Förderung des Zivilen Friedensdienstes durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/7595)
Text
Förderung des Zivilen Friedensdienstes durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Antwort zu Drs. 21/7595)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8097
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis
Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7595 –
Förderung des Zivilen Friedensdienstes durch das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) fördert seit vielen Jahren über die Engagement Global gGmbH den
Zivilen Friedensdienst (ZFD; vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuch
e?title=Ziviler+Friedensdienst+%28ZFD%29&limit=50&offset=0).
Der ZFD ist nach eigenen Angaben im Transparenzportal des Bundes ein
Instrument der zivilen Krisenprävention, Konfliktbearbeitung und
Friedensförderung. Er unterstützt weltweit Projekte der gewaltfreien Konfliktbearbeitung
und orientiert sich dabei unter anderem am Nachhaltigkeitsziel 16 der Agenda
2030 (a. a. O.).
Nach Angaben des Transparenzportals des Bundes sind zum Suchbegriff
„Ziviler Friedensdienst (ZFD)“ derzeit insgesamt 14 Maßnahmen
beziehungsweise Fördervorgänge erfasst (a. a. O.).
Für die ausgewählten Maßnahmen wird ein gesamtes Finanzierungsvolumen
von 824,76 Mio. Euro und werden Kofinanzierungen von 0 Euro sowie
Gesamtausgaben von 770,75 Mio. Euro ausgewiesen (a. a. O.).
Zu den im Transparenzportal des Bundes und in den IATI-Daten (IATI =
International Aid Transparency Initiative) ausgewiesenen Maßnahmen zählen
insbesondere:
– DE-1-202549491 (2026 bis 2028, geplant),
– DE-1-202509016 (2026 bis 2028, geplant),
– DE-1-202409019 (2024),
– DE-1-202309029 (2023),
– DE-1-202209484 (2022),
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 21. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– DE-1-202109007 (2021 bis 2024),
– DE-1-202009009 (2020 bis 2023),
– DE-1-201809003 (2018 bis 2019),
– DE-1-201709484 (2017),
– DE-1-201609486 (2016),
– DE-1-201509488 (2015),
– DE-1-201440569 (seit 2014, Enddatum nicht angegeben),
– DE-1-201409481 (2014) und
– DE-1-201309483 (2013).
Nach Angaben von Engagement Global und des ZFD-Konsortiums wurden
seit 1999 rund 1 700 Friedensfachkräfte in mehr als 60 Länder entsandt (vgl.
www.engagement-global.de/files/2_Media/Publikationen/Angebotsblatt/Ange
botsblatt_ZFD.pdf). Im Jahr 2024 waren nach Angaben des Konsortiums rund
380 Fachkräfte in etwa 45 Ländern tätig (a. a. O.). Der ZFD wird von neun
Trägerorganisationen als Gemeinschaftswerk staatlicher und
zivilgesellschaftlicher Akteure umgesetzt (a. a. O.).
1. Welche konkreten Einzelprojekte, Teilprojekte und operativen Vorhaben
wurden im Rahmen der 14 Maßnahmen jeweils umgesetzt oder werden
umgesetzt, und wie begründet sich deren inhaltliche und finanzielle
Ausgestaltung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten Leistungen, Aktivitäten und Arbeitspakete wurden im
Rahmen der einzelnen Projekte jeweils erbracht (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
3. In welchen Ländern und Regionen wurden die Maßnahmen umgesetzt,
und in welchem finanziellen Umfang entfielen Mittel jeweils auf die
einzelnen Länder bzw. Regionen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet.
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 14 Maßnahmen bilden die
zuwendungsrechtliche Bereitstellung der Projektmittel zur Umsetzung des
Gesamtprogramms des Zivilen Friedensdienstes an die Servicestelle Engagement
Global gGmbh ab.
Die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Einzelprojekte wird u. a.
durch das reguläre Antragsverfahren, jährliche Portfoliogespräche und
trägerübergreifende Länderstrategien zwischen dem BMZ und den ZFD-
Trägerorganisationen vereinbart.
