Rede von Alexander Dobrindt (Bundesminister des Innern) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Alexander Dobrindt (Bundesminister des Innern) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bünger, ich kann nur sagen: die gleichen falschen Antworten von links außen und rechts außen. Wer führt Ihnen beiden eigentlich die Feder?
Deutschland ist Zielscheibe von hybriden Bedrohungen. Dagegen müssen wir uns rüsten. Wir sind nicht Rückzugsraum von Aggressoren, sondern Operationsraum von Terrorismus, von Extremismus, von fremden Mächten. Dagegen müssen wir uns rüsten. Spionage, Sabotage, Cyberangriffe und hybride Anschläge sind die neue ständige Gefahrenrealität. Dagegen müssen wir uns rüsten.
Und im Zentrum dieser Angriffe steht der ständige Versuch der Destabilisierung. Die Destabilisierung unseres Landes, der Bevölkerung und unserer Demokratie. Und dabei den Verfassungsschutz zu stärken, heißt schlichtweg, unsere Demokratie zu stärken. Verfassungsschutz ist Demokratieschutz, meine Damen und Herren.
Wir legen mit diesem Reformgesetz in der Tat den Grundstein für eine neue Zeitrechnung bei den Nachrichtendiensten.
Ja, aus Nachrichtendiensten werden echte Geheimdienste. Aus der Beschaffung von Informationen über Bedrohungen wird echte Abwehr von Gefahren, Anschlägen und Terror. Das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie, meine Damen und Herren.
Und wir bringen unsere Dienste auf Augenhöhe mit unseren europäischen Partnern, selbstverständlich. Wir machen unsere Dienste zu vollwertigen Kooperationspartnern im Kampf gegen internationalen Terrorismus und Staatsterrorismus. Und der Schlüssel dazu sind operative Fähigkeiten, selbstverständlich. Ein Beispiel dazu, das uns ja zurzeit immer wieder beschäftigt: Wenn ein Bombenanschlag auf Deutschland geplant ist und dieser identifiziert wird, dann muss es doch schlichtweg möglich sein, dass unser Verfassungsschutz als Abwehrdienst den Sprengstoff auch entschärft, austauscht oder manipuliert. Das ist Schutz von Land, Bevölkerung und Demokratie, meine Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr von Notz, lassen Sie mich auch darauf eingehen: Ihre Kritik ist sehr kurzsichtig und ehrlicherweise auch durchsichtig. Sie argumentieren nach dem Motto: Operative Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr sind notwendig, wenn es um den Auslandsgeheimdienst geht, den BND.
Aber Sie sagen dann gleichzeitig: Operative Fähigkeiten sind nicht notwendig, wenn es um den Inlandsdienst geht, den Verfassungsschutz.
Schauen wir uns doch mal die Lage an: Fremde Mächte nehmen Deutschland ins Visier. Sie planen hier Anschläge, sie planen hier Staatsterrorismus.
Dagegen wollen Sie sich mit einem Abwehrdienst wehren, solange diese Planungen im Ausland stattfinden. Aber Sie wollen sich nicht mehr wehren, wenn diese Planungen schon nach Deutschland gedrungen sind, die Vorbereitungen hier stattfinden.
Wir brauchen beides, um uns gegen den Staatsterrorismus und die fremden Mächte zu rüsten.
Herzlichen Dank dafür.
Relationen
- part_of → Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- part_of_vorgang → Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes
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