Projekt "Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks Handwerker ohne Grenzen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE‑1‑202310084) (Antwort zu Drs. 21/6762)
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Projekt "Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks Handwerker ohne Grenzen" (IATI-Maßnahmen-ID: DE‑1‑202310084) (Antwort zu Drs. 21/6762)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7089
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Denis Pauli,
Matthias Rentzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6762 –
Projekt „Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer
Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks
Handwerker ohne Grenzen“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202310084)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) förderte im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Februar 2026 das
Projekt „Gemeinschaftsvorhaben deutscher und französischer
Handwerksorganisationen für die Förderung des afrikanischen Handwerks – Handwerker
ohne Grenzen“ (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-20231
0084). Die Maßnahme wurde durch die SEQUA (Stiftung für wirtschaftliche
Entwicklung und berufliche Qualifizierung) als Durchführungsorganisation
realisiert (ebd.). Das ausgewiesene Finanzierungsvolumen betrug 907 500 Euro
(ebd.). Das ausgewiesene SDG (Sustainable Development Goal)-Ziel des
Projekts war „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ und das
Nebenziel laut Projektbeschreibung die „Gleichberechtigung der Geschlechter“
(ebd.).
1. Welche Kosten sind für das in der Vorbemerkung der Fragesteller
genannte Projekt entstanden (bitte nach Kostenarten, Personal,
Projektverwaltung, Beschaffungen, Planungskosten, Evaluierungen etc.
aufschlüsseln)?
2. Wie hoch beziffern sich die jeweiligen Verwaltungskostenpauschalen
und Management Fees, die an SEQUA gezahlt wurden?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Das Projekt wurde noch nicht schlussgerechnet, sodass noch keine
abschließenden Angaben zu den Kosten des Projekts vorliegen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 7. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Aus welchem spezifischen Haushaltstitel des Einzelplans 23 wurde die
Finanzierung dieses Projekts geleistet, und war dieses Projekt Teil einer
übergeordneten Länderstrategie für Südafrika?
Das Projekt wurde über den Haushaltstitel Entwicklungspartnerschaften mit der
Wirtschaft, Kapitel 2302, Titel 68701, finanziert. Als Teil der nicht-staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit ergänzt das Projekt die bilaterale
Zusammenarbeit im Schwerpunkt Berufsbildung und Beschäftigung.
4. Welche Einzelmaßnahmen wurden im Kontext des Projekts umgesetzt?
Die 51 europäischen Handwerkerinnen und Handwerker absolvierten insgesamt
35 Einsätze, in denen sie Kolleginnen und Kollegen in den Partnerländern
schulten, davon zwei Einsätze in Georgien (Gerüstbau und Maurerhandwerk),
sieben in Madagaskar (Schneiderei, Textildesign, Metallbau und
Backhandwerk), einen in Moldau (Bauhandwerke), drei in Namibia (Schreinerei und
Zahntechnik), zwölf in Polen (für Handwerkerinnen und Handwerker aus der
Ukraine und Moldau), einen in Ruanda (Orthopädietechnik), zwei in Sambia
(Solartechnik), einen in Togo (Zahntechnik), einen in Tunesien (Korbflechten
bzw. Flechtwerkgestalten), zwei in Uganda (Fotografie, Orthopädietechnik)
sowie drei mit der Ukraine (Kfz-Mechatronik, Schweißen, Frisörhandwerk).
5. Wurden im Rahmen des Projekts durch die Bundesregierung lokale
Organisationen oder etwaige staatliche Institutionen mit Sachmitteln
gefördert, und wenn ja, welche Organisation bzw. Institution wurde mit
welchen Sachmitteln zu welchen Kosten gefördert?
Nein.
6. Inwiefern waren ggf. weitere offizielle Behörden teilnehmenden
Partnerländer weisungsbefugt in das Projekt eingebunden (bitte nach Staat,
Behörde ggf. mit Ortsansässigkeit, Entscheidungskompetenz im Rahmen
des Projekts, spezifische Maßnahmenzugehörigkeit und ggf.
Eigenleistung im Rahmen von Maßnahmenumsetzungen aufschlüsseln)?
Behörden der teilnehmenden Partnerländer waren nicht Teil des Projekts.
7. Inwiefern wurde ggf. die Lokalbevölkerung in das Projekt eingebunden,
und wie viele Personen nahmen insgesamt an dem Projekt teil (bitte nach
Land, Teilnehmerzahl bzw. Projektbeteiligte und zugehörige Aktivität
aufgliedern)?
Durch das Projekt wurden insgesamt 715 Personen geschult. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Weitergehende Aufschlüsselungen
liegen nicht vor.
8. Inwiefern wurde das SDG-Ziel Nummer 8 im Rahmen der
Projektumsetzung einbezogen sowie erreicht (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das Projekt zielt darauf ab, Handwerkerinnen und Handwerker in den
Partnerländern zu befähigen, ihren Betrieb effizienter zu führen und neue
Fachkenntnisse anzuwenden. Dies soll ihnen einen verbesserten Marktzugang und
gesteigerten Umsatz ermöglichen und ihre Beschäftigungs- und
Einkommensmöglichkeiten erhöhen.
9. Wie viele Frauen, Transpersonen und Personen weiterer marginalisierter
Gruppen nahmen an dem Projekt jeweils teil (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller, die Gleichberechtigung der Geschlechter war ein Nebenziel
des Projekts)?
Insgesamt wurden durch das Vorhaben 378 lokale Handwerkerinnen geschult
(rund 53 Prozent aller geschulten Personen). Das Projekt arbeitete bei
verschiedenen Einsätzen mit geflüchteten Personen zusammen. Weitergehende
Aufschlüsselungen liegt nicht vor.
10. Welche Behörde oder sonstiger Partner der Bundesregierung ist für
Evaluierungen des Projekts zuständig, und wann, und wo werden nach
Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich Evaluierungen öffentlich
in deutscher Sprache einsehbar sein?
Das BMZ ist für Evaluierungen des Projekts zuständig. Eine
Projektfortschrittskontrolle durch eine externe Gutachterin fand im Juli 2025 statt; der
Gutachterbericht liegt dem BMZ vor.
11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bis dato
Mittelfehlverwendungen im Rahmen des Projekts gemeldet, und wenn ja, welche?
Nein.
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