Zur weiteren Aufgliederung im Sinne der Fragestellung wird auf entsprechende
Angaben in der öffentlich einsehbaren Projektdatenbank des ZFD-Konsortiums
unter www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekte verwiesen.
Darüber hinaus können die Fragen 1 und 2 nach sorgfältiger Abwägung des
parlamentarischen Informationsanspruchs mit dem Interesse der
Bundesregierung an einer funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung nicht
offen erfolgen. Es wird auf die als Verschlusssache „VS-Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage 1 verwiesen, die separat an den Deutschen
Bundestag übersandt wird.*
Insbesondere umfasst die Antwort der Bundesregierung auch Informationen,
deren Veröffentlichung die besonders schützenswerten Interessen der
handelnden Akteure des Zivilen Friedensdienstes nachteilig berühren kann. Diese sind
teils Drohungen und Repression gegen ihre Arbeit sowie gegen ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt. Die Bundesregierung sieht sich dem Schutz
der im jeweiligen Konfliktkontext tätigen zivilgesellschaftlichen
Organisationen verpflichtet. Ein entsprechender Schutz ist auch für die nach dem
Entwicklungshelfergesetz entsandten Friedensfachkräfte zu gewährleisten.
Eine offene Beantwortung kann die bestehenden Vertrauensverhältnisse
nachhaltig beeinträchtigen und das Schaffen neuer Partnerschaften erschweren. Dies
würde eine Beeinträchtigung von Maßnahmen des Zivilen Friedensdienstes mit
sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der
Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden. Die Kenntnisnahme
durch Unbefugte könnte sich daher im Sinne der Anlage III der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung – VSA) nachteilig auf die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
auswirken. Die Beantwortung der Fragen wurde zudem auf den Zeitraum von
zehn Jahren und damit auf die Aufbewahrungsfrist für elektronische Akten
eingegrenzt. Angaben für weiter zurückliegende Zeiträume sind nicht über ein IT-
gestütztes Verfahren zentral abrufbar, sondern müssten händisch in jedem
Einzelvorgang ermittelt und zusammengefasst werden. Hierzu müssten rund 450
Vorgänge händisch durchgesehen und im Sinne der Fragestellung aufbereitet
werden, was einen Umfang von bis zu 700 Arbeitsstunden oder 87 Arbeitstage
bedeuten würde. Die Auswertung der Dokumente würde die Ressourcen des
Referats in dieser Zeit nahezu vollständig beanspruchen und dessen
Aufgabenerfüllung im Übrigen zum Erliegen bringen. Das Bundesverfassungsgericht hat
in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161,
197).
4. Welche lokalen Partnerorganisationen waren an der Umsetzung der
Projekte beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte nach Name,
Sitzstaat, Rechtsform, institutioneller Funktion im Projekt,
Förderzeitraum sowie zugewiesenem Finanzvolumen aufschlüsseln)?
Die administrative und organisatorische Steuerung des Programms des Zivilen
Friedensdienstes erfolgt über die Engagement Global gGmbH als
Servicegesellschaft. Es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Engagement Global und
den Trägerorganisationen zu jedem einzelnen Projekt; im Rahmen der
Antragsprüfung werden die Partnerorganisationen projektspezifisch angegeben. Über
die projektbezogene Bearbeitung hinaus erfolgt keine übergeordnete
elektronische Erfassung aller lokalen Partnerorganisationen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
* Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklunghat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
5. Welche unmittelbaren und mittelbaren Zahlungsempfänger
(einschließlich Unterauftragnehmer und weitergeleiteter Mittelempfänger) erhielten
im Rahmen der Maßnahmen finanzielle Mittel (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Eine Weiterleitung von Mitteln durch die Trägerorganisationen an lokale
Partnerorganisationen erfolgt nicht in allen Fällen und nur in projektspezifischen
Kontexten. Eine systematische Erfassung aller Partnerorganisationen, die
Mittelweiterleitungen erhalten, erfolgt auf Programmebene nicht. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 sowie 4 verwiesen.
