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Rede von Dr. Günter Krings (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts.

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Text

Rede von Dr. Günter Krings (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wundert ja nicht, dass auch bei dieser Debatte von den Extremen in diesem Hause nur die Gefahren beschworen werden, die angeblich von zusätzlichen Befugnissen unserer Nachrichtendienste ausgehen. Aber es ist doch ganz gut, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer dieser Debatte noch einmal feststellen können, dass jedenfalls diese Partei hier rechts keine Partei der inneren Sicherheit ist, sondern in Wahrheit nur zerfressen ist vom Misstrauen gegen unsere Sicherheitsbehörden. Und das haben deren Mitarbeiter nicht verdient. Vor nicht einmal 14 Tagen hat uns hingegen der 25. Jahrestag der Anschläge auf das World Trade Center nochmals in Erinnerung gerufen, welche tatsächlichen Katastrophen entstehen, wenn Nachrichtendienste nicht optimal aufgestellt sind. Der Bericht der Untersuchungskommission zum 11. September stellte daher schon 2004 ganz nüchtern fest: Gute Nachrichtendienste helfen, Kriege zu gewinnen. Die besten Nachrichtendienste helfen, sie überhaupt zu verhindern. – Genau darum geht es doch: Wer Menschen schützen und Kriege und Anschläge verhindern will, der muss Nachrichtendienste stärken. Und genau das tun wir mit unserem heutigen Gesetzentwurf. Der abscheuliche Anschlag auf den Berliner CSD oder der russische Staatsterrorismus am Flughafen Leipzig/Halle führen uns vor Augen, dass sowohl unsere technischen Mittel als auch die für ihren Einsatz erforderlichen rechtlichen Befugnisse hinter dem Notwendigen zurückbleiben. Es reicht eben nicht aus, sich nach einem Terroranschlag vor die Kamera zu stellen und eine bessere Abwehr zu fordern. Wer mitfühlende Worte äußert, muss auch gesetzgeberisch handeln. Und deshalb waren auch die Forderungen aus den Reihen der Grünen, der Verfassungsschutz müsse stärker als Frühwarnsystem agieren, richtig. Aber wie passt das mit Ihrer Fundamentalkritik zusammen, er dürfe seinen Bürgern nicht geheim gegenübertreten? Meine Damen und Herren, zu einer ehrlichen Politik gehört, dass wir unseren Diensten endlich die Fähigkeiten geben, die wir doch längst einfordern. Das heißt konkret, dass wir ihnen etwa auch das Recht geben müssen, Angriffe nicht nur interessiert zu beobachten, sondern auch aktiv abzuwehren. Mir reicht es nicht, wenn unsere Dienste etwa russische Cyberangriffe und chinesische Spionage sehen. Ich will, dass sie sie auch aktiv stoppen. Unsere Feinde kennen unsere Schwächen, und sie nutzen sie täglich gnadenlos gegen uns aus. Wir müssen für unsere eigene Sicherheit sorgen; denn niemand anderes wird das für uns tun. Und gerade deshalb dürfen unsere Dienste keine geringeren Befugnisse und Handlungsmöglichkeiten haben als die unserer demokratischen europäischen und außereuropäischen Partner. Sicherheit durch Nachrichtendienste gibt es angesichts globaler Bedrohungen nur als vernetzte Sicherheit. Die dazu nötige enge Zusammenarbeit lebt aber vom Austausch von Erkenntnissen. Und Austausch heißt eben, dass Erkenntnisse in beide Richtungen fließen müssen. Wer seine eigenen Dienste blind- und taubmacht, hat wenig anzubieten und wird auf Dauer auch nicht mehr viel von anderen empfangen. Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört: Eine solche Reform, die Kompetenzlücken schließt und realistische, notwendige Antworten auf die heutige Bedrohungslage gibt, wäre in keiner anderen Koalition in Deutschland als in der aus Union und SPD möglich. Mein Dank gilt daher dem Innenminister, der Justizministerin, aber auch dem Außen- und Verteidigungsministerium und nicht zuletzt auch dem Kanzleramt für dieses gute Gemeinschaftswerk. Und jetzt ist es bei den parlamentarischen Beratungen an uns im Deutschen Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs können und müssen wir eine einzige Frage beantworten: Reden wir nur über wehrhafte Demokratie, oder sind wir eine?

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