Kommerzielle Anbieter von Wettermodifikation (Cloud Seeding), Geoengineering und Solar Radiation Management in Deutschland und in der Europäischen Union, genehmigte Einsätze, eingesetzte Seeding-Partikel sowie Unterstützung wissenschaftlicher Forschung (Antwort zu Drs. 21/6978)
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Kommerzielle Anbieter von Wettermodifikation (Cloud Seeding), Geoengineering und Solar Radiation Management in Deutschland und in der Europäischen Union, genehmigte Einsätze, eingesetzte Seeding-Partikel sowie Unterstützung wissenschaftlicher Forschung (Antwort zu Drs. 21/6978)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7282
21. Wahlperiode 22.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann,
Dr. Christoph Birghan, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6978 –
Kommerzielle Anbieter von Wettermodifikation (Cloud Seeding), Geoengineering
und Solar Radiation Management in Deutschland und in der Europäischen
Union, genehmigte Einsätze, eingesetzte Seeding-Partikel sowie Unterstützung
wissenschaftlicher Forschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
International werden Verfahren zur Wetterbeeinflussung (Cloud Seeding)
sowie weitergehende Ansätze des Geoengineerings und des Solar Radiation
Management (SRM) wissenschaftlich untersucht und teilweise praktisch erprobt
(www.cloud-seeding-technologies.com/). Dabei kommen unterschiedliche
Stoffe zum Einsatz, insbesondere Silberiodid (AgI), Natriumchlorid (NaCl),
Kaliumchlorid, Harnstoff sowie weitere Salze und chemische Verbindungen.
Der Einsatz solcher Verfahren ist seit Jahrzehnten Gegenstand
wissenschaftlicher Bewertung (www.bundestag.de/resource/blob/1015566/a099641d0a344
663f40737b9347ea8e4/WD-5-095-24-pdf.pdf). Die Weltorganisation für
Meteorologie (WMO) weist darauf hin, dass Wettermodifikationstechnologien
wie Cloud Seeding in verschiedenen Ländern operativ eingesetzt werden
(www.deutschlandfunk.de/cloud-seeding-soll-regen-erzeugen-kampf-gegen-d
uerre-102.html), die Wirksamkeit jedoch stark variieren kann und eine
belastbare Quantifizierung von Effekten schwierig ist. Auch das Umweltbundesamt
(UBA) betont, dass Geoengineering-Ansätze mit erheblichen Unsicherheiten,
potenziellen Umweltfolgen und offenen Governance-Fragen verbunden sind.
Auf internationaler Ebene besteht im Rahmen des Übereinkommens über die
biologische Vielfalt (CBD) ein Moratorium für großskalige Geoengineering-
Maßnahmen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2378/dokument
e/factsheet_cbd_moratorium_12_02_2019.pdf). Gleichzeitig entwickeln
Unternehmen Technologien zur Wettermodifikation und bieten teils operative
Dienstleistungen, Ausrüstung oder Beratung an (www.weathermodificatio
n.com/program-services.php und www.ftigroup.net/produkte-und-loesungen/c
loud-seeding). Vor diesem Hintergrund besteht ein erhebliches öffentliches
Interesse an Transparenz über Anbieterstrukturen, Genehmigungspraxis,
eingesetzte Stoffe sowie die Einbindung kommerzieller Akteure in
wissenschaftliche Forschung.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 22. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in Deutschland
bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Dienstleistungen, Ausrüstung
oder Beratung im Bereich der Wettermodifikation an oder wirken an
entsprechenden operativen Einsätzen oder Forschungskooperationen mit
(bitte nach Namen, Hauptsitz und Tätigkeitsschwerpunkt auflisten, den
Fragestellern bekannte Beispiele:
Cloud Seeding Technologies/Cloud Technologies GmbH, Gärtringen
[www.cloud-seeding-technologies.com/], – Fackelherstellung und
Aviation; JUMARA Air Service UG [www.jumara.eu/], – Hagelflüge und
Cloud Seeding Operationen; IKON Aero [https:// ikon.aero/], –
Forschung und Missionen zur Wettermodifikation sowie weitere mit
Hagelabwehr-Vereinen kooperierende Dienstleister)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich zugängliche
Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. Eine zentrale Erfassung
entsprechender Unternehmen oder Organisationen erfolgt nicht.
2. Wie viele luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 13 der
Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) für das Abwerfen oder Ablassen von
Stoffen zur Wetterbeeinflussung wurden in den Jahren 2020 bis 2025 in
Deutschland erteilt (bitte nach Jahr, Bundesland, zuständiger Behörde
[einschließlich durch Landesluftfahrtbehörden erteilter oder delegierter
Genehmigungen], Zweck und Anzahl der Einsätze aufschlüsseln und
bitte angeben, ob und in welcher Form eine zentrale Erfassung dieser
Genehmigungen erfolgt)?