6. Wie verteilen sich die seit 2013 bewilligten Mittel auf die einzelnen
Trägerorganisationen des ZFD-Konsortiums nach Haushaltsjahr und
Organisation (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort auf die Fragen 1 bis 3 sowie auf Anlage 2 verwiesen.*
7. Welche Mittelanteile entfallen auf die Engagement Global gGmbH für
Steuerung, Verwaltung, Monitoring, Abrechnung und
programmbezogene Eigenleistungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Sinne der Fragestellung entfielen hierauf Mittelanteile von durchschnittlich
0,61 Prozent.
8. Wie verteilen sich die eingesetzten Mittel auf Ausgaben im Einsatzland
sowie auf Ausgaben im Inland, insbesondere auf
a) Personal,
b) Verwaltung,
c) Reisen,
d) Vorbereitung und Schulung,
e) Monitoring und Evaluierung und
f) Projektmittel im Einsatzland
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Beantwortung erfolgt entlang der u. a. bei Antragstellung und
Nachweisführung etablierten Finanzplanpositionen. Entsprechend der Antwort auf die
Fragen 1 bis 3 wird die Antwort auf die letzten zehn Jahre begrenzt. Bezüglich
der Nennung der Einzelkosten laufender Maßnahmen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/21800 verwiesen.
Für die Jahre ab 2024 liegen noch keine Schlussrechnungen vor, so dass keine
abschließende Angabe der Kosten erfolgen kann.
Die Beantwortung umfasst folgende entstandene Ausgaben von 2016 bis 2023:
– Personalkosten im Einsatzland 242 853 765,08 Euro
– Projektbezogene Personalmehrausgaben dt. Träger 38 116 125,05 Euro
– Personalmittel Engagement Global 3 061 702,94 Euro
– Verwaltungskostenzuschuss 40 329 153,70 Euro
– Investitionen 16 436 022,58 Euro
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8097 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
– Laufende Sachausgaben 49 736 120,82 Euro
– Weitere umsetzungsbezogene Ausgaben 98 824 040,06 Euro
– Begleitausgaben 15 353 074,32 Euro.
Eine generelle Differenzierung nach Inlands- und Auslandsausgaben ist nicht
durchgängig Teil der Beantragungs- und Nachweislogik und wird nicht explizit
in Finanzierungsplanpositionen abgebildet.
9. Wie setzt sich der Personalbestand der Maßnahmen jeweils zusammen
(entsandte Fachkräfte, lokale Mitarbeitende, administrative Kräfte), und
wie ist die jeweilige Organisationsstruktur vor Ort sowie innerhalb der
Engagement Global gGmbH ausgestaltet (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Personalbestand von Engagement Global kann nicht auf Ebene einzelner
Maßnahmen berechnet werden.
Für die entsandten Friedensfachkräfte kann die Frage durch Angabe der
jährlichen Neuentsendungen (siehe Anlage 1) beantwortet werden. Außerdem
enthält die öffentlich einsehbare Projektdatenbank des ZFD-Konsortiums unter
www.ziviler-friedensdienst.org/de/projekte für laufende Maßnahmen
entsprechende Angaben.
Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung werden nicht übergreifend erfasst.
10. Welche Gesamtkosten sind seit 2013 für Personalaufwendungen
(einschließlich Gehälter, Zulagen, Sozialabgaben, Versicherungen und
sonstiger Vergütungsbestandteile) im Rahmen der Maßnahmen entstanden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
11. Nach welchen Vergütungs-, Tarif- und Abrechnungsstrukturen werden
entsandte Fachkräfte sowie administratives Personal vergütet, und wie
erfolgt die Abrechnung dieser Kosten gegenüber dem BMZ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Vergütung von Fachkräften erfolgt nach dem
Entwicklungshelferentsendegesetz und den Unterhaltsrichtlinien der Entsendedienste für Fachkräfte im
Entwicklungsdienst. Die Abrechnung erfolgt projektbezogen.
