Mögliche Verwaltungs-, Organisations- und Rechtsdefizite im deutschen Rückführungsmanagement
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Mögliche Verwaltungs-, Organisations- und Rechtsdefizite im deutschen Rückführungsmanagement
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2493
21. Wahlperiode 30.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Sascha Lensing,
Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Ulrich von Zons, Gereon Bollmann, Tobias
Teich, Kay-Uwe Ziegler, Gerold Otten, Adam Balten, Mirco Hanker, Rocco Kever,
Dr. Malte Kaufmann, Dr. Michael Blos, Alexis L. Giersch, Joachim Bloch, Andreas
Mayer, Edgar Naujok, Gerrit Huy, Sven Wendorf, Thomas Korell, Ruben Rupp, Jan
Wenzel Schmidt, Iris Nieland, Christian Reck, Marcel Queckemeyer, Udo Theodor
Hemmelgarn, Jan Feser, Achim Köhler, Lukas Rehm, Hauke Finger, Dr. Christina
Baum, Stefan Keuter, Julian Schmidt und der Fraktion der AfD
Mögliche Verwaltungs-, Organisations- und Rechtsdefizite im deutschen
Rückführungsmanagement
Von 2024 bis 2025 sind in Deutschland mehr als die Hälfte der geplanten
Abschiebungen gescheitert, so die aktuelle Berichterstattung des Onlinemagazins
„NIUS“ (www.nius.de/politik/news/bundespolizei-chef-schlaegt-alarm-33-600-
von-53-800-abschiebungen-scheitern-nur-800-haftplaetze-fuer-226-000-ausreis
epflichtige/2360ab73-4842-4b65-938e-26c3b18d004d). Gleichzeitig zeigen
sich große Lücken in der administrativen Infrastruktur: Zu wenige Haftplätze
und unzureichende Koordination zwischen Bund und Ländern erschweren den
Vollzug.
Die Bundesregierung nennt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/15103 konkrete Zahlen: Von insgesamt 53 801 geplanten
Abschiebungen wurden nur 20 084 vollzogen, während 33 717 Versuche
scheiterten. Die hohe Scheiternsquote verdeutlicht nach Auffassung der Fragesteller
Probleme im Rückführungsmanagement.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/1532 beschreibt weitere Hindernisse: Fehlende
Identitätsnachweise, unzureichende personelle Ausstattung der Ausländerbehörden und
Verzögerungen bei Gerichtsverfahren bremsen den Vollzug zusätzlich. Hinzu
kommen rechtliche und organisatorische Defizite, die in den Augen der Fragesteller
auf eine strukturelle Ineffizienz hinweisen.
Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen den Bundesländern. Die
Vollzugspraxis variiert stark, was auf fehlende bundesweite Standards und
Qualitätskontrollen hindeutet. Unklar bleibt, wie der Bund seinen
Koordinierungsauftrag im föderalen Rückführungsmanagement konkret umsetzt und welche
Maßnahmen zur Prozessvereinheitlichung geplant sind.
Zudem ist für die Fragesteller nicht ersichtlich, ob ein zentrales Controlling-
System existiert, das Rückführungshemmnisse systematisch erfasst, analysiert
und bewertet. Auch der gesetzgeberische Anpassungsbedarf im Aufenthalts-
und Verwaltungsverfahrensrecht ist nach Kenntnis der Fragesteller bislang
ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Sicht der Fragesteller erheblicher
Aufklärungsbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Verwaltungsstrukturen, ihrer
Effizienz, der Verantwortungsverteilung und der rechtlichen Handlungsfähigkeit des
Bundes im Rückführungsmanagement.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen (z. B. §§ 58 ff.
des Aufenthaltsgesetzes, § 71 des Asylgesetzes, Artikel 28 der Dublin-III-
Verordnung (Dublin-III-VO)) regeln die Zuständigkeit zwischen Bund
und Ländern sowie zwischen Ausländerbehörden und Polizei im Bereich
Abschiebung und Überstellung?
2. Inwieweit erscheint die derzeitige Zuständigkeitsverteilung aus Sicht der
Bundesregierung mit dem bundesstaatlichen Kohärenzgebot (Artikel 28
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG)) vereinbar?
3. Welche rechtlichen Hemmnisse sieht die Bundesregierung im
Aufenthalts-, Verwaltungs- und Verfahrensrecht, die einer konsequenten
Vollziehung bestehender Rückführungsentscheidungen entgegenstehen?
4. Plant die Bundesregierung gesetzliche Klarstellungen oder Fristen für
Mitwirkungspflichten bei der Identitäts- und Dokumentenbeschaffung zur
Beschleunigung des Rückführungsprozesses?
