussieren. Die Förderung von
Resilienz und sozialem Zusammenhalt bleibt zentral, um Konfliktfolgen zu
bewältigen und Stabilität zu sichern. Daher ist die Grundausrichtung des Projekts auch
im veränderten Kontext weiterhin sinnvoll. Weitere Umsteuerungsmaßnahmen
hängen von den genauen Friedensumständen und daraus folgenden
Entwicklungen ab.
44. Welche Gefahren sieht die Bundesregierung für die vom Projekt
geförderten Gebiete, falls kriegerische Handlungen diese Regionen erreichen,
und welche Maßnahmen gibt es, um die Projektergebnisse zu schützen?
45. Wie plant die Bundesregierung, die Sicherheit der umgesetzten
Infrastruktur (z. B. sanierte Gebäude, Schutzräume) in den geförderten
Gebieten im Falle einer Eskalation der kriegerischen Handlungen zu
gewährleisten?
Die Fragen 44 und 45 werden zusammen beantwortet.
Der Projektträger NRC verfolgt bei der Projektdurchführung einen
risikosensiblen Ansatz, der standortspezifische Bewertungen umfasst. In Abstimmung
mit der KfW wurden Projektstandorte ausgewählt, in denen sowohl ein hoher
humanitärer Bedarf besteht als auch davon auszugehen ist, dass sie unter der
Kontrolle der ukrainischen Regierung bleiben werden. Dies trägt dazu bei, das
Risiko einer Beschädigung der sanierten Infrastruktur zu verringern. Darüber
hinaus hält NRC Notfallpläne bereit, um die Maßnahmen im Falle einer
Verschlechterung der Sicherheitslage anzupassen.
46. Wie evaluiert die Bundesregierung die Effektivität der „Plattform
Wiederaufbau Ukraine“ hinsichtlich ihrer Rolle als Impulsgeber für die
Vernetzung nichtstaatlicher Akteure und die Initiierung konkreter
Wiederaufbauvorhaben, und welche quantitativen (z. B. Anzahl vernetzter
Akteure, abgeschlossene Partnerschaften) sowie qualitativen (z. B. Art und
Wirkung initiierter Projekte) Indikatoren belegen den Beitrag der
Plattform zur Umsetzung der Wiederaufbauziele der ukrainischen Regierung
seit ihrer Gründung im März 2023 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Plattform Wiederaufbau Ukraine ermöglicht es seit März 2023 relevanten
Akteursgruppen wie Kommunen, Wissenschaft, Wirtschaft und
Zivilgesellschaft, sich zum Wiederaufbau der Ukraine fachlich auszutauschen, Wissen zu
teilen und sich zu vernetzen. Sie hat nicht zur Aufgabe, konkrete
Wiederaufbauvorhaben zu initiieren.
Die Bundesregierung misst die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ anhand der
folgenden Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen mit
Vernetzungs- oder Fachaustauschkomponenten, Anzahl der Formate zur Steigerung
der Partizipation von Teilnehmenden, Anzahl der Formate zur Vernetzung mit
Akteurinnen und Akteuren und Anzahl der Teilnehmenden.
Zudem finden Auswertungen der durchgeführten Veranstaltungen und Formate
und Befragungen der Teilnehmenden statt.
Seit März 2023 fanden insgesamt 85 Informations-, Fach- und
Netzwerkveranstaltungen mit insgesamt 6 300 Teilnahmen statt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]