Die Entlohnung des administrativen Personals bei Engagement Global erfolgt
nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst.
Trägerorganisationen des Zivilen Friedensdienstes erhalten eine Pauschale zum
Ausgleich von Personalmehrkosten, die durch die Betreuung der
Friedensfachkräfte entstehen. Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Nach welchen Kriterien, Verfahren und Standards werden Fachkräfte
ausgewählt und qualifiziert, und welche Prüfmechanismen bestehen
hinsichtlich Eignung und Unabhängigkeit (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
13. Welche konkreten Aufgaben und Funktionen nahmen die entsandten
Fachkräfte in den jeweiligen Projekten wahr (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Die Auswahl der Fachkräfte erfolgt anhand von öffentlichen
Stellenausschreibungen und den darin definierten Qualifikationsvoraussetzungen. Diese richten
sich nach den spezifischen Projektkontexten, in denen gearbeitet werden soll.
14. Welche Zielindikatoren wurden für die einzelnen Maßnahmen definiert,
und wie erfolgt deren Messung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Zielindikatoren werden im Rahmen der Antragstellung durch die ZFD-
Träger projektspezifisch formuliert durch Engagement Global, in Absprache
mit dem BMZ, überprüft. Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen
Nachweisprüfung erfolgt projektbezogen eine Gegenüberstellung der SOLL-Indikatoren
mit den IST-Indikatoren und eine Überprüfung der Ergebnisse durch
Engagement Global.
15. Welche Ergebnisse wurden auf Ebene der einzelnen Maßnahmen im
Hinblick auf die definierten Indikatoren erzielt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Ergebnisse sind Gegenstand der jeweiligen, projektbezogenen
Berichterstattung.
16. Welche internen und externen Evaluierungen wurden seit 2013
durchgeführt, jeweils unter Angabe von Evaluator, Zeitraum und Kosten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche zentralen Ergebnisse und Empfehlungen ergaben sich aus den
Evaluierungen, und in welchem Umfang wurden diese umgesetzt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Aktuell erfolgt eine Evaluierung des ZFD durch das Deutsche
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval). Die Evaluierung ist noch
nicht abgeschlossen, abschließende Angaben zu Zeitraum und Kosten können
daher nicht gemacht werden.
18. Auf welcher Grundlage erfolgt die Annahme eines
Wirkungszusammenhangs zwischen ZFD-Maßnahmen und Konfliktprävention bzw.
Konfliktreduktion (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
19. Welche Nachweise liegen für einen kausalen oder zumindest plausiblen
Zusammenhang zwischen ZFD-Interventionen und einer Reduktion
gewaltsamer Konflikte vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Der Wirkungszusammenhang geht insbesondere auf die Friedensarbeit der in
dem jeweiligen Konfliktkontext tätigen und lokal vernetzten
Partnerorganisationen zurück, die durch den ZFD unterstützt und gestärkt wird.
Wirkungszusammenhänge werden über plausibilisierte Annahmen und
Prozessindikatoren kontinuierlich im Rahmen der Nachweisprüfung geprüft.
20. Welche Risikoanalysen wurden vor Bewilligung der Maßnahmen
durchgeführt, und welche politischen, sicherheitsrelevanten und operationellen
Risiken wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
21. Welche Prüfmechanismen bestehen für die Mittelverwendung, und in
welchen Intervallen erfolgen Prüfungen, Audits und
Verwendungsnachweiskontrollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Vorgaben wird die Mittelverwendung
durch projektbezogene Verwendungsnachweise sowie einen
Gesamtverwendungsnachweis für das abgelaufene Haushaltsjahr nachgewiesen. Hinzu
kommen gegebenenfalls turnus- und anlassbezogene Prüfungen.
