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Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts

dip / rede 24.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 7a und 7b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts.

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Text

Rede von Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) – Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf die BND-Gesetzesnovelle in diesem Gesetzentwurf konzentrieren und möchte sagen, dass das eine echte Reform ist, deren Bedeutung für die Sicherheit unseres Landes eigentlich nicht zu überschätzen ist. Das ist eine wirksame rechtsstaatliche Antwort auf die Bedrohungen, denen unser Land ausgesetzt ist. Diese Bedrohungen entstehen durch den Krieg Russlands in der Ukraine selbst. Dieser ist eine unmittelbare Bedrohung auch unserer Sicherheit. Man stelle sich nur mal einen Moment vor, Putin würde diesen Krieg gewinnen und was das für uns heißen würde. Bedrohungen entstehen aber auch durch das, was wir hybriden Krieg nennen. Er findet jeden Tag statt und richtet sich real gegen unsere Energienetze und Kommunikationsnetze. Man könnte sagen: Es ist ein realer täglicher Angriff auf unsere Demokratie. Bedrohungen entstehen aber durch physische Angriffe wie den versuchten Anschlag am Leipziger Flughafen. Wir sind diesen realen Bedrohungen ernsthaft ausgesetzt. Und die Reformen des BND und des Verfassungsschutzes sind Antworten des Rechtsstaates auf diese Gefahren. Ich möchte zwei der wichtigsten Punkte hervorheben und zunächst den aus meiner Sicht allerwichtigsten für den Bundesnachrichtendienst nennen. Erstens. Der Gesetzentwurf sieht eine vollständig neue Befugnis des Bundesnachrichtendienstes vor, die darin besteht, Gefahren aus dem Ausland für die Sicherheit Deutschlands durch aktive Maßnahmen des BND im Ausland abzuwehren. Das ist nicht nur neu; das ist ein neues Verständnis des Bundesnachrichtendienstes als Sicherheitsbehörde. Wir warten nicht mehr, bis die Gefahr und der Schaden in Deutschland ankommen, sondern unser Bundesnachrichtendienst – unser Staat – erhält die Befugnis, auf solche Gefahren bereits dort, wo sie entstehen, nämlich im Ausland, einzuwirken und sie abzuwehren. Das ist ein enormer Gewinn für unsere Sicherheit, meine Damen und Herren. Es ist ein neuer Dienst, der in der Qualität über das Bisherige hinausgeht, auch im Hinblick auf seine Bezeichnung. Es geht nicht mehr nur – so bedeutsam das ist, und es wird bleiben; denn es ist eine hohe Kompetenz – um Nachrichtensammeln, Nachrichtenanalyse, Interpretation. Es geht eben auch um aktive Maßnahmen. Das ist eine neue Qualität, die wir für unsere Sicherheit haben. Zweitens. Wir verstehen uns als Europäer und als Teil des westlichen Bündnisses. All die Gefahren, von denen ich eben gesprochen habe, sind nicht isoliert gegen Deutschland gerichtet, sondern sie sind gegen unsere demokratische, offene, freiheitliche Lebensform, gegen den Westen gerichtet. Darum nehmen wir mit diesem Gesetz eine zweite Veränderung vor. Wir befähigen unsere Nachrichtendienste, mit den Partnerdiensten zu kooperieren. Weil Sicherheit für Deutschland nur gemeinsam, in Kooperation mit Partnern, entsteht, bringen uns erst Befugnisse in der strategischen Aufklärung sowie die Befugnis, auf IT-Systeme im Ausland einzuwirken, auf Augenhöhe mit unseren Partnerdiensten. Auch das ist ein Gewinn für die Sicherheit. Wir agieren als Rechtsstaat und spielen nicht das eine gegen das andere aus. Das ist es, was uns auszeichnet: dass wir versuchen, so gut es in diesen Zeiten geht, ein Schutzversprechen für die Bürgerinnen und Bürger zu verwirklichen, um ihre Freiheit und Sicherheit zu schützen. Aber wir machen es selbstverständlich als Rechtsstaat, der wir sind. Darum gibt es eine neue, einheitliche, effektive rechtsstaatliche Kontrolle. Wirksamkeit und rechtsstaatliche Kontrolle sind in Balance.

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