5. Welche rechtlichen Änderungen sind ggf. in Vorbereitung oder
beschlossen, um eine dauerhafte, grundrechtskonforme, effizientere und
effektivere Rückführungspraxis zu gewährleisten?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Funktionsfähigkeit des Dublin-
Systems vor dem Hintergrund der in der Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1532 ausgewiesenen
Überstellungsdefizite (z. B. über 40 000 Verfahren, die 2024 aufgrund
unterbliebener Überstellungen auf Deutschland übergingen)?
7. Stellt mangelnde Rücknahmekooperation einzelner Herkunfts- und
Mitgliedstaaten nach Auffassung der Bundesregierung eine strukturelle
Schwäche des Rückführungssystems dar, und wenn ja, inwiefern, und
welche rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Druckmittel werden ggf. genutzt
oder sind möglicherweise geplant (z. B. Visasanktionen,
Rücknahmeabkommen)?
8. Welche organisatorischen oder gesetzlichen Maßnahmen sind ggf.
vorgesehen, um bundesweit einheitliche Verfahren im Rückführungs- und
Überstellungsbereich sicherzustellen (z. B. bundeseinheitliche Vorgaben,
Standards, Verwaltungsvereinbarungen)?
9. Welche zentralen Koordinierungsstellen oder Schnittstellen sind im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern ggf. vorgesehen oder
in Vorbereitung, um den Vollzug von Rückführungen zu vereinheitlichen?
10. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um
künftig eine klare Trennung zwischen rechtlichen, organisatorischen und
politischen Ursachen gescheiterter Rückführungen zu ermöglichen und daraus
strukturelle Verbesserungen abzuleiten?
11. Liegt eine umfassende Evaluation des Rückführungs- und
Abschiebungssystems (Bund und Länder) vor, und wenn ja, welche wesentlichen
rechtlichen bzw. organisatorischen Defizite wurden identifiziert?
12. Erfasst die Bundesregierung die Ursachen für gescheiterte Abschiebungen
systematisch, und wenn ja, wie, und welche Maßnahmen zur
Qualitätssicherung (z. B. Standardisierungsrichtlinien, Monitoring, Fehleranalysen)
sind ggf. vorgesehen?
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen
Bund, Ländern und kommunalen Behörden rechtssicher, fristgerecht und
standardisiert erfolgt?
14. Wie erfolgt die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit und des
Vollzugs bestehender Rückführungsregelungen, und welche Kennzahlen
dienen als Grundlage für diese Evaluierungen?
15. Wie erfolgt derzeit die Datenerhebung und Datenübermittlung zwischen
Ausländerbehörden, Ländern, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und Bundespolizei, und welche Maßnahmen zur Verbesserung
der IT- und Dateninfrastruktur sind ggf. geplant?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Datenlage im
Ausländerzentralregister (AZR) vor dem Hintergrund der in der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15103
genannten Hinweise auf erhebliche Verzögerungen bei Einträgen von Rückkehr-
und Reintegrationsprogrammen?
17. Plant die Bundesregierung eine Reform des AZR oder die Einführung
eines zentralen Rückführungs-Dashboards, um frühzeitig Steuerungs- und
Evaluierungsmöglichkeiten im Rückführungsmanagement zu verbessern?
18. In welchem Umfang wurden im Zeitraum 2024 bis 2025 Überstellungen
nach der Dublin-III-VO durchgeführt, und mit welchen Ziel- und
Herkunftsstaaten bestehen hier besondere Defizite?
19. Welche Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um überlange Verfahren (§ 198
des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu vermeiden und die Verfahrensdauer
im Bereich Rückführung bzw. Abschiebung zu begrenzen?
20. Wie hoch war die Abschiebequote im Verhältnis zur Zahl der vollziehbar
ausreisepflichtigen Personen Ende 2024 (ca. 220 808), und wie bewertet
die Bundesregierung diesen Wert im Hinblick auf die Effektivität des
Rückführungssystems?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die personelle
Ausstattung der mit Rückführungen befassten Behörden vor, und wie bewertet
sie deren Angemessenheit im Verhältnis zum Verfahrensaufkommen?
22. Welche Schulungs-, Standardisierungs- oder
Qualitätssicherungsmaßnahmen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um eine einheitliche
Vollzugspraxis in den Ländern zu gewährleisten?
23. In welchem Umfang plant die Bundesregierung ggf., die
Steuerungsverantwortung für Rückführungsverfahren zu zentralisieren, und in welcher
organisatorischen Form soll dies geschehen?
Berlin, den 3. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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