22. Welche Beanstandungen wurden seit 2013 im Rahmen von Prüfungen
festgestellt, und welche Konsequenzen ergaben sich daraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
23. In wie vielen Fällen wurden Mittel ganz oder teilweise zurückgefordert
oder nicht bewilligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
24. In wie vielen Fällen wurden Korruptionsverdachtsfälle, Verstöße gegen
Förderbedingungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten festgestellt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 22 bis 24 werden zusammen beantwortet.
Es gibt keinen Fall, in dem Mittel vollständig zurückgefordert werden mussten.
In Einzelfällen wurden kleinere Summen zurückgefordert und durch die Träger
des ZFD erstattet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zur
Schriftlichen Frage des Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache
9/0054 verwiesen. Bezüglich der Nichtbewilligung wird auf die Antwort zu
Frage 25 verwiesen.
25. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl lokaler
Partnerorganisationen, und welche Ausschlusskriterien werden angewendet (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Auswahl der Partnerorganisationen erfolgt durch die ZDF-
Trägerorganisationen nach Projektkontext. Im Rahmen der Antragsprüfung erfolgt eine
Überprüfung der EU-Sanktionsliste sowie eine außenpolitische
Unbedenklichkeitsprüfung durch das Auswärtige Amt, welche für eine Förderzusage positiv
ausfallen muss.
26. In welchem Umfang erfolgte im Rahmen der Maßnahmen eine
Zusammenarbeit mit politischen Parteien, Parlamenten, Medien oder sonstigen
politischen Akteuren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Politische Parteien und Parlamente sind keine direkten Partner im Rahmen von
ZFD-Maßnahmen. Mit Medien oder sonstigen politischen Akteuren wird
punktuell zusammengearbeitet, wenn es den Projektzielen förderlich ist.
27. Welche institutionellen Vorkehrungen bestehen, um eine Einmischung in
innerstaatliche politische Prozesse der Partnerländer auszuschließen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der ZFD arbeitet vorrangig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen
zusammen, die sich für Gewaltfreiheit in Konflikten engagieren. Sie werden in ziviler
Konfliktbearbeitung geschult. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25
verwiesen.
28. Welche konkreten Projekte und Ergebnisse wurden im Rahmen der
Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“
erzielt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 4 und 5 verwiesen.
29. Welche messbaren Beiträge zur Reduktion von Flucht- und
Migrationsursachen werden den ZFD-Maßnahmen zugeschrieben (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Maßnahmen des ZFD im Migrations- und Fluchtkontext finden oft in
Erstaufnahmeländern nahe der Herkunftsregionen statt. Eine Reduzierung von
Konfliktpotential zwischen Aufnahmegemeinden und Flüchtlingsgemeinschaften
wirkt sich grundsätzlich auch positiv auf lokale Lebensbedingungen und damit
den Verbleib in der Nähe der Herkunftsregion aus. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 18 verwiesen.
30. Welche projektbezogenen Informationen liegen der Bundesregierung vor,
die weder im Transparenzportal des Bundes noch in den veröffentlichten
IATI-Daten enthalten sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung hat sich im IATI-Prozess grundsätzlich zur Transparenz
über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese
Verpflichtung kann jedoch durch die Regeln des Geheimschutzes, der Datenschutz-
Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem
Informationsfreiheitsgesetz eingeschränkt werden.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Zivilen
Friedensdienstes im Gesamtkontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Zivile Friedensdienst ist aus Sicht der Bundesregierung im Gesamtkontext
der Entwicklungszusammenarbeit ein effektives und lokal wirksames
Programm zur zivilen Konfliktbearbeitung. Im Übrigen wird auf die Antworten zu
den Fragen 18 und 29 verwiesen.
32. Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Risiken von
Fehlverwendung, Interessenkonflikten oder ineffizienter Mittelverwendung
im Rahmen des ZFD systematisch zu minimieren (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 25 verwiesen.
33. Aus welchen Gründen ist bei der Maßnahme DE-1-201440569 kein
Enddatum angegeben, und nach welchen Kriterien wird über die zeitliche
Begrenzung, Fortführung oder Entfristung dieser Maßnahme entschieden
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Laufzeitende wird turnusmäßig mit der Veröffentlichung der nächsten IA-
TI-Meldung in den Daten einsehbar sein.