3. Welche Umweltauflagen werden im Rahmen dieser Genehmigungen
eingefordert (vgl. Frage 3)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Luftverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nach § 13 LuftVO werden
durch die örtlich zuständige Luftverkehrsbehörde in den jeweiligen Ländern
erteilt. Der Bundesregierung liegen hierzu vor diesem Hintergrund keine eigenen
Erkenntnisse vor.
4. Welche Seeding-Partikel (z. B. Silberiodid (AgI), Natriumchlorid
(NaCl), Kaliumchlorid, Harnstoff oder andere Substanzen) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Jahren in Deutschland
eingesetzt, welche Mengen pro Partikel und Jahr sind der
Bundesregierung gegebenenfalls bekannt (gegebenenfalls auf Grundlage vorliegender
Daten, insbesondere des Umweltbundesamtes und des Deutschen
Wetterdienstes), und liegen Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen, Einträgen in
Böden und Gewässer sowie zu etwaigem Langzeitmonitoring vor (bitte
gegebenenfalls auch bestehende Messprogramme oder Monitoring-Netze
benennen)?
Der Bundesregierung liegen keine zentral erfassten Angaben zu den in den
Jahren 2020 bis 2025 in Deutschland eingesetzten Seeding-Partikeln, den
jeweiligen Einsatzmengen, hierdurch verursachten Einträgen in Böden und Gewässer
oder zu einem speziell hierauf ausgerichteten Langzeitmonitoring vor.
5. Wie viele vergleichbare kommerzielle Anbieter von Cloud Seeding bzw.
Wettermodifikation gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der
Europäischen Union, bzw. wie viele solche sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in EU-Programmen erfasst worden (bitte seit dem Jahr
2020 nach Mitgliedstaat, Namen, Tätigkeitsschwerpunkt und
eingesetzten Seeding-Partikeln auflisten, soweit bekannt)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Welche grenzüberschreitenden Einsätze von Cloud-Seeding-Technik sind
der Bundesregierung bekannt, einschließlich solcher, die entweder von
Deutschland ausgehen oder auf Deutschland einwirken (bitte unter
Angabe der beteiligten Staaten, der eingesetzten Partikel und, soweit
bekannt, des Zwecks darstellen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland oder der
Europäischen Union Unternehmen, die Technologien des Solar Radiation
Management (SRM), der Stratosphären-Aerosol-Injektion,
beispielsweise unter Einsatz von Schwefeldioxid, oder andere Formen des
großskaligen Geoengineerings kommerziell anbieten, entwickeln, testen oder
vorbereiten (bitte gegebenenfalls nach Namen, Sitz und
Tätigkeitsbeschreibung auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über öffentlich zugängliche
Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor.
8. Welche der kommerziellen Anbieter in Deutschland und der EU
unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv wissenschaftliche
Forschung zu Wetter- und Klimamodifikation (z. B. durch Bereitstellung
von Material, Flugzeugen, Daten oder direkte Finanzierung)?
a) In welcher Form erfolgt diese Unterstützung gegebenenfalls (z. B.
Kooperationen mit Universitäten, gemeinsame Publikationen,
Beteiligung an Feldversuchen, Bereitstellung technischer Infrastruktur)?
b) Welche öffentlichen Fördermittel (Bund, Länder, EU) sind diesen
Anbietern in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung gegebenenfalls zugeflossen (bitte unter Angabe der jeweiligen
Förderprogramme, Zuwendungshöhen und Projektbezeichnungen
aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Hat sich die Bundesregierung zur Tätigkeit solcher Anbieter im Hinblick
auf mögliche grenzüberschreitende Effekte, die Einhaltung
internationaler Vereinbarungen (insbesondere des CBD-Moratoriums zu
Geoengineering) sowie die Notwendigkeit einheitlicher europäischer Regelungen
eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, welche
rechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus nach Auffassung der
Bundesregierung?
Eine gesonderte Positionierung der Bundesregierung zur Tätigkeit der in der
Fragestellung genannten kommerziellen Anbieter liegt nicht vor.
Ob und welche rechtlichen Konsequenzen sich für konkrete Tätigkeiten
kommerzieller Anbieter ergeben, richtet sich nach den jeweils einschlägigen
Vorschriften und ist im Einzelfall zu prüfen.
10. Plant die Bundesregierung oder ist ihr eine Initiative auf Ebene der
Europäischen Union bekannt, die eine zentrale Meldepflicht,
Genehmigungsverfahren oder verbindliche Transparenzvorschriften für Maßnahmen der
Wettermodifikation, den Einsatz von Seeding-Partikeln sowie die damit
verbundene Forschung vorsieht (bitte gegebenenfalls unter Angabe
konkreter Initiativen, Arbeitsgruppen oder Legislativvorschläge darstellen)?
Konkrete Initiativen oder Legislativvorschläge auf Ebene der Europäischen
Union, die eine zentrale Meldepflicht, ein einheitliches
Genehmigungsverfahren oder verbindliche Transparenzvorschriften für Maßnahmen der
Wettermodifikation, den Einsatz von Seeding-Partikeln oder die damit verbundene
Forschung vorsehen, sind nicht bekannt. Es bestehen keine entsprechenden
Planungen der Bundesregierung.
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