Anlage 2 – Antwort auf Frage 6 der KA BT-Drs. 21-7595 der AfD-Fraktion -Verteilung der Mittel auf die ZFD-Träger (in Euro)
Träger 2016 2017 2018 2019 2020 2021
AGDF 385.000,00 € 360.000,00 € 363.300,00 € 654.540,00 € 360.000,00 € 407.000,00 €
AGIAMONDO 6.583.770,00 € 8.171.304,00 € 11.123.459,88 € 14.864.425,00 € 12.797.477,00 € 11.484.226,00 €
BfdW 2.341.300,00 € 3.512.059,00 € 3.615.061,00 € 5.477.375,00 € 6.628.545,00 € 8.474.393,00 €
EIRENE 2.442.000,00 € 3.087.000,00 € 3.033.000,00 € 3.560.000,00 € 3.294.000,00 € 4.063.000,00 €
GIZ 12.924.616,00 € 16.113.845,00 € 19.619.297,00 € 24.035.719,00 € 25.821.189,00 € 27.633.346,00 €
pbi 3.392.209,00 € 3.697.280,00 € 3.677.119,00 € 4.695.091,00 € 4.512.816,00 € 4.817.326,00 €
KURVE
Wustrow 1.252.434,00 € 1.508.331,00 € 1.594.780,00 € 1.508.560,00 € 1.597.551,00 € 1.607.554,00 €
ProPeace 4.680.698,00 € 5.644.742,00 € 6.366.578,00 € 8.435.468,00 € 8.664.575,00 € 11.155.585,00 €
WFD 3.007.201,00 € 3.574.545,00 € 4.404.996,00 € 5.387.552,00 € 5.300.233,00 € 5.487.200,00 €
Träger 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029
AGDF 314.000,00 € 424.680,00 € 537.246,00 € 689.720,00 € 594.720,00 € 460.000,00 € 461.500,00 € 0,00 €
AGIAMONDO 14.460.840,00 € 14.116.760,00 € 13.902.147,00 € 13.900.000,00 € 12.886.600,00 € 9.851.000,00 € 5.008.100,00 € 2.100.000,00 €
BfdW 9.587.926,00 € 11.214.966,00 € 10.857.404,00 € 9.867.370,00 € 8.864.349,00 € 5.403.400,00 € 2.784.310,00 € 0,00 €
EIRENE 4.180.000,00 € 4.838.000,00 € 5.336.940,00 € 6.420.000,00 € 5.907.000,00 € 5.672.153,00 € 4.550.000,00 € 2.325.000,00 €
GIZ 25.979.076,00 € 28.804.410,00 € 27.412.000,00 € 27.366.500,00 € 27.040.000,00 € 15.130.000,00 € 7.830.000,00 € 0,00 €
pbi 4.980.160,00 € 6.359.250,00 € 6.359.590,00 € 7.310.000,00 € 7.478.600,00 € 7.023.267,00 € 5.158.060,00 € 2.700.000,00 €
KURVE
Wustrow 1.670.827,00 € 1.938.034,00 € 1.854.700,00 € 1.927.308,00 € 2.229.565,00 € 1.890.000,00 € 955.000,00 € 0,00 €
ProPeace 7.904.999,00 € 10.375.600,00 € 10.464.672,00 € 11.785.000,00 € 11.488.185,00 € 6.780.000,00 € 0,00 € 0,00 €
WFD 5.171.302,00 € 6.225.800,00 € 6.023.801,00 € 5.837.972,00 € 5.268.001,00 € 4.230.000,00 € 3.050.000,00 € 1.275.000,00 €
Erläuterung der Abkürzungen: AGDF - Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, BfdW – Brot für die Welt, GIZ - Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit, pbi - peace brigades international, WFD – Weltfriedensdienst.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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